Achtung änderung minestgeschwidigkeit schweizer Autobahn

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muchti
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Achtung änderung minestgeschwidigkeit schweizer Autobahn

#1 Beitrag von muchti » 2012-01-13 11:40:29

He Leute Mußte neulich erfahren das in der Scheiz die Mindestgeschwindig auf autobahen nich mehr 60 :wack: sonder über 80 ist.
Muß auch eingetragen sein in den Papieren. Hat mich 350 franken und ne Stunde reden gekoste wollten mich abschleppen. :motz: LG Malte

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Ulf H
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Re: Achtung änderung minestgeschwidigkeit schweizer Autoba

#2 Beitrag von Ulf H » 2012-01-13 11:51:59

... diese Tatsache ist hier bekannt ... ist seit einigen Jahren, ich meine es war 2005 so ... aber Du bist der erste, der deswegen gebüsst, also mit einer Geldstrafe belegt wurde ... waren die 350 CHF ALLEINE dafür fällig, dass Du verbotswiedrig auf der Autobahn unterwegs warst, oder kamen noch andere Verstösse wie Überladung oder Nichtzahlen der Schwerverkehrsabgabe dazu ... erzähl uns mehr aus dem Land, in dem sie es gerne "etwas genauer" nehmen ...

Gruss Ulf
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Tomduly
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Re: Achtung änderung minestgeschwidigkeit schweizer Autoba

#3 Beitrag von Tomduly » 2012-01-13 11:58:02

Moin,

ist aber schon länger so:

"Art. 35 Abs. 1
1 Auf Autobahnen und Autostrassen sind nur Motorfahrzeuge zugelassen, die eine
Geschwindigkeit von wenigstens 80 km/h erreichen können und dürfen. Dies gilt
nicht für Fahrzeuge zum Unterhalt der Strassen sowie für Ausnahmefahrzeuge und
Ausnahmetransporte."

(Quelle: Verkehrsregelnverordnung, Änderung vom 17. August 2005, Schweizerischer Bundesrat)

:huh:

Grüsse

Tom

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carsten
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Re: Achtung änderung minestgeschwidigkeit schweizer Autoba

#4 Beitrag von carsten » 2012-01-13 12:53:29

Moinmoin,

das ist ja ein Ding. Ich fahr seit 4 Jahren jedes Jahr einmal in die Schweiz mit meinem Saurer 2DM, eingetragene Höchstgeschwindigkeit 78km/h. An der Grenze bekomm ich immer eine Befreiung für die Autobahngebühr ausgestellt. Oft von Beamten, die den 2DM bestimmt noch aus ihrer Dienstzeit kennen.

Nach GPS schafft er 81! Vielleicht geht´s denen ja nur um Autos, die deutlich weniger als 80 fahren.

Grüsse,
Carsten

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Ulf H
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Re: Achtung änderung minestgeschwidigkeit schweizer Autoba

#5 Beitrag von Ulf H » 2012-01-13 13:16:43

... in der Schweiz reichen auch 79,99999 nicht aus ... wie gesagt, die nehmen so etwas seeeeehr genau ... als ich vor wenigen Jahren an der Schweizer Grenze nach der notwendigen Höchstgeschwindigkeit für Autobahnen gefragt habe, war die überweigende Antwort 60 km/h, d.h. die Grenzer kannten die geänderte Vorschrift nicht ...

... die Befreiung von der Schwerverkehrsabgabe hat nichts mit Autobahn zu tun ... in der Schweiz zahlt jedes Fahrzeug über 3,5 t (wenn es nicht befreit ist) Schwerverkehrsabgabe, unabhängig davon, ob es dann auf Autobahnen unterwegs ist oder nicht ... nur bei unter 3,5 t gilt die Abgabe (Vignette) nur für die Autobahnnutzung ... von daher wird das gerne mal in einen Topf geschmissen ...

Gruss Ulf

@carsten, wenn Du also nicht an einem Autobahngrenzübergang eingereist bist, hatte niemand Anlass, Dich auf ein Fehlverhalten hinzuweisen ...
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Filly

Re: Achtung änderung minestgeschwidigkeit schweizer Autoba

#6 Beitrag von Filly » 2012-01-13 13:22:00

Dabei sind die Schweizer doch sonst eher gemütliche Menschen.

Wie ist den die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge über 3,5t auf der Autoabhn? In Deutschland ja 80 (außer Womo 3,5t bis 7,5t, die dürfen 100). Wenn das in CH genauso ist wirds brenzlig. Mindestgeschwindigkeit 80, Höchstgeschwindigkeit 80, bei Über- oder Unterschreitung gleich empfindliche Geldbußen.

...

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Ulf H
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Re: Achtung änderung minestgeschwidigkeit schweizer Autoba

#7 Beitrag von Ulf H » 2012-01-13 13:32:49

... die Schweizer wissen halt wie sie an Geld kommen ... das wird hierzulande seit Jahrhunderten sehr erfolgreich praktiziert ... um auf die Autobahn zu dürfen muss die Karre 80 fahren KÖNNEN (bzw. was wohl wichtiger ist, deise in den Papieren stehen haben) ... wie schnell Du dann tatsächlich fährst ist dann wieder egal ... es kann Dir doch auch keiner vorschreiben schneller zu fahren als die Verkehrssituation (Nebel, Stau, etc.) es zulässt ...

Gruss Ulf
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Re: Achtung änderung minestgeschwidigkeit schweizer Autoba

#8 Beitrag von kochi » 2012-01-13 13:48:15

Du hast Berge bei Verkehrssituation vergessen :p
Der Spass am Reisen rechtfertigt den Schweiss beim Schrauben.

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Re: Achtung änderung minestgeschwidigkeit schweizer Autoba

#9 Beitrag von Tiffy » 2012-01-13 14:58:09

Hallo...
Was passiert wenn ich in die Schweiz fahre ? Meine Tiffy hat ja schon in den Kasseler Bergen probleme.. Da gibt es Hügel, die ich mit 30 - 40 hochschleiche... allerdings steht in den Papieren zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h...
Darf ich in der Schweiz auf die Autobahn ja oder nein ???

Gruß
Joachim
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Re: Achtung änderung minestgeschwidigkeit schweizer Autoba

#10 Beitrag von joern » 2012-01-13 15:06:33

Ja nun, in D muss Dein Fzg auch BAUARTBEDINGT auf BAB mind 60 fahren KÖNNEN, das ist aber keine Mindestgeschwindigkeit.
Auf dem Landweg nach Australien 2025, Mitfahrer?

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Ulf H
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Re: Achtung änderung minestgeschwidigkeit schweizer Autoba

#11 Beitrag von Ulf H » 2012-01-13 15:08:22

... es gilt (wie in Deutschland auch) die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ... diese ist normalerweise identisch mit der in den Papieren eingetragenen Höchstgeschwindigkeit ... ausser irgendein Trottel hat nach einem umbau z.B. der Reifen vergessen die neue Höchstgeschwindigkeit in die Papiere eintragen zu lassen ...

Gruss Ulf
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Re: Achtung änderung minestgeschwidigkeit schweizer Autoba

#12 Beitrag von Pinzlinger » 2012-01-13 15:20:32

Hallo,

das mit der Höchstgeschwindigkeit ist so eine Sache; Die MFK's versteifen sich in den Angaben im Typenschein, aber selbst die Toleranzen bei den Bereifungen sind höher als die Differenz zu den 80km/h vom Typenschein aus.

Ich denke was man machen sollte ist die tatsächliche Maximalgeschwindigkeit eintragen lassen, auch wenns mühsam wird weil im Typenschein was anderes steht.

Man darf mit Fahrzeugen die mehr als 80 fahren können auf die Autobahn, muss dort aber keine 80 fahren.

Grüsse

Stefan
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Re: Achtung änderung minestgeschwidigkeit schweizer Autoba

#13 Beitrag von AL28 » 2012-01-13 15:29:40

Hallo
Die eingetragene Geschwindigkeit muss höher sein .
Und gut ist es .
Selbst die Emma hat nach einer um Bereifung nun 83km/h im Schein stehen , dank den Schweizern .
Mit den 11.00 läuft sie zwar weiterhin 69km/h aber sie könnte ja mit den 14ern schneller . :angel:
Das es mit den 11ern gar nicht schneller geht , muß man ihnen ja nicht auf die Nase binden . :joke:
Man wird dann nur gebeten außerhalb der Autobahn weiter zu fahren . :angel:
Dieser Eintrag Spart 350 Franken .
Gruß
Oli

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carsten
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Re: Achtung änderung minestgeschwidigkeit schweizer Autoba

#14 Beitrag von carsten » 2012-01-13 22:03:34

Ulf H hat geschrieben:@carsten, wenn Du also nicht an einem Autobahngrenzübergang eingereist bist, hatte niemand Anlass, Dich auf ein Fehlverhalten hinzuweisen ...
Bin fast immer über die Autobahn eingereist, zuletzt im Oktober. Manchmal erzählten die Beamten aus ihrer Dienstzeit. Die einzige Frage war, warum man denn mit sowas in den Urlaub fährt.
Vielleicht gibt´s ja einen Saurerbonus auf schweizer Autobahnen.

Gruss,
Carsten

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roman-911
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Re: Achtung änderung minestgeschwidigkeit schweizer Autoba

#15 Beitrag von roman-911 » 2012-01-13 22:15:43

v-max in der schweiz für + 3.5 t lkw = 80 km/h
womo -3,5 t = pkw
womo 3,5 t + = gesellschaftswagen /bus = 100 km/h
v-min für alle 80 km/h ...

wenn man also einen lkw (egal ob historisch oder nicht) bewegt gilt >80<...super! :unwuerdig:
immer eintragung im schein maßgeblich...

immerhin ein sehr schöner philosophischer ansatz...
Eschersche unendlichkeit breitet sich aus...
was ist die schnittmenge aus mindestestens 80 und höchstens 80...?
:smoking:
...andererseits sehr praxisnah...warum über einen übergrossen/schizophrenen einzelnen km palavern...
die lkw´s in der schweiz fahren 95 + auf der AB... (erfahrungswert)

transit nach italien war bisher immer absolut problemlos...
"winke" (bzw kaufe) mit der PSVA an der grenze und lass dich ducrhwinken...afrika-fahrer halt...
passt scho...hammer viele... *gähn* ( st. margrethen )

grüsse roman

oder wollt Ihr mir jetzt was von 81 Km/h erzählen...?
Schrauberkollektiv Kollbach
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