LKW als Wohnmobil mit Doka unter 7,49 To möglich?
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LKW als Wohnmobil mit Doka unter 7,49 To möglich?
Aus aktuellem Anlass möchte ich zumindest mal darüber nachdenken ob wir umsteigen.....
Gibt es überhaupt einen Allrad-LKW-mit Doka den man mit einem ausgebauten Nato-Shelter unter 7,49 Tonnen bekommt.
Gr. Führerschein soll hier nicht diskutiert werden
Gruß
Stephan
Gibt es überhaupt einen Allrad-LKW-mit Doka den man mit einem ausgebauten Nato-Shelter unter 7,49 Tonnen bekommt.
Gr. Führerschein soll hier nicht diskutiert werden
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Stephan
Immer dasselbe.....
Es ist ein Fahrzeug und kein Standzeug
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Hallo aus Köln,
ich habe einen Ivevo Magirus 110/17 mit Doka.
der wiegt mit ausgebautem Shelter 6700KG.
Mit vollen Tanks und voller Besatzung und Urlaubsgepäck wirds aber trotzdem eng.
Wir haben beim ausbauen aber auch nicht auf Gewicht geachtet.
Koenigsdorf
der wiegt mit ausgebautem Shelter 6700KG.
Mit vollen Tanks und voller Besatzung und Urlaubsgepäck wirds aber trotzdem eng.
Wir haben beim ausbauen aber auch nicht auf Gewicht geachtet.
Koenigsdorf
Meine DOKA (MB LA1113 B MA) mit originalen Teerschneider-Reifen hatte leer 5,16 to.
Allerdings auch mit Seilwinde!
Ich habe die 7,5 to eigentlich schon abgeschrieben. Führerschein ist bei mir aber vorhanden. Wenn MANN die Winde rauswerfen würde, könnte es wohl gehen, aber MANN will das nicht
Mit den 7,5 to kratzt man im Reisetrimm wohl immer an der Legalität...
edit: Übrigens, Radstand 4,2m und kurze Doka, da passt der Shelter grade noch drauf! Siehe auch auf unserer Internet-Seite, da sind ein paar Bilder drauf!
Allerdings auch mit Seilwinde!
Ich habe die 7,5 to eigentlich schon abgeschrieben. Führerschein ist bei mir aber vorhanden. Wenn MANN die Winde rauswerfen würde, könnte es wohl gehen, aber MANN will das nicht
Mit den 7,5 to kratzt man im Reisetrimm wohl immer an der Legalität...
edit: Übrigens, Radstand 4,2m und kurze Doka, da passt der Shelter grade noch drauf! Siehe auch auf unserer Internet-Seite, da sind ein paar Bilder drauf!
Zuletzt geändert von Kurzer am 2009-06-08 21:11:02, insgesamt 1-mal geändert.
Ich habe keine Zeit mich zu beeilen.
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Hallo,
gerade nochmal drüber gestolpert. Frag doch mal Gerold (dd99sg) nach den Daten seines Steyrs, das müsste ziemlich genau das sein, was Du suchst. Den hat er allerdings neu und ist damit sehr zufrieden, dieses Exemplar steht wohl nicht zur Verfügung.
Grüße
Marcus
gerade nochmal drüber gestolpert. Frag doch mal Gerold (dd99sg) nach den Daten seines Steyrs, das müsste ziemlich genau das sein, was Du suchst. Den hat er allerdings neu und ist damit sehr zufrieden, dieses Exemplar steht wohl nicht zur Verfügung.
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Hammersbald: Nordische Gottheit der Ungeduld. (oder auch: Als Gott die Geduld verteilte stand ich hupend im Stau...)
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Hi,Bahnhofs-Emma hat geschrieben:Hallo,
gerade nochmal drüber gestolpert. Frag doch mal Gerold (dd99sg) nach den Daten seines Steyrs, das müsste ziemlich genau das sein, was Du suchst. Den hat er allerdings neu und ist damit sehr zufrieden, dieses Exemplar steht wohl nicht zur Verfügung.
Grüße
Marcus
hier die gewünschten Daten Doka mit 5 Sitzplätzen und mehr nicht!
Leergewicht 6400 -> Eintrag im FZG Schein. Ich habe das FZG persönlich gewogen (Wassertanks Leer 150l Diesel mit 2 Stahlsandblechen 1.5 und 4 Schneeketten, darunter zwei Zwillingketten) brachten ein Gewicht von 7100 kg. Die Ketten und die Bleche wiegen zusammen ca 150kg. Ich denke dass wir reisefertig im 5 Personen die 7,49 erreicht haben.
ZGG 7,49
Der Ausbau ist bei den Schränken Rahmenbauweise, dh. kein massives Holz.
Wir sind mit dem Steyr bisher zufrieden.
Kannst mich ja gerne mal anrufen, Telefonnummer per PN
Grüße
Gerold
Nach Hanomag und Steyr jetzt mit
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Hallo,
@Gerold: Hatte ich das doch richtig in Erinnerung.
Grüße
Marcus
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Hammersbald: Nordische Gottheit der Ungeduld. (oder auch: Als Gott die Geduld verteilte stand ich hupend im Stau...)
Mit in das Gewicht einberechnet werden 75 kg pro eingetragenen Sitzplatz, die vollen Kraftstofftanks aber nur die leeren Wasser und Abwassertanks.
Was sonst noch zu beachten ist, findest Du hier:
http://www.ifa-mobil.de/wissen/recht/zulassung.htm
Gruß aus Ostwestfalen
Sirius
Was sonst noch zu beachten ist, findest Du hier:
http://www.ifa-mobil.de/wissen/recht/zulassung.htm
Gruß aus Ostwestfalen
Sirius
Ich weiss nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll. *Georg Christoph Lichtenberg*
Lange Doppelkabine 1017 mit leerem Koffer über 7,5 t
Haben letzte Woche unsere alte entkernte Kabine (GFK) auf das neue Fahrgestell aufgesetzt. Danach auf die Waage. Ergebnis 7,8 t, ohne einen montierten Tank, ohne Wasser, ohne Ersatzrad, ohne Abschleppstange, ohne Unterfahrschutz, mit fast leerem Koffer.
Vorher Seilwinde und alle möglichen Halter am Fahrzeug entfernt.
Allerdings ist der Rahmen auf einen Radstand von 480 cm verlängert.
Denke aber, selbst wenn man ganz ganz spartanisch unterwegs ist, wird es schwer ein Fahrgestell mit Doka ehrlich und realistisch im voll beladenen Zustand mit der entsprechenden Personenzahl unter 7,5 t zu bekommen.
Mein Weg führte mich jedenfalls wie erwartet direkt von der Waage zur Fahrschule.
[img][img]http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/p ... 0427_2.jpg[/img]
[/img]
Vorher Seilwinde und alle möglichen Halter am Fahrzeug entfernt.
Allerdings ist der Rahmen auf einen Radstand von 480 cm verlängert.
Denke aber, selbst wenn man ganz ganz spartanisch unterwegs ist, wird es schwer ein Fahrgestell mit Doka ehrlich und realistisch im voll beladenen Zustand mit der entsprechenden Personenzahl unter 7,5 t zu bekommen.
Mein Weg führte mich jedenfalls wie erwartet direkt von der Waage zur Fahrschule.
[img][img]http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/p ... 0427_2.jpg[/img]
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Zuletzt geändert von Canyon am 2009-07-06 19:24:00, insgesamt 1-mal geändert.
- Wombi
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Mit in das Gewicht einberechnet werden 75 kg pro eingetragenen Sitzplatz, die vollen Kraftstofftanks aber nur die leeren Wasser und Abwassertanks
Das wäre mir ganz neu.........
Gruß, Wombi
Es ist an der Zeit, die Reste der Welt zu entdecken........
15.4.2013, ab da werden wir uns für seeeehr lange Zeit nicht mehr sehen :-))))
Der Urlaub ohne Stress hat begonnen :-))) www.wombi-on-tour.de
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- Pirx
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Mir auch ...Wombi hat geschrieben:Mit in das Gewicht einberechnet werden 75 kg pro eingetragenen Sitzplatz, die vollen Kraftstofftanks aber nur die leeren Wasser und Abwassertanks
Das wäre mir ganz neu.........
Gruß, Wombi
Pirx
Der mit der Zweigangachse: 15 Vorwärtsgänge, 3 Rückwärtsgänge, Split, Schnellgang, Differentialsperre
---
"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
Ein Unimog-Fahrer.
---
"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
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Schteffl hat geschrieben:So kenn ich das aber auch...
als ich meinen IVECO damals zum Wohmo umgemeldet habe war es auch so.
Sprittank musste Voll sein, alle anderen Tanks durften leer sein.
Abgenommen wurde er beim TÜV Garching.
Komischerweise steht das da aber auch anders drinnen..
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... /1_122.PDF
hat sich da evtl. gesetzlich was geändert?
nix ist so gut, daß man es nicht noch irgendwie verbessern könn't
- Wombi
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da ist alles erklärt,......
Und in Zukunft dürfte es hier keine einzige Frage mehr bezgl. des Leer und Gesamtgewichtes geben.
Gruß, Wombi
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15.4.2013, ab da werden wir uns für seeeehr lange Zeit nicht mehr sehen :-))))
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15.4.2013, ab da werden wir uns für seeeehr lange Zeit nicht mehr sehen :-))))
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Beim Lesen bin ich auch auf folgendes gestoßen:
Dürfte nicht so ganz stimmen, denn WoMos zwischen 3,5t und 7,5t müssen meines Wissens nach ab dem 6. (?) Jahr jedes Jahr zur HU. Oder hat sich da auch schon wieder was geändert?Auch für ein Wohnmobil stehen Pflichtprüfungen an.
Bei einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen
muss es nach drei Jahren das erste Mal zur Hauptuntersuchung
und anschließend im Zwei-Jahres-Turnus. Bei
höheren Gesamtgewichten bis zu 7,5 Tonnen ist eine
solche Untersuchung von Anfang an in Zwei-Jahres-
Abständen geboten.
"Andreas Kiosk" gehört Andrea.
"Andreas' Kiosk" gehört Andreas.
"Andrea's Kiosk" gehört einem Deppen.
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- iwilli
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Moin!
Massgeblich für die Ermittlung des Leergewichts ist natürlich kein TÜV-Merkblatt, sondern ein Gesetz .
Das zitierte Merkblatt bezieht sich auf eine DIN-Norm (DIN EN 1646-2), die für gewerbsmässige Hersteller von Wohnmobilen seit 1999 (für ab diesem Zeitpunkt neu zuzulassende Fahrzeuge) vorschreibt, wie das angegebene Leergewicht zu ermitteln ist, damit nicht aus Werbezwecken ein niedrigeres Leergewicht - und somit eine höhere Zuladung - vorgegaukelt werden kann. Da ist alles haarklein geregelt (Die Kabeltrommel muss übriges ein 25m langes Kabel bestimmten Querschnitts enthalten , usw.)
Zulassungstechnisch hat die Leermasse keine Bedeutung und auch in den allermeisten Vorschriften ist die zulässige Gesamtmasse oder das tatsächliche Gewicht entscheidend.
Lediglich bei der Bestimmung der zulässigen Anhängelast (§42 StVZO) ist das Leergewicht eines Fahrzeugs relevant und daher findet sich auch nur dort, in Absatz 3, (also etwas versteckt ) eine Definition des Leergewichts:
90% Sprit
100% Öl
100% Frischwasser
0% Abwasser
100% Gas
Also im Vergleich zur Din-Norm 10% mehr Gas und Wasser, aber keine Kabeltrommel
VG
Peter
Massgeblich für die Ermittlung des Leergewichts ist natürlich kein TÜV-Merkblatt, sondern ein Gesetz .
Das zitierte Merkblatt bezieht sich auf eine DIN-Norm (DIN EN 1646-2), die für gewerbsmässige Hersteller von Wohnmobilen seit 1999 (für ab diesem Zeitpunkt neu zuzulassende Fahrzeuge) vorschreibt, wie das angegebene Leergewicht zu ermitteln ist, damit nicht aus Werbezwecken ein niedrigeres Leergewicht - und somit eine höhere Zuladung - vorgegaukelt werden kann. Da ist alles haarklein geregelt (Die Kabeltrommel muss übriges ein 25m langes Kabel bestimmten Querschnitts enthalten , usw.)
Zulassungstechnisch hat die Leermasse keine Bedeutung und auch in den allermeisten Vorschriften ist die zulässige Gesamtmasse oder das tatsächliche Gewicht entscheidend.
Lediglich bei der Bestimmung der zulässigen Anhängelast (§42 StVZO) ist das Leergewicht eines Fahrzeugs relevant und daher findet sich auch nur dort, in Absatz 3, (also etwas versteckt ) eine Definition des Leergewichts:
Also, für die Flüssigkeiten heisst das:§42 StVZO, Absatz 3 hat geschrieben:(3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90% gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100% gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z.B. Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.
90% Sprit
100% Öl
100% Frischwasser
0% Abwasser
100% Gas
Also im Vergleich zur Din-Norm 10% mehr Gas und Wasser, aber keine Kabeltrommel
VG
Peter
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dubito ergo sum - Ich zweilfle, also bin ich!
---
Eine Diskussion mit jemandem der seine Wahrheit nicht mehr sucht, sondern sie gefunden hat, ist unmöglich!
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---
Eine Diskussion mit jemandem der seine Wahrheit nicht mehr sucht, sondern sie gefunden hat, ist unmöglich!
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