Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

Moderator: Moderatoren

Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
Harry22
neues Mitglied
Beiträge: 8
Registriert: 2022-06-28 11:36:49

Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

#1 Beitrag von Harry22 » 2025-07-29 13:59:51

Hallo,
ich möchte gerne eine ausklappbare Trittstufe an einem seitlichen Unterfahrschutz anbringen, zum Noteinstieg. Kann mir jemand sagen, ob das TüV-technisch erlaubt ist?
Vielen Dank,
Jürgen
Dateianhänge
stufe1.jpeg
stufe2.jpeg
stufe3.jpeg

Benutzeravatar
Alf1992
Schrauber
Beiträge: 305
Registriert: 2018-07-23 10:04:08
Wohnort: Schleswig Holstein

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

#2 Beitrag von Alf1992 » 2025-07-29 14:58:44

Hallo Jürgen,
aus verletzungstechnischer Sicht ist das Ding suboptimal.
Wenn Du vergisst es einzuklappen, rasierst Du damit ggf. Radfahrer oder Fußgänger.
Es gibt kurze Einschubleitern mit 2-4 Stufen, die man unter den Koffer montieren kann.
Diese sind als Expressleiter für Einkauf, Notfall, etc. auch sehr gut zu gebrauchen,
und hat sich bei mir auch bei beengten Platzverhältnissen gut bewährt.
https://www.ebay.de/itm/273124397786?_s ... BM3MWQ5Ipm
Gruß,
Hauke
ALF
Altes LöschFahrzeug
oder
Abenteuer Leben Freiheit

Benutzeravatar
querys
abgefahren
Beiträge: 1648
Registriert: 2019-07-17 8:00:10
Wohnort: Rösrath
Kontaktdaten:

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

#3 Beitrag von querys » 2025-07-29 16:13:42

Meines Wissens ist es nicht zulässig den UFS zu verändern/anzubohren.
Was spricht denn da gegen direkt auf den UFS zu steigen?
Jetzt auch mit Baublog: https://www.querys.de
1222 AF BJ 1986

Benutzeravatar
Michael
abgefahren
Beiträge: 2539
Registriert: 2006-10-04 18:43:44
Wohnort: 35768 Eisemroth
Kontaktdaten:

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

#4 Beitrag von Michael » 2025-07-29 16:25:58

Ich sehe da noch Platz für eine Staukiste mit integrierter Stufe.....
Stören würde sie nicht zwischen Tank und Rad.

Gruß Michael
Warum etwas verbessern, was noch nie funktioniert hat....

Benutzeravatar
querys
abgefahren
Beiträge: 1648
Registriert: 2019-07-17 8:00:10
Wohnort: Rösrath
Kontaktdaten:

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

#5 Beitrag von querys » 2025-07-29 20:33:59

Michael hat geschrieben:
2025-07-29 16:25:58
Ich sehe da noch Platz für eine Staukiste mit integrierter Stufe.....
Stören würde sie nicht zwischen Tank und Rad
Guter Punkt, je nach verwendeter Staukiste ist die dann sogar als Unterfahrschutz zugelassen. Steht dann auf der Kiste und wird üblicherweise auch so beworben.

Der Alubügel kann dann entfallen/demontiert werden.
Jetzt auch mit Baublog: https://www.querys.de
1222 AF BJ 1986

Benutzeravatar
olli-64
LKW-Fotografierer
Beiträge: 124
Registriert: 2022-03-13 9:30:56
Wohnort: Straelen - Niederrhein

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

#6 Beitrag von olli-64 » 2025-07-29 20:40:31

Moin moin,
Staukisten brauchen eine Zulassung als UFS?
Kann ich kaum glauben. Wo ist sowas geregelt?
Wie verhält es sich denn dann mit den ganzen Selbstbaukisten hier im Forum.
Gruß
Olli
... hetz mich nich ...

Benutzeravatar
querys
abgefahren
Beiträge: 1648
Registriert: 2019-07-17 8:00:10
Wohnort: Rösrath
Kontaktdaten:

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

#7 Beitrag von querys » 2025-07-29 22:18:39

olli-64 hat geschrieben:
2025-07-29 20:40:31

Staukisten brauchen eine Zulassung als UFS?
Nein anders herum, es gibt auch Kisten mit Zulassung als UFS, dann steht es drauf. Die müssen aber nicht, dann braucht man halt anderweitigen UFS, wenn erforderlich.
Jetzt auch mit Baublog: https://www.querys.de
1222 AF BJ 1986

Benutzeravatar
Strom
abgefahren
Beiträge: 1005
Registriert: 2023-01-12 13:52:12
Wohnort: Delmenhorst

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

#8 Beitrag von Strom » 2025-07-29 22:31:21

Moin.

Der UFS sieht ja eh nach Eigenbau aus ... also mir kam grad beim Anschauen die Idee das ganze Querrohr mit Schanieren klappbar zu machen. :D
Die Hinterseite dann mit sowas https://www.jh-profishop.de/p/mehlhose- ... 1633737403 bekleben, vor ungeabsichtigtem Abklappen noch ne Verieglung, sieht auch besser aus als ne angespaxte Stufe :cool:

Gruß
Michael
Gedankensprünge + fehlerhafte Grammatik, Interpunktion und Groß-/Kleinschreibung sind sorgfältig eingefügt und Bestandteil dieses Posts.

Benutzeravatar
w3llschmidt
abgefahren
Beiträge: 2580
Registriert: 2021-06-24 14:53:12
Wohnort: Berlin-Brandenburg

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

#9 Beitrag von w3llschmidt » 2025-07-29 22:45:31

olli-64 hat geschrieben:
2025-07-29 20:40:31
Staukisten brauchen eine Zulassung als UFS?
Kann ich kaum glauben. Wo ist sowas geregelt?
ECE-R 73

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Le ... 018:DE:PDF

Ich meine mich zu erinnern: die Boxen müssen in Art und Ausführung, gleichwertig, blah, blah.
Haste ne Zulassung biste fein raus, haste keine musste Beweisen.

Einige Boxenschmiede, liefern einen Wisch nach ECE-R 73 zu ihrem Boxen mit.
Gruss Henrik!

------------------------------------------------------------------------------------------
Mercedes NG '85 1222 4x2 / BM 615 / OM421 (WDB61506415426790)
------------------------------------------------------------------------------------------

Benutzeravatar
felix
Forumsgeist
Beiträge: 6205
Registriert: 2006-10-04 15:01:55
Wohnort: Kalletal

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

#10 Beitrag von felix » 2025-07-29 23:05:28

Moin,

die Trittstufe ist so nicht zulässig, sie unterschreitet den für einen Seitenanfahrschutz geforderten Mindestradius. Außerdem, alles, was seitlich ausklappt, wird mindestens ein Mal vergessen und erzeugt dann einen Blechschaden. Daher würde ich dort auch keine Ausklappleiter montieren. Ich würde einfach etwas rutschsicheres Trännenblech auf die Profile Nieten und dann direkt über die Profile des Seitenanfahrschutz einsteigen.


Bezüglich der Zulässigkeit:
erst einmal handelt es sich um einen Seitananfahrschutz, und nicht um einen Unterfahrschutz. Ein Seitenanfahrschutz unterliegt keiner Bauartprüfung, die Teile benötigen keine Zulassung. Sie missen der für das Baujahr gültigen Richtlinie entsprechen, ich erinnere mich an 1kN Druck von außen und mind. 100mm Profilhöhe und irgendwelche Maximalabstände. Entweder selbst recherchieren oder beim Prüfer nachfragen.

Zudem gibt es so etwas wie eine “in etwa Wirkung”: Ich fahre z.B. ein Sandblech als Seitenanfahrschutz. Das entspricht wegen der Lochung nicht der mindestprofilhöhe von 100mm. Da es dafür aber ein 400mm hohes Blech ist, leitet es Radfahrer genauso, wenn nicht sogar besser, zur Seite und ist daher zulässig. Dasselbe gilt für Staukästen ect. wenn der Deckel den 1kN aushält.

Hat der Staukasten eine Zulassung, muss man den Nachweis für die Eignung nicht selbst bringen und spart sich den entsprechenden Aufwand.

MLG
Felix

Benutzeravatar
Pirx
Säule des Forums
Beiträge: 18585
Registriert: 2006-10-04 20:03:38
Wohnort: Raum Stuttgart
Kontaktdaten:

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

#11 Beitrag von Pirx » 2025-07-30 15:48:54

Die Anforderungen an die Belastbarkeit von seitlichen Schutzvorrichtungen nach der aktuellsten ECE R73 sind:
12.10. Seitliche Schutzeinrichtungen müssen im Wesentlichen starr sein, sicher angebaut sein (sie dürfen sich nicht infolge der bei normaler Benutzung des Fahrzeugs auftretenden Schwingungen ablösen können) und mit Ausnahme der in Absatz 12.11 aufgeführten Teile aus Metall oder einem anderen geeigneten Werkstoff bestehen. Die seitlichen Schutzeinrichtungen gelten als geeignet, wenn sie einer horizontalen statischen Kraft von 1 kN widerstehen können, die rechtwinklig auf einen beliebigen Teil ihrer Außenfläche durch die Mitte eines Druckkolbens aufgebracht wird, dessen Stirnfläche kreisförmig und eben ist und einen Durchmesser von 220 ± 10 mm aufweist; dabei darf die unter der Wirkung dieser Kraft auftretende und in der Mitte des Druckkolbens gemessene Verformung der Schutzeinrichtung nicht mehr betragen als
a) 30 mm auf den hintersten 250 mm der Schutzeinrichtung und
b) 150 mm für den Rest der Schutzeinrichtung.

Auf Antrag des Herstellers kann die Einhaltung dieser Vorschrift auch rechnerisch nachgewiesen werden. Die Gültigkeit der Berechnungsmethode muss für den technischen Dienst zufriedenstellend nachgewiesen werden.
Aber: Staukästen sind davon ausgenommen!
12.11. Ständig am Fahrzeug angebaute Teile, wie Ersatzräder, Batteriekästen, Druckluftbehälter, Kraftstoffbehälter, Leuchten, Rückstrahler und Werkzeugkästen dürfen in die seitliche Schutzeinrichtung einbezogen werden, wenn sie hinsichtlich der Abmessungen die Vorschriften dieses Teils erfüllen.
Diese müssen nur die vorgeschriebenen Abmessungen einhalten, nicht die Belastbarkeit.

Pirx
Der mit der Zweigangachse: 15 Vorwärtsgänge, 3 Rückwärtsgänge, Split, Schnellgang, Differentialsperre
---
"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
Ein Unimog-Fahrer.

Benutzeravatar
olli-64
LKW-Fotografierer
Beiträge: 124
Registriert: 2022-03-13 9:30:56
Wohnort: Straelen - Niederrhein

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

#12 Beitrag von olli-64 » 2025-07-30 18:27:06

Moin und danke an Alle für die ausführlichen Erläuterungen
Gruß
Olli
... hetz mich nich ...

Benutzeravatar
Michael
abgefahren
Beiträge: 2539
Registriert: 2006-10-04 18:43:44
Wohnort: 35768 Eisemroth
Kontaktdaten:

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

#13 Beitrag von Michael » 2025-07-31 9:26:20

Pirx hat geschrieben:
2025-07-30 15:48:54

Diese müssen nur die vorgeschriebenen Abmessungen einhalten, nicht die Belastbarkeit.

Pirx
Also wären fest montierte Luftballons möglich..... Cool.

Gruß Michael
Warum etwas verbessern, was noch nie funktioniert hat....

Benutzeravatar
Der Initiator
Fahrrad-Philosoph
Beiträge: 6793
Registriert: 2020-06-22 19:40:43

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

#14 Beitrag von Der Initiator » 2025-07-31 15:26:19

Falls es wen interessiert, weshalb Deutschland sich überreguliert:
Michael hat geschrieben:
2025-07-31 9:26:20
Pirx hat geschrieben:
2025-07-30 15:48:54
Diese müssen nur die vorgeschriebenen Abmessungen einhalten, nicht die Belastbarkeit.
Also wären fest montierte Luftballons möglich..... Cool.
@Michael
Ich gehe stark davon aus, dass das ein Scherz ist. Aber es gibt in "diesem unserem Lande" eben viele, die so etwas nicht scherzhaft meinen,. sondern dann als "ist aber nicht festgeschrieben" durchsetzen wollen. Dann muss eben wieder etwas mehr und präziser reguliert werden. Entschuldige bitte, dass ich ausgerechnet dein Posting als Beispiel nehme.
Lebe im Verborgenen (Epikur, nicht Plutarch)

Wer zu doof ist zum Lesen, der kläre das bitte mit seiner Lehrerin, statt mich anzupöbeln.

Benutzeravatar
Pirx
Säule des Forums
Beiträge: 18585
Registriert: 2006-10-04 20:03:38
Wohnort: Raum Stuttgart
Kontaktdaten:

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

#15 Beitrag von Pirx » 2025-07-31 15:42:54

Tja,

da hat der Gesetzgeber es mal gut gemeint und ist von dem vielzitierten "gesunden Menschenverstand" ausgegangen:
Die aufgeführten Teile ("... Ersatzräder, Batteriekästen, Druckluftbehälter, Kraftstoffbehälter, Leuchten, Rückstrahler und Werkzeugkästen ...") sind normalerweise schon im eigenen Interesse fest mit dem Fahrzeug verbunden.

Jetzt ist das auch wieder nicht recht, weil zu viel (sinnloser) Interpretationsspielraum ("Luftballons") gelassen wird. Wird dann aufgrund solcher Schlaumeier das Gesetz verschärft, ist es aber auch wieder nix.

Man kann es den Leuten nicht recht machen! :joke:

Pirx
Der mit der Zweigangachse: 15 Vorwärtsgänge, 3 Rückwärtsgänge, Split, Schnellgang, Differentialsperre
---
"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
Ein Unimog-Fahrer.

Benutzeravatar
Michael
abgefahren
Beiträge: 2539
Registriert: 2006-10-04 18:43:44
Wohnort: 35768 Eisemroth
Kontaktdaten:

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

#16 Beitrag von Michael » 2025-07-31 17:49:04

Cool bleiben, war nur ein Scherz..... 😁😁😁😁
Warum etwas verbessern, was noch nie funktioniert hat....

Benutzeravatar
Weickenm
abgefahren
Beiträge: 2603
Registriert: 2014-09-29 23:16:17
Wohnort: Pfälzer Weinstraße

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

#17 Beitrag von Weickenm » 2025-07-31 22:51:08

Moin,

Seitliche Schutzvorrichtungen sollen 40kg halten können. Die sind nicht für Pkw gedacht, sondern dienen in erster Linie dafür, dass Kinder und Fahrradfahrer zu Seite geschoben werden statt vom Hinterrad erfasst zu werden....

Mit Unterfahrschutz gemäß ECE R58 hat das nix zu tun.

Beste Grüße
Florian
I'm the reason my guardian angel drinks
The Human mind is our fundamental Ressource (J.F.K)

This weekends saftey brief: Don't add to the population, don't substract from the population. Don't end up in the hospital, newspaper or jail.
If you end up in jail, establish dominance quickly. Have a good weekend.

Benutzeravatar
brummiwomo
abgefahren
Beiträge: 1269
Registriert: 2017-04-14 12:04:22
Wohnort: Nähe Stuttgart

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

#18 Beitrag von brummiwomo » 2025-08-01 18:53:29

Das erklärt einiges. Danke
Is halt immer was :)

Iveco 95-17 (90-16) kurze Hütte mit FM2

Benutzeravatar
brummiwomo
abgefahren
Beiträge: 1269
Registriert: 2017-04-14 12:04:22
Wohnort: Nähe Stuttgart

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

#19 Beitrag von brummiwomo » 2025-08-01 18:56:19

Was als Trittstufe wirklich was taugt ist sowas hier:
IMG_2259.jpeg
IMG_2260.jpeg
Hab ich glaub von ebay

LG
Carsten
Is halt immer was :)

Iveco 95-17 (90-16) kurze Hütte mit FM2

Benutzeravatar
querys
abgefahren
Beiträge: 1648
Registriert: 2019-07-17 8:00:10
Wohnort: Rösrath
Kontaktdaten:

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

#20 Beitrag von querys » 2025-08-01 20:17:13

brummiwomo hat geschrieben:
2025-08-01 18:56:19
Was als Trittstufe wirklich was taugt ist sowas hier:

Hab ich glaub von ebay
Ah genau das richtige, um bei einem Dieseltank ne Stufe nachzurüsten :joke:
Sorry :D :spassbremse:
Jetzt auch mit Baublog: https://www.querys.de
1222 AF BJ 1986

Benutzeravatar
brummiwomo
abgefahren
Beiträge: 1269
Registriert: 2017-04-14 12:04:22
Wohnort: Nähe Stuttgart

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

#21 Beitrag von brummiwomo » 2025-08-01 20:45:17

Jo bisschen sikaflex zum dichten, passt.
Oder die schräublein einfach mal etwas fester anziehen :)
Is halt immer was :)

Iveco 95-17 (90-16) kurze Hütte mit FM2

Benutzeravatar
felix
Forumsgeist
Beiträge: 6205
Registriert: 2006-10-04 15:01:55
Wohnort: Kalletal

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

#22 Beitrag von felix » 2025-08-02 11:20:55

Moin,

nur blöd, im Tank a die M8-Muttern von den Schlossschrauben gegen zu halten. Ich würde Nietmutten nehmen!


Ohne Albernheiten: die Stufe sieht für mich nicht sehr hoch und nicht sehr tief aus, kann ich mit Gr.49 S3-Schuhen mit Schutzkappe dort noch zuverlässig treten?

Ich würde definitiv über das Profil des Seitenanfahrschutzes aufsteigen und gut. Die Kante entweder mit Tränenblech oder nur mit einer Beschichtung rutschfest machen und gut.

MLG
Felix

Benutzeravatar
Harry22
neues Mitglied
Beiträge: 8
Registriert: 2022-06-28 11:36:49

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

#23 Beitrag von Harry22 » 2025-08-06 8:48:14

Meine Lösung sieht jetzt so aus. Die Treppe kommt von einem italienischen Hersteller und war mit 70 EUR sehr billig. Entsprechend auch das was man bekommt.
D.h. ich musste erstmal alles entgraten und dann mit Schutzlack lackieren. Danke für Eure Beiträge zu diesem Thema !
Dateianhänge
signal-2025-08-06-083928_002.jpeg

Benutzeravatar
Alf1992
Schrauber
Beiträge: 305
Registriert: 2018-07-23 10:04:08
Wohnort: Schleswig Holstein

Re: Einklappbare Trittstufe am seitlichen Unterfahrschutz erlaubt?

#24 Beitrag von Alf1992 » 2025-08-06 9:02:53

Hallo Harry,
eine schöne Lösung als Expresseinstieg, mit der ich bei mir auch sehr zufrieden bin.
Habe allerdings die verzinkte Version verbaut.
Bei mir hat der Prüfer noch eine zweite (zusätzliche Sicherung) gegen
unbeabsichtigtes herausziehen gefordert. Ist mit einem Riegel einfach zu bewerkstelligen.

Gruß,
Hauke
ALF
Altes LöschFahrzeug
oder
Abenteuer Leben Freiheit

Antworten