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Bauartbedingte Geschwindigkeitsbegrenzung bei Anhängern mit ungefederter Hinterachse?

Verfasst: 2020-01-06 20:44:48
von SimonB
Moin!

Ich überlege, "den Tobias und den Markus" zu machen und mir eventuell einen Tieflader anzulachen. Dabei wurde mir heute vom Verkäufer berichtet, dass Anhänger mit ungefederter Hinterachse grundsätzlich nicht schneller als 40km/h fahren dürfen. Ich bin ja willig bereit, das zu glauben, hab' aber offensichtlich mal wieder eine Wissenslücke in diesem Bereich und auf die 10-Sekungen-Googelsuche auch nix entsprechendes gefunden.

Könnt ihr mir bestätigen, dass das so pauschal ist, und alle Tieflader, wo nicht jede Achse auch ein paar Federn hat, nicht zulässig schneller als mit 40 km/h unterwegs sein dürfen?

Danke für die Aufklärung!
Simon

Re: Bauartbedingte Geschwindigkeitsbegrenzung bei Anhängern mit ungefederter Hinterachse?

Verfasst: 2020-01-07 8:18:00
von janovic_x
Morgen Simon!


Schau das habe ich über Google gefunden:
achslast.jpg
achslast.jpg (9.94 KiB) 2715 mal betrachtet
Quelle: Buch "Großraum- und Schwertransporte und selbstfahrende Arbeitsmaschinen"


40 km/h wohl möglich weil durchgehend gebremst!

Re: Bauartbedingte Geschwindigkeitsbegrenzung bei Anhängern mit ungefederter Hinterachse?

Verfasst: 2020-01-07 13:40:34
von Nils_90
Ich glaube auch kaum das irgendjemand freiwillig mit einem ungefederten Anhänger 80 km/h fahren möchte

Re: Bauartbedingte Geschwindigkeitsbegrenzung bei Anhängern mit ungefederter Hinterachse?

Verfasst: 2020-01-08 10:45:00
von SimonB
Moin,

bei meiner Frage gehts ja zum Glück nicht darum, was Leute freiwillig machen möchten, sondern ob es eine Vorschrift gibt, die eine Geschwindigkeit von z.B. 42 km/h bei einem Anhänger mit ungefederter Achse verbietet...

Die Regel in § 34 Abs 4 Zif 1a StVZO habe ich nicht nachvollziehen können; dort ist die zulässige Einzelachslast (aktuell: 10 t) geregelt.

Aber es gibt zumindest einen Praxisnachweis, dass es wohl mindestens Ermessensspielraum vom TÜV/Dekra-Menschen ist: https://wpw-saw.de/MeineTechnik/jetzige ... hTL12.html
Der dortige TL12 hat ebenfalls eine ungefederte Hinterachse und ist auf 62 km/h zugelassen.

Ich freu' mich, falls es noch jemand gibt, der Erfahrungswissen zu diesem Thema beisteuern kann.

Viele Grüße
Simon

Re: Bauartbedingte Geschwindigkeitsbegrenzung bei Anhängern mit ungefederter Hinterachse?

Verfasst: 2020-01-08 22:24:20
von buckdanny
SimonB hat geschrieben:
2020-01-08 10:45:00

Aber es gibt zumindest einen Praxisnachweis, dass es wohl mindestens Ermessensspielraum vom TÜV/Dekra-Menschen ist: https://wpw-saw.de/MeineTechnik/jetzige ... hTL12.html
Der dortige TL12 hat ebenfalls eine ungefederte Hinterachse und ist auf 62 km/h zugelassen.

DDR Produkt, haben wohl Bestandsschutz.

Re: Bauartbedingte Geschwindigkeitsbegrenzung bei Anhängern mit ungefederter Hinterachse?

Verfasst: 2020-01-08 23:30:53
von Till
Moin Simon,

mein Tieflader ist Parabelgefedert (Bj'69) und ich musste schon öfters richtig gut aufpassen, damit über die Stöße bei der Fahrt meine Ladung nicht abgeschüttelt wird. Es lag nicht an zu leichter Ladung im Verhältnis zur möglichen Ladekapazität. Ich weiss dass die Preislage einen schnell in Richtung solcher Kompromisse treibt...

Grüße,

Till

Re: Bauartbedingte Geschwindigkeitsbegrenzung bei Anhängern mit ungefederter Hinterachse?

Verfasst: 2020-01-08 23:48:38
von SimonB
Moin,
buckdanny hat geschrieben:
2020-01-08 22:24:20

DDR Produkt, haben wohl Bestandsschutz.
nö, das glaube ich nicht - der TL im Link wurd ja im Jahr 2006 mit neuem Gutachten nach Umbau von Reifen und Bremsanlage (Zweileiter) auf 62 kmh festgelegt. Deswegen halte ich "Bestandsschutz" für falsch, auch weil es ja bislang gar keine auffindbare Vorschrift gibt, nach der wegen der federlosen Hinterachse 40kmh normalerweise vorgeschrieben wäre.

Gruß
Simon

Re: Bauartbedingte Geschwindigkeitsbegrenzung bei Anhängern mit ungefederter Hinterachse?

Verfasst: 2020-01-09 8:38:07
von MUSKOLUS
Es passiert immer wieder, dass ältere Fahrzeuge die nie eine Vollabnahme brauchten noch nach alten Regelungen fahren. Das betrifft z.B. das zulässige Gesamtgewicht ungebremst oder die ungebremste Anhängelast (beides früher 1.5t). Wir hatten im Betrieb noch bis vor 5 Jahren einen 80 km/h Anhänger mit Einleitungsbremse. Ich würde das mit dem aaS deines Vertrauens besprechen. Am besten jemand der Abnahmen fürs H-Kennzeichen machen darf.
Zur exakten Regelung von erlaubten Geschwindigkeiten bei ungebremsten Achsen kann ich leider nichts beitragen.
Andreas