brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

alles, was nicht in die übrigen Technik-Kategorien passt

Moderator: Moderatoren

Nachricht
Autor
Das-Alti
Selbstlenker
Beiträge: 161
Registriert: 2019-08-12 14:47:52

brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#1 Beitrag von Das-Alti » 2019-09-29 0:33:57

Hallo in die Runde,

ich wollte mir Heute eigentlich einen MB 1222 im Netz ersteigern nur leider bin ich gerade über ein größeres Problem gestolpert.

Was habe ich vor:

Ich möchte mir ein MB 1222 Erstzulassung 09.1990 Löschfahrzeug ersteigern und dieses in den nächsten Tage auf eigener Achse 450Km überführen. Das Fahrzeug hat im August frischen TÜV bekommen.

Was weiß ich dazu:

Mir ist Bekannt, dass ich alle Signalleuchten und Stadtwappen am Fahrzeug entfernen muss. Die Randale muss auch ausgebaut werden. Soweit alles ok. Dann zu einem Prüfer, der mir das Fahrzeug von Feuerwehr auf LKW um schlüsselt. Dann sollte meiner Meinung nach der Heimfahrt nichts im Wege stehen. Jedoch ist mir gerade eingefallen, das die Fahrzeuge über keinen Fahrtenschreiber verfügen.

Jetzt meine Frage. Benötige ich für die Überführungsfahrt einen Fahrtenschreiber? Zum Abholzeitpunkt wäre das Fahrzeug wegen des Baujahres noch nicht H fähig.

Wie ist es, wenn das Fahrzeug ein H hätte, benötige ich dann einen Fahrtenschreiber?

Dank an alle schnellen Helfer!

Benutzeravatar
AlfredG
abgefahren
Beiträge: 1969
Registriert: 2006-10-03 14:12:48
Wohnort: 26629 Ostgroßefehn
Kontaktdaten:

Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#2 Beitrag von AlfredG » 2019-09-29 1:29:42

Wenn keiner vorhanden ist, dann nicht. Privat auch nicht und Güternahverkehr auch nicht.
170D11 ex RW2

OliverM
Säule des Forums
Beiträge: 10856
Registriert: 2006-12-28 9:26:50
Wohnort: Goch

Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#3 Beitrag von OliverM » 2019-09-29 7:09:04

Um das Fahrzeug zu überführen musst du nichts von dem machen, was du oben beschrieben hast.

Du fährst mit den Papieren, den TÜV-Unterlagen und einer EVB-Nummer zum Straßenverkehrsamt und holst dir die Überführungskennzeichen . Dann steht einer Überführung nichts mehr im Wege. So einfach ist das .

Gruß

Oliver
Wir leben in einer Zeit , in der die Klugheit schweigen soll, weil sich die Dummheit durch die Wahrheit beleidigt fühlen könnte....

Hauptse
Schrauber
Beiträge: 359
Registriert: 2019-08-28 12:55:36

Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#4 Beitrag von Hauptse » 2019-09-29 8:36:57

Fahrtenschreiber ist Pflicht bei gewerblichen Gütervekehr. Also für dich nicht relevant.

Jedoch hast du Recht, was die Sondersignale wie Martinshorn und Blaulicht betrifft. Ein Abdecken des Baulichts ist sinnvoll und bewahrt dich vor Erklärungsnot bei der Rennleitung.
Das Martinshorn würde ich Stromlos machen. Sicherung ziehen oder Kabel abzwicken.

Da dieses Fahrzeug abgemeldet ist, hat es im eigentlichen Sinne keine Genehmigung eine Sondersignalanlage führen zu dürfen.

Und mit dem Wappen ist Auslegungssache der Verwaltung.

Gruß Andreas

OliverM
Säule des Forums
Beiträge: 10856
Registriert: 2006-12-28 9:26:50
Wohnort: Goch

Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#5 Beitrag von OliverM » 2019-09-29 9:41:23

Ich präzisiere das noch einmal:

In der zweiten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 30.Oktober 2014 (BGBl. I S. 1666) wurden die Regelungen zur Vergabe von Kurzzeitkennzeichen neu gefasst.

Sinngemäß gilt :
Zukünftig gelten dann folgende Regelungen:
1. Das Kurzzeitkennzeichen kann in der Zulassungsbehörde beantragt werden, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben oder in der das Fahrzeug aktuell seinen Standort hat.
Der Nachweis der Angaben zum Fahrzeug kann über folgende Dokumente geführt werden:
2. Das zur Verwendung kommende Fahrzeug muss genau bezeichnet werden.
3. Bis zum Ablauf des Kurzzeitkennzeichens (weiterhin 5 Tage ab Ausfertigung) muss die Hauptuntersuchung des Fahrzeuges noch gültig sein.
Zulassungsordnung (StVZO) oder § 13 EG-
4. Das Fahrzeug muss eine gültige Typgenehmigung, oder Einzelgenehmigung haben.

soweit so gut ,..... aber nun wird es ein wenig kompliziert:

-Wenn für das betreffende Fahrzeug eine Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II besteht oder eine Zulassungsbescheinigung aus einem EU- Mitgliedsstaat vorliegt, dann hat das Fahrzeug auch eine Typ- oder Einzelgenehmigung. siehe Punkt 4

-Handelt es sich jedoch um ein Fahrzeug, welches aus einem Drittstaat (z.B. USA) eingeführt wurde, dann ist vor einer Zulassung stets eine Abnahme nach § 21 StVZO (sog. Ganz- oder Vollabnahme) erforderlich. Gleiches gilt, wenn ein Fahrzeug länger als sieben Jahre nicht mehr zugelassen war und keinerlei Fahrzeugdokumente (Fahrzeugbrief / Fahrzeugschein) vorliegt oder wenn die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges aufgrund eines Wechsels der Fahrzeugart (Umbau PKW auf LKW oder kraft Verordnung (ehemalige Einsatzfahrzeuge der Polizei, Feuerwehr oder Katastrophenschutz) erloschen ist. Das bedeutet im Klartext: Wenn du die Kiste vor der Überführung zum LKW umbaust, darfst du nur auf direktem Wege zu einer Prüforganisation um eine Abnahme nach §21 STVZO durchführen zu lassen . Wenn die bestanden ist ,musst du wieder zum Straßenverkehrsamt und den Fahrzeugschein des KZK auf die neue Fahrzeugart ändern lassen . Wenn du sie aber nicht (vor der Überführung ) umbaust und Punkt 4 oben erfüllt ist , darfst du eine Feuerwehr auch als Privatperson durchaus ohne irgendwelche Umbauten überführen, denn dazu sind KZK gedacht. Du solltest unterwegs aber tunlichst die Finger von den Knöpfen lassen und weder Signalhörner, Blitzer noch Rundumleuchten zuschalten

Gruß

Oliver

edit: Und gerade KFZ-Mechaniker sollten mittlerweile zwischen Fahrtenschreibern , EG-Kontrollgeräten und den damit verbundenen Pflichten differenzieren können.
Wir leben in einer Zeit , in der die Klugheit schweigen soll, weil sich die Dummheit durch die Wahrheit beleidigt fühlen könnte....

visual
abgefahren
Beiträge: 1619
Registriert: 2015-12-16 15:48:33
Wohnort: Hückeswagen

Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#6 Beitrag von visual » 2019-09-29 9:50:55

Warum sollte ein Kfz-Mechaniker davon Ahnung haben?
Im Auto hat man sowas eher selten ;)

Benutzeravatar
CharlieOnTour
abgefahren
Beiträge: 3119
Registriert: 2013-09-02 10:49:24
Wohnort: 65307 Bad Schwalbach
Kontaktdaten:

Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#7 Beitrag von CharlieOnTour » 2019-09-29 10:17:08

visual hat geschrieben:
2019-09-29 9:50:55
Warum sollte ein Kfz-Mechaniker davon Ahnung haben?
Im Auto hat man sowas eher selten ;)
Echt, also bei uns hat das jedes Polizeiauto, Rettungswagen oder Pkw vom Notarzt.

:)

Gruß
Chris
DER Tipp für die 7,5t Fahrer: Beine rasieren 😜

visual
abgefahren
Beiträge: 1619
Registriert: 2015-12-16 15:48:33
Wohnort: Hückeswagen

Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#8 Beitrag von visual » 2019-09-29 10:34:10

Chris_G300DT hat geschrieben:
2019-09-29 10:17:08
visual hat geschrieben:
2019-09-29 9:50:55
Warum sollte ein Kfz-Mechaniker davon Ahnung haben?
Im Auto hat man sowas eher selten ;)
Echt, also bei uns hat das jedes Polizeiauto, Rettungswagen oder Pkw vom Notarzt.

:)

Gruß
Chris
Ja das schon aber die wenigsten Werkstätten bzw Mechaniker haben damit was zutun.

Benutzeravatar
Wilmaaa
Forenteam
Beiträge: 19457
Registriert: 2006-10-02 9:50:27
Wohnort: 35519 Rockenberg
Kontaktdaten:

Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#9 Beitrag von Wilmaaa » 2019-09-29 10:35:25

Kleine Erinnerung: es ging bei der Eingangsfrage nicht darum, wer mit welcher Ausbildung wovon Ahnung hat oder haben soll. Bitte kommt zum Thema zurück.
Ich hab einen Virus: den H-A-N-O-M-A-G-I-R-U-S
-----
"Frauen haben in der Küche nichts zu suchen. Sie müssen sich um die Schweine kümmern und den Traktor schmieren." (Charlotte MacLeod)
-----
"Das ist also ein Kleinbus und ein LKW in einem." (Mitarbeiterin über den 170er)

Mark86
Kampfschreiber
Beiträge: 12777
Registriert: 2014-10-11 14:29:35

Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#10 Beitrag von Mark86 » 2019-09-29 10:46:59

Jetzt meine Frage. Benötige ich für die Überführungsfahrt einen Fahrtenschreiber? Zum Abholzeitpunkt wäre das Fahrzeug wegen des Baujahres noch nicht H fähig.

Wie ist es, wenn das Fahrzeug ein H hätte, benötige ich dann einen Fahrtenschreiber?

Dank an alle schnellen Helfer!
Für die Überführung brauchst du keinen Fahrtenschreiber.
Sie die Ausführungen von Olliver.

Wenn du aber daraus einen LKW machst, über 7,5 Tonnen, dann brauchst du einen Fahrtenschreiber.
Für LKW über 7,5 Tonnen ist generelle Fahrtenschreiberpflicht. Das Gerät muss auch alle 2 Jahre zur Tachoprüfung (bzw. das Fahrzeug mit Gerät drinnen).
Ausnahmen gibt es ausschließlich für Oldtimer mit H Kennzeichen.

Egal ob die Karre als LKW Privat gefahren wird oder nicht, über 7,5 Tonnen gibt es keine Privatfahrten mehr und es herscht generell eine Fahrtenschreiberpflicht (Außer H Kennzeichen). Das gilt übrigends auch für LKWs unter 7,5 Tonnen mit Anhänger, es zählt die Zulässige Gesamtmasse. Also mit einem 7,5 Tonnen LKW ohne Fahrtenschreiber darfst du nicht einmal einen 750kg Anhänger ziehen, außer eben, der LKW hat ein H Kennzeichen.

Wenn der TÜV Prüfer auf Zack ist, wird er dir dass Auto ohne Fahrtenschreiber gar nicht zu einem LKW über 7,5 Tonnen umschreiben.
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

Benutzeravatar
Speed5
abgefahren
Beiträge: 3414
Registriert: 2007-07-06 20:35:07
Wohnort: 45307 Essen
Kontaktdaten:

Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#11 Beitrag von Speed5 » 2019-09-29 11:22:46

Mark86 hat geschrieben:
2019-09-29 10:46:59

Wenn du aber daraus einen LKW machst, über 7,5 Tonnen, dann brauchst du einen Fahrtenschreiber.
Für LKW über 7,5 Tonnen ist generelle Fahrtenschreiberpflicht. Das Gerät muss auch alle 2 Jahre zur Tachoprüfung (bzw. das Fahrzeug mit Gerät drinnen).

Hast du hierzu bitte die genaue Verordnung oder den passenden Gesetzestext?
Mir wäre es völlig neu das der Tacho bei reiner Privatnutzung, geeicht sein muss?

Gruß Michael
http://www.Odessa-wir-helfen.de

Ab dem Moment wo du „ach scheiß was drauf" denkst, wird es entweder grandios,
Oder absolut desaströs.

Benutzeravatar
pshtw
abgefahren
Beiträge: 2028
Registriert: 2013-01-26 17:59:24
Wohnort: Altes Land

Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#12 Beitrag von pshtw » 2019-09-29 11:39:24

https://www.zoll-auktion.de/auktion/auk ... ?id=625653

Moin,
Warst Du erfolgreich?
Gruß
Peter
10.AllradBlütenspannerTreffen im Alten Land: 3.5. bis 5.5.24

Mark86
Kampfschreiber
Beiträge: 12777
Registriert: 2014-10-11 14:29:35

Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#13 Beitrag von Mark86 » 2019-09-29 12:27:17

Speed5 hat geschrieben:
2019-09-29 11:22:46
Mark86 hat geschrieben:
2019-09-29 10:46:59

Wenn du aber daraus einen LKW machst, über 7,5 Tonnen, dann brauchst du einen Fahrtenschreiber.
Für LKW über 7,5 Tonnen ist generelle Fahrtenschreiberpflicht. Das Gerät muss auch alle 2 Jahre zur Tachoprüfung (bzw. das Fahrzeug mit Gerät drinnen).

Hast du hierzu bitte die genaue Verordnung oder den passenden Gesetzestext?
Mir wäre es völlig neu das der Tacho bei reiner Privatnutzung, geeicht sein muss?

Gruß Michael
Bei uns heißt das Umgangssprachlich "Tachoprüfung", aber es geht natürlich um die Prüfung des Fahrtenschreibers.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_57a.php
Die Gesetze findest du im §57a STVZO.

Da steht klar und deutlcih drinnen: Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen.
Unten stehen die Ausnahmen, die gelten bei Feuerwehrautos aber m.E. nur so lange sie auch von einer Feuerwehr betrieben werden und ich glaube, Bundesheer heißt hier auch keiner von uns...

Im 57b findest du das Gesetz bzgl. der regelmäßigen Überprüfung.

Also KFZ über 7,5t = Fahrtenschreiber. Da gibt es natürlich ausnahmen, aber die treffen auf keinen Werkstattwagen zu.

Das ist dann auch nochmal hier schön zusammen gefasst:

http://www.ff-expedition.de/fahrtenschreiber.htm

Und damit du dir sicher sein kannst, dass die Gegenseite dass auch weis:
Wohnmobile dienen grundsätzlich nicht dem Gütertrans-port und haben in der Regel weniger als 8 Fahrgastplät-ze. Sie unterliegen daher nicht den Sozialvorschriften im Straßenverkehr.Wohnmobile ab einer zulässigen Höchstmasse von 7,5 t müssen einen Fahrtschreiber verwenden (§ 57a StVZO). Dies gilt nicht, wenn sie ab dem 01.01.2013erstmals in den Verkehr kommen(§ 72 Abs. 2 Nr. 6eStVZO).Falls einAnhängerzur Güterbeförderungmitgeführt wird und die Fahrzeugkombination damit auch zur Güterbeför-derung geeignet ist, finden die Sozialvorschriften im Stra-ßenverkehr –vorbehaltlich des Vorliegens etwaiger Aus-nahmetatbestände–Anwendung. Selbiges gilt für den Fall, dass das Wohnmobil für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu diesem Zweck be-stimmt ist.Wohnmobile mit festeingebauten Pferdetransportboxen dienen der Güterbeförderung im Straßenverkehr -näm-lich dem Pferdetransport -und unterliegen deshalb den Sozialvorschriften. Für das Vorliegen eines Gütertransports ist es unschäd-lich, dassein Fahrzeug auch mit einem Wohnwagenteil mit Übernachtugsmöglichkeiten versehen ist. Dem Wort-laut von Art. 3 Abs. 1 VO Nr. 165/2014 ist nicht zu ent-nehmen, dass das Fahrzeug ausschließlich der Güterbe-[...]
http://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile

Ich hoffe dass Thema mit dem Privatfahrermährchen ist geklärt. Also alle Fahrzeuge über 7,5 Tonnen vor EZ 1.1.2013 und ohne H Kennzeichen MÜSSEN einen Fahrtenschreiber haben, von den oben angesprochenen Ausnähmchen mal abgesehen.

In dem Moment wo du einen Anhänger mitführst, der zur Güterbeförderung geeignet ist, auch wenn er leer ist, unterliegst du den Sozialvorschriften über Lenkzeiten und Ruhezeiten. Völligstens egal ob du für dich Privat fährst oder nicht. Ab 7,5 Tonnen gibt es keine Privatfahrten mehr. Das ist auch nicht neu, sondern schon Jahrelang so.
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

Benutzeravatar
MichaelW
süchtig
Beiträge: 925
Registriert: 2006-10-03 10:49:56
Wohnort: Herchweiler
Kontaktdaten:

Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#14 Beitrag von MichaelW » 2019-09-29 15:33:38

Hallo,

Dazu ist auch im Forum genug dazu zu finden. Leider wollen es die meisten nicht glauben, aber über 7,5t ist Fahrtenschreiberpflicht, die fällt erst mit recht neuen Fahrzeugen oder aber bei H-Zulassung weg. Bei Zugmaschinen gilt dagegen nicht die 7,5t-Grenze sondern 40KW Motorleistung. Wollen auch viele Unimog-Fahrer nicht glauben, ist aber so.

Natürlich gibt es weitere Ausnahmen, für Privatfahrten allerdings gibt es keine.

Gruß,
Michael
Hauptsache Allrad und 6-Zylinder Diesel-Direkteinspritzer...
Feuerwehr: MB LAF 911 B, Ziegler TLF8/24, Bj. 82
Privat: MB Unimog 406.121, Bj. 70, MB Unimog 403.123, Bj. 83, MB Unimog 435.115 (1300L, BW-SanKoffer), Bj. 88, Audi SQ5, Bj. 20

Mark86
Kampfschreiber
Beiträge: 12777
Registriert: 2014-10-11 14:29:35

Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#15 Beitrag von Mark86 » 2019-09-29 15:44:14

Mit recht neuen Fahrzeugen aber auch nur, wenn sie eine Wohnmobilzulassung haben...

Man sollte auch nicht meinen, dass draußen im Feld bei Kontrollen niemand Ahnung hat. Dafür gibts ja dass entsprechende BAG Blatt... Grade im Bereich Sportpferde sind die Jungs da sehr aktiv und ich kann mir vorstellen, dass da auch gerne mal n LKW mit rein rutscht. Ich hab jedenfalls schon 2 Schwerpunktkontrollen LKW mitgemacht...
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

Das-Alti
Selbstlenker
Beiträge: 161
Registriert: 2019-08-12 14:47:52

Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#16 Beitrag von Das-Alti » 2019-09-29 16:06:08

@ Peter

Nein ich habe letztendlich nicht geboten. War mir dann zu wage..... Ich hatte nach meiner Nachtschicht vor dem zu Bett gehen eure Beiträge nicht mehr gelesen.

Auch für meinen Umbau hier in Dresden wäre ich im Anschluss zwingend auf eine Anmeldung angewiesen. Das wäre für mich zu aufwändig gewesen für 12 monate einen Fahrtenschreiber zu installieren, das Ziel ist erst H und im Anschluss nach Umbau Womo zulassung. Das Fahrzeug an sich hätte ich mit meinem Budget geschossen. Haja, in drei tage geht der nächste zu ende, der wäre dann auch H fähig. Ich kontaktiere nach dem Kauf dann nochmal meine Zulassungstelle und geh denen mal so richtig auf den wecker. Wenn ich ohne große Umbauten ersteinmal bis Heim nach Dresden komme, wäre das schon viel wert.

Ich bin gespannt.

Mark86
Kampfschreiber
Beiträge: 12777
Registriert: 2014-10-11 14:29:35

Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#17 Beitrag von Mark86 » 2019-09-29 16:09:44

Gangbarer Weg ist, dir dass Ding von jemandem der eine rote Händler Nummer hat gegen Euros nach Hause fahren zu lassen, oder ne Spedition zu beauftragen. Letzteres hält sich Kostenmäßig meistens in Grenzen und dass Auto kommt sicher an.

Ich hab damals mit meinem VK ausgehandelt, dass er mir die Karre frei Haus liefern muss. Dabei mangelte es nicht an ner roten 06er Nummer, sondern am Führerschein.

Alternativ kaufst du es fertig umgeschrieben mit TÜV beim Händler, dann kannst du es einfach anmelden und abholen.
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

Benutzeravatar
HotelIndia
LKW-Fotografierer
Beiträge: 106
Registriert: 2016-05-03 11:36:23

Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#18 Beitrag von HotelIndia » 2019-09-29 17:53:15

Mark86 hat geschrieben:
2019-09-29 12:27:17

http://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile

Ich hoffe dass Thema mit dem Privatfahrermährchen ist geklärt. Also alle Fahrzeuge über 7,5 Tonnen vor EZ 1.1.2013 und ohne H Kennzeichen MÜSSEN einen Fahrtenschreiber haben, von den oben angesprochenen Ausnähmchen mal abgesehen.
....
Per EMail erhält man dazu aktuell von der BAG folgende Auskunft:

Mit § 72 Abs. 2 Nr. 6e StVZO sollten zunächst nur Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum beginnend ab dem 01.01.2013 von der Fahrtenschreiber- bzw. Kontrollgerätepflicht befreit werden. Inzwischen muss in Wohnmobilen, die vor dem 01.01.2013 zugelassen wurden, ebenfalls kein Fahrtenschreiber bzw. Kontrollgerät verbaut sein, d.h. bei diesen Wohnmobilen kann der Fahrtenschreiber (Kontrollgerät) ausgebaut oder funktionsuntüchtig gemacht werden. Es gilt generell, dass Wohnmobile nicht dem Gütertransport dienen und in der Regel weniger als 8 Fahrgastplätze haben. Sie unterliegen daher nicht den Sozialvorschriften im Straßenverkehr.
Eine Aktualisierte Änderung des Gesetzestextes, als auch des Leitfadens, steht noch aus ...


Bei uns hat den TÜV bei der letzten Prüfung (vor einem Monat) der Fahrtenschreiber auch nicht interessiert! Auf Nachfrage war die kurze Antwort: Ist doch ein WoMo ...
Zulassung als WoMo 11.5to; EZ 05.1987

Wäre zu hoffen, dass durch den Gesetzgeber hier bald Klarheit geschaffen wird. Die Klarstellung/Änderung Gesetzestext bezüglich des Sonntagsfahrverbotes hat allerdings auch Jahre gedauert.... In Kommentaren zum Gesetz konnte man schon lange nachlesen, dass Privatfahrten vom Fahrverbot ausgenommen waren, da es nur auf den gewerblichen Gütertransport zielte, aber leider in der alten Fassung nicht eindeutig formuliert war.

Grüße aus dem regnerischen Norden

saurer4dm
infiziert
Beiträge: 89
Registriert: 2015-02-22 20:42:18

Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#19 Beitrag von saurer4dm » 2019-09-29 18:47:58

Bei mir hat die Zulassungsstelle auch gesagt, ( zufällig auch in aalen ) Kurzzeit auf löschfahrzeug sei nicht möglich.

Fahrtenschreiber eingebaut, beim tüv umgeschlüsselt auf Werkstattwagen... dann mit alten und neuen papieren zur zulassungstelle... die nehmen sich den alten löschfahrzeug brief und stellen Kurzzeit auf löschfahrzeug aus.... 🙈😅

Hauptse
Schrauber
Beiträge: 359
Registriert: 2019-08-28 12:55:36

Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#20 Beitrag von Hauptse » 2019-09-29 21:24:43

Den Gesetzestext habe ich nun 3x gelesen.
Da ist nur von gewerblichem Güterverkehr die Rede. [


Als private Überführungsfahrt bist du nicht an Lenkzeiten gebunden.
Also rein gewerblich.
(Trotzdem würde ich die Sondersignalanlage so gut wie es geht außer Kraft setzen!)
Wir haben behördliche Fahrzeuge in unserem Betrieb zur Instandsetzung , und da ist das Blaulicht abgedeckt um bei der Probefahrt nicht den Eindruck zu erwecken, eine Streife ist unterwegs. Auch wird von der Abteilung Fahrzeugflotte die gefahrenen Kilometer penibelst genau kontrolliert.
Soviel zu Blaulicht und Martinshorn von mir.

Abseits des Themas.

Wilmaa verzeih mir den einzigen, noch an den OliverM gerichteten Kommentar.

@OliverM
Mich persönlich zu beleidigen, mich in meiner Tätigkeit als KFZ-Meister ins Lächerliche zu ziehen möge dir in primitiver Weise eine Befriedigung bereiten.

OliverM hat geschrieben:
2019-09-29 9:41:23


edit: Und gerade KFZ-Mechaniker sollten mittlerweile zwischen Fahrtenschreibern , EG-Kontrollgeräten und den damit verbundenen Pflichten differenzieren können.

Was bist du von Beruf?
-
Hat dir ein Mechaniker mal ans Bein gepisst?

Oder ist dein Motto: „Wer schreibt, der bleibt!“

Fazit von mir:

„Beleidigen kann mich nur, wer mir wichtig ist!“
Konstruktive Beiträge sind wichtiger als persönliche Aspekte!

Daher lasse bitte deine Feindseligkeiten mir gegenüber und beschränke dich auf die Fragestellung im Thread.

Gruß Andreas

OliverM
Säule des Forums
Beiträge: 10856
Registriert: 2006-12-28 9:26:50
Wohnort: Goch

Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#21 Beitrag von OliverM » 2019-09-29 21:50:01

visual hat geschrieben:
2019-09-29 9:50:55
Warum sollte ein Kfz-Mechaniker davon Ahnung haben?
Im Auto hat man sowas eher selten ;)
Auch KFZ-Mechaniker dürfen an LKW schrauben . Klingt zwar komisch, ist aber so . :cool:

Gruß

Oliver
Wir leben in einer Zeit , in der die Klugheit schweigen soll, weil sich die Dummheit durch die Wahrheit beleidigt fühlen könnte....

visual
abgefahren
Beiträge: 1619
Registriert: 2015-12-16 15:48:33
Wohnort: Hückeswagen

Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#22 Beitrag von visual » 2019-09-29 23:20:11

OliverM hat geschrieben:
2019-09-29 21:50:01
visual hat geschrieben:
2019-09-29 9:50:55
Warum sollte ein Kfz-Mechaniker davon Ahnung haben?
Im Auto hat man sowas eher selten ;)
Auch KFZ-Mechaniker dürfen an LKW schrauben . Klingt zwar komisch, ist aber so . :cool:

Gruß

Oliver
Aber deshalb müssen sich ja wohl nicht alle Mechaniker mit den Geräten auskennen oder?

Benutzeravatar
Wilmaaa
Forenteam
Beiträge: 19457
Registriert: 2006-10-02 9:50:27
Wohnort: 35519 Rockenberg
Kontaktdaten:

Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#23 Beitrag von Wilmaaa » 2019-09-30 6:58:38

Ich habe es schon einmal geschrieben und ich schreibe es wieder: das Thema dieses Threads sind nicht die vermuteten oder tatsächlichen Kenntnisse von Mechanikern!

Wenn diesbezüglich keine Ruhe einkehrt, werde ich Maßnahmen ergreifen.
Ich hab einen Virus: den H-A-N-O-M-A-G-I-R-U-S
-----
"Frauen haben in der Küche nichts zu suchen. Sie müssen sich um die Schweine kümmern und den Traktor schmieren." (Charlotte MacLeod)
-----
"Das ist also ein Kleinbus und ein LKW in einem." (Mitarbeiterin über den 170er)

Mark86
Kampfschreiber
Beiträge: 12777
Registriert: 2014-10-11 14:29:35

Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#24 Beitrag von Mark86 » 2019-09-30 9:28:43

Hauptse hat geschrieben:
2019-09-29 21:24:43
Den Gesetzestext habe ich nun 3x gelesen.
Da ist nur von gewerblichem Güterverkehr die Rede. [


Als private Überführungsfahrt bist du nicht an Lenkzeiten gebunden.
Also rein gewerblich.
Das betrifft die Sozialvorschriften, sprich Lenk und Ruhezeiten.
Die Fahrzeugausrüstungspflicht mit einem Fahrtenschreiber hat damit nichts zu tun.

Das heißt, Fahrtenschreiber ja, Lenk & Ruhezeiten nein. Du musst also nen geprüften Fahrtenschreiber haben, brauchst aber keine Scheibe rein zu legen.
Die Situation kann in anderen Ländern aber wieder anders sein.

Die Ausrüstungspflicht ist Nationales Zulassungsrecht zum einen, wenn die Karre bei uns keinen Fahrtenschreiber braucht, darfst du so auch in den anderen Ländern rumfahren.

Wenn du bei uns auf Grund der "Spitzfindigkeiten" im Gesetz keine Scheibe einlegen musst, heißt dass aber nicht dass du im Ausland ohne Scheibe fahren darfst.
Die Diskusion könnte da recht schwierig und dass Ergebnis sehr teuer werden... Bußgelder in dem Bereich sind schon in Deutschland keine "Schnäppchen" mehr...
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

Flammkuchenklaus
abgefahren
Beiträge: 3155
Registriert: 2006-10-04 10:25:36

Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#25 Beitrag von Flammkuchenklaus » 2019-09-30 11:37:43

Wenn du bei uns auf Grund der "Spitzfindigkeiten" im Gesetz keine Scheibe einlegen musst, heißt dass aber nicht dass du im Ausland ohne Scheibe fahren darfst.
Die Diskusion könnte da recht schwierig und dass Ergebnis sehr teuer werden... Bußgelder in dem Bereich sind schon in Deutschland keine "Schnäppchen" mehr...
zum Glück ist das Fahrpersonalrecht in diesem Fall über die EU geregelt es gelten bezüglich Lenkzeiten die selben Vorschriften.
Das Interesse der Unformträger sinkt rapide wenn sie feststellen es handelt sich um ein Wohnmobil,

Benutzeravatar
MichaelW
süchtig
Beiträge: 925
Registriert: 2006-10-03 10:49:56
Wohnort: Herchweiler
Kontaktdaten:

Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#26 Beitrag von MichaelW » 2019-09-30 13:28:57

Hallo,
Mark86 hat geschrieben:
2019-09-30 9:28:43
Das heißt, Fahrtenschreiber ja, Lenk & Ruhezeiten nein. Du musst also nen geprüften Fahrtenschreiber haben, brauchst aber keine Scheibe rein zu legen.
Falsch. Natürlich musst du eine Scheibe reinlegen. Es geht beim Fahrtenschreiber im Gegensatz zum EG-Kontrollgerät um die Überwachung der Geschwindigkeit, nicht um Lenk- und Ruhezeiten. Ohne Scheibe kann der Fahrtenschreiber auch nix aufzeichnen. Bei einem digitalen Kontrollgerät musst du keine Karte stecken. Das ist was anderes, da selbiges auch ohne gesteckte Karte die Geschwindigkeit aufzeichnen kann.

Siehe StVZO §57a.

Gruß,
Michael
Hauptsache Allrad und 6-Zylinder Diesel-Direkteinspritzer...
Feuerwehr: MB LAF 911 B, Ziegler TLF8/24, Bj. 82
Privat: MB Unimog 406.121, Bj. 70, MB Unimog 403.123, Bj. 83, MB Unimog 435.115 (1300L, BW-SanKoffer), Bj. 88, Audi SQ5, Bj. 20

Das-Alti
Selbstlenker
Beiträge: 161
Registriert: 2019-08-12 14:47:52

Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#27 Beitrag von Das-Alti » 2019-09-30 14:50:21

Hallo in die Runde,

ich habe nun offizielle Amtliche Informationen die Klarheit auch für kommende Sucher schaffen sollten.


Folgende Informationen habe ich Heute von mehreren Stellen wie Landesdirektion Dresden, Zulassungsstelle Hamburg, BAG Dresden und Dekra Dresden erhalten.

Fahrzeuge die mit einer Kurzzeitzulassung oder auch 5 Tgaezulassung überführt werden und über ein zulässigers Gesamtgewicht von mehr als 7,5t verfügen müssen in jedem Falle mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet sein. Dieser muss auch betrieben werden und die Lenk und Ruhezeiten sind einzuhalten. Es wird in dem Fall nicht nur in Sachsen sondern ganz Deutschland kein Unterschied zwischen Privatfahrt, Überführung oder Gewerblicher Fahrt gemacht. Es ist für die Kontrolleure auf der Starsse alles als ein Bestand zu werten. Es ist Maut zu entrichten!

Ausnahmen ergeben sich nur aus einer WOMO Zulassung, oder einer H-Zulassung. In diesen beiden fällen ist das Fahrzeug auch über 7,5t von einer Fahrtenschreiberpflicht sowie den Lenk und Ruhezeiten befreit. Es ist hier von Vorteil einen Fahrtenschreiber verbaut zu haben, auch wenn er nicht genutzt wird. Auch hier ist Maut zu entrichten, man kann jedoch über ein Antragsformular zu finden auf der HP von der BAG eine Befreiung für diese Fahrzeuge beantragen.


Alle Befragten haben im persönlichen Telefonat mit mir die dazu erforderlichen Akten studiert. Heisst, die Info?s wurden nicht lapidar dahin gesagt, sondern es wurde wirklich nach den Informationen gesucht.


Ausnahmen bestätigen die Regel. Mit dieser Klarheit komme ich ersteinmal weiter und verschafft mit Planungssicherheit.

An alle Helfer recht herzlichen Dank! Eine bitte noch, nehmt das Thema nicht so ernst, es ist keinen Streit wert! Zoffen könnt ihr euch auf Arbeit mit dem Cheff, der hat es oft verdient.....

In diesem Sinne, nichts für ungut!

Benutzeravatar
FrankyT
süchtig
Beiträge: 712
Registriert: 2019-03-14 21:41:46
Wohnort: Heidelberg

Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#28 Beitrag von FrankyT » 2019-09-30 14:55:26

Sers..

Wurde dabei berücksichtigt, dass bei der alten Feuerwehr der Fahrtenschreiber ausgetragen wurde bzw. diese explizit davon befreit war? Mal eben neu Einbauen ist ja nicht..

Grüße Franky
Iveco Magirus 120-19 mit Kabinenkürzung und Koffer aus Iso-Paneelen (im Bau)..

☕(ツ)✌ ☯

Benutzeravatar
Wilmaaa
Forenteam
Beiträge: 19457
Registriert: 2006-10-02 9:50:27
Wohnort: 35519 Rockenberg
Kontaktdaten:

Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#29 Beitrag von Wilmaaa » 2019-09-30 15:09:11

Das-Alti hat geschrieben:
2019-09-30 14:50:21
Zoffen könnt ihr euch auf Arbeit mit dem Cheff, der hat es oft verdient.....
Auch Vorgesetzte sind Menschen und Einladungen zum Zoffen passen hier grundsätzlich nicht. :spassbremse: :positiv:
Ich hab einen Virus: den H-A-N-O-M-A-G-I-R-U-S
-----
"Frauen haben in der Küche nichts zu suchen. Sie müssen sich um die Schweine kümmern und den Traktor schmieren." (Charlotte MacLeod)
-----
"Das ist also ein Kleinbus und ein LKW in einem." (Mitarbeiterin über den 170er)

Mark86
Kampfschreiber
Beiträge: 12777
Registriert: 2014-10-11 14:29:35

Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#30 Beitrag von Mark86 » 2019-09-30 15:43:34

@Michael: Danke für die Korrektur.

@DasAlti: Die Fahrtenschreiberberpflicht ergibt sich m.E. aus der Fahrzeugzulassungsverordnung. Ein 04er Überführungskennzeichen ist aber m.E. keine Zulassung, daher kommt die Ausrüstpflicht des Fahrzeuges mit einem Fahrtenschreiber da meiner bescheidenen Meinung nach noch nicht zwingend zum Tragen. Du musst ja mit dem Überführungskennzeichen erst einmal zum TÜV fahren können, um dort einen Fahrtenschreiber aus tragen zu lassen. Auch um eine nicht Bauartgenehmigte Sache eintragen zu lassen, etc. Dafür sind die Überführungskennzeichen ja da. Es reicht dafür eigentlich, wenn dass Fahrzeug Verkehrssicher ist.

Auch wenn Profis viel schreiben, ergibt sich immer eine unterschiedliche Auslegungsweise. Sonst hätten unsere Gerichte viel weniger zu tun.
Bzgl. der Ausnahmen für Wohnmobile hätte man noch fragen müssen, was mit Fahrzeugen vor 1.1.2013 ist...

FrankyT hat geschrieben:
2019-09-30 14:55:26
Sers..

Wurde dabei berücksichtigt, dass bei der alten Feuerwehr der Fahrtenschreiber ausgetragen wurde bzw. diese explizit davon befreit war? Mal eben neu Einbauen ist ja nicht..

Grüße Franky
Bzgl. der Ausnahme kannst du in oben von mir benanntem Paragraphen nachlesen, dass nicht "Feuerwehrfahrzeuge", sondern "Fahrzeuge der Wehren" ausgenommen sind. In dem Moment wo dass Feuerwehrauto nicht mehr direkt zu einer Feuerwehr gehört, ist die Ausnahme hinfällig und ein Fahrtenschreiber muss nach gerüstet werden. "Mal eben" nachrüsten, naja, man schraubt den Tacho um und bringt den Kram zum Prüfen/Einstellen, die entsprechenden Plomben machen die dran und fertig.
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

Antworten