brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

alles, was nicht in die übrigen Technik-Kategorien passt

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Das-Alti
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Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#31 Beitrag von Das-Alti » 2019-09-30 17:10:56

Sehe ich genau so hatte es auch genau so gelesen. Jedoch bist du auf der Autobahn im Falle einer Kontrolle in der Nachweispflicht. Ich hab da keine Lust auf Diskusion und wenn man an einen Sturkopf gerät. Im Zweifelsfall lassen die dich auf der Autobahn stehen.


Hier kann man noch Details zur Frage Womo und Fahrtenschreiber mit Erstzulassung vor 2013 nachlesen. https://www.christiansblog.eu/blog/2016 ... t-dem-lkw/

Ich werde nun bei einem Händler kaufen, der mir das Fahrzeug gleich mit H Zulassung verkauft. Somit hab ich da keinen Stress.

Ich entschuldige mich in aller Form für meinen Aufruf zum Streit mit dem Chef. Ich bin ja selbst Vorgestzter und kann nur so gut sein, wie mein Team ist.

Ich sag mal so. Hab Nachsicht mit all jenen die egal ob hier oder anderswo Streit suchen. Du musst sie nur für einige Minuten ertragen, sie müssen mit sich selbst jedoch das ganze Leben verbringen. Ein schweres Los!

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chabbes
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Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#32 Beitrag von chabbes » 2019-09-30 17:57:02

Servus,
noch eine Maut Ausnahme möchte ich aus eigener Anfrage (zu KAT 6x6 Fahrgestell überführen) und schriftlicher Bestätigung der BAG noch einbringen:
Wenn das Fahrzeug NOCH ein Feuerwehrfahrzeug ist (im Schein, und mit Aufbau) ODER KEINEN Aufbau hat (z.B. Feuerwehraufbau bereits abgenommen, Pritsche schon abgenommen),
natürlich dann mit Überführungskotflügel und temporäre Beleuchtungsanlage, dann ist KEINE Maut zu entrichten.

Die BAG hat uns dann bei meiner Überführung auch einmal überholt, kurz geschaut und wieder gas gegeben.
Bei Bedarf kann ich die schriftliche Stellungnahme der BAG auch per PN zur Verfügung stellen, wenn es jemand braucht und
auf der Überführung gern dabei hätte.

LG
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Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#33 Beitrag von Mark86 » 2019-09-30 22:44:55

Das-Alti hat geschrieben:
2019-09-30 17:10:56
Ich werde nun bei einem Händler kaufen, der mir das Fahrzeug gleich mit H Zulassung verkauft. Somit hab ich da keinen Stress.
Das ist ein Rechenexempel. Die Händler verlangen in der Regel ein paar Tausend Euro Aufpreis, aber:
- Du kannst dir dass Ding in Ruhe angucken.
- Du musst es nicht umständlich irgendwie abholen. (Kurzzeitkennzeichen)
- Du musst es nicht beim TÜV Vorführen, wo dir dann irgendwer sagt, die Abnahme macht er nicht oder "ne, da zieht ne Bremse schief, reparieren sie dass erstmal" (wieder Kurzzeitkennzeichen)
- Der TÜV sagt dir dann nicht "na, also so ganz grade ist dass noch nicht, da müssen sie aber nochmal nacharbeiten" (Wieder Kurzzeitkennzeichen)
- Du hast die H Abnahme Diskusionen nicht
- Und die Abnahmegebühren sind zumindest bei uns in der Region auch nicht ohne.

Natürlich liegt n bisschen was zwischen nem Vebeg und nem Händlerpreis, aber dass ist nicht so dass der Händler sich dass als Gewinn einstreicht, nur damit er die Karre von der Vebeg auf seinen Hof karrt, wie dass hier so oft von der "ich kann alles billiger" Fraktion dargestellt wird.
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

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Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#34 Beitrag von Das-Alti » 2019-09-30 22:56:01

Haja, ich habe halt ein Budget, in dem bleibe ich. Ob das Fahrzeug nun 1990 ist oder 1987, stört mich nicht. Jetzt habe ich aber endlich handlungsicherheit. Und den Pries (280€) für die H Abnhame kann man in den Fahrzeugpreis mit rein verhandeln.


Ich für meinen Teil hoffe, ich kann euch demnächst intensiev und anhaltend mit technischen Fragen zum MB1222 nerven und quälen. :search:

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Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#35 Beitrag von Mark86 » 2019-09-30 23:01:15

Das-Alti hat geschrieben:
2019-09-30 22:56:01
Haja, ich habe halt ein Budget, in dem bleibe ich. Ob das Fahrzeug nun 1990 ist oder 1987, stört mich nicht. Jetzt habe ich aber endlich handlungsicherheit. Und den Pries (280€) für die H Abnhame kann man in den Fahrzeugpreis mit rein verhandeln.
Wenn zur H Abnahme noch ne 21er Änderungsabnahme kommt, weil sich die Fahrzeugart ändert, dass ganze in Verbindung mit HU und AU und dem dazu nötigen Kurzzeitkennzeichen, kommst bei uns in der Gegend mit 280€ nicht weit...
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

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Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#36 Beitrag von Das-Alti » 2019-09-30 23:27:49

Die Zeit wird zeigen was es kostet...

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Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#37 Beitrag von scribty » 2019-10-01 3:12:36

Ich hab meinen 1222 in voller Ausstattung mit Kurzzeitkennzeichen überfuhrt. War null Problem.

Auto war so wie auf dem Bild. Von Nördlingen bis Berlin ca 500km.
6B8EB9CA-13C3-4707-9F22-06A108340EBE.jpeg
Danach Zulassung mit H als Werkstattfzg, damit kein Fahrtenschreiber nötig.


Viele Grüße
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Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#38 Beitrag von Mark86 » 2019-10-01 7:58:39

scribty hat geschrieben:
2019-10-01 3:12:36
Ich hab meinen 1222 in voller Ausstattung mit Kurzzeitkennzeichen überfuhrt. War null Problem.

[...]

Danach Zulassung mit H als Werkstattfzg, damit kein Fahrtenschreiber nötig.


Viele Grüße
Wenn beim Straßenverkehrsamt keiner fragt und dir dass Kurzzeitkennzeichen für n Feuerwehrfahrzeug ausstellt und dass Auto noch ne gültige HU hat, ist dass auch kein Problem.

Dadurch dass du ja ein H hast, brauchst du auch keinen Fahrtenschreiber mehr. Auch nicht als LKW.
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Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#39 Beitrag von scribty » 2019-10-01 10:20:06

Jo, genau ;) Und es macht ja auch Spass bei der Überführung ab und zu mal das Blaulicht und Sondersignal zu testen :rock: Zumindest ich konnte bei Einfahrt in die Heimat nicht die Finger von lassen ...
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Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#40 Beitrag von Das-Alti » 2019-10-01 11:42:36

Achtung, jetzt wird es lustig!

Ich wollte mich mit den Aussagen von Gestern nicht so richtig abfinden und habe nocheinmal die Autobahnpolizei Dresden und die Zulassungsbehörde bei der ich dann ein Kurzzeitkennzeichen ausstellen lassen will angerufen.

Beide sagen: Mit Kurzzeitkennzeichen bist du von den Lenk und Ruhezeiten sowie einer Pflicht für Fahrtenschreiber befreit. Auch muss ich nicht die Randale vom Dach abbauen oder irgendwie stilllegen, man gibt mir so eine 5 Tagezulassung. Zitat"Dafür sind die Kurzzeitzulassung schließlich da". Die Signalanlage muss dann erst bei einer Zulasssung auf mich still gelegt werden.

Erst einmal toll für mich aber ich finde es schon etwas seltsam, dass da so unterschiedliche Aussagen getroffen werden.

Gruß Alti

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Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#41 Beitrag von Mark86 » 2019-10-01 12:03:58

Das-Alti hat geschrieben:
2019-10-01 11:42:36
Achtung, jetzt wird es lustig!

Ich wollte mich mit den Aussagen von Gestern nicht so richtig abfinden und habe nocheinmal die Autobahnpolizei Dresden und die Zulassungsbehörde bei der ich dann ein Kurzzeitkennzeichen ausstellen lassen will angerufen.

Beide sagen: Mit Kurzzeitkennzeichen bist du von den Lenk und Ruhezeiten sowie einer Pflicht für Fahrtenschreiber befreit. Auch muss ich nicht die Randale vom Dach abbauen oder irgendwie stilllegen, man gibt mir so eine 5 Tagezulassung. Zitat"Dafür sind die Kurzzeitzulassung schließlich da". Die Signalanlage muss dann erst bei einer Zulasssung auf mich still gelegt werden.

Erst einmal toll für mich aber ich finde es schon etwas seltsam, dass da so unterschiedliche Aussagen getroffen werden.

Gruß Alti
Fragst du 20 Leute, kriegst du 20 Meinungen.
Gehst du vor Gericht, kriegste n Urteil, heist aber nicht, dass das Landgericht dass genau so sieht, dann gibts noch das Oberlandesgericht was die Entscheidung wieder anders beurteilen kann als der BGH und das EUGH und das BVerfG gibts im Notfall auch noch. Irgnedwann ist der Rechtsweg derer die n Urteil schreiben können erschöpft und mit dem Ende musst du Leben. (Aber wenn man dir n Knöllchen schreibst, ist im Regelfall beim LG Schluss).

Protokollierst wann du mit wem telefoniert hast und wass der dann gesagt hat, kopierst die Schreiben die dir passen und fertig.

Ich kenne es so, dass wenn man neue oder umgebaute Fahrzeuge abholt, zumindest die EG Kontrollgeräte in der Regel noch gar nicht funktionieren. Beim vorletzten aus Wörth funktionierte da garnix, der ging dann weiter zum Aufbauer und da wurde er erst fertig programmiert, so dass das Kontrollgerät (und div. andere Funktionen) überhaupt einsetzbar waren. Im Passus dazu findet sich in den einschlägigen Texten, dass Neufahrzeuge auf Überführungsfahrten oder umgebaute Fahrzeuge auf Fahrten zur Erlangung der Betriebserlaubnis kein funktionierendes EG Kontrollgerät brauchen.

Natürlich, wenn du n Feuerwehrfahrzeug überführst, dann überführst du erst einmal ein Feuerwehrfahrzeug. Ob du dass auf dich zu lässt, an ne andere Feuerwehr weiter verkaufst, dass ist ja alles erstmal kein Thema. Dazu sind die Überführungskennzeichen m.W. keine Zulassung, sondern Überführungskennzeichen, Analog der roten Kennzeichen. Sie dienen dem Zweck, Fahrten unternehmen zu dürfen, die im Zusammenhang mit dem Zulassungverfahren stehen, um die Zulassung zu erwirken...

Für die 04er Kennzeichen gelten m.W. die Vorschriften der STVZO und die nötige Verkehrstüchtigkeit. Die Vorschriften der FZV, bzw. STVZO können meiner Meinung nach gar nicht zu Grunde gelegt werden, denn die STVZO Konformität bescheinigt ja erst der TÜV, zu dem man mit 04er Kennzeichen ja hin fahren muss/soll.
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Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#42 Beitrag von pshtw » 2019-10-01 13:04:21

Ich hätte ihn gekauft und mit Kurzzeit nach Hause gefahren, das Risiko mit dem FahtenTachoScheibenEuKontrollgerat hätte ich ignoriert....
30.000 km, nächstes Jahr H, Stern vorne dran, schöne Basis...
10.000,- fand ich jetzt nicht zu teuer, oder?
Dieselbe Karre nächstes Jahr beim Händler mit H, großen Rädern drauf und nacktem Chassis, für 22 bis 25tsd, als ExMo-Basis mit weltweiter Ersatzteilversorgung.... :spiel:
Gruß
Peter
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Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#43 Beitrag von Mark86 » 2019-10-01 15:02:13

pshtw hat geschrieben:
2019-10-01 13:04:21
Ich hätte ihn gekauft und mit Kurzzeit nach Hause gefahren, das Risiko mit dem FahtenTachoScheibenEuKontrollgerat hätte ich ignoriert....
30.000 km, nächstes Jahr H, Stern vorne dran, schöne Basis...
10.000,- fand ich jetzt nicht zu teuer, oder?
Dieselbe Karre nächstes Jahr beim Händler mit H, großen Rädern drauf und nacktem Chassis, für 22 bis 25tsd, als ExMo-Basis mit weltweiter Ersatzteilversorgung.... :spiel:
Gruß
Peter
Ich glaub dass ist nicht so ne einfache Sache, denn mit H und nacktem Chassis, da musst du als Händler ja auch auf irgendwas zulassen... Und große Räder kosten auch den Händler geld, die beliebte Wunschbereifung kostet mal schnell 4-5k€, dann muss dass Ding abgeholt werden, der Koffer abgerissen werden und als nacktes Chassis kann der Kunde den ja auch nicht überführen... Dazu kommt noch der Umstand, dass dass Ding zivil erstmal garnicht zulassungsfähig ist, weil es Tagesleuchtfarbend ist...
Du musst ihn vorher also erst umlackieren...

Oder du lässt das H Kennzeichen nach Umschreibung auf LKW geschlossener Kasten machen, als Händler, geht aber auch erst nächstes Jahr, steht dann länger, und trotzdem musst du die Karre umstreichen, und dass noch einigermaßen so H Konform, dass dir dafür keiner ans Bein Pinkelt...

Als Sachverständiger beim Händler muss man schon aufpassen, da ne 21er auf n Tagesleuchtfarbenes Fahrzeug kleben was verkauft werden soll, kann arg nach hinten los gehen. Da steht hinterher der Kunde und sagt "lieber Sachverständiger, du hast nen EM übersehen, den man nicht übersehen kann, ich hätte gerne die Kosten für die Behebung (Neulackierung) und übrigends, ich hab Rechtsschutz"...

So einfach ist die Rechnung m.E. nicht und der Preis ist für n Auto ohne Probefahrt ab Vebeg "normal"...
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Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#44 Beitrag von saurer4dm » 2019-10-02 1:44:01

pshtw hat geschrieben:
2019-10-01 13:04:21
Ich hätte ihn gekauft und mit Kurzzeit nach Hause gefahren, das Risiko mit dem FahtenTachoScheibenEuKontrollgerat hätte ich ignoriert....
30.000 km, nächstes Jahr H, Stern vorne dran, schöne Basis...
10.000,- fand ich jetzt nicht zu teuer, oder?
Dieselbe Karre nächstes Jahr beim Händler mit H, großen Rädern drauf und nacktem Chassis, für 22 bis 25tsd, als ExMo-Basis mit weltweiter Ersatzteilversorgung.... :spiel:
Gruß
Peter
Ich komme aus aalen... falls den jemand von hier gekauft hat, und hilfe brauch 😅

Das-Alti
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Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#45 Beitrag von Das-Alti » 2020-04-15 20:10:17

Ich wollte mal was dazu sagen was vileicht einigen helfen kann.

Bei einer 5 Tagezulassung bleibt das Fahrzeug weiter als Löschfahrzeug bestehen. Somit ist man auch weiterhin nicht an einen Fahrtenschreiber oder der gleichen gebunden. Leider ist man aber dann Mautpflichtig!

Laut Polizei ist es bei einer Überführungsfahrt mit 5 Tagezulassung ohne Fahrtenschreiber jedoch immer gut wenn man ein Fahrtenkontrollblatt führt. Dann ist man auf der sicheren Seite.

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w3llschmidt
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Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#46 Beitrag von w3llschmidt » 2022-02-06 22:27:21

Ich grabe das mal aus. Was baut man denn in ein TLF16 ein, wenn man den dann als LKW ummelden zulassen muss?
Gruss Henrik!

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Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#47 Beitrag von MartinK » 2022-02-06 23:35:17

Hallo,

ich verstehe die Brisanz der Frage immer noch nicht ganz. Wenn man in den vielleicht vorhandenen Tachographen der Feuerwehr ein Schaublatt reinlegen kann, dann leg halt eins rein, wenn irgend eine Form des Fahrtenschreibers vorhanden ist, dann nutze ihn halt. Ich sehe da auch kein Problem, nach 4,5h eine angemessene Pause zu machen, wenn es denn sein muss. Bei einer Überführungsfahrt tut es doch nicht weh, Lenk und Ruhezeiten einzuhalten. Auch wenn man es vielleicht gar nicht muss. Ich bin nach 4,5h Ural Fahren froh, mal aus der Rüttelplatte raus zu kommen. Wenn die Feuerwehr keinen Tachograph, kein Kontrollgerät oder was auch immer hat hat, dann kannst du auch keine Scheibe rein legen und fertig. Was wollen denn BAG und Polizei machen, wenn sie dich anhalten? Ohne Schreib/Kontrollgerät keine Scheibe. :huh: Es schaut für mich nicht wirklich zumutbar aus, in einen LKW, der keinen Tachographen hat, erst mal einen einbauen zu müssen, bevor man ihn überführen darf. Fahr nicht zu schnell, sieh zu, dass der Verbandkasten nicht abgelaufen und vollständig ist. Sehe ich das zu einfach?

Gruß, Martin
--
Hauptsache man ist gesund und die Frau hat Arbeit

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Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#48 Beitrag von OliverM » 2022-02-06 23:47:54

MartinK hat geschrieben:
2022-02-06 23:35:17
Hallo,

ich verstehe die Brisanz der Frage immer noch nicht ganz. Wenn man in den vielleicht vorhandenen Tachographen der Feuerwehr ein Schaublatt reinlegen kann, dann leg halt eins rein, wenn irgend eine Form des Fahrtenschreibers vorhanden ist, dann nutze ihn halt. Ich sehe da auch kein Problem, nach 4,5h eine angemessene Pause zu machen, wenn es denn sein muss. Bei einer Überführungsfahrt tut es doch nicht weh, Lenk und Ruhezeiten einzuhalten. Auch wenn man es vielleicht gar nicht muss. Ich bin nach 4,5h Ural Fahren froh, mal aus der Rüttelplatte raus zu kommen. Wenn die Feuerwehr keinen Tachograph, kein Kontrollgerät oder was auch immer hat hat, dann kannst du auch keine Scheibe rein legen und fertig. Was wollen denn BAG und Polizei machen, wenn sie dich anhalten? Ohne Schreib/Kontrollgerät keine Scheibe. :huh: Es schaut für mich nicht wirklich zumutbar aus, in einen LKW, der keinen Tachographen hat, erst mal einen einbauen zu müssen, bevor man ihn überführen darf. Fahr nicht zu schnell, sieh zu, dass der Verbandkasten nicht abgelaufen und vollständig ist. Sehe ich das zu einfach?

Gruß, Martin
Nein Martin,
du siehst das vollkommen richtig . Manch einer hager aber anscheinend immer das passende Problem für die schon vorhandene Lösung parat .


Wenn du die Gurke als LKW zulassen möchtest gehört dort ein EG-Kontrollgerät eingebaut .

Gruß

Oliver
Zuletzt geändert von OliverM am 2022-02-06 23:50:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#49 Beitrag von w3llschmidt » 2022-02-06 23:50:35

w3llschmidt hat geschrieben:
2022-02-06 22:27:21
Ich grabe das mal aus. Was baut man denn in ein TLF16 ein, wenn man den dann als LKW ummelden zulassen muss?
Ähm, die Überführung ist mir klar. War auch nicht meine Frage.

Mir geht es um die Ummeldung als LKW. Nicht H, nicht Womo, LKW.

Fährt hier keine so eine Karre als LKW?
Gruss Henrik!

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Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#50 Beitrag von OliverM » 2022-02-06 23:52:04

w3llschmidt hat geschrieben:
2022-02-06 23:50:35
w3llschmidt hat geschrieben:
2022-02-06 22:27:21
Ich grabe das mal aus. Was baut man denn in ein TLF16 ein, wenn man den dann als LKW ummelden zulassen muss?
Ähm, die Überführung ist mir klar. War auch nicht meine Frage.

Mir geht es um die Ummeldung als LKW. Nicht H, nicht Womo, LKW.

Fährt hier keine so eine Karre als LKW?
Klar gehört dann ein EG-Kontrollgerät mit allem Zipp und Zapp in die Kiste eingebaut .

Gruß

Oliver
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Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#51 Beitrag von w3llschmidt » 2022-02-06 23:55:23

OliverM hat geschrieben:
2022-02-06 23:52:04
Ich grabe das mal aus. Was baut man denn in ein TLF16 ein, wenn man den dann als LKW ummelden zulassen muss?
Ich weiss, deshalb meine Eingangsfrage ... ist das Plugundplay, oder ... ???

https://www.ebay.de/itm/294637693607
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Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#52 Beitrag von OliverM » 2022-02-07 0:16:38

w3llschmidt hat geschrieben:
2022-02-06 23:55:23
OliverM hat geschrieben:
2022-02-06 23:52:04
Ich grabe das mal aus. Was baut man denn in ein TLF16 ein, wenn man den dann als LKW ummelden zulassen muss?
Ich weiss, deshalb meine Eingangsfrage ... ist das Plugundplay, oder ... ???

https://www.ebay.de/itm/294637693607
Nein, es ist kein Plugandplay denn das EG-Kontrollgerät muss nach § 57b Stvzo geprüft werden .
Einbauen kannst du das Ding natürlich selber . Wenn die Randbedingungen stimmen ist das sogar recht einfach . Prüfen kann/darf das aber nur jemand mit der passenden Zulassung .

Gruß

Oliver
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Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#53 Beitrag von w3llschmidt » 2022-02-07 0:42:41

OliverM hat geschrieben:
2022-02-07 0:16:38
Nein, es ist kein Plugandplay denn das EG-Kontrollgerät muss nach § 57b Stvzo geprüft werden .
Einbauen kannst du das Ding natürlich selber . Wenn die Randbedingungen stimmen ist das sogar recht einfach . Prüfen kann/darf das aber nur jemand mit der passenden Zulassung .
D.h. bis zu einer Womo Zulassung kann ich so einen LKW quasi nur nach einem Sinnfreien Einbau/Abnahme eines EG-Kontrollgerätes zulassen/fahren.

Also kann ich die Karre bis zum Umbau a) aufm Hof stehen lassen oder b) mitm Kurzzeitkennzeichen bewegen ...

:dry:
Gruss Henrik!

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Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#54 Beitrag von lura » 2022-02-07 6:16:41

Wenn Du das Tlf 16 nicht auf 7,49t ablasten kannst, musst Du wie von Dir geschrieben vorgehen. Unter 7,5 t braucht ein Lkw kein Kontrollgerät.
Gruß
Bernd

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Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#55 Beitrag von w3llschmidt » 2022-02-07 11:04:19

lura hat geschrieben:
2022-02-07 6:16:41
Wenn Du das Tlf 16 nicht auf 7,49t ablasten kannst, musst Du wie von Dir geschrieben vorgehen. Unter 7,5 t braucht ein Lkw kein Kontrollgerät.
Hi Bernd.

Ich wollte nur mal hören was und wie man so ein Teil einbaut.
Ob es so einfach ist so ein Teil in Ebay zu kaufen, einzubauen und abnehmen zu lassen.

Der Aufwand soll halt im Verhältniss stehen. Ohne Zulassung muss ich ja sonst bis zum Womo aufbau aufm Hof bleiben :sleepy:

H würde gehen, aber ich will keine Steuernachzahlung + Stress riskieren. Sobald ich die Karre wesentlich verändere, dürfte das Gutachten obsolet sein.
Gruss Henrik!

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Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#56 Beitrag von Uwe » 2022-02-07 11:17:27

Moin,

die Grenze für das Kontrollgerät sind 3,5t Gespanngewicht, nicht 7,5t.

Wenn das TLF noch den klassischen Tacho im Armaturenbrett mit Wellenantrieb hat, ist der Tausch auf ein Kontrollgerät kein Hexenwerk. Bei den Angeboten auf Ebay ist zu beachten, dass hier m.E. die Schrottquote relativ hoch ist. Ich würde hier eher die Tachodienste abtelefonieren, ob die noch einen passenden TCO auf Lager liegen haben.

Uwe
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Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#57 Beitrag von lura » 2022-02-07 11:52:36

Uwe hat geschrieben:
2022-02-07 11:17:27
Moin,

die Grenze für das Kontrollgerät sind 3,5t Gespanngewicht, nicht 7,5t.
Ich denke, da ist die EZ des Fahrzeugs entscheidend. Ich habe im Magirus auch kein Kontrollgerät nachgerüstet. Zu seiner EZ war die Grenze bei 7,5 t und da hat später auch niemand dran geruckelt.
Gruß
Bernd

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Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#58 Beitrag von Uwe » 2022-02-07 12:52:47

Hast Recht - ist aber nicht die EZ sondern die Nutzung ;)
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Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#59 Beitrag von Das-Alti » 2022-02-09 18:38:29

Einbauen und Abnehmen lassen ist nicht alles. Da braucht es von einem Tachodienst noch eine Messwert, jedenfalls ist das hier in Sachsen so. Der Prüfer braucht ja nen Nachweis, dass der nachgerüstete Fahrtenschreiber richtig anzeigt und dokumentiert.

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Re: brauch ich mit 5 Tagezulassung einen Fahrtenschreiber?

#60 Beitrag von w3llschmidt » 2022-02-09 18:43:52

Ich trau mir garnicht zu schreiben, was mein Dekraprüfer zwecks Fahrtenschreiber zum mir gesagt hat. :blush:

Aber das Problem habe ich dann warsch. bei einer Kontrolle.
Gruss Henrik!

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