Keine Zulassung eines Feuerwehrfahrzeug wegen Abgasklasse?
Moderator: Moderatoren
Keine Zulassung eines Feuerwehrfahrzeug wegen Abgasklasse?
Guten Tag
ich möchte mir demnächst ein altes LF kaufen. (Bj.89) das ich dann in den nächsten1,5 Jahren zu einem WOMO umbauen will.
Derzeit noch im Besitz der Berufsfeuerwehr.
Wo mache ich mich schlau ob ich das Fahrzeug auf mich zulassen kann oder nicht ?
Bitte mich jetzt nicht gleich verhauen.. hab da keinen Plan.
Auf Anfrage beim TüV was es denn da so allgemein zu beachten gibt, meinte der das ich möglicherweise das Fahrzeug evtl. gar nicht auf mich zugelassen bekommen würde.
(habe aber auch noch keine FZ Schein Kopie)
Der Mensch vom TÜV war aber sehr bemüht mir zu helfen, davon war ich doch sehr positiv überrascht!
Leider hab ich die genauen Worte vergessen,,, irgendwas mit der Abgasnorm und der damit verbundenen Sonderzulassung weil das Fahrzeug nur Euro1 ist aber 89 zugelassen wurde und es dann die Abgaswerte nicht erfüllt.
Und es wahrscheinlich eine Ausnahmegenemigung hat (da der Umbau zum FW Fahrzeug manchmal länger dauert und sich die Vorschriften dann zwischenzeitlich geändert haben)
Wo kann ich mich denn da selbst schlau machen, ich will ja nicht einen Haufen Geld versenken und kann den LKW dann gar nicht anmelden.
Ist ein MB Modell 1935 AK
Natürlich gibt's noch das Thema Tagesleuchtfarbe (denke da Foliere ich den LKW einfach, ist billiger und schneller) und auch div. Sonderanbauten die ich rückbauen muss... ganz klar aber meine Bauchschmerzen bekomme ich wegen dem Abgas.
Danke
Gruß Ennard
ich möchte mir demnächst ein altes LF kaufen. (Bj.89) das ich dann in den nächsten1,5 Jahren zu einem WOMO umbauen will.
Derzeit noch im Besitz der Berufsfeuerwehr.
Wo mache ich mich schlau ob ich das Fahrzeug auf mich zulassen kann oder nicht ?
Bitte mich jetzt nicht gleich verhauen.. hab da keinen Plan.
Auf Anfrage beim TüV was es denn da so allgemein zu beachten gibt, meinte der das ich möglicherweise das Fahrzeug evtl. gar nicht auf mich zugelassen bekommen würde.
(habe aber auch noch keine FZ Schein Kopie)
Der Mensch vom TÜV war aber sehr bemüht mir zu helfen, davon war ich doch sehr positiv überrascht!
Leider hab ich die genauen Worte vergessen,,, irgendwas mit der Abgasnorm und der damit verbundenen Sonderzulassung weil das Fahrzeug nur Euro1 ist aber 89 zugelassen wurde und es dann die Abgaswerte nicht erfüllt.
Und es wahrscheinlich eine Ausnahmegenemigung hat (da der Umbau zum FW Fahrzeug manchmal länger dauert und sich die Vorschriften dann zwischenzeitlich geändert haben)
Wo kann ich mich denn da selbst schlau machen, ich will ja nicht einen Haufen Geld versenken und kann den LKW dann gar nicht anmelden.
Ist ein MB Modell 1935 AK
Natürlich gibt's noch das Thema Tagesleuchtfarbe (denke da Foliere ich den LKW einfach, ist billiger und schneller) und auch div. Sonderanbauten die ich rückbauen muss... ganz klar aber meine Bauchschmerzen bekomme ich wegen dem Abgas.
Danke
Gruß Ennard
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- Selbstlenker
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- Wohnort: JENA
Re: Keine Zulassung eines Feuerwehrfahrzeug wegen Abgasklasse?
hallo,
lt.wiki ist die euro 1 am 1.1. 1992 eingeführt worden.
also besorg dir erstmal ne kopie vom schein,dann kann man ja mal schauen.
oft ist keine abgasnorm in den papieren eingetragen,die lässt sich aber vom hersteller besorgen.
gruß aus thüringen.
lt.wiki ist die euro 1 am 1.1. 1992 eingeführt worden.
also besorg dir erstmal ne kopie vom schein,dann kann man ja mal schauen.
oft ist keine abgasnorm in den papieren eingetragen,die lässt sich aber vom hersteller besorgen.
gruß aus thüringen.
bullyschmiede
Re: Keine Zulassung eines Feuerwehrfahrzeug wegen Abgasklasse?
Die Frage hängt auch davon: war sie schon mal zugelassen (wie praktisch alle normalen Feuerwehren) oder war sie noch nie zugelassen (wie beispielsweise viele Flughafen-Feuerwehren)?
Wenn sie schon mal zugelassen war, ist das alles kein Thema. Denn es gelt die Regeln die zum Zeitpunkt der Erstzulassung galten (mit ein paar kleinen Ausnahmen).
Wenn sie noch nie zugelassen war, dann gilt das als Neuzulassung und alle aktuellen Normen (Euro 6) müssen erfüllt werden.
Thilo
Wenn sie schon mal zugelassen war, ist das alles kein Thema. Denn es gelt die Regeln die zum Zeitpunkt der Erstzulassung galten (mit ein paar kleinen Ausnahmen).
Wenn sie noch nie zugelassen war, dann gilt das als Neuzulassung und alle aktuellen Normen (Euro 6) müssen erfüllt werden.
Thilo
Re: Keine Zulassung eines Feuerwehrfahrzeug wegen Abgasklasse?
Das habe ich mit der Zulassungsstelle ebenfalls hinter mir.
Die Frage war, ist eine Indienststellung (Bundeswehr oder gar ausländisches Militär) einer Zulassung im Sinne der StVZO gleichzusetzen. Nach rund 90 Minuten Diskussion wurde meinem Wunsch entsprochen und das Euro 3 Fahrzeug in 2017 zugelassen.
Ich hatte das Auto bereits gekauft und mit Philips Hilfe eine Einzelabnahme mit Ausnahmegenehmigungen vom TÜV in der Tasche. Der TÜV Prüfer hat im Gutachten auch den "Tag der in Dienststellung" als "Tag der ersten Zulassung" eingetragen, was beim argumentieren extrem Hilfreich war.
Ich würde mir vor dem Kauf auf jeden Fall eine Scheinkopie kommen lassen um zu checken ob ein Tag der ersten Zulassung eingetragen ist. Wie Bullyschmiede schreibt sollte das wenn EZ 89 eingetragen ist sollte das problemlos möglich sein, da Euro 1 erst 92 verpflichtend war.
Mit der aktuellen Dieseldiskussion wird es sicherlich nicht einfacher. Ich würde den Weg immer wieder gehen, erst TÜV Gutachten, dann Tageszulassung machen um den Brief zu bekommen.
Jetzt Unmengen Stunden und Kohle im Projekt versenken Guido
In welchem Bundesland hast Du das vor?
Die Frage war, ist eine Indienststellung (Bundeswehr oder gar ausländisches Militär) einer Zulassung im Sinne der StVZO gleichzusetzen. Nach rund 90 Minuten Diskussion wurde meinem Wunsch entsprochen und das Euro 3 Fahrzeug in 2017 zugelassen.
Ich hatte das Auto bereits gekauft und mit Philips Hilfe eine Einzelabnahme mit Ausnahmegenehmigungen vom TÜV in der Tasche. Der TÜV Prüfer hat im Gutachten auch den "Tag der in Dienststellung" als "Tag der ersten Zulassung" eingetragen, was beim argumentieren extrem Hilfreich war.
Ich würde mir vor dem Kauf auf jeden Fall eine Scheinkopie kommen lassen um zu checken ob ein Tag der ersten Zulassung eingetragen ist. Wie Bullyschmiede schreibt sollte das wenn EZ 89 eingetragen ist sollte das problemlos möglich sein, da Euro 1 erst 92 verpflichtend war.
Mit der aktuellen Dieseldiskussion wird es sicherlich nicht einfacher. Ich würde den Weg immer wieder gehen, erst TÜV Gutachten, dann Tageszulassung machen um den Brief zu bekommen.
Jetzt Unmengen Stunden und Kohle im Projekt versenken Guido
In welchem Bundesland hast Du das vor?
Meine Vermutung wurde bestätigt, dass ein Auto mit zwei angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist. Walter Röhrl
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Re: Keine Zulassung eines Feuerwehrfahrzeug wegen Abgasklasse?
Hallo Ennard,
ist es der 1935 AK der Feuerwehr Stuttgart mit dem Kennzeichen S 278 den du kaufen möchtest ?
Falls ja ist der Lkw ja mit einer Erstzulassung in Deutschland von der Abgasnorm her für dich als Privatperson in jedem Fall zulassbar.
Gruß
Arno
ist es der 1935 AK der Feuerwehr Stuttgart mit dem Kennzeichen S 278 den du kaufen möchtest ?
Falls ja ist der Lkw ja mit einer Erstzulassung in Deutschland von der Abgasnorm her für dich als Privatperson in jedem Fall zulassbar.
Gruß
Arno
Mercedes NG 85 Typ 1625 AK mit Permanent-Allrad
Re: Keine Zulassung eines Feuerwehrfahrzeug wegen Abgasklasse?
Danke schon mal für Eure Infos.
Jetzt muss das mit dem Preis noch passen...leider sind die doch schon recht alten Fahrzeuge alles andere als preiswert.
LG und danke
Jetzt muss das mit dem Preis noch passen...leider sind die doch schon recht alten Fahrzeuge alles andere als preiswert.
LG und danke
Re: Keine Zulassung eines Feuerwehrfahrzeug wegen Abgasklasse?
... keine Angst, der Kaufpreis des Fahrzeugs ist noch der kleinste Part ...
Gruß, Marcel
Gruß, Marcel
1) THW 90-16 ist zu Hause (07.11.2014), 2) LAK 2 ist zu Hause (7.12.2014) 3) Fahrzeugart geändert (19.01.2015)
4) Eisenschwein ist zugelassen (17.03.2015) 5) Umbauten am "Trägerfahrzeug" beendet (12.04.2015) 6) H Gutachten erteilt (15.12.2015)
7) Diesellotte (120-25 AW, Bautrupp mit H) ist angekommen (26.02.2021)
Der Trend geht eindeutig zum Zweitlkw ;-)
4) Eisenschwein ist zugelassen (17.03.2015) 5) Umbauten am "Trägerfahrzeug" beendet (12.04.2015) 6) H Gutachten erteilt (15.12.2015)
7) Diesellotte (120-25 AW, Bautrupp mit H) ist angekommen (26.02.2021)
Der Trend geht eindeutig zum Zweitlkw ;-)
Re: Keine Zulassung eines Feuerwehrfahrzeug wegen Abgasklasse?
Hi Arno nein ist es nicht.Postkutscher hat geschrieben: ↑2018-07-17 23:15:30Hallo Ennard,
ist es der 1935 AK der Feuerwehr Stuttgart mit dem Kennzeichen S 278 den du kaufen möchtest ?
Falls ja ist der Lkw ja mit einer Erstzulassung in Deutschland von der Abgasnorm her für dich als Privatperson in jedem Fall zulassbar.
Gruß
Arno
Aber das ist mehr oder weniger das identische Fahrzeug.
Da werde ich auch ein Auge drauf werfen.
(was denkst du wäre ein realistischer Preis?)
Gruß
Ennard
Re: Keine Zulassung eines Feuerwehrfahrzeug wegen Abgasklasse?
Ja leider
Steuer, Vers., Sprit und Maut in Europa sind leider die Dauertreiber.
Umbau: kein Plan erst mal überhaupt das Fz bekommen dann plane ich genau, abgesehen von mir gibt es da noch mehr Interessenten.
Dann aber eher nichts übertriebenes, ich sage mal Funktionsorientiert (aber kein Pfusch..da bin ich doch schon eher pedantisch)
Ich hab nen Schreiner in der Fam. für den Innenausbau, ein guter Kumpel hat ne PKW Werkstatt.
Ich über mich selbst, ich würde sagen Handwerklich begabt (arbeite in der Instandhaltung bei genau dem Hersteller)
Drück mir die Daumen
LG Ennard
Re: Keine Zulassung eines Feuerwehrfahrzeug wegen Abgasklasse?
Irgendwann „läuft“ einem eh SEIN LKW über den Weg - egal wann...
1) THW 90-16 ist zu Hause (07.11.2014), 2) LAK 2 ist zu Hause (7.12.2014) 3) Fahrzeugart geändert (19.01.2015)
4) Eisenschwein ist zugelassen (17.03.2015) 5) Umbauten am "Trägerfahrzeug" beendet (12.04.2015) 6) H Gutachten erteilt (15.12.2015)
7) Diesellotte (120-25 AW, Bautrupp mit H) ist angekommen (26.02.2021)
Der Trend geht eindeutig zum Zweitlkw ;-)
4) Eisenschwein ist zugelassen (17.03.2015) 5) Umbauten am "Trägerfahrzeug" beendet (12.04.2015) 6) H Gutachten erteilt (15.12.2015)
7) Diesellotte (120-25 AW, Bautrupp mit H) ist angekommen (26.02.2021)
Der Trend geht eindeutig zum Zweitlkw ;-)
- MassivesAlteisen
- Kampfschrauber
- Beiträge: 507
- Registriert: 2017-04-10 22:16:44
- Wohnort: wo andere Leute Ferien machen / CH
Re: Keine Zulassung eines Feuerwehrfahrzeug wegen Abgasklasse?
Darauf spekuliere ich auch schon eine Weile.
Bisher war er noch nicht auffindbar.
suum cuique (500 v.C.)
Re: Keine Zulassung eines Feuerwehrfahrzeug wegen Abgasklasse?
Kommt sicher noch!
1) THW 90-16 ist zu Hause (07.11.2014), 2) LAK 2 ist zu Hause (7.12.2014) 3) Fahrzeugart geändert (19.01.2015)
4) Eisenschwein ist zugelassen (17.03.2015) 5) Umbauten am "Trägerfahrzeug" beendet (12.04.2015) 6) H Gutachten erteilt (15.12.2015)
7) Diesellotte (120-25 AW, Bautrupp mit H) ist angekommen (26.02.2021)
Der Trend geht eindeutig zum Zweitlkw ;-)
4) Eisenschwein ist zugelassen (17.03.2015) 5) Umbauten am "Trägerfahrzeug" beendet (12.04.2015) 6) H Gutachten erteilt (15.12.2015)
7) Diesellotte (120-25 AW, Bautrupp mit H) ist angekommen (26.02.2021)
Der Trend geht eindeutig zum Zweitlkw ;-)