BW Anhänger ablasten?

alles, was nicht in die übrigen Technik-Kategorien passt

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Takko
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#1 Beitrag von Takko » 2006-10-03 21:49:35

Hallo
zuerst einmal hallo in das neue Forum, werde das "blaue" vermissen...

mich würde mal interessieren, wie man folgenden Anhänger ablasten kann, damit die 2-Leitungsdruckluftbremse TÜV mäßig nicht mehr benötigt wird.
Bundeswehranhänger 1.5t Beschreibung (von http://www.vfte.de/gallery/anh.htm :Druckluftgebremst, Zweileitungsdruckluftbremse, Eigengewicht 1200kg, ZGG 2,7t
LKW-Zugöse oder Nato-Zugöse mit höhenverstellbarer Zugeinrichtung,
Drehstabfederachse BWP, Reifengröße 10,5x20
Dieser Anhänger ist ideal für größere LKW mit 2-Leitungsdruckluftbremse
Bild (von http://www.vfte.de/gallery/anh.htm)

Wer weiß davon wie das geht?

Takko
Zuletzt geändert von Takko am 2006-10-03 21:49:55, insgesamt 1-mal geändert.

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Ulli
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#2 Beitrag von Ulli » 2006-10-03 22:09:33

Moin Takko,
um von der Bremse wegzukommen, müsstest du ihn auf 750kg zGM ablasten, was bei einem Leergewicht von knapp 1300kg selbstredend nicht geht.
Du könntest auf Auflaufbremse umbauen und auf 1,9to ablasten, dann ist es allerdings erheblich billiger, gleich einen 1-Tonner zu kaufen, der ist nämlich auflaufgebremst und hat (bis auf die in die Pritsche eingelassenen Radkästen) die gleichen Dimensionen wie der 1,5-Tonner (Leermasse ca. 900kg, zGM 1,9to).
Oder du suchst nach einem 1,5-Tonner der neuen Generation, die haben (nach meiner Erinnerung) auch die Auflaufbremse, sind allerdings erheblich teurer und kaum gebraucht zu kriegen.

Vielleicht kann Molitor als intimer Kenner der Daten für BW-Kfz was dazu sagen?

Gruß Ulli

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lion-burger
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#3 Beitrag von lion-burger » 2006-10-03 23:48:49

Moin,

ähh - wo steht geschrieben, dass ein Anhänger mit einer Bremse ausgerüstet sein muß? Und woher kommt die Theorie, dass ein Anhänger ohne Bremse nur 0,75t wiegen darf? Bei mir steht im Brief eingetragen ungebremste Anhängelast 1,5t!!! Und es soll LKW's mit höheren Werten geben.

MfG
Leon :cool:
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crutchy the clown

#4 Beitrag von crutchy the clown » 2006-10-04 0:15:08

Ich hatte genau diesen Bundeswehranhänger. Da ich an meinem Mercur nur einen Einleitungsdruckluftbremsanschluß habe, mußte ich die Druckluftbremsanlage an dem Anhänger ausbauen. Ich habe den Anhänger dann mit 2 Tonnen zul.gGw, ungebremst eintragen lassen. Bei mir gab's damals etwas Probleme mit der Stützlast, da der Anhänger ein umklappbares Stützrad hat, und für Stützlasten über 75 kp eine verstellbare Stütze gefordert wird. Ich habe dann nur für den Tüv hinten einen Stahlträger anmontiert und später wieder entfernt, genauso wie das Ersatzrad. Wichtig ist, daß die Handbremse erhalten bleibt, also nur die Druckluftzylinder und die Druckluftleitungen ausbauen. Ungebremste Anhänger dürfen bis 3 t zul.ges.Gew. haben. Bei meinem Mercur habe ich nachträglich 2 Tonnen ungebremste Anhängelast eintragen lassen, was durch die Ablastung des Fahrzeugs möglich wurde.

DieGrüneKuh
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#5 Beitrag von DieGrüneKuh » 2006-10-04 1:04:59

Moin,
warum ablasten? Du kannst den Anhänger auch ungebremst hinter einem Fahrzeug ziehen, wenn das tatsächliche Gewicht des Anhängers kleiner ist als die Anhängelast des Zugfahrzeugs.
Meinen 1,5t-Anhänger habe ich auch schon hinter meinem Unimog (1400kg ungebremste Anhängelast) gezogen, ohne die Bremsleitungen anzuschließen.
Gruß Stefan

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#6 Beitrag von Krusty » 2006-10-04 6:38:58

Moin ihr alle,

hinter meinem Benz hängt auch ein ungebremster 1200kg Hänger :cool:

mfg

Markus der schon welche mir 3,5t ohne Bremse gesehen hat :ninja:
es ruhet hier in diesem Grab, ein ganz erbärmlich feiger Staat

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#7 Beitrag von Doc 404 » 2006-10-04 9:11:51

Hm

also ch ziehe öfters einen 1,5t Hänger der neuen Generation (Käsbohrer abgelastet auf 2,8t) den ich aber auch öfters mehr als auslaste hinter meinem 404, und ich würde auf die Auflaufbremse nicht verzichten wollen!

Die Auflaufbremse der neuen Generation ist wirklich gut und dosiert perfekt (kein vergleich zur alten generation die zum Überbremsen neigt)
Ohne irgendeine Bremse würde ich nicht fahren wollen keine Lust das der Hänger mich bei Schnee oder Regen versetzt, zudem gehts sonst heftig auf die Bremse.

Tschau Torsten



Bild
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WWW.doc404.de

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#8 Beitrag von Uwe » 2006-10-04 9:21:21

Hallo,

die von Ulli oben genannten 750 kg ergeben sich aus der aktuellen Fassung des §42 StVZO. In den Übergangsbestimmungen (§72) ist allerdings zu finden, das dies erst für Anhänger mit einer Erstzulassung ab 01.01.1994 gilt. Ältere Anhänger dürfen ungebremst bis zu 3 t wiegen und dabei schneller als mit 30 km/h betrieben werden.

Takko müsste also einen TÜVer finden, der ihm den 1,5-Tonner auch ohne Bremse positiv begutachtet :huh:

Ich persönlich würde allerdings genau wie Torsten keinen Anhänger in dieser Größenordnung ungebremst durch die Gegend ziehen wollen...

Grüße
Uwe
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#9 Beitrag von Ulli » 2006-10-04 9:25:19

Moins,
meine Argumentation bezügl. 750kg zGM bei ungebremsten Anhängern basiert auf §42(2)STVZO
Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.
und die eigene Erfahrung beim Baurat.

Anno 2001 wurde beim Baurat meines U404 (Bj.71) die ursrünglich eingetragene Anhängelast von 1400kg für ungebremste Anhänger auf 750kg herabgesetzt, ebenso anno 1999 bei meinem Trecker (Bj. 1953) von 1600kg auf 750kg.

Allerdings erhielt mein U404 bei erneutem Baurat 2003 (Rahmenwechsel) wieder 1400kg ungebremst (anderer aaS).

Nach meinem Kenntnisstand werden ungebremste Anhänger mit einer zGM über 750kg nicht mehr neu zugelassen.

Für Takko gilt demnach:
- was darf dein LKW ungebremst ziehen?
- finde einen aaS, der eine Ablastung in deinem Sinn durchführt (einen Rechtsanspruch wirst du aufgrund der Gesetzeslage nicht herleiten können)

Gruß Ulli

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#10 Beitrag von lion-burger » 2006-10-04 9:42:04

Und wieder etwas schlauer - Danke!

:cool:
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