welche Zurrgurte, möglichst flexible Einsatzbereiche

alles, was nicht in die übrigen Technik-Kategorien passt

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meggmann
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Re: welche Zurrgurte, möglichst flexible Einsatzbereiche

#31 Beitrag von meggmann » 2016-12-19 12:51:15

... abgelegte Materialien zur Ladungssicherung lasse ich zerstören bevor die in den Müll wandern (dicker Hammer auf Spannschlösser, Gurte zerschneiden). Irgend ein Kasper fischt die sonst raus und meint "der sah noch gut aus" oder "wir hatten sonst keinen". Jeder zugelassene und geprüfte Baumarktgurt wäre mir in dem Fall lieber als der abgeranzte der in den Müll muss. Und wie weiter oben schon geschrieben, die Dinger kosten doch nix.

Gruß, Marcel
1) THW 90-16 ist zu Hause (07.11.2014), 2) LAK 2 ist zu Hause (7.12.2014) 3) Fahrzeugart geändert (19.01.2015)
4) Eisenschwein ist zugelassen (17.03.2015) 5) Umbauten am "Trägerfahrzeug" beendet (12.04.2015) 6) H Gutachten erteilt (15.12.2015)

7) Diesellotte (120-25 AW, Bautrupp mit H) ist angekommen (26.02.2021)

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Nelson
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Re: welche Zurrgurte, möglichst flexible Einsatzbereiche

#32 Beitrag von Nelson » 2016-12-21 15:27:39

Lucky cd hat geschrieben: ein 7 - 10 cm breiter Gurt der einen seitlichen Riss von 3 mm hat den näht dir jeder Sattler zu einem gesunden Gurt für kleines Geld der deinen Bedürfnissen vollkommen genügen wird.
Moin,

in diesem Fall: nichts umbauen (sog. "Eigenreparaturen" an Gurten sind verboten), sondern einfach weiterbenutzen. Gurte gelten als ablegereif, wenn sie seitliche Einschnitte von mehr als 10% der Gurtbandbreite haben. Also könntest Du den oben genannten legal verwenden. Praktisch kommt aber ein Einriss selten alleine, sondern im Laufe der Zeit meist zusammen mit anderen Schäden.
Kami hat geschrieben:gehen tuts, aber man darf bei Spanngurten keine Haken in Haken lösung Praktizieren, der Gurt zählt rechtlich als nicht vorhanden.
Mal für Spitzhaken eine spitzfindige Frage: Bei Doppelfingerhaken ist das klar, aber gilt das auch für geschweißte Einfingerhaken? Technisch ist das eine Öse, die für genau die Last des Gurtes ausgelegt ist. Was sagt das Gesetz?

Grüße
Nils

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Lucky cd
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Re: welche Zurrgurte, möglichst flexible Einsatzbereiche

#33 Beitrag von Lucky cd » 2016-12-21 17:12:02

Nur mal zur Beruhigung,

ich benutze natürlich keine abgenudelten 5 Jahre alte Gurte.

Kommt aber oft genug vor das ein recht neuer Gurt für schwere Ladung etwas einreißt.

Der wird dann schmaler genäht und ist weiterhin ein guter Gurt der auch hält.

Wer im Speditionsverkehr benutzt denn Baumarktqualität?
Seit ich Kind war hat sich nicht viel geändert.
Nur die Spielzeuge wurden teurer.

Zur Zeit,

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meggmann
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Re: welche Zurrgurte, möglichst flexible Einsatzbereiche

#34 Beitrag von meggmann » 2016-12-21 17:21:06

Bestimmt einige (leider) und manche noch nichtmal die (noch schlimmer). Ich hatte nur angemerkt, dass ich eher einen geprüften Baumarktgurt nehmen würde als einen abzulegenden.

Gruß, Marcel
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Re: welche Zurrgurte, möglichst flexible Einsatzbereiche

#35 Beitrag von Till » 2016-12-22 1:28:56

Nelson hat geschrieben: Bei Doppelfingerhaken ist das klar, aber gilt das auch für geschweißte Einfingerhaken? Technisch ist das eine Öse, die für genau die Last des Gurtes ausgelegt ist. Was sagt das Gesetz?
Allgemein kann zu allen Ladehilfsmitteln sagen, dass die angegebenen Werte nur in der darfür vorhergesehenen Belastungsrichtung gelten.

Der Haken müsste sich also verdrehen um am anderen Haken vorbeizukommen. So ist die vorhergesehene Belastung nicht mehr gegeben, also nur reduziert belastbar.

Wie genau kommz auf eure Technikversiertheit und den kontrollierenden Beamten an.
Nelson hat geschrieben: Gurte gelten als ablegereif, wenn sie seitliche Einschnitte von mehr als 10% der Gurtbandbreite haben.
Im Fall entscheidet dass auch der Beamte. 'Ablegereif' kenne ich als kleinsten optischen Mangel... da brauchste keine 10% Einschnitt für. Aber wer seine 25t Stahl auf niederzurren mit 8 Gurten gesichert hat wird damit sicher keine Probleme haben. Denn ihm fehlen dann immer noch 87 Standardgurte...

Legt es nich drauf an... und macht euch schlau wir ihr eure Ladung am besten (günstig vs. Aufwand) sichert.

Grüsse

Till

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Re: welche Zurrgurte, möglichst flexible Einsatzbereiche

#36 Beitrag von Bruno1017A » 2016-12-22 9:58:43

Buclarisa hat geschrieben:Möglicherweiße sollte man Gurte die zur Ladungssicherung nach dem Vorschriften, und Gurten die außerhalb davon angewendet werden unterscheiden?
Was nützt der beste Gurt wenn gar keine zugelassenen Zurpunkte vorhanden sind? Was bringt das Schildchen am Gurt wenn ich den als Schneekette ums Rad wickel und fahre bis er abfällt?
so seh ich das auch, es gibt noch so viele andere Verwendungszwecke außer der Ladungssicherung, als Verlängerung beim Bergen, Baumschlinge, Kraftverstärker oder oder oder ...
....und das Wohnmobil hat Räder verdammt!

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Re: welche Zurrgurte, möglichst flexible Einsatzbereiche

#37 Beitrag von Mark86 » 2016-12-22 10:28:27

Normalerweise haben Zurrgurte links und rechts schwarze Linien drauf. Dass ist das Verschleißmaß. Gehen Einschnitte darüber hinaus, sind die Gurte aus zu tauschen.

Ich hab als Kind Ladungssicherheit gelernt nach dem Motto "fährste Langsam, damits nicht runter fällt"...
Hat auch immer funktioniert.

Heute bin ich eigentlich der Meinung dass ich mein Zeug schon sehr ordentlich fest mache, Lehrmeister sieht das anders und beim Thema Lasi kriegen wir uns noch regelmäßig in die Haare, der übertreibt gerne...
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

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Re: welche Zurrgurte, möglichst flexible Einsatzbereiche

#38 Beitrag von Nelson » 2016-12-22 13:47:04

Till hat geschrieben:
Nelson hat geschrieben: Bei Doppelfingerhaken ist das klar, aber gilt das auch für geschweißte Einfingerhaken? Technisch ist das eine Öse, die für genau die Last des Gurtes ausgelegt ist. Was sagt das Gesetz?
Allgemein kann zu allen Ladehilfsmitteln sagen, dass die angegebenen Werte nur in der darfür vorhergesehenen Belastungsrichtung gelten.

Der Haken müsste sich also verdrehen um am anderen Haken vorbeizukommen. So ist die vorhergesehene Belastung nicht mehr gegeben, also nur reduziert belastbar.

Wie genau kommz auf eure Technikversiertheit und den kontrollierenden Beamten an.
Nelson hat geschrieben: Gurte gelten als ablegereif, wenn sie seitliche Einschnitte von mehr als 10% der Gurtbandbreite haben.
Im Fall entscheidet dass auch der Beamte. 'Ablegereif' kenne ich als kleinsten optischen Mangel... da brauchste keine 10% Einschnitt für. Aber wer seine 25t Stahl auf niederzurren mit 8 Gurten gesichert hat wird damit sicher keine Probleme haben. Denn ihm fehlen dann immer noch 87 Standardgurte...

Legt es nich drauf an... und macht euch schlau wir ihr eure Ladung am besten (günstig vs. Aufwand) sichert.

Grüsse

Till
Der Einfingerhaken ist schon eine fertige Öse. Wenn man dort einen weiteren Haken einhängt wird alles genau in der vorgesehenen Richtung mit vorgesehener Kraft belastet. Abrutschen kann da nichts. Das übliche Problem zweier Doppelfingerhaken ineinander gibt es also nicht, daher meine Frage. Da genau dieser Fall gelegentlich für mich von Bedeutung ist, bin ich interessiert was das Gesetz im Detail dazu sagt.

Gurte sind definitiv nicht allein durch optische Mängel ablegereif. Entweder fehlt das Etikett oder der Gurt ist beschädigt (oder beides). Ein Riss im Gurt ist hierbei wie gesagt ab 10% über die Gurtbreite relevant.

Wenn Du das BKF-Modul besucht hast; das steht auch irgendwo in dem kleinen Lehrbuch dazu. ;)

Grüße
Nils

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Re: welche Zurrgurte, möglichst flexible Einsatzbereiche

#39 Beitrag von LutzB » 2016-12-22 14:38:41

Bruno1017A hat geschrieben:es gibt noch so viele andere Verwendungszwecke außer der Ladungssicherung, als Verlängerung beim Bergen, Baumschlinge, Kraftverstärker oder oder oder ...
Motorhaubenschaniere für den Hanomag mit großer Hütte. Nach einer (sehr) heftigen Windboe lag die Haube plötzlich abgerissen auf dem Dach und neue Schwingmetalle hattich nicht dabei.

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Re: welche Zurrgurte, möglichst flexible Einsatzbereiche

#40 Beitrag von ClausLa » 2016-12-22 17:55:28

Mahlzeit,
hier kann man sich nochmal auch mit Bildchen ansehen, wann Zurrgurte ablegereif sind:

http://www.bgl-ev.de/images/downloads/p ... ereife.pdf

Die teils eingewebten andersfarbigen Fäden sind KEIN Verschleissmaß, das gibt es bei Zurrgurten nicht.

Und hier noch ein Merkblatt, das vielleicht so einigen helfen könnte, abzuschätzen, ob ihre Ladungssicherung ausreichend ist:

http://www.bgl-ev.de/images/downloads/p ... fahrer.pdf

Zur vernünftigen Sicherung gehören neben Zurrgurten in den meisten Fällen auch Antirutschmatten und ggf. Kantenschoner; das Zeug kostet alles nicht viel und erspart Zeit, Ärger und Kosten, falls die Ladung mal inspiziert wird; im Falle eines Falles auch peinliche Nachfragen eines Richters oder Staatsanwaltes, wenn jemand zu Schaden gekommen ist.
Bruno1017A hat geschrieben:
so seh ich das auch, es gibt noch so viele andere Verwendungszwecke außer der Ladungssicherung, als Verlängerung beim Bergen, Baumschlinge, Kraftverstärker oder oder oder ...
Das mag alles sein, aber zum einen gibts für sowas geeigneteres Material, zum anderen sind auch bei solchen Aktionen bereit geschädigte Teile recht unzuverlässig.

Gruß Claus

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Re: welche Zurrgurte, möglichst flexible Einsatzbereiche

#41 Beitrag von JoDel » 2016-12-22 19:01:04

Nelson hat geschrieben:Was sagt das Gesetz?
Moin Nils,

das Gesetz sagt im §22 StVO:
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Die anerkannten Regeln der Technik sind unter anderem die VDI 2700 und DIN EN 12195!

Bei Zurrgurten ist es die VDI 2701 und die DIN EN 12195-2!

Nachschauen musst du selbst... :joke:
Mark86 hat geschrieben:Normalerweise haben Zurrgurte links und rechts schwarze Linien drauf. Dass ist das Verschleißmaß. Gehen Einschnitte darüber hinaus, sind die Gurte aus zu tauschen.
Die schwarzen Linien auf Spanngurten sind kein Verschleißmaß sondern stehen für jeweils 500 daN LC. das heißt wenn der Gurt mit 5 schwarzen Linien versehen ist kann er mit maximal 2500daN im Direktzug belastet werden.

Gruß

Jonas

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Lucky cd
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Re: welche Zurrgurte, möglichst flexible Einsatzbereiche

#42 Beitrag von Lucky cd » 2016-12-22 22:07:20

Gerade gefunden.

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Re: welche Zurrgurte, möglichst flexible Einsatzbereiche

#43 Beitrag von Nelson » 2016-12-24 12:28:39

JoDel hat geschrieben:
Nelson hat geschrieben:Was sagt das Gesetz?
Moin Nils,

das Gesetz sagt im §22 StVO:
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Die anerkannten Regeln der Technik sind unter anderem die VDI 2700 und DIN EN 12195!

Bei Zurrgurten ist es die VDI 2701 und die DIN EN 12195-2!

Nachschauen musst du selbst... :joke:
Auf den Profi ist verlass! Danke, Jonas. Und wir können diese hochbedeutsame Problematik auch in ein paar Tagen im persönlichen Gespräch vertiefen.
;)

Nils

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