100 km/h Zulassung > 7.5 t?
Moderator: Moderatoren
100 km/h Zulassung > 7.5 t?
Ich habe gehört, man könne ein schweres So.KFZ auch für 100 km/h zulassen, wenn Hersteller und Reifenhersteller das freigeben. Beispiel seien die 4-Achs Geldtransporter der Bundeszentralbank von Kraus Maffay.
Weiß jemand mehr dazu?
--max
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- Willi Jung
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Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?
Ich hänge mich mal dran an die Frage, da du die Formulierung SoKfz benutzt hast.
Gilt die Möglichkeit bei unter 7,5 to für alle SoKfz, ich dachte, das ginge nur bei WoMo.
Gruß
Willi
Gilt die Möglichkeit bei unter 7,5 to für alle SoKfz, ich dachte, das ginge nur bei WoMo.
Gruß
Willi
Der wieder nur noch mit dem Steyr tanzt
- Steyr A 680 GL mit Hesskoffer
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Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?
.
??? wie schnell willst du denn werden ???
.
munter bleiben
nette grüsse
" der knuffi "
??? wie schnell willst du denn werden ???
.
munter bleiben
nette grüsse
" der knuffi "
OPTIMISMUS IST DER MANGEL AN INFORMATION
Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?
@Willi:
100km/h auf der Autobahn gilt nur für Womos zwischen 3,5t und 7,5t
http://www.gesetze-im-internet.de/stvoa ... 00005.html
Grüße,
Uta
100km/h auf der Autobahn gilt nur für Womos zwischen 3,5t und 7,5t
http://www.gesetze-im-internet.de/stvoa ... 00005.html
Grüße,
Uta
Leben sollte nicht eine Reise zum Grab mit der Absicht sein, sicher in einem attraktiven und gut bewahrten Körper zu sterben, sondern eher heineinzugleiten mit Schokolade in der einen und einem Glas Wein in der anderen Hand, den Körper gründlich verbraucht, völlig abgenutzt und 'WOOO HOOOOO was eine Fahrt" zu schreien!
- Willi Jung
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Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?
Hallo Uta,
danke für die Info!
Gruß
Willi
danke für die Info!
Gruß
Willi
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- Ulf H
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Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?
... KOM / Bus / Omnibus gibts auch mit 100 km/h-Zulassung, und die sind gerne mal deutlich schwerer als 7,5 t ... bei Ummeldung eines solchen über 7,5 t-Busses als Womo entfällt aber die 100-er-Zulassung, da diese an die Fahrzeugart gekoppelt ist ... sprich trotz identischer Technik darf das Womo nur 80, wo der Bus 100 durfte ...
Gruss Ulf
Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!
Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!
Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.
Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.
Magirus-Deutz 170D11FA ... Bild in Cinemascope extrabreit, Sound in 6-kanal Dolby 8.5 ...
Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!
Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.
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- Uwe
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Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?
Hmm, wäre mir neu, dass die Geldtransporter eine 100er Zulassung haben. Die Jungs nehmen einfach ihr Sonderrecht in Anspruch.
Wie Ulf sagt, Auto als KOM zulassen und das Fahrgestell auf 100km/h zulassen lassen (ok, nicht ganz unaufwändig )
Uwe
Wie Ulf sagt, Auto als KOM zulassen und das Fahrgestell auf 100km/h zulassen lassen (ok, nicht ganz unaufwändig )
Uwe
Sa construction rustique permet de le confier aux mains les plus inexpertes.
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Shit. - What? - Rollers... - No. - Yeah. - Shit.
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Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?
http://www.motor-talk.de/forum/wohnmobi ... tml?page=1 scheint die Quelle des Gerüchtes zu sein ...
Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?
WEnn man eine Ausnahme bekommt darf man selbstverständlich schneller fahren. Genehmigunbsbehörde wäre vmtl das Bundesministerium für Verkehr - aber vorgesehen ist es nicht das eine solche Ausnahme befürwortet und erteilt wird.
Also:
VERGISS ES!
Gruss
Kami
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VERGISS ES!
Gruss
Kami
Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?
Vielleicht dürfen das Autos von KRAUSS MAFFEI?
Aber welche von Kraus Maffay dürfen höchstens über 7 Brücken....
Gruss, Ulf
ich hab mir das mal erlaubt, weil eh schon alles substanzielle zum Thema gesagt ist, oder?
Aber welche von Kraus Maffay dürfen höchstens über 7 Brücken....
Gruss, Ulf
ich hab mir das mal erlaubt, weil eh schon alles substanzielle zum Thema gesagt ist, oder?
Oh Lord
please help me
to keep my big mouth shut
till I know
what I am talking about
"Weltanschauungen" stammen gemeinhin von Leuten die sich die Welt nie wirklich angeschaut haben (Die sind höchstens mit Knobelbechern an den Füssen nach Stalingrad marschiert).
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Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?
http://www.achleitner.com/de/sonderschu ... rmationen/
Ganz nett die Bude
Baut lustigste Sachen. ..
Klaus
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Klaus
Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?
Gibt es nicht die Zulassungsart "Landwirtschaftliche Zugmaschine schneller als 60kmh"?
Hab ich schon öfters mal Geschichten darüber gehört, aber keine Ahnung ob was dran ist
gruß
Bahnhof
Hab ich schon öfters mal Geschichten darüber gehört, aber keine Ahnung ob was dran ist
gruß
Bahnhof
Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?
Hallo,
Gruß,
Michael
Keine Ahnung ob es die explizit gibt. Ich kenne nur "LoF Zugmaschine" ganz allgemein. Ist mein Unimog 406 auch, dürfte es viele davon geben. Was hat das aber mit der Maximalgeschwindigkeit zu tun? Es gibt auch (ältere, neuere müssen ja Begrenzer haben) LKW, die mit 120km/h in den Papieren eingetragen sind. Heißt aber noch lange nicht, dass die das auch fahren dürfen.Gibt es nicht die Zulassungsart "Landwirtschaftliche Zugmaschine schneller als 60kmh"?
Gruß,
Michael
Hauptsache Allrad und 6-Zylinder Diesel-Direkteinspritzer...
Feuerwehr: MB LAF 911 B, Ziegler TLF8/24, Bj. 82
Privat: MB Unimog 406.121, Bj. 70, MB Unimog 403.123, Bj. 83, MB Unimog 435.115 (1300L, BW-SanKoffer), Bj. 88, Audi SQ5, Bj. 20
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Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?
Hallo,
Gruß,
Michael
Keine Ahnung ob es die explizit gibt. Ich kenne nur "LoF Zugmaschine" ganz allgemein. Ist mein Unimog 406 auch, dürfte es viele davon geben. Was hat das aber mit der Maximalgeschwindigkeit zu tun? Es gibt auch (ältere, neuere müssen ja Begrenzer haben) LKW, die mit 120km/h in den Papieren eingetragen sind. Heißt aber noch lange nicht, dass die das auch fahren dürfen.Gibt es nicht die Zulassungsart "Landwirtschaftliche Zugmaschine schneller als 60kmh"?
Gruß,
Michael
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Feuerwehr: MB LAF 911 B, Ziegler TLF8/24, Bj. 82
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Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?
Servus beinand,
zum Thema über 7,5to mit der 100er Zulassung kann ich nur meine Erfahrung aus der Feuerwehr einfließen lassen. Offiziell dürfen wir auch nicht schneller als 80 auf der Autobahn fahren und auch wenn es technisch möglich ist, den Begrenzer auszubauen wird dies in der Regel nur sehr ungern gemacht, da dafür der Kommandant seinen Kopf hinhalten muss.
Ich denke da wird es für So.Kfz WoMo die ausnahme bestimmt nicht geben, wenn wir als BOS Organisation da eigentlich keine Möglichkeiten haben.
Gruß Clemens
zum Thema über 7,5to mit der 100er Zulassung kann ich nur meine Erfahrung aus der Feuerwehr einfließen lassen. Offiziell dürfen wir auch nicht schneller als 80 auf der Autobahn fahren und auch wenn es technisch möglich ist, den Begrenzer auszubauen wird dies in der Regel nur sehr ungern gemacht, da dafür der Kommandant seinen Kopf hinhalten muss.
Ich denke da wird es für So.Kfz WoMo die ausnahme bestimmt nicht geben, wenn wir als BOS Organisation da eigentlich keine Möglichkeiten haben.
Gruß Clemens
Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?
Hallo,
Richtig ist:
Auch für Feuerwehren (egal mit welchem Fahrzeug, ob da "So. Kfz..." oder "LKW..." oder was anderes in den Papieren steht, ist da egal) gilt erstmal die StVO. Das heißt, auch da für Fahrzeuge über 3,5t Tempo 80 bzw. über 7,5t auch außerhalb der Autobahn 60. Da die Feuerwehr i.d.R. keine Wohnmobile und keine Busse fährt, greifen die dafür geltenden Ausnahmen nicht.
Lediglich unter Inanspruchnahme von Sonderrechten (bitte nicht verwechseln mit Wegerecht) darf schneller gefahren werden. Da gibt es erstmal nach oben keine feste Grenze.
Das alles hat aber erstmal nichts mit der Pflicht oder dem vorhandensein eines Begrenzers zu tun. Ob der vorhanden sein muss und auf welche Geschwindigkeit der eingestellt werden muss, regeln andere Vorschriften. Gleiches gilt übrigens für das vorhandensein eines Fahrtenschreibers/Kontrollgerätes, sowas brauchen Fahrzeuge der Feuerwehr i.d.R. auch nicht.
Der Kommandant der Feuerwehr (sowas gibt's wohl auch nur in Bayern, woanders heißt das anders) hat damit nicht viel zu tun. Es sei denn, er ordnet (quasi als Beauftragter des Fahrzeughalters) an, das Fahrzeug illegal zu modifizieren. Das ist dann aber nicht nur beim Thema Begrenzer so sondern bei jeglichen Umbauten am Fahrzeug.
Gruß,
Michael
(selbst Wehrführer einer Feuerwehr, in Bayern wäre ich wohl dann der "Kommandant"...)
Deine Erfahrung sind ziemlicher Unsinn, vor allem der letzte Satzteil.zum Thema über 7,5to mit der 100er Zulassung kann ich nur meine Erfahrung aus der Feuerwehr einfließen lassen. Offiziell dürfen wir auch nicht schneller als 80 auf der Autobahn fahren und auch wenn es technisch möglich ist, den Begrenzer auszubauen wird dies in der Regel nur sehr ungern gemacht, da dafür der Kommandant seinen Kopf hinhalten muss.
Richtig ist:
Auch für Feuerwehren (egal mit welchem Fahrzeug, ob da "So. Kfz..." oder "LKW..." oder was anderes in den Papieren steht, ist da egal) gilt erstmal die StVO. Das heißt, auch da für Fahrzeuge über 3,5t Tempo 80 bzw. über 7,5t auch außerhalb der Autobahn 60. Da die Feuerwehr i.d.R. keine Wohnmobile und keine Busse fährt, greifen die dafür geltenden Ausnahmen nicht.
Lediglich unter Inanspruchnahme von Sonderrechten (bitte nicht verwechseln mit Wegerecht) darf schneller gefahren werden. Da gibt es erstmal nach oben keine feste Grenze.
Das alles hat aber erstmal nichts mit der Pflicht oder dem vorhandensein eines Begrenzers zu tun. Ob der vorhanden sein muss und auf welche Geschwindigkeit der eingestellt werden muss, regeln andere Vorschriften. Gleiches gilt übrigens für das vorhandensein eines Fahrtenschreibers/Kontrollgerätes, sowas brauchen Fahrzeuge der Feuerwehr i.d.R. auch nicht.
Der Kommandant der Feuerwehr (sowas gibt's wohl auch nur in Bayern, woanders heißt das anders) hat damit nicht viel zu tun. Es sei denn, er ordnet (quasi als Beauftragter des Fahrzeughalters) an, das Fahrzeug illegal zu modifizieren. Das ist dann aber nicht nur beim Thema Begrenzer so sondern bei jeglichen Umbauten am Fahrzeug.
Gruß,
Michael
(selbst Wehrführer einer Feuerwehr, in Bayern wäre ich wohl dann der "Kommandant"...)
Hauptsache Allrad und 6-Zylinder Diesel-Direkteinspritzer...
Feuerwehr: MB LAF 911 B, Ziegler TLF8/24, Bj. 82
Privat: MB Unimog 406.121, Bj. 70, MB Unimog 403.123, Bj. 83, MB Unimog 435.115 (1300L, BW-SanKoffer), Bj. 88, Audi SQ5, Bj. 20
Feuerwehr: MB LAF 911 B, Ziegler TLF8/24, Bj. 82
Privat: MB Unimog 406.121, Bj. 70, MB Unimog 403.123, Bj. 83, MB Unimog 435.115 (1300L, BW-SanKoffer), Bj. 88, Audi SQ5, Bj. 20
Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?
Das ist richtig und ich habe auch nie gesagt dass dies anders sei. Wobei das überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit immer im Verhältnismäßig sein muss und das so genannte Übermaßverbot angewand wird (und gerade da haken die deutschen Gerichte gern mal ein, wenn mal was passieren sollte)MichaelW hat geschrieben: Auch für Feuerwehren (egal mit welchem Fahrzeug, ob da "So. Kfz..." oder "LKW..." oder was anderes in den Papieren steht, ist da egal) gilt erstmal die StVO. Das heißt, auch da für Fahrzeuge über 3,5t Tempo 80 bzw. über 7,5t auch außerhalb der Autobahn 60. Da die Feuerwehr i.d.R. keine Wohnmobile und keine Busse fährt, greifen die dafür geltenden Ausnahmen nicht.
Lediglich unter Inanspruchnahme von Sonderrechten (bitte nicht verwechseln mit Wegerecht) darf schneller gefahren werden. Da gibt es erstmal nach oben keine feste Grenze.
Ich weiß es zumindest von einem Rosenbauermitarbeiter, dass dort die Begrenzer ab Werk in der Regel nicht entfernt werden, bzw. das nur auf explizitem Wunsch der Wehrführung geschieht. Es ist zwar für die Leute die sich mal ein wenig mit der Fahrzeug elektrik auseinander gesetzt haben ein leichtes dies zu tun, allerdings haftet der jenige der das anordnet oder ausführt dann, da er das Fahrzeug unerlaubt modifiziert und somit die Betriebserlaubnis eigentlich erloschen ist.MichaelW hat geschrieben: Das alles hat aber erstmal nichts mit der Pflicht oder dem vorhandensein eines Begrenzers zu tun. Ob der vorhanden sein muss und auf welche Geschwindigkeit der eingestellt werden muss, regeln andere Vorschriften. Gleiches gilt übrigens für das vorhandensein eines Fahrtenschreibers/Kontrollgerätes, sowas brauchen Fahrzeuge der Feuerwehr i.d.R. auch nicht.
[Off-Topic]
MichaelW hat geschrieben: Der Kommandant der Feuerwehr (sowas gibt's wohl auch nur in Bayern, woanders heißt das anders) hat damit nicht viel zu tun. Es sei denn, er ordnet (quasi als Beauftragter des Fahrzeughalters) an, das Fahrzeug illegal zu modifizieren. Das ist dann aber nicht nur beim Thema Begrenzer so sondern bei jeglichen Umbauten am Fahrzeug.
Kommandant heißt es im ganzen deutschsprachigem Alpenraum [/Off-Topic]
Naja zerreden wir den Thread nicht damit, ich wollte eigentlich nur damit aufzeigen, dass selbst BOS Organisationen die 100er Marke nicht ohne weiteres überschreiten dürfen...
Gruß Clemens
100 km/h Zulassung > 7.5 t?
Ich hab meinen Begrenzer ab Werk auf 110 km/h - das ist die zulässige Höchsteschwindigkeit für die MAN meint, das der Laster zu gebrauchen ist. Das darf ich ja auch zB in Frankreich fahren.
Also: Begrenzer ist wieder ein ganz anderes Thema.
Also: Begrenzer ist wieder ein ganz anderes Thema.