Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?
Moderator: Moderatoren
Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?
Hallo Forum,
nachdem nun neue Heck-Staukästen montiert sind, brauche ich einen neuen Platz für das Nummernschild. Vielleicht habt Ihr eine gute (und StVO-konforme) Idee?
Ursprünglich war das Kennzeichen unter dem linken Rücklicht montiert, da passt es aber nicht mehr wirklich hin (zu breit, zu hoch). Ich könnte es mir links oder rechts neben dem Reserverad vorstellen oder sogar ganz oben an der Kabine, doch ist das erlaubt? Die zugehörige Beleuchtung rüste ich natürlich nach.
Apropos Beleuchtung: Ich hätte noch zwei Zweikammerrückleuchten (rot/gelb). Darf ich die parallel zu den unteren Rückleuchten an den oberen Kabinenecken betreiben?
LG
Oschi
PS: Ja, ich könnte auch die StZVO als Bettlektüre hernehmen...
nachdem nun neue Heck-Staukästen montiert sind, brauche ich einen neuen Platz für das Nummernschild. Vielleicht habt Ihr eine gute (und StVO-konforme) Idee?
Ursprünglich war das Kennzeichen unter dem linken Rücklicht montiert, da passt es aber nicht mehr wirklich hin (zu breit, zu hoch). Ich könnte es mir links oder rechts neben dem Reserverad vorstellen oder sogar ganz oben an der Kabine, doch ist das erlaubt? Die zugehörige Beleuchtung rüste ich natürlich nach.
Apropos Beleuchtung: Ich hätte noch zwei Zweikammerrückleuchten (rot/gelb). Darf ich die parallel zu den unteren Rückleuchten an den oberen Kabinenecken betreiben?
LG
Oschi
PS: Ja, ich könnte auch die StZVO als Bettlektüre hernehmen...
Zuletzt geändert von Oschi am 2016-04-05 23:08:38, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?
§60STVZO sagt:
Zitat:"Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
!!Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein.!!"
Da die Bauart deines Fahrzeuges eine solche Anbringung zulässt trifft der letzte Absatz nicht zu . Das Nummernschild gehört in den Massbereich hinten, in Fahrtrichtung links gesehen hin .
Des weiteren darf das Kennzeichen in einem Vertikalwinkel von bis zu 30° geneigt sein .
Grüße
Oliver
Zitat:"Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
!!Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein.!!"
Da die Bauart deines Fahrzeuges eine solche Anbringung zulässt trifft der letzte Absatz nicht zu . Das Nummernschild gehört in den Massbereich hinten, in Fahrtrichtung links gesehen hin .
Des weiteren darf das Kennzeichen in einem Vertikalwinkel von bis zu 30° geneigt sein .
Grüße
Oliver
Wir leben in einer Zeit , in der die Klugheit schweigen soll, weil sich die Dummheit durch die Wahrheit beleidigt fühlen könnte....
Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?
Ja, darfst du .Oschi hat geschrieben:
Apropos Beleuchtung: Ich hätte noch zwei Zweikammerrückleuchten (rot/gelb). Darf ich die parallel zu den unteren Rückleuchten an den oberen Kabinenecken betreiben?
Gruß
Oliver
Wir leben in einer Zeit , in der die Klugheit schweigen soll, weil sich die Dummheit durch die Wahrheit beleidigt fühlen könnte....
Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?
Ich wuerde es einfach unten links über die Rückleuchte nieten und entsprechende Kennzeichenleuchten nachrüsten.
Ich fürchte jedoch dass du um die Studie der STVZO und der ABE der Kennzeichenleuchten (Stichtwort ein oder zwei, seitlich oder obendrüber und Abstandböckchen) nicht gänzlich herum kommen wirst.
Ich fürchte jedoch dass du um die Studie der STVZO und der ABE der Kennzeichenleuchten (Stichtwort ein oder zwei, seitlich oder obendrüber und Abstandböckchen) nicht gänzlich herum kommen wirst.
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.
Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?
Vielen Dank, OliverM und Mark86!
Wenn ich die Warnbarke unter der Hecktraverse verlege / teile / weglasse, könnte das Kennzeichen auch dort hin (eventuell stört das Kettengezumsel von der Rangierkupplung). Zwei runde rote Reflektoren sind auch noch übrig. Müssen / können / sollen die wieder hin? Ok, ich seh's ein ... Gesetzbücher lesen bildet
Hmpf, die Rücklichter sind auf 1,20m Höhe.OliverM hat geschrieben:[...] Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
!!Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein.!!"
Da die Bauart deines Fahrzeuges eine solche Anbringung zulässt trifft der letzte Absatz nicht zu .
Prima!OliverM hat geschrieben:Ja, darfst du .Oschi hat geschrieben: Apropos Beleuchtung: Ich hätte noch zwei Zweikammerrückleuchten (rot/gelb). Darf ich die parallel zu den unteren Rückleuchten an den oberen Kabinenecken betreiben?
Aber das sieht sch... aus daMark86 hat geschrieben:Ich wuerde es einfach unten links über die Rückleuchte nieten
Wenn ich die Warnbarke unter der Hecktraverse verlege / teile / weglasse, könnte das Kennzeichen auch dort hin (eventuell stört das Kettengezumsel von der Rangierkupplung). Zwei runde rote Reflektoren sind auch noch übrig. Müssen / können / sollen die wieder hin? Ok, ich seh's ein ... Gesetzbücher lesen bildet
- Ulf H
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Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?
... Ja Runde Reflektoren brauchts ... Müssen ziemlich tief hängen ...
Gruss Ulf
Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!
Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!
Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.
Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.
Magirus-Deutz 170D11FA ... Bild in Cinemascope extrabreit, Sound in 6-kanal Dolby 8.5 ...
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- herbstkaefer
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Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?
Ich würde schlicht ein Blech unter der linken Leuchte basteln und das Nummernschild dadrauf schreuben. Wahrscheinlich ist die Nummernschildbeleuchtung eh schon in der Rückleuchte integriert.
Zusätlich einen schmalen, flexiblen Halter für die Katzenaugen gleich mit bauen, dann passt es optisch auch wieder, da es sich dann von der Staukiste absetzt.
lg
chris
Zusätlich einen schmalen, flexiblen Halter für die Katzenaugen gleich mit bauen, dann passt es optisch auch wieder, da es sich dann von der Staukiste absetzt.
lg
chris
Wenn ich mal Zeit habe, bastel ich mir einen Magirus 130 D9 FA zum WoMo um.
Und das mache ich eigentlich nur, um einen (oder zwei, oder drei) Raspberry Pi einbauen zu können.
Und das mache ich eigentlich nur, um einen (oder zwei, oder drei) Raspberry Pi einbauen zu können.
Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?
Ja, Danke Dir, hier steht's: StVZO > § 53Ulf H hat geschrieben:... Ja Runde Reflektoren brauchts ... Müssen ziemlich tief hängen ...
Gruss Ulf
Und hier (Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 10 i.V.m Richtlinie 70/222/EWG) hab ich dann auch die Vorschriften zum Kennzeichen gefunden.
Schöner wird er dadurch nicht...
- Ulf H
- Rauchsäule des Forums
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Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?
... Kennzeichen im Böschungswinkel ist doof ... Unterkante 80 cm über Grund, trotzdem verstaucht ...
... Die üblichen Reflektorenhalter aus kunststoffummanteltem Stahl geben bei Grungberührung nach ... Aber mehr als zweimal zurückbiegen halten die nicht aus ... Selbstgeschnitzte Aufhänger aus alten Reifen haben sich als sehr dauerhaft erwiesen ...
Gruss Ulf
... Die üblichen Reflektorenhalter aus kunststoffummanteltem Stahl geben bei Grungberührung nach ... Aber mehr als zweimal zurückbiegen halten die nicht aus ... Selbstgeschnitzte Aufhänger aus alten Reifen haben sich als sehr dauerhaft erwiesen ...
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- Rumpelstielzchen
- abgefahren
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Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?
Ich würde die Rücklichter etwas höher unter den Koffer setzen und das Kennzeichen dann links darunter, das sieht stimmiger aus
Gruß Alex!
Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?
herbstkaefer hat geschrieben:Ich würde schlicht ein Blech unter der linken Leuchte basteln und das Nummernschild dadrauf schreuben. Wahrscheinlich ist die Nummernschildbeleuchtung eh schon in der Rückleuchte integriert.
Zusätlich einen schmalen, flexiblen Halter für die Katzenaugen gleich mit bauen, dann passt es optisch auch wieder, da es sich dann von der Staukiste absetzt.
lg
chris
Hallo,
würde ich nicht (noch) mal machen. hatte ich auch an der Stelle und mehrfach das Nummernschild an Böschungen beschädigt oder abgerissen. Ich habe es jetzt an der Rückwand und eine LED-Nummernschildbeleuchtung daneben und fertig. Habe es aber rechts, weil ich links schon die Parktafel hatte. TÜV hat bei jährlicher Kontrolle bisher gar nichts dagegen.
Aber es gibt ja an Deinem Fahrzeug genug Platz, sonst frage doch den TÜV-Mann und dann findet Ihr schon einen guten Platz.
Liebe Grüße
Peter
Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?
Die Rückstrahler müssen rund sein?
Sind die nicht in den Rückleuchten drinnen?
Sind die nicht in den Rückleuchten drinnen?
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.
- Ulf H
- Rauchsäule des Forums
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Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?
... Rückstrahler solo müssen soweit ich weiss rund sein, dreieckige gelten für Anhänger ...
... ob am LKW auch in das Rücklicht intrigierte Rückstrahler zulässig sind, weiss ich nicht ... ABER die Rückstrahler müssen so tief hängen, dass man am Allrad-LKW dort unten sinnvollerweise keine Leuchten anbringt ...
Gruss Ulf
... ob am LKW auch in das Rücklicht intrigierte Rückstrahler zulässig sind, weiss ich nicht ... ABER die Rückstrahler müssen so tief hängen, dass man am Allrad-LKW dort unten sinnvollerweise keine Leuchten anbringt ...
Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!
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Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.
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Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.
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- Buclarisa
- Forumsgeist
- Beiträge: 5068
- Registriert: 2009-07-20 17:23:30
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Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?
3 eckige Rückstrahler gehöhren an Anhänger. Bei den anderen wahr was mit Quadratzentimetern, da passen halt recht viele davon in einen Kreis.
Auch wenn das Kennzeichen oberhalb der Rückleuchte ein paar cm zu hoch ist da mit doppelseitigem angeklebt und gut.
Danach noch die Rückleuchtenwannen rechts und links tauschen und schon ist da auch eine Kennzeichenleuchte. Auf dem KZL Glas wird zwar fast immer der Dreck liegen, ja mei, irgendwo muss der ja hin.
Auch wenn das Kennzeichen oberhalb der Rückleuchte ein paar cm zu hoch ist da mit doppelseitigem angeklebt und gut.
Danach noch die Rückleuchtenwannen rechts und links tauschen und schon ist da auch eine Kennzeichenleuchte. Auf dem KZL Glas wird zwar fast immer der Dreck liegen, ja mei, irgendwo muss der ja hin.
"Der Anfang einer jeden Katastrophe ist eine beschissene Vermutung"
Kalte Lötstellen, bei mir nicht. Ich habe mir bis jetzt bei jeder die Finger verbrannt.
Gasprüfungen für Wohnfahrzeuge nach G607 auch Gas-TÜV genannt
Kalte Lötstellen, bei mir nicht. Ich habe mir bis jetzt bei jeder die Finger verbrannt.
Gasprüfungen für Wohnfahrzeuge nach G607 auch Gas-TÜV genannt
Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?
unter 3.16 finden sich die Bestimmungen über Rückstrahler hinten:
http://www.dekra.de/c/document_library/ ... upId=10100
Der obere Rand des hintere Kennzeichens darf nicht höher als 1.20 Meter angebracht sein, sei denn, das Fahrzeug biete innerhalb dieser Höhe keine Möglichkeit zu Anbringung, und nicht weniger als 300 mm über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern.
http://www.dekra.de/c/document_library/ ... upId=10100
Der obere Rand des hintere Kennzeichens darf nicht höher als 1.20 Meter angebracht sein, sei denn, das Fahrzeug biete innerhalb dieser Höhe keine Möglichkeit zu Anbringung, und nicht weniger als 300 mm über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern.
Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?
Tschau,
wird seit vielen Jahren nicht bemängelt.
ami
wird seit vielen Jahren nicht bemängelt.
ami
-
- Allrad-Philosoph
- Beiträge: 3844
- Registriert: 2007-06-06 10:39:15
- Wohnort: Berlin-Biesdorf
Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?
Wie kommt denn da die Plakette hin?
TÜVer "Fahrn se rückwärts an det offene Fenster im ersten Stock"
@Magmog: Der Satz mit der Bodenfreiheit ist ja fast ein Freibrief.
GRuß Härry
TÜVer "Fahrn se rückwärts an det offene Fenster im ersten Stock"
@Magmog: Der Satz mit der Bodenfreiheit ist ja fast ein Freibrief.
GRuß Härry
If you want to leave footprints in the sand of times, wear Work shoes.
(Tom Zupancic)
(Tom Zupancic)
Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?
So ähnlich war das original bei meinem RW auf 170d11 auch, also mittig an der Oberkante des Aufbaus. Sah auch original aus, weil auch die wunderschöne, antike Kennzeichenbeleuchtung dort war. Hab leider kein Foto mehr davon.ami hat geschrieben: wird seit vielen Jahren nicht bemängelt.
Ich hab das Resignieren aufgegeben. ...bringt ja doch nix!
http://flug-rost.de
http://flug-rost.de
Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?
Mit Euren Hinweisen habe ich es jetzt so gelöst: Das Kennzeichen sitzt an der Stelle der Warnmarkierung (welche in D nicht vorgeschrieben zu sein scheint). Die Warntafel wurde geteilt und an die Kabine oben geklebt. Die hintersten Seitenmarkierungsleuchten setze ich auf die letzte Quertraverse und die Rückleuchten bekommen noch Schutzkäfige. Damit würde ich mich dann mal zum TÜV wagen.
Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?
Also vor die Rückleuchten darfst du keine Schutzkäfige bauen...
Höchstens drumherum.
Nur, was soll das bringen?
Höchstens drumherum.
Nur, was soll das bringen?
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.
- Romenthaler
- Kampfschrauber
- Beiträge: 504
- Registriert: 2012-12-11 19:07:19
Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?
Hallo Schilder-Fans,
Lese ich die Hinweise oben richtig und man darf das vordere Nummernschild auch im Dachbereich (von unterwegs gut sichtbar) montieren (also zB am fest vorne montierten Dachtraeger) ?
Gruesse
Artus
Lese ich die Hinweise oben richtig und man darf das vordere Nummernschild auch im Dachbereich (von unterwegs gut sichtbar) montieren (also zB am fest vorne montierten Dachtraeger) ?
Gruesse
Artus
Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?
Ja, so ist es .Romenthaler hat geschrieben:Hallo Schilder-Fans,
Lese ich die Hinweise oben richtig und man darf das vordere Nummernschild auch im Dachbereich (von unterwegs gut sichtbar) montieren (also zB am fest vorne montierten Dachtraeger) ?
Gruesse
Artus
Gruß
Oliver
Wir leben in einer Zeit , in der die Klugheit schweigen soll, weil sich die Dummheit durch die Wahrheit beleidigt fühlen könnte....
Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?
Habedere,Romenthaler hat geschrieben:Hallo Schilder-Fans,
Lese ich die Hinweise oben richtig und man darf das vordere Nummernschild auch im Dachbereich (von unterwegs gut sichtbar) montieren (also zB am fest vorne montierten Dachtraeger) ?
Gruesse
Artus
und ich habe heute einen Traktor gesehen, der hatte das Nr-Schild rechts am Auspuff in Augenhöhe des Fahrers.
War so ein ziemlich neues Riesenteil,.
Schild war weit oberhalb von 2m.
Vor mir die Bahn, unter mir was fahrbares, nach mir die Sintflut.
Fragt mich nur, ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.
Inzwischen Meister im Verschieben, von der "to do" in die "ach, was soll`s" Liste.
Fragt mich nur, ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.
Inzwischen Meister im Verschieben, von der "to do" in die "ach, was soll`s" Liste.
Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?
Bei den IFA's waren Schutzkäfige an den Rückleuchten völlig normal. Und die gehen auch heute noch problemlos durch den TÜV.
Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?
Das sehe ich anders.
Keine Abdeckungen vor Leuchten, außer die Leuchten / Abdeckungen haben eine entsprechende ABE.
Das heist, entweder ist das Gitter schon in der Lampen ABE mit drin, oder das Gitter hat für das Fahrzeug / Die Lampe eine eigene ABE / BE, etc. Bei Ostfahrzeugen gibts da aber noch Übergangsvorschriften die ich nicht kenne.
Das bei BW, NVA, Feuerwehr und BGS diese Gitter oft dran waren ist richtig, für diese Fahrzeuge gibt es aber Ausnahmen.
Im Privatgebrauch ist sowohl die Verwendung von nicht typgeprüften Scheinwerfergittern als auch von Rückleuchtengittern verboten...
Bei MB NG, SK & Co gibts z.B. auch bei MB Original Gitter zu kaufen, die sind aber eben nur für Behördenfahrzeuge zulässig da weder BE vorliegt, noch in der BE der Scheinwerfer enthalten.
Bei nem neuen Axor ist das was anderes, da sind die Scheinwerfer mit den stylischen Quergittern in der FZ ABE mit drin.
Dass das wahrscheinlich in der Praxis kaum jemand merkt und sowieso niemanden interessiert, ist so lange richtig bis der kleine 3er BMW Fahrer mit seinem Auto hinten drunter gerauscht ist und dann könnte das böse werden...
Und mal ehrlich, außer dass man die Beleuchtung schlechter sieht bringt das bei dem gezeigten Auto eh nix.
Man kann auch ne Blechrahmen drum herum machen, der reicht dann um bei Feindkontakt die Leuchte unbeschädigt in die Staukästen zu schieben und macht im Notfall keinen Ärger...
Keine Abdeckungen vor Leuchten, außer die Leuchten / Abdeckungen haben eine entsprechende ABE.
Das heist, entweder ist das Gitter schon in der Lampen ABE mit drin, oder das Gitter hat für das Fahrzeug / Die Lampe eine eigene ABE / BE, etc. Bei Ostfahrzeugen gibts da aber noch Übergangsvorschriften die ich nicht kenne.
Das bei BW, NVA, Feuerwehr und BGS diese Gitter oft dran waren ist richtig, für diese Fahrzeuge gibt es aber Ausnahmen.
Im Privatgebrauch ist sowohl die Verwendung von nicht typgeprüften Scheinwerfergittern als auch von Rückleuchtengittern verboten...
Bei MB NG, SK & Co gibts z.B. auch bei MB Original Gitter zu kaufen, die sind aber eben nur für Behördenfahrzeuge zulässig da weder BE vorliegt, noch in der BE der Scheinwerfer enthalten.
Bei nem neuen Axor ist das was anderes, da sind die Scheinwerfer mit den stylischen Quergittern in der FZ ABE mit drin.
Dass das wahrscheinlich in der Praxis kaum jemand merkt und sowieso niemanden interessiert, ist so lange richtig bis der kleine 3er BMW Fahrer mit seinem Auto hinten drunter gerauscht ist und dann könnte das böse werden...
Und mal ehrlich, außer dass man die Beleuchtung schlechter sieht bringt das bei dem gezeigten Auto eh nix.
Man kann auch ne Blechrahmen drum herum machen, der reicht dann um bei Feindkontakt die Leuchte unbeschädigt in die Staukästen zu schieben und macht im Notfall keinen Ärger...
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.