Anhängerfrage / Bootstrailer

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x-molich
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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#31 Beitrag von x-molich » 2015-02-16 22:35:47

Hi,
Wo kann man das mit der eingetragenen Lichtleiste nachlesen?
z.B. in einem Schein vom meinem Bootstrailer. Dort steht bei der Länge eine Angabe und dann im Text eine Zusatzbemerkung, ausziehbar bis xxxx mm.
Wenn Du es ganz genau wissen willst, mache ich einen Scan von einem Schein.

Grüße

Sascha
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tauchteddy
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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#32 Beitrag von tauchteddy » 2015-02-20 20:31:56

Ja gut, es ging dieses mal recht schnell mit der Antwort und ich muss sagen - ich hatte wieder mal Unrecht. Verdammte Hacke aber auch :-)))

Hier der wichtige Passus aus der Mail:
Welche Zugkombination Altinhaber der Klasse 3 nach Umstellung in einen Kartenführerschein tatsächlich fahren dürfen, folgt jedoch nicht Unmittelbar aus der Schlüsselung, sondern aus dem Verordnungstext der Anlage 9. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
Die Schlüsselzahl 79 umfasst demnach folgende Fahrzeugkombinationen Zugfahrzeug jeweils max. 7500 kg):

- Dreiachszüge bis 18500 kg, ausgenommen Sattelzüge von mehr als 7 500 kg, weil die Klasse 3-alt schwerere Sattelzugkombinationen nicht umfasste (§ 5 Abs. 1 StVZO-alt) und die Schlüsselzahl 79 den Altbestand der Klasse 3 nicht erweitert.

- Mehrachsige Züge mit zulassungsfreien Anhängern, deren zulässige Gesamtmasse 12000 kg übersteigt, wobei land- und forstwirtschaftliche Anhänger bereits durch die einbezogenen Klassen L und T abgedeckt sind. Hierzu zählen insbesondere Anhänger als Schaustellerfahrzeuqe, Sportanhänger, Arbeitsmaschinen (z. B. Teerkocher) oder fahrbare Baubuden.

- Mehrachsige Züge, wobei die zulässige Gesamtmasse des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs übersteigt (selbst wenn die zulässige Gesamtmasse eines solchen Zuges unter 12000 kg liegt, wird die Fahrberechtigung nicht von der Klasse C1E abgedeckt).
Ich hab's mal gefettet ...
Zuckerbrot ist aus.

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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#33 Beitrag von x-molich » 2015-02-20 20:59:49

Hi tauchteddy,

danke für Deine Mühe.
Mehrachsige Züge, wobei die zulässige Gesamtmasse des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs übersteigt (selbst wenn die zulässige Gesamtmasse eines solchen Zuges unter 12000 kg liegt, wird die Fahrberechtigung nicht von der Klasse C1E abgedeckt).
Der zweite Teil des Satzes sagt mir, daß mehrachsige Züge mit L>3, Gesamtmasse < 12000 kg und zulässige Gesamtmasse des Anhängers > Leermasse des Zugfahrzeuges nicht mit C1E gefahren dürfen werden.
Das steht aber im Widerspruch zu dem, was MichaelW in seinem Post geschrieben hat:
MichaelW hat geschrieben:Hallo,
In der FeV steht, daß bei C1E (beliebige Achszahl) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers kleiner als die Leermasse des Zugfahrzeugs sein muß.
War mal so, ist aber nicht mehr so. Inzwischen gibt es nur noch die Beschränkung auf ein Zugfahrzeug der Klasse C1 (also max. 7,5t zul. GG) und ein zul. Gesamtgewicht des Zuges von 12t.

Hier der Auszug aus der aktuellen Fahrerlaubnisverordnung (FeV), §6 Abs.1:
Klasse C1E:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
– der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,
– der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
gekürzt von x-molich
Für mich ist das gut; ich darf mein Boot auf einem zweiachsigen Anhänger ziehen, auch wenn die Gesamtmasse > 12000 kg ist. Dennoch interessieren mich die juristischen Details.
Kann es sein, daß die Anlage 9 zur FeV nicht an die Änderungen der FeV, §6 Abs. 1 angepaßt wurde?

Grüße

Sascha
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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#34 Beitrag von tauchteddy » 2015-02-20 21:08:40

Das ist kein Widerspruch: Mit dem C1E darfst du das nicht, mit dem CE79 darfst du.
Zuckerbrot ist aus.

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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#35 Beitrag von x-molich » 2015-02-20 21:13:35

tauchteddy hat geschrieben:Das ist kein Widerspruch: Mit dem C1E darfst du das nicht, mit dem CE79 darfst du.
Doch ein Widerspruch, oder stehe ich auf dem Schlauch?

MichaelW hat geschrieben, daß FeV dahingehend geändert wurd, daß bei C1E und bei einer Zuggesamtmasse von <= 12000 kg die zul. Gesamtmasse des Anhängers größer sein darf, als die Leermasse des Zugfahrzeuges.

Die von Dir und auch von ihm weiter unten zitierte Anlage 9 widerspricht dem aber.

Grüße

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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#36 Beitrag von tauchteddy » 2015-02-20 21:19:10

Du hast geantwortet ehe ich meinen fehlerhaften Beitrag löschen konnte :-) Ja, ich habe nachgelesen, anscheinend wurde das geändert. Wenn du das geklärt haben möchtest - mail ans BMVI genügt :-)) Ist aber eigentlich nicht wichtig, da ist ja der §6 FEV eindeutig. Ich habe gerade reingeschaut und keinen Verweis auf andere § gefunden.
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