Anhängerfrage / Bootstrailer

alles, was nicht in die übrigen Technik-Kategorien passt

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x-molich
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Anhängerfrage / Bootstrailer

#1 Beitrag von x-molich » 2015-02-04 13:43:25

Hallo,

ich habe Führerschein C1E mit CE79 (umgeschriebener alter 3er) und möchte ein Segelboot 12x2,55m und 3,8 to trailern. Als Zugfahrzeug werde ich in Kürze einen Mercedes 817 mit Zugmaschinenzlassung haben. Als Anhänger habe ich zwei Möglichkeiten:
1. Bootstrailer mit Tandemachse. Dann bin ich führerscheintechnisch nicht auf 5to festgenagelt. Die Trailer sind jedoch gebraucht sehr teuer
2. Drehschemelanhänger, dann aber nur bis 5000 kg zul. GG und das Zugfahrzeug müßte >= 5000 kg leer wiegen

Als Möglichkeit 2 habe ich folgenden Anhänger gefunden: Link

Mir gefällt der, weil er 7m Rahmenlänge hat. Also Koffer weg, Boden weg, Kielwanne im Rahmen einbauen, 4 Stützen und ausziehbare Lichtleiste dran. Sonst muß auch alles weg, was nicht der Funktion Bootstrailer dient.

Jetzt die Frage: Wie ist Eure Einschätzung, daß das nackte Anhängerfahrgestell von dem verlinkten Anhänger bei ca. 1000 kg liegt?

Die Tandem-Bootstrailer mit 5000 kg zul. GG wiegen leer zwischen 900-1200 kg. Außer dem Drehkranz ist doch dann auch nicht mehr dran?
Bitte um Einschätzungen!

Grüße

Sascha
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tauchteddy
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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#2 Beitrag von tauchteddy » 2015-02-04 16:55:41

12 m Boot auf 7 m Anhänger? Willst du 4 m hinten überhängen lassen? Sehr weit nach vorne kannst du nicht überstehen, weil du sonst vermutlich mit deinem Zugfahrzeug kollidierst. Ich würde für sowas einen Auflieger nehmen, kleine SZM, alles schick.
Zuckerbrot ist aus.

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Lobo
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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#3 Beitrag von Lobo » 2015-02-04 17:10:17

könnte auch die Zuglänge interessant werden
die Turbos pfeifen die Symphonie der Vernichtung

Andy
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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#4 Beitrag von Andy » 2015-02-04 17:18:40

moins,

könnte auch so enden:

http://www.wochenspiegellive.de/eifel/s ... -der-l-82/

Leider gehört einmem wohl nicht das, was auf dem Acker liegt :D hätte ich auch entsorgt. :D

mfg
Andy

PS: ich hätte da noch ein paar Teile :D - kommen aber wohl auf den Müll :D
Kein Zaster aber zwei .. äh nee jetzt drei .........ups jetzt vier Laster - bald wieder nur drei-- jetzt sind nur noch zwei -- nu doch wieder drei :) .... und auf einmal sind es zwei;)--arrgh jetzt wieder drei--und es sind jetzt nur noch zwei---

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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#5 Beitrag von x-molich » 2015-02-04 19:50:17

Hi,
12 m Boot auf 7 m Anhänger? Willst du 4 m hinten überhängen lassen? Sehr weit nach vorne kannst du nicht überstehen, weil du sonst vermutlich mit deinem Zugfahrzeug kollidierst. Ich würde für sowas einen Auflieger nehmen, kleine SZM, alles schick.
Vorne gibt es ja noch ne Deichsel und die Zugmaschine hat ne Pritsche. Hinten eine ausziehbare Lichtleiste (die natürlich eingetragen werden muß) und vorne steht der Bug halt über der Pritsche. Nicht jeder hat nen Wohnkoffer :angry:

Sattel habe ich auch drüber nachgedacht, für den LKW so wie er ist, habe ich aber mehr Verwendung. Außerdem kann ich mit einer Zugmaschinenzulassung das Boot auch sonntags bewegen, was mit einer SZM nicht legal geht. Zusätzlich muß der Trailer auch ohne den LKW mit nem Traktor in der Halle bewegt werden können. Das geht mit ner SZM auch schwer.
moins,

könnte auch so enden:
Das Boot hat sehr weit unten 1,8 t Blei. Alles was ich bisher an Segelbooten auf einem Trailer gefahren habe, war unproblematisch.

Trotzdem: Irgendwer ne Idee, was das schlanke Fahrgestell eines solchen Anhängers wiegen könnte?

Grüße

Sascha
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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#6 Beitrag von tauchteddy » 2015-02-04 19:58:49

Dazu würde ich mal nachschauen oder -fragen, wie weit Ladung überstehen darf. Und ich würde mir mal ein Modell basteln. Vorausgesetzt der Bug ist hoch genug, so dass er über die Pritsche geht- 1. Hürde - bleibt immer noch die Kurvenfahrt ...
Zuckerbrot ist aus.

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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#7 Beitrag von x-molich » 2015-02-04 20:04:29

Hi,
Dazu würde ich mal nachschauen oder -fragen, wie weit Ladung überstehen darf. Und ich würde mir mal ein Modell basteln. Vorausgesetzt der Bug ist hoch genug, so dass er über die Pritsche geht- 1. Hürde - bleibt immer noch die Kurvenfahrt ...
wenn hinten eine eingetragene, ausziehbare Lichtleiste ist, steht hinten auch keine Ladung über. Überstand vorne ist in Kurven schwierig, aber das Boot steht ja nicht übers Zugfahrzeug über.

Von den Verhältnissen sieht kommt das im ersten Bild dieser Anzeige am ehesten hin. Wobei mein Boot schlanker ist :D

Grüße

Sascha
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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#8 Beitrag von tauchteddy » 2015-02-04 22:20:36

Dann ist dein hinweis auf die Pritsche nutzlos. Du willst also die Scherenlänge nutzen ... 1,5 m? 7 m ist der Anhänger, macht 8,5 m. Wie lang ist das Boot, 12 m? Auf dem Foto ragt der Mast nochmal ein Ende raus, wie ist das bei deinem? Eine Lichtleiste, die mindestens 3,5 m rausragt, dabei nicht abklappt, muss also auch ziemlich stabil sein. Machbar ist vieles. Aber ich möchte so nicht fahren müssen :D

Was ich mich dabei frage, ist - willst du nur einmal irgendwohin? Lohnt es sich, dafür extra einen Anhänger zu bauen? Oder willst du öfter damit fahren?
Zuckerbrot ist aus.

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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#9 Beitrag von x-molich » 2015-02-04 22:58:43

Hi,
Dann ist dein hinweis auf die Pritsche nutzlos. Du willst also die Scherenlänge nutzen ... 1,5 m? 7 m ist der Anhänger, macht 8,5 m. Wie lang ist das Boot, 12 m? Auf dem Foto ragt der Mast nochmal ein Ende raus, wie ist das bei deinem? Eine Lichtleiste, die mindestens 3,5 m rausragt, dabei nicht abklappt, muss also auch ziemlich stabil sein. Machbar ist vieles. Aber ich möchte so nicht fahren müssen :D
Verstehe ich nicht ganz. Boot mittig in Längsrichtung. Überstand hinten 2,5m mit Lichtleiste, vorne auch 2,5 m, davon ein Meter über der Pritsche. Bug wird ja auch schmaler.
Was ich mich dabei frage, ist - willst du nur einmal irgendwohin? Lohnt es sich, dafür extra einen Anhänger zu bauen? Oder willst du öfter damit fahren?
Ja, ich will öfters damit fahren.

Grüße

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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#10 Beitrag von tauchteddy » 2015-02-04 23:17:43

Ich habe das
x-molich hat geschrieben:aber das Boot steht ja nicht übers Zugfahrzeug über
wohl falsch verstanden. Egal. Mach und berichte.
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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#11 Beitrag von x-molich » 2015-02-04 23:23:16

Hi,

mit "steht nicht über das Zugfahrzeug über" war die Front des Zugfahrzeugs gemeint.

Machen würde ich schon gerne, würde mir aber auch gerne einigermaßen sicher sein, daß ich mit dem Gewicht hinkomme.
Also, wer kann ne Schätzung zum Gewicht abgeben?

Grüße

Sascha
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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#12 Beitrag von tauchteddy » 2015-02-05 8:02:52

Hast du schon mal geguckt, ob es den Hersteller noch gibt? Wenn ja, könntest du dort nachfragen. Ansonsten abschätzen: Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass Kofferaufbau und Boden zusammen doppelt soviel wiegen wie Fahrgestell ohne alles?
Zuckerbrot ist aus.

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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#13 Beitrag von pete » 2015-02-05 9:15:12

Gelöscht!

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Uwe
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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#14 Beitrag von Uwe » 2015-02-05 9:27:53

Hallo,

sind die Angaben in der Anzeige überhaupt valide? Wir haben einen 8-to-Schenk mit 6m Ladelänge. Der ist m.E. leichter gebaut als der Anhänger in der Anzeige, kürzer und nur Pritsche/Plane. Wiegt trotzdem 3t leer. Ich mag an die 1t für den Rahmen nicht so ganz glauben...

Was ich aber nicht so ganz verstehe: woher kommen die 5t für den Anhänger? Bekommst Du die Zugmaschine nicht leichter?
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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#15 Beitrag von verzahnerchris » 2015-02-05 9:34:28

Mal ne blöde Frage.
Der Aufwand gegenüber einer professionellen Überführung ist noch in Relation?

Klar kenn ich das Gen " haben wollen "
Aber Realismus schadet nicht

Chris :rock:
Wenn ich Du wäre....
Wäre ich doch lieber ich!

Alle sagten das geht nicht -
Da kam einer und wusste das nicht und
hat es einfach gemacht.

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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#16 Beitrag von MichaelW » 2015-02-05 10:12:48

Hallo,
ich habe Führerschein C1E mit CE79 (umgeschriebener alter 3er) und möchte ein Segelboot 12x2,55m und 3,8 to trailern. Als Zugfahrzeug werde ich in Kürze einen Mercedes 817 mit Zugmaschinenzlassung haben. Als Anhänger habe ich zwei Möglichkeiten:
1. Bootstrailer mit Tandemachse. Dann bin ich führerscheintechnisch nicht auf 5to festgenagelt. Die Trailer sind jedoch gebraucht sehr teuer
2. Drehschemelanhänger, dann aber nur bis 5000 kg zul. GG und das Zugfahrzeug müßte >= 5000 kg leer wiegen
Du hast noch eine weitere Möglichkeit mit diesem Führerschein CE(79). Zulassungsfreie Anhänger werden dort nicht eingerechnet, somit gibt es da keine Achsbeschränkung. Sofern du den Anhänger als Sportbootanhänger einstufen läßt, ist der zulassungsfrei, jedoch kennzeichen- und HU-pflichtig (ist eigentlich nur eine behördliche Spitzfindigkeit, denn die Kennzeichenzuteilung läuft im Prinzip genauso ab wie eine Zulassung). Ist dann auch steuerfrei (grünes Kennzeichen), braucht noch nichtmal eine eigene Haftpflichtversicherung (sollte dann aber über eine Betriebs- oder Privathaftpflicht abgedeckt sein, braucht man aber nur, wenn der Anhänger nicht an ein Fahrzeug gekuppelt ist). Nachteil ist, dass der Anhänger ausschließlich für den Bootstransport verwendet werden darf.

Gruß,
Michael
Hauptsache Allrad und 6-Zylinder Diesel-Direkteinspritzer...
Feuerwehr: MB LAF 911 B, Ziegler TLF8/24, Bj. 82
Privat: MB Unimog 406.121, Bj. 70, MB Unimog 403.123, Bj. 83, MB Unimog 435.115 (1300L, BW-SanKoffer), Bj. 88, Audi SQ5, Bj. 20

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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#17 Beitrag von x-molich » 2015-02-05 10:59:47

Hi,
Hallo,

sind die Angaben in der Anzeige überhaupt valide? Wir haben einen 8-to-Schenk mit 6m Ladelänge. Der ist m.E. leichter gebaut als der Anhänger in der Anzeige, kürzer und nur Pritsche/Plane. Wiegt trotzdem 3t leer. Ich mag an die 1t für den Rahmen nicht so ganz glauben...

Was ich aber nicht so ganz verstehe: woher kommen die 5t für den Anhänger? Bekommst Du die Zugmaschine nicht leichter?
der Bootstrailer hier hat ungefähr eine Tonne leer. Ich glaube ja, daß selbst ein schlanke Drehschemelfahrgestell etwas mehr wiegt, als son Bootstrailer, aber gleich das dreifache?

Was die 5 t betrifft. In der FeV steht, daß bei C1E (beliebige Achszahl) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers kleiner als die Leermasse des Zugfahrzeugs sein muß.
Die Zugmaschine hat leer eingetragen 4440 kg. Ich müßte sie also für einen 5t Anhänger noch schwerer machen und das auch eintragen lassen. Bei 6t Anhänger müßte sie 6t leer haben, aber auch 6t zul. Gesamtgewicht (also null Nutzlast), damit ich insgesamt unter 12t bleibe.
Bei einem Tandemanhänger habe ich die Probleme wegen CE79 nicht, aber die sind halt recht teuer. Und andere Tandem-Anhänger umbauen halte ich nicht für zielführen, weil der Kiel über den Achsen stehen muß und dann alles recht hoch baut. Die Bootstrailer haben häufig sehr niedrige Achsen, Luxusausführungen manchmal geteilte Achsen.

Der hier hat auch nur 1300 kg leer.
Der Preisunterschied zwischen dem Kofferanhänger und den Bootstrailern regt halt schon an, mal darüber nachzudenken.
Mal ne blöde Frage.
Der Aufwand gegenüber einer professionellen Überführung ist noch in Relation?

Klar kenn ich das Gen " haben wollen "
Aber Realismus schadet nicht
Also das in einem Forum zu fragen, wo Tonnen an Masse nur zum Spaß bewegt werden, ne ne ne :lol:

Aber zur Erklärung: Schiff liegt an der Ostsee (wo ich berufsbedingt öfters bin). Leben tu ich am Bodensee. Klar könnte ich da segeln, mag ich aber nicht. Schiff braucht etwas Arbeit, die ich gerne selbst machen möchte, weil es mir Spaß macht und ich schon diverse Boote restauriert und eines gebaut habe. Überführung kostet etwa 3000-4000€ ein Weg. Für zwei Überführungen könnte ich recht viel am Boot machen lassen, aber nicht alles. Daher meine Überlegung Zugmaschine und Trailer kaufen, Überholung am Boot selbst machen, Zugmaschine anderweitig für Brennholz, Bau nutzen und die Freiheit haben, auch mal ans Mittelmeer oder Gardasee zu trailern.
Klar kann man das alles anders machen, aber das ist ums Eck. Der LKW ist schon anbezahlt.
Und auch wenns kein Allrad LKW ist, die Idee mit einem Wohnkoffer im Winter den Norden zu bereisen schwirrt mir auch schon länger im Kopf rum, weil ich um Weihnachten ziemlich viel frei habe, aber nicht so recht weiß, was ich damit anfangen soll.
Du hast noch eine weitere Möglichkeit mit diesem Führerschein CE(79). Zulassungsfreie Anhänger werden dort nicht eingerechnet, somit gibt es da keine Achsbeschränkung. Sofern du den Anhänger als Sportbootanhänger einstufen läßt, ist der zulassungsfrei, jedoch kennzeichen- und HU-pflichtig (ist eigentlich nur eine behördliche Spitzfindigkeit, denn die Kennzeichenzuteilung läuft im Prinzip genauso ab wie eine Zulassung). Ist dann auch steuerfrei (grünes Kennzeichen), braucht noch nichtmal eine eigene Haftpflichtversicherung (sollte dann aber über eine Betriebs- oder Privathaftpflicht abgedeckt sein, braucht man aber nur, wenn der Anhänger nicht an ein Fahrzeug gekuppelt ist). Nachteil ist, dass der Anhänger ausschließlich für den Bootstransport verwendet werden darf.
Mag sein, daß Du recht hast, aber ohne eigenes Jurastudium würde ich nicht mit nem Polizisten auf der Autobahn diskutieren wollen. Steuerfrei anmelden als Bootstrailer wollte ich ihn sowieso. Wenn ich ihn mal anders nutzen wollte, könnte ich ihn auch monatsweise versteuern.

Grüße

Sascha
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tauchteddy
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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#18 Beitrag von tauchteddy » 2015-02-05 11:12:19

MichaelW hat geschrieben:Führerschein CE(79). Zulassungsfreie Anhänger werden dort nicht eingerechnet, somit gibt es da keine Achsbeschränkung.
Glaube ich nicht, davon habe ich noch nie gehört und ich bin sicher, wenn es so wäre, wäre das im Boote-Forum längst zur Sprache gekommen. Mit einer Quellenangabe lasse ich mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen ...

@x-molich
Vergleiche mal die Rahmen, schon rein optisch. Und die Räder ... Wie ist das mit dem Bootsgewicht, Vorbesitzer-/Herstellerangabe oder selbst gewogen? 3,8t bei den Maßen ist wenig.
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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#19 Beitrag von x-molich » 2015-02-05 11:23:13

Hi,
Wie ist das mit dem Bootsgewicht, Vorbesitzer-/Herstellerangabe oder selbst gewogen? 3,8t bei den Maßen ist wenig.
Das war das Ergebnis der Kranwaage, Herstellerangabe ist 3,65t. Ich könnte auch noch Zeugs ausräumen und auf den LKW tun.
Ich hatte vorher eines, das hatte 4,2t bei 12,5x2,5. Das jetzt ist ein dänischer Racer aus den 70er. Masse kommt schon hin.

Grüße

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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#20 Beitrag von magmog » 2015-02-05 12:47:42

Guude,

Die Sache mit der Befreiung vom Sonntagsfahrverbot für Zugmaschinen ist wie bei Radio Eriwan, es kommt darauf an...

Die Eintragung in den Papieren hat für die Unterscheidung zwischen einem Lkw und einer Zugmaschine keine entscheidende Bedeutung (OLG Hamm NZV 97 323; OLG Düsseldorf NZV 91 483). Maßgeblich für die Einstufung als Zugmaschine ist, dass deren Aufgabe im Wesentlichen in der Zugleistung besteht und dass ihre Gestaltung erkennen lässt, dass ein eventuell vorhandener Laderaum nur untergeordnete Bedeutung hat (BMV VkBl. 62 309; OLG Düsseldorf a.a.O., OLG Hamm a.a.O). Lkw im Sinn der Vorschrift sind Zugmaschinen mit Hilfsladefläche nur dann, wenn die zulässige Nutz- oder Aufliegelast mehr als 40 % des zGG beträgt (OLG Celle VRS 73 220; OLG Düsseldorf a.a.O; OLG Hamm a.a.O.).

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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#21 Beitrag von tauchteddy » 2015-02-05 13:01:33

Das wiederum würde x-molich ja sehr entgegenkommen: Leermasse erhöhen auf 5700 kg (Rahmen mit Beton ausgießen? :joke: ), zGM auf 6300 kg. Anhänger kann dann bis auf 5700 zGM gehen, wären schon mal 700 kg mehr Spielraum und die Nutzlast der Zugmaschine wäre keine 10 % der zGM. Aber selbst bei der angedachten 5t/7t-Verteilung wäre er deutlisch unter 40% ...
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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#22 Beitrag von Ulf H » 2015-02-05 13:13:10

x-molich hat geschrieben:¨... Zugmaschine anderweitig für Brennholz, Bau nutzen ... einem Wohnkoffer ...
... das sind alles Verwendungszwecke, die sich mit einer Zulassung als Zugmaschine ausschliessen ... eine Zugmaschine zieht, sie darf aber nichts oder nur sehr wenig tragen ... von daher gehen die Aufgaben Brennholz und Wohnkoffer legal nur, denn diese Dinge auf einem Anhänger transportiert werden ...

Gruss Ulf
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Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!

Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.

Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.

Magirus-Deutz 170D11FA ... Bild in Cinemascope extrabreit, Sound in 6-kanal Dolby 8.5 ...

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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#23 Beitrag von x-molich » 2015-02-05 13:38:27

Hi,

die Bedingungen hinsichtlich Pritschenlänge und Nutzlast sind aktuell erfüllt. Leermasse 4440 kg, zul.Gm 7000 kg. Pritsche von 4m Länge durch eine Werkzeugkiste deutlich verkürzt (1,4 fache der Spurweite an der Vorderachse).
Ich habe ja aktuell immer noch 2,5t Nutzlast. Das ist für einen Holz-Eigenversorger schon viel Holz (im wahrsten Sinne des Wortes). Sinn einer Zugmaschine ist ja das Erbringen der Zugleistung. Trotzdem steht nirgendwo, daß ich die verbleibende Pritschenfläche / Nutzlast nicht nutzen darf.


Und das mit dem Wohnkoffer, ja das ist Zukunftsmusik. Da kann ich mir ja nochmal neu überlegen, was ich mache.

Grüße

Sascha
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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#24 Beitrag von Pirx » 2015-02-05 14:03:00

tauchteddy hat geschrieben:
MichaelW hat geschrieben:Führerschein CE(79). Zulassungsfreie Anhänger werden dort nicht eingerechnet, somit gibt es da keine Achsbeschränkung.
Glaube ich nicht, davon habe ich noch nie gehört und ich bin sicher, wenn es so wäre, wäre das im Boote-Forum längst zur Sprache gekommen. Mit einer Quellenangabe lasse ich mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen ...
Ich habe dazu irgendwo einen amtlichen Text, finde aber gerade nur den Auszug daraus, den ich mir für meine Zwecke notiert hatte:
Altes Fahrerlaubnisrecht:
Gemäß §5 I StVZO müssen Führer von Zügen mit mehr als 3 Achsen im Besitz der Fahrerlaubnis (FE) der Klasse 2 sein. Das Mitführen eines nach §18 II Nr. 6 StVZO zulassungsfreien Anhängers bildet jedoch keinen Zug i.S.d. Vorschrift. Zug ist nämlich beschränkt auf jede Verbindung eines Kfz mit einem oder mehreren Anhängern i.S.d. §18 I StVZO.
Daraus folgt, daß es bei der Frage nach der erforderlichen FE lediglich auf das verwendete Zugfahrzeug ankommt und u.U. die FE der Klasse 3 ausreicht.

Neues Fahrerlaubnisrecht:
Da das neue Fahrerlaubnisrecht nicht danach unterscheidet. ob ein Anhänger zulassungsfrei ist oder eine Fahrzeugkombination mehr als 3 Achsen hat, kommt der Betrachtung der FE-Klasse CE79 besondere Bedeutung zu. Inhalt und Umfang dieser Beschränkung der Klasse CE ergibt sich aus §25 III i.V.m. Anlage 9 FeV.
Danach darf der Inhaber einer FE der Klasse 3 auch unter den neuen Bestimmungen Fahrzeugkombinationen der Klasse CE fahren, jedoch nur beschränkt auf (sachverhaltsbezogene) Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann.
Kannst ja mal etwas tiefer in den genannten Paragraphen wühlen, wenn es Dich wirklich interessiert.

Pirx
Der mit der Zweigangachse: 15 Vorwärtsgänge, 3 Rückwärtsgänge, Split, Schnellgang, Differentialsperre
---
"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
Ein Unimog-Fahrer.

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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#25 Beitrag von MichaelW » 2015-02-05 16:54:51

Hallo,
In der FeV steht, daß bei C1E (beliebige Achszahl) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers kleiner als die Leermasse des Zugfahrzeugs sein muß.
War mal so, ist aber nicht mehr so. Inzwischen gibt es nur noch die Beschränkung auf ein Zugfahrzeug der Klasse C1 (also max. 7,5t zul. GG) und ein zul. Gesamtgewicht des Zuges von 12t.

Hier der Auszug aus der aktuellen Fahrerlaubnisverordnung (FeV), §6 Abs.1:
Klasse C1E:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
– der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,
– der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
Mag sein, daß Du recht hast, aber ohne eigenes Jurastudium würde ich nicht mit nem Polizisten auf der Autobahn diskutieren wollen.
Zugehörigen Gesetzestext ausdrucken und mitnehmen, erspart viele Diskussionen.
Steuerfrei anmelden als Bootstrailer wollte ich ihn sowieso. Wenn ich ihn mal anders nutzen wollte, könnte ich ihn auch monatsweise versteuern.
Ob das in dem Fall geht, ist mir nicht bekannt. Du kannst den Anhänger zulassungsfrei, jedoch kennzeichenpflichtig und HU-pflichtig betreiben, damit ist er auch steuerfrei. Willst du ihn für was anderes verwenden, musst du ihn zulassen. Dann ist er nicht mehr steuerfrei und du benötigst zwingend eine Haftpflichtversicherung. Es ist hier nicht nur die Steuerfreiheit, um die es in dem Fall geht.
Ich weiß, dass das bei steuerfreien landw. Zugmaschinen (nicht jedoch den Anhängern, sofern zulassungsfrei, da die Zulassungsfreiheit dann auch wegfiele, wenn für andere Zwecke verwendet) geht, dass man die monatsweise versteuern kann, wenn man die für andere Zwecke einsetzt.
Glaube ich nicht, davon habe ich noch nie gehört und ich bin sicher, wenn es so wäre, wäre das im Boote-Forum längst zur Sprache gekommen. Mit einer Quellenangabe lasse ich mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen ...
Ok, dann überzeuge ich mal:

Auflistung der Schlüsselzahlen aus der Anlage 9 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV):
79 (C1E > 12000 kg, L ≤ 3): Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
Überzeugt? Wenn nein, dann bitte mal selbst recherchieren und bitte nicht "vermuten" oder "glauben zu wissen"...

Gruß,
Michael
Hauptsache Allrad und 6-Zylinder Diesel-Direkteinspritzer...
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x-molich
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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#26 Beitrag von x-molich » 2015-02-05 17:33:57

Hi,
In der FeV steht, daß bei C1E (beliebige Achszahl) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers kleiner als die Leermasse des Zugfahrzeugs sein muß.


War mal so, ist aber nicht mehr so. Inzwischen gibt es nur noch die Beschränkung auf ein Zugfahrzeug der Klasse C1 (also max. 7,5t zul. GG) und ein zul. Gesamtgewicht des Zuges von 12t.

Hier der Auszug aus der aktuellen Fahrerlaubnisverordnung (FeV), §6 Abs.1:
Zitat:
Klasse C1E:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
– der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,
– der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
danke für den Hinweis. Ich habe beide Fassungen im Internet gefunden und erstmal die für mich "schlechtere" als gültig angenommen. War ich wohl zu schnodderig.
Im konkreten Fall heißt das, daß ich bei Ablastung der Zugmaschine auf 6000 kg auch einen Anhänger von 6000 kg zul.Gm unabhängig von der Achszahl ziehen darf. Dann dürfte ich den verlinkten Anhänger sogar selbst abholen und hätte mehr Luft beim Boot. Und einen Nutzlast von 1500 kg beim LKW langen mir auch.
Ob das in dem Fall geht, ist mir nicht bekannt. Du kannst den Anhänger zulassungsfrei, jedoch kennzeichenpflichtig und HU-pflichtig betreiben, damit ist er auch steuerfrei.
Ich glaube, daß ich das meinte. Meine beiden anderen Bootstrailer haben grüne Kennzeichen und müssen zur HU. Ich zahle jedoch keine Haftpflicht.
Willst du ihn für was anderes verwenden, musst du ihn zulassen. Dann ist er nicht mehr steuerfrei und du benötigst zwingend eine Haftpflichtversicherung. Es ist hier nicht nur die Steuerfreiheit, um die es in dem Fall geht.
Ich weiß, dass das bei steuerfreien landw. Zugmaschinen (nicht jedoch den Anhängern, sofern zulassungsfrei, da die Zulassungsfreiheit dann auch wegfiele, wenn für andere Zwecke verwendet) geht, dass man die monatsweise versteuern kann, wenn man die für andere Zwecke einsetzt.
Das mit der Haftpflicht leuchtet ein. Ich glaube, daß ich das verwechselt habe mit einem "grün" zugelassenen Unimog oder Traktor, der für nicht lof-Zwecke genutzt wird. Da geht das Gerücht um, daß man dann den Zeitraum versteuern kann. Bei Traktor und Unimog besteht aber auch eine Haftpflicht.
Wie dem auch sei. Wenn ich mal einen Anhänger brauche, kann ich auch einen mieten.

Auch wenn der Thread meine eigentliche Frage nicht beantwortet hat, bin Dir jedenfalls sehr dankbar für den Hinweis auf die FEV. Das macht vieles einfacher.


Grüße

Sascha
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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#27 Beitrag von tauchteddy » 2015-02-05 19:15:02

Hab nachgelesen, stimmt, steht da so. Da steht aber nicht, dass die Kombination mit zulassungsfreiem Anhänger mehr als drei Achsen haben darf. Dafür steht klar und deutlich drin

"Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen"

Vollständige Klärung kann wohl nur eine Anfrage beim Verkehsministerium bringen.
Zuckerbrot ist aus.

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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#28 Beitrag von MichaelW » 2015-02-15 13:23:16

Hallo,
Da steht aber nicht, dass die Kombination mit zulassungsfreiem Anhänger mehr als drei Achsen haben darf
doch, steht da indirekt auch drin. Lies nochmal genau:
79 (C1E > 12000 kg, L ≤ 3): Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
Schauen wir uns den Text im einzelnen an:
Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung (...)
Dann folgen die einzelnen Berechtigungen:
1.
zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse
da steht klar was von dreiachsigen Zügen.

2.
zum Führen (...) von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann
hier sind explizit keine Beschränkungen der Achsanzahlen aufgeführt.

3.
zum Führen (...) von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil).
auch hier wieder explizit die Nennung von 3-achsigen Zügen. Wobei dieser Teil eigentlich bei der letzten Überarbeitung der FeV hätte gestrichen werden müssen, da inzwischen das Massenverhältnis für C1E nicht mehr gilt.

CE(79) erlaubt gerade das in Ergänzung, was mit dem alten 3er möglich, mit dem C1E aber nicht mehr enthalten ist. Da zulassungsfreie Anhänger bei der alten Klasse 3 nicht eingerechnet wurden, was Achszahl und Gesamtmassen betrifft, ist das auch hier drin. Warum sollten sonst zulassungsfreie Anhänger hier explizit aufgeführt werden, wenn für sie nichts anderes gilt als für zugelassene Anhänger (so wie bei den neuen Klassen üblich)? Dann hätte man sich den Passus hier auch sparen können. Im übrigen kommt die Beschränkung auf 3 Achsen nicht aus Klasse 3, sondern aus der Definition von Klasse 2. Klasse 3 fing nur das auf, was nicht durch andere Klassen definiert war. Züge über 3 Achsen (sofern nicht durch Klasse 5, früher 4, abgedeckt), wurden explizit Klasse 2 zugeordnet. Klasse 3 hieß daher im Umkehrschluß maximal 3 Achsen. So auch hier.
Kannst aber ja gerne mal beim Verkehrsministerium nachfragen, wenn's dir noch nicht klar ist.

Gruß,
Michael
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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#29 Beitrag von pete » 2015-02-15 13:42:01

x-molich hat geschrieben:Irgendwer ne Idee, was das schlanke Fahrgestell eines solchen Anhängers wiegen könnte?
Meine Glaskugel sagt 1000 kg. :huh:
Mit Hilfsrahmen / Lastaufnahme , Lichtleiste ,... wird es wohl eng mit 5000 kg Gesamtmasse.
Wo kann man das mit der eingetragenen Lichtleiste nachlesen?
Peter

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Re: Anhängerfrage / Bootstrailer

#30 Beitrag von tauchteddy » 2015-02-15 17:02:52

@MichaelW
Was du da als "indirekt drin" liest, widerspricht dummerweise dem,was an Ende des Absatzes ganz direkt steht.

Edit: Weil wir beide aber nur unser Verständnis dieses Absatzes darlegen können, habe ich tatsächlich das BMVI angeschrieben. Meist dauert die Antwort allerdings ein paar Wochen, aber ich berichte, egal wie sie ausfällt.
Zuckerbrot ist aus.

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