Umschlüsselung

alles, was nicht in die übrigen Technik-Kategorien passt

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sauerland2

Umschlüsselung

#1 Beitrag von sauerland2 » 2013-10-14 14:41:17

Man man,
hätte ich mir nicht so schwierig vorgestellt.
Nachdem ich am Samstag den 130er Magirus von Hörmi mit der LKW Zulassung und H-Kennzeichen gesehen habe wollte ich dieses auch :)

Zuerst zur DEKRA, sehr freundlich "Würden wir sofort machen, überhaupt kein Problem. Die Zulassung die sie haben als SO-Kfz Feuerwehr darf offiziell eigentlich sowieso
nicht mehr gemacht werden. Aaaaaber wir dürfen das nicht. Darf nur der TÜV."

Also zum TÜV nach Lüdenscheid. Nein gibts nicht.
Dann zum TÜV nach Gummersbach ebenso nein.

Nun will ich mal Mittwoch zu meinem Abschlepper da kommt der Sachverständige vom KÜS der auch die TÜV-Abnahme und H-Zulassung gemacht hat. Mal sehen was der sagt.

Mit Zulassung LKW und H-Kennz. hat man einfach mehr Möglichkeiten beim Ausbau.

Horst

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Re: Umschlüsselung

#2 Beitrag von Buclarisa » 2013-10-14 15:14:45

Hallo

Der KÜS macht HU, sowie Dekra und TÜV auch.Für schwierige sachen ist der in den alten BL der TÜV und in den anderen BL die Dekra zuständig. Nur in Berlin da dürfen es die beiden großen Überwachungsorgs.
"Der Anfang einer jeden Katastrophe ist eine beschissene Vermutung"

Kalte Lötstellen, bei mir nicht. Ich habe mir bis jetzt bei jeder die Finger verbrannt.

Gasprüfungen für Wohnfahrzeuge nach G607 auch Gas-TÜV genannt

sauerland2

Re: Umschlüsselung

#3 Beitrag von sauerland2 » 2013-10-14 15:49:41

Stimmt, habe gerade nach mal nachgeschaut.
Dann gehe ich halt mal zu dem TÜV-Prüfer der das Fahrzeug so abgenommen hat.

Gruß Horst

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Re: Umschlüsselung

#4 Beitrag von rotertrecker » 2013-10-14 16:03:26

Hallo Horst,

mit welcher Begründung gibt´s das denn nicht? Das wüsste ich gern mal?
Oder isser einfach noch keine 30? (Vermutlich is er die...)

fragenden Gruß vom Trecker
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Re: Umschlüsselung

#5 Beitrag von Prickel » 2013-10-14 16:06:25

als was ist der denn zZt eingetragen?

LKW, auch mit H, hm, nicht so toll.
Handelst die unnötigerweise das Sonn- und Feiertags Fahrverbot ein.
Und dann auch noch die Bremsen Zwischenuntersuchung mit Prüfbuch und dem Mist.
H, ok, das geht doch auch ohne Umschlüsselung?
Bitte, tippt das mal jemand ins Reine?

VG Tom

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Re: Umschlüsselung

#6 Beitrag von MUSKOLUS » 2013-10-14 17:03:10

Ja, warum LKW? Hat doch nur Nachteile mit Anhänger und so...
SP ist unter 7,5t noch nicht.

Grüße, Andreas

sauerland2

Re: Umschlüsselung

#7 Beitrag von sauerland2 » 2013-10-14 17:07:16

Der LKW hat unter 7,5 T also keine Probleme wegen Fahren am Wochenende und so.

Begründung beim TÜV war, das es solche LKW vor 30 Jahren nicht gegeben hat und das Fahrzeug ja nicht zum
Gütertransport gebaut worden sei.

Meine Überlegung ist halt das ich mit einer LKW-Zulassung etwas freier bei der Gestaltung des Aufbaus bin.
Ich muss dann nicht solche Rücksicht auf das äußere Erscheinungsbild nehmen wie bei einem Feuerwehrwagen.

Gruß Horst

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Re: Umschlüsselung

#8 Beitrag von MUSKOLUS » 2013-10-14 17:14:23

Versuch doch Bautrupp. Sollte auch Gestaltungsspielraum geben...

Lkw hierzulande nur Probleme mit Anhänger am Sonntag.

Andreas

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Re: Umschlüsselung

#9 Beitrag von rotertrecker » 2013-10-14 18:25:21

Was soll der Quatsch denn???
Den Laster hat´s nicht gegeben? Und was steht da vor dem Kollegen? Mann Mann, manche der Herren und Damen Sachverständige...
Das Fahrzeug existiert schließlich! Und wenn SoKFZ Feuerbähr nicht geht, muss das Kind eben einen neuen Namen bekommen. Mehr isses doch nicht!
Und was transportiert der, wenn nicht Güter? Was ist die Feuerwehr-Ausrüstung denn sonst? Aufgabe des Fahrzeugs ist in erster Linie der Transport der Ausrüstung (Güter) an den Einsatzort! Sonst nix! Nur, das hier die "Güter" eben in einer sehr aufwendigen Art & Weise verstaut sind. Na und? Ist trotzdem ein LKW!

Manche von den Kollegen haben eben einfach keinen Bock auf ausgefallenes, wenn die mal von/unter ihrem Golf wegmüssen... :wack: :wack: :sick: :motz:
Deutschland, Deine Beamten! (Ich weiß, sind die Menschen von den Prüfstellen nicht, benehmen sich manchmal aber im negativen Sinne so...)

Pfffffffff..........Jetzt geht´s wieder....

Wie immer, such Dir nen Prüfer, der halt nicht nur Schema f kann...

Viel Glück dabei!


Der Trecker
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Re: Umschlüsselung

#10 Beitrag von any » 2013-10-14 18:41:59

sauerland2 hat geschrieben: Begründung beim TÜV war, das es solche LKW vor 30 Jahren nicht gegeben hat und das Fahrzeug ja nicht zum
Gütertransport gebaut worden sei.
Ich halte die Begründung für unzulässig, meines Wissens
ist auch ein "zeitgenössischer Umbau" H-zulassunsgfähig.
Und wenn sich dabei die Fahrzeugart ändert, werden sie das
vermutlich eintragen müssen.

Haben die Herren in der Prüfstelle Lüdenscheid mir
zumindestens im Frühjahr noch erzählt.

--any

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Re: Umschlüsselung

#11 Beitrag von el Capitán » 2013-10-14 20:32:25

Hallo Horst,

baue den Wagen doch so um, wie Du ihn gerne haben möchtest, und lasse das dann entsprechend eintragen und mit Oldtimerzulassung versehen. Wenn Du hinten Laderaum haben möchtest, dann schaffe den freien Platz und lass das Fahrzeug dann als LKW zu. Möchtest Du es als Wohnmobil nutzen, dann mache halt das.

Du brauchst dem TÜV gegenüber zwei Argumentationslinien: erstens muss der Grund für die Umschlüsselung z.B. zum LKW ersichtlich sein (der Wagen hat LKW-typische Eigenschaften wie Laderaum hinten und nur drei Sitze vorne) und zweitens musst Du die Zulässigkeit als Oldtimer erläutern (der Wagen ist älter als 30 Jahre und in einem Umbauzustand, den es auch vor 30 Jahren hätte geben können).

Die Umschlüsselung und das Oldtimergutachten musst Du auch nicht auf einen Schlag oder beim gleichen Sachverständigen machen.

Ich weiß nicht, was Du mit Deinem Wagen vor hast, aber ich würde keine LKW-Zulassung anstreben. An Grenzen und auf Fähren wird einem mehr Geld abgeknöpft als mit einem Wohnmobil. Außerdem definiert sich ein LKW hauptsächlich darüber, dass er fast nur aus Laderaum besteht. Keine Fenster hinten, keine Sitze hinten, etc. Willst Du das?

Für die meisten Anwendungen ist doch ein Wohnmobil geeigneter.


Ich habe etwas ähnliches gemacht wie das, was Du vor hast: eine Umschlüsselung von Feuerwehr auf Wohnmobil mit anschließendem Oldtimergutachten beim selben Sachverständigen. Das hat funktioniert, da ich die Richtlinien vorher durchgearbeitet habe und mir eine Argumentation anhand der Vorschriften überlegt habe. Dieser Argumentation konnte der Verständige dann folgen. Unter 3.4.1 in http://www.zf.com/media/media/document/ ... eichen.pdf heißt es, dass statt eines originalgetreuen Aufbaus auch eine „zeitgenössische Variante“ zulässig sei. Darauf hat sich die Zulässigkeit meines Umbaus gestützt.

Viele Grüße,
el Capitán
Letzte Ausfahrt: von 10/2016 bis 06/2018 unterwegs in Europa und Asien.

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Re: Umschlüsselung

#12 Beitrag von axor30 » 2013-10-16 20:12:09

war doch ganz einfach..........
hoffe ich jedenfalls :blush:
folgendes ist heute passiert:
ich volles risiko eingegangen und ohne irgendwelche arbeiten (ok, lalülala abgeklemmt, blaulicht abkeklemmt und leergemacht) mit dem 170er zum tüv.
der empfangsdame erklärt, ich wünsche ein oldtimer gutachten.
189 euro all inclusive abgedrückt :eek:
prüfer kommt.... ahhh ein feuerwehrauto. lalülala darf nicht und blaulicht abdecken... ich: hab mich bei ihrem kollegen erkundigt. alles erledigt. blaulicht ist leer , lalülala abgeklemmt.
er: schade eigentlich, ist aber ne anweisung, die eingehalten werden muss.
Auto über bremsenprüfstand und 1a werte.
immer wieder smalltalk und ich ihm irgendwelche daten von datenblättern gegeben.
er: sokfz löschfahrzeug geht nimmer. ist nun lkw geschlossener kasten.
ich: nenene dann lieber sokfz bautrupp oder so aber nix lkw kasten.
er: mal schauen
2 stunden später ist der tüv beendet. alles ohne mängel.
nun steht da bei 5: so.kfz loeschfahrzeug lf16 ts
bei 14 oldtimer
eintrag, das lalülala nicht gehen darf und blaulicht im bereich stvzo abgedeckt

nun muss das nur noch die zulassung überstehen
Seit 08/2013 Besitzer eines 170 D11 als LF 16 TS BJ 1981

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Re: Umschlüsselung

#13 Beitrag von rotertrecker » 2013-10-16 20:17:11

Ich drück Dir die Daumen!

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Re: Umschlüsselung

#14 Beitrag von sauerland2 » 2013-10-17 20:05:25

Das wird nichts mit der Umschlüsselung
Habe heute mit dem TÜV-Prüfer gesprochen der meinen Wagen abgenommen hat.

Er ließ sich zu nichts erweichen und konnte nicht verstehen das andere Prüfer es gemacht haben
das Fahrzeug als LKW geschlossener Kasten oder Bautruppfahrzeug mit H-Kennzeichen
Umzuschlüsseln.
Es sei denn in finde im Paragraphen 36 der Straßenverkehrszulassungsordung noch etwas passendes mit
dem er sich einverstanden erklären könnte.



Ich glaube ich gebs auf.

Horst

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Re: Umschlüsselung

#15 Beitrag von tauchteddy » 2013-10-17 20:14:32

Also, wenn ich das partout wollte, würde ich eher den Prüfer aufgeben ...
Zuckerbrot ist aus.

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Re: Umschlüsselung

#16 Beitrag von Wilmaaa » 2013-10-17 20:40:15

sauerland2 hat geschrieben:Es sei denn in finde im Paragraphen 36 der Straßenverkehrszulassungsordung noch etwas passendes mit
dem er sich einverstanden erklären könnte.
Du verwirrst mich. Im §36 der StVZO geht es um "Bereifung und Laufflächen".

Im §36 der StVO geht es um "Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten".

Welche Verordnung ist denn nun gemeint?

Ansonsten: such Dir einen anderen Prüfer. LKW geschlossener Kasten sollte problemlos gehen. Was spricht denn auch dagegen? Es ist ein LKW mit einem geschlossenen Kasten aufm Buckel. ;)
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Re: Umschlüsselung

#17 Beitrag von rotertrecker » 2013-10-17 20:55:34

Hallo Horst,

es ist schlicht Unsinn was "Dein" Prüfer da macht!
Und er hat wohl noch nicht mitbekommen, das er auch ein Dienstleister ist, auch wenn er natürlich auch eine Menge Gestzte und Verordnungen befolgen muss.
Wie Wilma und andere schon geschrieben haben: Geh woanders hin!
Es gibt mehr als genug Prüfstellen! Auch in Deinem Umkreis!
Vielleicht findet Du auf die Art ja sogar einen Prüfer, der "Alt-LKW-affin" ist, und mit dem Du auf sachlicher Ebene arbeiten kannst.
Im Moment scheinst Du da ja eher einen von der Art "Ich Chef, Du nix" zu haben...

Es Ist ein LKW geschlossener Kasten, nix anderes! Sehe ich wie Wilma.
Es gibt ich weiß nicht wie viele Beispiele, auch hier im Forum. Hatten deren Prüfer alle keine Ahnung?

Gruß der Trecker
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Re: Umschlüsselung

#18 Beitrag von Pirx » 2013-10-17 21:25:09

Gemeint ist vermutlich StVZO §19, Satz 2a:
(2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, der Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.
Meiner persönlichen Meinung nach wird da in den Satz "nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt" von den ausführenden Organen sehr viel hineiniterpretiert, da es sich ja meist um zivile LKW-Fahrgestelle mit einem speziellen Aufbau handelt, also eher nicht - wie z.B. ein über die Kö ratternder Schützenpanzer - speziell nur für einen bestimmten - hier militärischen - Zweck gebaut. Ein LKW ist eben gerade nicht speziell, sondern so universell einsetzbar, daß er von Kehrmaschine über Kipper oder Pritschentransporter bis zum Feuerwehrfahrzeug alles sein kann.

Aber es ist gängige Auffassung, daß aus diesem Grund Privatpersonen die Zulassung eines "So.-Kfz Feuerwehrfahrzeug" verwehrt werden muß. Dementsprechend muß der Prüfer dann eine alternative Zulassungsart anbieten - meist "LKW geschlossener Kasten". Daß er dies in dem hier genannten Fall gerade nicht tut, ist sehr ungewöhnlich.

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Re: Umschlüsselung

#19 Beitrag von sauerland2 » 2013-10-18 5:42:24

Tja was soll ich nun sagen?

Ich habe ja im Umkreis von 40 km alle TÜV Stellen abgegrast. Ich will mal sehen ob es vielleicht woanders noch klappt.
Auf jeden Fall ist es äußerst ärgerlich zumal ich ja bei der DEKRA damit überhaupt keine Probleme gehabt hätte und die Umtragung problemlos geklappt hätte.

Horst

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Re: Umschlüsselung

#20 Beitrag von Commanderbenz » 2016-06-29 19:39:12

Erst ein mal ein Hallo in die Runde!
Und ich muss mich auch gleich entschuldigen, dass ich hier so alten Kram ausgrabe.
Es geht um folgendes: Magirus 110D7 FA, momentan noch "SoKfz Löschfahrzeug"
Da ich das Teil ja so nicht auf mich zugelassen bekomme, soll also umgeschlüsselt werden.
Und zwar möglichst so, dass ich die Sitzbänke hinten in der Doppelkabine behalten darf.
LKW fällt also weg, da nur 3 Sitzplätze. Wohnmobil ebenso, da nicht umgebaut.
Bleibt mir da nur noch die Möglichkeit als SoKfz Bautrupp? Was gibt es da zu beachten?
H-Gutachten und Tüv vorhanden.
Die Pumpe vorne soll bei Zeiten gegen eine Winde getauscht werden und in den Koffer mit den Rolläden kommt Camping Kram rein. Allerdings nicht fest verbaut.

Hat jemand da schon Erfahrungen?

Schönen Gruß!

Gereon
[quote="peter"]
Wenn man die Verkehrsituation (im Iran) vor sich einschätzt und von der allerdümmsten Möglichkeit ausgeht, liegt man eigentlich immer richtig.[/quote]

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Re: Umschlüsselung

#21 Beitrag von magmog » 2016-06-29 20:17:00

Commanderbenz hat geschrieben: [...]soll also umgeschlüsselt werden.
Und zwar möglichst so, dass ich die Sitzbänke hinten in der Doppelkabine behalten darf.
LKW fällt also weg, da nur 3 Sitzplätze.
Gereon
Wie kommst Du darauf, dass ein LKW nicht mehr als 3 Sitzplätze haben darf??
Natürlich dürfen mehr vorhanden sein.

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Re: Umschlüsselung

#22 Beitrag von Commanderbenz » 2016-06-29 20:40:34

magmog hat geschrieben: Wie kommst Du darauf, dass ein LKW nicht mehr als 3 Sitzplätze haben darf??
Natürlich dürfen mehr vorhanden sein.
Ok, ich habe gedacht, dass es da eine Beschränkung geht.
Also werde ich das Fahrzeug von "SoKfz Löschfahrzeug" nach "Lkw unter 7,5t" mit 8 Plätzen umschlüsseln lassen und gut ist?
[quote="peter"]
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Re: Umschlüsselung

#23 Beitrag von OliverM » 2016-06-29 21:08:49

Commanderbenz hat geschrieben:
magmog hat geschrieben: Wie kommst Du darauf, dass ein LKW nicht mehr als 3 Sitzplätze haben darf??
Natürlich dürfen mehr vorhanden sein.
Ok, ich habe gedacht, dass es da eine Beschränkung geht.
Also werde ich das Fahrzeug von "SoKfz Löschfahrzeug" nach "Lkw unter 7,5t" mit 8 Plätzen umschlüsseln lassen und gut ist?
Richtig.

Gruß

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Re: Umschlüsselung

#24 Beitrag von Biersieder » 2016-06-29 21:44:17

Hallo Horst,

bin ganz in deiner Nähe und habe das gleiche Ziel, H-Kennzeichen und Wohnmobilzulassung.
Leider ist gerade eine neue Ausführungsrichtinie in Arbeit.
Alle TÜV's, DEKRA, GTÜ, VÜK, FSP, GTS sind da beteiligt.

AKE-Arbeitsanweisung
für die Begutachtung von Oldtimern
nach §23 StVZO

Darin steht:

3.4.1 Aufbau
Ein nachträglicher Umbau zum Wohnmobil ist nur zulässig, wenn es diese Variante im damaligen Angebot des
Herstellers gegeben hat oder der Umbau in den ersten 10 Jahren nach dem Inverkehrbringen oder schon vor
nachweislich mindestens 30 Jahren erfolgt ist. Ein fachgerechter, zeitgemäßer Ausbau ist dabei Voraussetzung.

Hat jemand eine Idee wie man das schlüssig nachweisen kann ?
Wie sieht das aus bei Mercedes Benz ?

Gruß
Biersieder

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Re: Umschlüsselung

#25 Beitrag von Ulf H » 2016-06-29 21:54:44

... Das wäre eine deutliche Verschärfung ... Damit fallen die heute so beliebten zeitgenössischen Umbauten raus ... Gibts da ne Quell, in wie weit das schon gültig ist ...

Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!

Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!

Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.

Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.

Magirus-Deutz 170D11FA ... Bild in Cinemascope extrabreit, Sound in 6-kanal Dolby 8.5 ...

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Re: Umschlüsselung

#26 Beitrag von Pirx » 2016-06-29 22:37:18

Diese AKE wurde hier schon zigmal diskutiert. Der zitierte Satz steht da nach meinem Wissen mindestens seit 2012 drin. Bekanntlich wurden auch seit 2012 LKW zu H-konformen Wohnmobilen umgeschlüsselt ....

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Re: Umschlüsselung

#27 Beitrag von Berolinensis » 2016-08-08 17:55:52

Hallo,

ich habe mich gerade frisch hier angemeldet und wollte "meinen Senf dazugeben", da genau die hier diskutierten Fragen mich seit Tagen umtreiben, Foren lesen, Anrufe tätigen, Gespräche führen - ich trage mich mit dem Gedanken, mir einen mind. 30 Jahre alten 90-16 (abgelastet auf 7,49 t) zuzulegen.

Da die Anschaffung noch nicht geschehen ist, warte ich mit der standesgemäßen Selbstvorstellung bis zu ebendiesem Moment.

Ein großer Berliner Alt-Behördenfahrzeug-Händler hat mir letzte Woche gesagt, was hier kürzlich zitiert wurde: Die Arbeitsanweisung für die Ü'vereine ist jetzt offenbar in Kraft, seit Juni oder Juli, weshalb das mich interessierende Fzg. nicht mehr zu einem Wohnmobil mit H-Kennzeichen artgeändert werden kann. IVECO hat keine WoMos auf der Basis des 90-16 gebaut, der Umbau würde erst noch geschehen, kann also nicht bis Mitte der 1990er abgeschlossen gewesen sein, und auf irgendeinen "zeitgenössischen" Umbau mit gebrauchten, halbblinden Fenstern und Isolierung à la 1990 hätte wohl kaum jemand "Bock". (Nur die Gaskocher-Technik hat sich nicht wesentlich verändert. ^^)

Ergo bleiben die DüDos mit ihren teils abenteuerlich zusammengetackerten Aufbauten qua Bestandsschutz unterwegs, ein äußerlich unauffälliger 90-16 mit modernem Kern mag aber kein WoMo mehr werden. Ich frage mich, ob man seine H-Zulassung riskierte, würde man ein aktuelles Solarpanel auf sein Dach hieven...

Ohne H-Kennzeichen würde ich für einen 7,49-t-90-16 steuerlich...
  • als WoMo für das Jahr 745 EUR,
  • als WoMo mit Saison 04-10 436 EUR,
  • als LKW für das Jahr 500 EUR,
  • als LKW mit Saison 04-10 293 EUR
...berappen.

Mit H-Kennzeichen fielen nur die bekannten 191 EUR an, für das volle Jahr und unabhängig von der Art des Fahrzeugs.

Insofern ist angesichts der Verbrauchswerte eines 6-Zyl.-Deutz klar, welchen Steuerbetrag man da anstrebt... :angel:

Nebenbei: Die Württembergische Oldtimerversicherung gibt nach erfolgtem positivem Gutachten (das Pflicht ist) für mind. 30 Jahre alte WoMos und LKWs ohne "H" die gleichen Konditionen wie für entsprechende Fahrzeuge mit "H".

Zurück zur Deklaration/Steuer: Wenn WoMo mit "H" nicht geht, bleibt nur...
  • WoMo ohne "H" mit Saison, immer noch teuer + Anforderungen an ein WoMo (Kocher, Wasser...);
  • LKW ohne "H" und mit Saison (steuerlich interessanter);
  • LKW mit "H" (natürlich ohne Saison, da das nicht geht).
Bedeutet dann in den beiden letzteren Fällen wohl ewige Überzeugungsarbeit an Mautstellen und bei Fährbuchungen, dass man doch eigentlich ein WoMo ist und kein Transporter. Zudem dürfte man außerorts nur 80 fahren und müsste sich an Überholverbote halten (da mehr als 3,5 t) - wohl kaum ein Problem mit dem intendierten Fzg. ^^; das Sonntagsfahrverbot gälte aber nicht, da unter 7,5 t und nicht gewerblich unterwegs, und einen Fahrtenschreiber bräuchte man auch nicht.

Umweltzonen (Fälle #1 und #2) sind ohne "H" tabu (für mich kein Problem).

Die Frage wäre: Was passiert, wenn einen die Damen und Herren in immer weniger Grün, dafür immer mehr Schwarzblau mal per -konstant roter- Kelle zum Gespräch bitten und sehen, dass das Mobil doch sehr nach einem WOHNmobil aussieht...?! Droht da Unbill, auch wenn man keinen festen Kocher im Fahrzeug hat, der ja Pflicht für jegliche WoMo-Anerkennung ist und den ich nicht unbedingt -fest- brauche? (IM Auto grillt man ja selten, nehme ich an...)

Ich meine, in seinem Passat Kombi kann man sich ja auch auf 'nem CP 'ne Parzelle mieten, sich auf 'nem CampinGAZ-Kocher 'n Süppchen warm machen, sich aus'm portablen Wasserkanister die Hände waschen und die Zähne putzen und sich dann auf die LuMa in sein Gefährt legen, das ist ja nicht verboten, oder?! Und ein paar Baumarkt-Latten und -Pflanzerdesäcke bekommt man jederzeit im 90-16 unter, die Transportfähigkeit bleibt also gegeben.

Sehe ich das richtig?
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee. (Geklaut, weil super-passend, von "Bahnhofs-Emma")

GAZ ist was Kleines aus Frankreich oder was Großes aus der Sowjetunion.

"Industrial Vehicles Corporation" - Mann, das klingt so weltmännisch!

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Re: Umschlüsselung

#28 Beitrag von Mark86 » 2016-08-08 18:40:08

Ein nachträglicher Umbau zum Wohnmobil ist nur zulässig, wenn es diese Variante im damaligen Angebot des
Herstellers gegeben hat oder der Umbau in den ersten 10 Jahren nach dem Inverkehrbringen oder schon vor
nachweislich mindestens 30 Jahren erfolgt ist. Ein fachgerechter, zeitgemäßer Ausbau ist dabei Voraussetzung.
Also weiterhin frei, alles nach zu bauen was historisch korrekt ist und eigentlich schon immer so gewesen.
Ich verstehe die Problematik nicht.

Ein Feuerwehrauto mit Solaranlage, Satelitenschüssel und Flachbildfernseher ist eben kein ordentlicher Oldtimer und durfte noch nie und wird auch in Zukunft kein H Kennzeichen bekommen, mal abgesehen davon das manche Prüfer es nicht wussten und trotzdem die Gebühren mitgenommen haben...
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

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Re: Umschlüsselung

#29 Beitrag von magmog » 2016-08-09 7:37:33

Guuden Berolinensis,


Zu Prüfersuche mal wieder mein Standartstatement:

frag andere Oldtimer- und Traktorfreunde, Restauratöre, Autosattler,
Teilehändler, Altautowerkstätten......
in Deiner Gegend nach einem oldieaffinen Prüfer.
Im allgemeinen sollen auch die Prüfer, die zu den Landmaschinenwerkstätten kommen,
recht pragmatisch sein.

Alles andere kann sehr nervig werden.
Sehr viele Prüfer bekommen Muffensausen
wenn sie nicht genau wissen, was sie vor sich haben
und Beschlüsse treffen sollen, die Einfluss auf behördliches
tun haben.

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Re: Umschlüsselung

#30 Beitrag von Pingu » 2016-08-09 12:36:02

Berolinensis hat geschrieben:Zurück zur Deklaration/Steuer: Wenn WoMo mit "H" nicht geht, bleibt nur...
  • WoMo ohne "H" mit Saison, immer noch teuer + Anforderungen an ein WoMo (Kocher, Wasser...);
  • LKW ohne "H" und mit Saison (steuerlich interessanter);
  • LKW mit "H" (natürlich ohne Saison, da das nicht geht).
Bedeutet dann in den beiden letzteren Fällen wohl ewige Überzeugungsarbeit an Mautstellen und bei Fährbuchungen, dass man doch eigentlich ein WoMo ist und kein Transporter. Zudem dürfte man außerorts nur 80 fahren und müsste sich an Überholverbote halten (da mehr als 3,5 t) - wohl kaum ein Problem mit dem intendierten Fzg. ^^; das Sonntagsfahrverbot gälte aber nicht, da unter 7,5 t und nicht gewerblich unterwegs, und einen Fahrtenschreiber bräuchte man auch nicht.
Maut in Deutschland fällt auch für die LKW-Zulassung nicht an.
Überholverbote gelten auch für die WoMo-Zulassung, denn sie gelten für ALLE Fzg über 3,5t

Außerdem wird "Dein" DüDo wahrscheinlich gar keine LKW-Zulassung haben, sondern Sonstiges KFZ Mannschaftswagen oder irgend so etwas. Damit gelten die LKW-Beschränkungen auch nicht mehr, sondern eher so wie WoMo.

Thilo

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