Eintragung einer 3,5 To Kugel AHK ist nicht erforderlich ??

alles, was nicht in die übrigen Technik-Kategorien passt

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LuckyLuke
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Eintragung einer 3,5 To Kugel AHK ist nicht erforderlich ??

#1 Beitrag von LuckyLuke » 2013-09-27 13:44:51

Hallo und Moin moin,

ich komme mit meinem 130er grad vom Prüfer, ( ohne Beanstandungen geschafft! )

Mein wichtigstes anliegen ist mein Maggi braucht noch eine 3,5 to Kugel AHK.

Ob mir der Prüfer die Eintragung ermöglichen würde :spiel:

Antwort : Das ist seit ca 10 Jahren nicht mehr nötig.

Meine Nachfrage was mit dem H Kennzeichen ist, spielt keine Rolle sagte mir der gute Mann
schraub die AHK mit Prüfzeichen dran und gut.

Jetzt bin ich erstmal spachlos und frage mal die erfahrene Runde kann das sein????
Oder habe ich zuviel Bremsen Reiniger geschnüffelt

Am Ende sagt die Rennleitung ZB 1 ist ungültig etc pp.
Wer hat Erfahrungen mit Nachrüstung einer AHK bei bestehendem H Gutachten.

Danke und ein schönes Wochenende
Klaus
Gruß

Klaus

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rotertrecker
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Re: Eintragung einer 3,5 To Kugel AHK ist nicht erforderlich

#2 Beitrag von rotertrecker » 2013-09-27 14:28:38

Hallo Klaus,
Dein Prüfer hat Recht!
Ich habe dasselbe Spiel gerade mit meinem 90-16 durch.
Du brauchst einen Universal-Anhängebock, z.B. von Westfalia. Und an den schraubst Du dann eine Anschraubplatte dran (Kugel).
Diese beiden Teile habe eine E-Prüfnummer. Seit 10 Jahren ist das so, und damit entfällt die Eintragung.
Ich antworte Dir jetzt aber ausführlicher, weil Du ein anderes Problem hast:
Dein 130er ist ja mit meinem 90-16er nahezu baugleich (meiner ist der Nachfolger).
Mit dem Universal-Bock von Westfalia kommst mit einer 3,5t-Kugel nicht weit genug herunter.
Also brauchst Du entweder einen Anhänger mit höhenverstellbarer Deichsel, oder Du musst eine Anschraubplatte verwenden, bei der die Kugel weiter runtergezogen ist. So habe ich es gemacht, und bin mit der originalen Bereifung (9r22.5) ganz knapp über der vorgeschriebenen Höhe für die Kugel.
Mit meinem WoWa hintendran gings... Allerdings hat diese Anschraubplatte einen geringeren D-Wert, und daher darf ich nur 2,0t ziehen.
Mit den großen Rädern, die bei mir demnächst draufkommen, kommt die Kugel noch mal 5 cm höher.
Da muss man dann ´nen Adapter basteln, und dann bin ich doch beim TÜV.
Mein Anhängebock ist übrigens nur eingetragen, weil er gleichzeitig der Unterfahrschutz ist.

Ist ein Westfalia, guckst Du hier: http://www.kupplung.de/Anhaengerkupplun ... 05035.html

Ich hatte Glück und hab ihn gebraucht über´s Forum zu einem sehr fairen Tarif bekommen! :rock:

(Übrigens, lass das mit den Drogen, dann bleibst Du immer im Real-Live! :joke: )

Gruß der Trecker
Alles wird gut!! (Irgendwann irgendwo)

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Re: Eintragung einer 3,5 To Kugel AHK ist nicht erforderlich

#3 Beitrag von Kami » 2013-09-27 14:32:24

sofern das Fahrzeug die EU-Rili für Geländefahrzeuge erfüllt, gibts keine Mindesthöhe für die Kugel. Jedoch darf man dann nur noch passende Anhänger nutzen :angel:
Gruss
Kami
Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.

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Re: Eintragung einer 3,5 To Kugel AHK ist nicht erforderlich

#4 Beitrag von Fluchtwagen » 2013-09-27 15:02:25

Hallo Klaus,
entschuldige, wenn ich mich an Deinen Thread ranhänge. Sind in Deinem Schein Anhängelasten eingetragen?
Bei mir nämlich nicht, deshalb hab ich folgende Frage:

Kann ich an meinen Bus auch dann eine AHK schrauben und nutzen, wenn in meinem Fahrzeugschein keine Anhängelasten eingetragen sind? (Prüfzeichen und passende D-Werte natürlich vorhanden). Oder brauche ich dann eine Eintragung?

Danke und Gruß
Markus
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Re: Eintragung einer 3,5 To Kugel AHK ist nicht erforderlich

#5 Beitrag von OliverM » 2013-09-27 16:22:45

Fluchtwagen hat geschrieben:Hallo Klaus,
entschuldige, wenn ich mich an Deinen Thread ranhänge. Sind in Deinem Schein Anhängelasten eingetragen?
Bei mir nämlich nicht, deshalb hab ich folgende Frage:

Kann ich an meinen Bus auch dann eine AHK schrauben und nutzen, wenn in meinem Fahrzeugschein keine Anhängelasten eingetragen sind? (Prüfzeichen und passende D-Werte natürlich vorhanden). Oder brauche ich dann eine Eintragung?

Danke und Gruß
Markus
... im dem Fall brauchst du eine Eintragung ....

Grüße

Oliver
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Re: Eintragung einer 3,5 To Kugel AHK ist nicht erforderlich

#6 Beitrag von 150erGKW » 2013-09-27 16:47:41

ich komme mit meinem 130er grad vom Prüfer,
Mein wichtigstes anliegen ist mein Maggi braucht noch eine 3,5 to Kugel AHK.
OliverM hat geschrieben:
Fluchtwagen hat geschrieben:Hallo Klaus,
.....
Kann ich an meinen Bus auch dann eine AHK schrauben und nutzen, wenn in meinem Fahrzeugschein keine Anhängelasten eingetragen sind? Oder brauche ich dann eine Eintragung?
Danke und Gruß
Markus
... im dem Fall brauchst du eine Eintragung ....
Grüße Oliver
Moin !

Dann kann es beim 130er evtl. zu Problemen kommen.
Wenn der von der Feuerwehr ist, steht oft nur eine Anhängelast von 1500 Kg in den Papieren ( gebremst und ungebremst )

.

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Re: Eintragung einer 3,5 To Kugel AHK ist nicht erforderlich

#7 Beitrag von lura » 2013-09-27 22:33:19

Das Anhängelast-Problem mit nur 2 t gibt es auch öfter bei den 170er-Feuerwehren, die THW-Magiren haben da wegen der 9 t Anhängelast keine Probleme.

Bernd
Gruß
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Re: Eintragung einer 3,5 To Kugel AHK ist nicht erforderlich

#8 Beitrag von LuckyLuke » 2013-09-27 23:11:38

Hallo zusammen,

und Danke für Eure Unterstützung.
@ Trecker, ich habe nur 17,5 er drauf, ich hoffe das Problem habe ich nicht, Danke für den Link.

Bei der Gelegenheit, ich habe eine AHK für 2,0 To, die ist mir echt ein bischen flau,
Trompetenblech :blush:

Dann muss ich mal sehen wo ich eine 3,5 er herbringe.... Notfalls ne neue :wack:

Da wird das 2013er Typenschild ja dem H nicht mehr im Wege sein.

Es ist eine Anhängelast von 7,5 to gebremst eingetragen, bei meinem ET Träger sind gar 8,7 to gebremst eingetragen, wer hat dazu noch Worte??? Ist nur 2 Jahre Älter.. Bj 76.
Braucht noch jemand eine Bären Heck Traverse??? Der Teileträger steht im Weg?? Brief ist Vorhanden!

Ach, vor lauter langeweile habe ich mal versucht die vorhandene AHK zu montieren, der Rahmen lässt sich ja noch bohren... aber die dicke Traverse mit ca 10 mm :frust: da habe ich erstmal eingepackt..

Wie habt Ihr die Traverse im Heck gebohrt, oder womit? HSSE?
Keine Sorge, ich bin nur noch auf Droge LKW :spiel:

Die Tage werde ich mich auch mal am Stammtisch vorstellen, mit Aufnahme Antrag :joke:

Morgen gehts zum Fahrzeug Treffen mit Oliven Kettenfz :ninja:

Angenehmes Wo end

Klaus
Gruß

Klaus

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Re: Eintragung einer 3,5 To Kugel AHK ist nicht erforderlich

#9 Beitrag von Cactus » 2013-09-28 15:01:31

Kami hat geschrieben:sofern das Fahrzeug die EU-Rili für Geländefahrzeuge erfüllt, gibts keine Mindesthöhe für die Kugel. Jedoch darf man dann nur noch passende Anhänger nutzen :angel:
Gruss
Kami

sonst sieht es so aus....
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Re: Eintragung einer 3,5 To Kugel AHK ist nicht erforderlich

#10 Beitrag von Wombi » 2013-09-29 18:07:57

da sind se wieder .... die Bilder, die ich sooo lange vermisst habe.


DANKE !!! :unwuerdig:


Gruß, Wombi
Es ist an der Zeit, die Reste der Welt zu entdecken........

15.4.2013, ab da werden wir uns für seeeehr lange Zeit nicht mehr sehen :-))))

Der Urlaub ohne Stress hat begonnen :-))) www.wombi-on-tour.de

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Re: Eintragung einer 3,5 To Kugel AHK ist nicht erforderlich

#11 Beitrag von Kami » 2013-09-29 19:08:30

auch danke!!!
Die haben mir immer sehr gefallen!
Wenn du Zeit hast freuen wir uns auch über die nächsten :angel:
Gruss
Kami
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Re: Eintragung einer 3,5 To Kugel AHK ist nicht erforderlich

#12 Beitrag von lura » 2013-09-29 19:19:24

Es gibt beio den Traversen und Anhängekupplungen verschiedene Lochbilder, da baut man immer die passenden Lochbilder zusammen. z.B. 120*55 oder 83*56. Da bohrt man eigentlich nicht dran rum
Hiermal ein paar Beispiele für unterschiedliche Anhängelasten. Für 9,2 t ZGG Zugfahrzeug und 12 t Anhängelast brauchst Du etwa einen D-WErt von 50-60 kN.

Bernd
Gruß
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Re: Eintragung einer 3,5 To Kugel AHK ist nicht erforderlich

#13 Beitrag von Fluchtwagen » 2013-09-29 21:44:51

lura hat geschrieben:Es gibt beio den Traversen und Anhängekupplungen verschiedene Lochbilder, da baut man immer die passenden Lochbilder zusammen. z.B. 120*55 oder 83*56. Da bohrt man eigentlich nicht dran rum
Hiermal ein paar Beispiele für unterschiedliche Anhängelasten. Für 9,2 t ZGG Zugfahrzeug und 12 t Anhängelast brauchst Du etwa einen D-WErt von 50-60 kN.

Bernd

12 t Anhängelast?!? - es ging doch nur um 3,5 t mit der Kugel! :ninja:

Gruß
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Re: Eintragung einer 3,5 To Kugel AHK ist nicht erforderlich

#14 Beitrag von Cactus » 2013-09-29 21:46:39

freut mich wenns euch freut, werd mir Mühe geben.

Grüße Carsten
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Re: Eintragung einer 3,5 To Kugel AHK ist nicht erforderlich

#15 Beitrag von Trekkingreiter » 2013-10-06 10:06:36

Hallo,

ich habe auf meinem 110-17 ebenfalls den Westfalia-Universalanhängebock verbaut, mein Tüvprüfer sagte dasselbe - keine Eintragung notwendig wenn die E-Nummern drauf sind.

zum Thema Kugelhöhe und D-Wert habe ich lange gesucht und kann folgendes berichten:
der Westfaliabock hat einen D-Wert von 25,1 kn, das reicht bei einem Fahrzeuggewicht von ca 9,5t für eine Anhängelast von 3,5t. Tatsächlich sind aber fast alle tieferreichenden Kugelanschraubplatten mit geringeren D-Werten angegeben.
Ich habe nach langer Suche eine einzige Kugelanschraubplatte von Thule gefunden, die zumindest 90mm tiefer ist und einen D-Wert von 25 kn hat, gabs bei Rameder im Sortiment, damit bleibt die Anhängelast erhalten.
Dann war das Ganze wegen der 13.00R20 Reifen immer noch deutlich zu hoch.
also habe ich die beiden Platten die den Fahrzeugrahmen mit der AHK-Traverse verbinden tiefer gesetzt.
in den Platten sind zwei Lochreihen für die Befestigung am Rahmen, die obere davon ist bei mir jetzt mit dem Fahrzeugrahmen verschraubt. Für die untere Lochreihe habe ich ein Stück Winkelstahl, 7 x 70 x 70 mm von unten mit dem Rahmen (Untergurt anbohren ist hier ja erlaubt, weil am Ende des Rahmens) und zur Seite mit der unteren Lochreihe verschraubt.
Dafür die gleichen Schrauben verwendet wie sie auch der AHK beilagen, Festigkeit 10.9, Gewindesteigung 1,25, selbstsichernd.
Mit dieser Konstruktion komme ich zumindest bei beladenem Fahrzeug in die Nähe einer normalen Kugelhöhe.

Das Problem mit der Konstruktion ist natürlich - durch das Anbringen des Winkelstahls wird doch wieder eine Abnahme beim Tüv notwendig, weil dieses Teil ja nicht original vorgesehen ist. Würde ich also vorher mit dem betroffenen Prüfer abklären.

Grüße, Fabian

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Re: Eintragung einer 3,5 To Kugel AHK ist nicht erforderlich

#16 Beitrag von Trekkingreiter » 2013-10-07 8:50:26

Hallo nochmal,
da nach Bildern gefragt wurde stelle ich hier zwei Bilder meiner Konstruktion ein.

Auf dem ersten Bild sieht man von hinten - ich hatte mich bei der Wahl des Winkelstahles an die Stärke des Rahmens gehalten - 7mm und dann gabs den Stahl halt in 70 x 70mm. aber die 70mm nutzen die Auflagefläche des Rahmenuntergurtes nicht ganz aus, ich würde, falls ich es nochmal machen sollte, beispielsweise 80x100-120mm nehmen, eventuell die Auflagefläche am Rahmen ein paar mm schmaler schleifen, damit die Oberseite des Winkels zur Rahmenbreite passt. Mit 100 - 120mm nach unten kann man die Platten noch ein ganzes stück tiefer ansetzen was bei der Rahmenhöhe des 110-17 besser gewesen wäre.

Auf dem zweiten Bild, von der Seite, sieht man die zwei originalen Lochreihen, die obere mit zwei Schrauben, die untere mit 3. Die einzelne Schraube, die noch zwischen den Lochreihen sitzt, habe ich selbst gebohrt, sie wurde nötig da ich, um die Platten plan am Rahmen ansetzen zu können, auf jeder Seite eine Niete der Hecktraverse abgeschliffen und ausgebohrt habe. Diese ist jetzt durch die Schraube ersetzt.
Was ich beim nächsten mal auch anders machen würde, besonders dann, wenn ich mit einem Winkelstahl arbeite, der tiefer reicht - ich würde den Winkelstahl länger bemessen, finde meine Konstruktion in der Länge etwas knapp.

Grüße, Fabian
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AHK von hinten.JPG
AHK von der Seite.JPG

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Re: Eintragung einer 3,5 To Kugel AHK ist nicht erforderlich

#17 Beitrag von rotertrecker » 2013-10-07 15:04:36

Hallo Fabian,

gut das Du die Bilder eingestellt hast! Warum? Weil hier deutlich wird, das es ZWEI verschiedene Anhängeböcke von Westfalia gibt.
Ich hab den anderen...
Soll heissen: meiner wird unter den Rahmen geschraubt, Deiner seitlich dran.
Das Blech, das bei Dir vom Bock kommen seitlich an den Rahmen gechraubt wird, ist bei mir oben umgebogen, so das es eben direkt an den Untergurt geschraubt wird.
Mit dem Winkeleisen ist natürlich ne prima Sache!
Ich müsst ein Vierkantrohr als Adapter zwischen Bock und Ramen setzen, und dann entsprechend längere Schauben nehmen.
Da gefällt mir Deine Version deutlich besser!

Gruß der Trecker
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Re: Eintragung einer 3,5 To Kugel AHK ist nicht erforderlich

#18 Beitrag von Trekkingreiter » 2013-10-07 22:16:22

ja, richtig, es gibt sogar 3 verschiedene Universalanhängeböcke von Westfalia.

hier die Maßzeichnungen als Überblick:
http://www.westfalia-automotive.de/file ... kizzen.pdf

Grüße, Fabian

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Re: Eintragung einer 3,5 To Kugel AHK ist nicht erforderlich

#19 Beitrag von LuckyLuke » 2013-10-08 10:15:04

Moin moin,

jetzt ist erstmal die light Version dran. Hier die Bilder, mal sehen wie es mit der Höhe wird :blush:

Das Kipperle kommt jedoch nich ins Gelände, bleibt der Einkaufswagen :spiel:
Ich Danke Euch !

Ach! sollte noch jemand eine 3,5 To AHK mit dem D Wert ~ 26 KN für mich haben bitte melden.
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Gruß

Klaus

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