Zusatztank mal anders...kann man das so machen?

alles, was nicht in die übrigen Technik-Kategorien passt

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akkuflex
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Zusatztank mal anders...kann man das so machen?

#1 Beitrag von akkuflex » 2013-06-22 9:38:51

Hi,

ich hatte gestern die idee das man die Reichweite eines Düdos doch etwas verbessern könne.
Nur wie war die Frage. Aufwändig geschweißte Zusatztanks sind nicht spontan zu organisiern (Freitag gehts nach Schweden). Kanisterbatterien fand ich schon immer unpraktisch.

Da kam mir die idee das vielleicht mein alter zusatztank vom Mog passen könnte wenn man den in den Kofferraum wirft. Und siehe da:


Wie kann man den am besten befestigen- die originalen Tankkonsolen sind ja doch etwas am Ziel vorbei.
Anschlüsse sollten nach warscheinlich nach aussen damits innen nicht stinkt. Und ein betanken würde ganz einfach mittels kugelhahn und schwerkraft in den originaltank funktioniern.

Han ich irgendwo nen Denkfehler oder habt ihr Anregunen?

Gruß

Martin
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Buclarisa
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Re: Zusatztank mal anders...kann man das so machen?

#2 Beitrag von Buclarisa » 2013-06-22 9:48:47

Hallo

Wenn drin, dann müsste der Tank eine Entlüftung nach ausen bekommen und einen geschlossenen Tankdeckel, sonst riecht es im Fahrzeug nach Diesel. :sick:
"Der Anfang einer jeden Katastrophe ist eine beschissene Vermutung"

Kalte Lötstellen, bei mir nicht. Ich habe mir bis jetzt bei jeder die Finger verbrannt.

Gasprüfungen für Wohnfahrzeuge nach G607 auch Gas-TÜV genannt

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vario
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Re: Zusatztank mal anders...kann man das so machen?

#3 Beitrag von vario » 2013-06-22 10:11:57

Hallo Martin,

ich hätte Bedenken, das wirklich geruchsdicht zu bekommen.
Irgendein Schlauch stinkt da immer nach Diesel. :sick:

Uli
Hotelbett? Nein danke!

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Tomduly
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Re: Zusatztank mal anders...kann man das so machen?

#4 Beitrag von Tomduly » 2013-06-22 11:05:09

Moin,

musst halt aufpassen, dass der Zoll ggf. das ganze als Ladung klassifiziert und auf den Inhalt irgendeine Mineralöl-/Energie-/Schwedisches-Äquivalent-Steuer erheben möchte, bzw. dir die Hinterziehung ebensolcher vorwirft. Und dann gibt es noch die Grenzen für "Reservesprit" in D 60l und anderswo? Wenn dann sollte es schon irgendwie "schon lange fest eingebaut" aussehen.

Grüsse

Tom

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felix
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Re: Zusatztank mal anders...kann man das so machen?

#5 Beitrag von felix » 2013-06-22 11:16:30

Hallo,

wo ist der Unterschied zu einer Kanisterbatterie? Nur das dieser Kanister so unhandlich ist, dass du ihn nicht heben kannst, definitiv kein Vorteil! Außerdem ist er viel gefährlicher (für die Umwelt), weil im Verhältnis zu seinem Gewicht viel zu unstabil.

Alle Arten von Kanistern sind Ladung und unterliegen damit der Gefahrgutverordnung. Ich kenne die Freigrenze nicht, aber ich denke mit dem Tank im Kofferraum bist du drüber und brauchst einen ADR-Schein sammt Ausrüstung.

Das sieht derart nach Ladung aus, den musst du festschrauben und beim TÜV explizit eintragen lassen, sonnst kommst du in Teufels Küche. Die Zollgeschochte kommt dennoch auf dich zu, weil denen ist die TÜV-Eintragung im Zweifel egal.

MlG,
Felix

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akkuflex
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Re: Zusatztank mal anders...kann man das so machen?

#6 Beitrag von akkuflex » 2013-06-22 12:18:37

Stimmt die Zollgeschichte hab ich ganz vergessen. Damit isses vom Tisch.

War halt zu verlocken weil er eben auf den Milimeter passte.

Gruß

Martin

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franz_appa
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Re: Zusatztank mal anders...kann man das so machen?

#7 Beitrag von franz_appa » 2013-06-22 12:45:09

Nicht das ich die selbe Idee gehabt hätte... aber ähnlich:

Was ist wenn ich einen Tank einfach unters Auto schraube, der nicht ans System angeschlossen ist.
Im Bedarfsfall pumpe ich dann um per Diesel Handpumpe.


Geruch ist draussen - erledigt.
Zumindest optisch sieht das ja erstmal nach 2. Tank aus - also schon eher unauffällig.
Was könnte der Zoll sagen?
Ist das dann auch Ladung??

Bzw wann ist es keine Ladung mehr:
Wenn der Tank ans Diesel-"Fahrzeugsystem" angeschlossen ist?
Könnte sich ja auch in der Umbauphase befinden... (ok, dann darf ich ihnhalt nicht befüllen... :angel: )
Und muss ein Zusatztank eingetragen sein???

Greets
natte - der ähnliche Gedanken hat angedenk der Spritpreise in der Ukraine...
on stage:

25.05. '24 - Battersea Power Station - Pink Floyd Tribute, Oberzissen Stadthalle
30.05. '24 - Heart & Soul Blues Brothers Show, Gerolzhofen im Spitalgarten
19.07. '24 - Heart & Soul Blues Brothers Show, Bonn ParkrestaurantRheinaue
19.10. '24 - Battersea Power Station - Pink Floyd Tribute, Koblenz Cafe Hahn
26.10. '24 - Battersea Power Station - Pink Floyd Tribute, Herschbach

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Re: Zusatztank mal anders...kann man das so machen?

#8 Beitrag von ChristianNO » 2013-06-22 13:34:49

Also....


Den Zoll interessiert, ob der Tank fest mit dem Fahrzeug und der KRaftstoffanlage verbunden ist.

Wenn der Tank also vernünftig montiert und auch vom TÜV abgenommen ist, dann ist der überhaupt kein Problem beim Zoll.

Ist er das nicht, so gilt der Tank als nichts anderes als ein Reservekanister. Hier muss man sich dann informieren wie es in den
einzelnen Ländern geregelt ist. Meist liegt das irgendwo bei 20l oder so.

Ein leere Tank ist dann aber auch für den Zoll kein Problem.


Von der ADR/GGVS ist das auch kein wirkliches Problem, da hier die Grenze grob bei 1000l liegt.

ADR-Rechner

UN-Nr. Diesel: 1202

1000 Punkte dürfen es sein.

Mvh

Christian

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LutzB
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Re: Zusatztank mal anders...kann man das so machen?

#9 Beitrag von LutzB » 2013-06-22 13:35:53

felix hat geschrieben:unterliegen damit der Gefahrgutverordnung. Ich kenne die Freigrenze nicht, aber ich denke mit dem Tank im Kofferraum bist du drüber und brauchst einen ADR-Schein sammt Ausrüstung.
1.000L Diesel/Heizöl in der 1.000 Punkte - Regelung:
Beförderung ohne Überschreitung der in Unterabschnitt 1.1.3.6. ADR festgesetzten Freigrenzen:
Gesamtmenge der Beförderungskategorie 3 = KG/L x 1 = 1.000 Punkte

Heißt auf deutsch: 1.000 Liter sind ohne ADR-Schein zugelassen. Und wenn man es auf die Spitze treibt, Zeit hat und diskussionsfreudig ist, auch 1.000Kg (Gefahrgutvorschriftensammlung als Diskussionsgrundlage nicht vergessen).
Allerdings und ausschließlich in nach UN-Vorschrift geprüften und gekennzeichneten (Kl.3/UN1202) Packstücken. Die ADR-Ausrüstung muss auch an Bord sein, die Kennzeichnungspflicht am Fahrzeug entfällt. Im mitzuführenden Beförderungspapier gemäß Abschnitt 5.4.1 ADR ist es gestattet, sich selbst als Absender und Empfänger einzutragen.

z.B. http://www.brumme-web.de/ADR/UN1202I.html

Das habe ich auch nicht glauben wollen und mir vor gut 3 Jahren von unserem Gefahrgutbeauftragten bestätigen lassen.

Lutz

Edit: Christian war was flotter
We come from the land of the ice and snow, from the midnight sun where the hot springs blow (Immigrant Song, Page/Plant)

Mit den Menschen ist es wie mit den Autos, Laster sind schwer zu bremsen.(Heinz Erhardt)

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Re: Zusatztank mal anders...kann man das so machen?

#10 Beitrag von Der Bootsbauer » 2013-06-22 13:48:26

Das mit dem Zoll hatten wir hier auch schon x-mal. Zollfrei ist im Zweifel nur der Originaltank, mit dem dieses Fahrzeug das Werk verlassen hat... Sch... Überfühhrungstanks...
"Wer alle Beiträge liest, der verschafft sich einen unfairen Vorteil!" (tauchteddy)

OliverM
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Re: Zusatztank mal anders...kann man das so machen?

#11 Beitrag von OliverM » 2013-06-22 13:56:56

Zu diesem Thema möchte ich euch ADR , Unterabschnitt 1.1.3.3. Absatz a an´s Herz legen . Wenn der Tank fest verbaut ist und direkt mit dem Fahrzeug verbunden ist (Vorlauf und Rücklauf) gilt kein 1.000 Punkte Plan , da ADR erst ab einer Menge von 1.500 Litern Diesel greift .

"1.1.3.3 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Kraftstoffen

Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:

a) In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltener Kraftstoff, der zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient.
Der Kraftstoff darf in befestigten Kraftstoffbehältern, die direkt mit dem Fahrzeugmotor und/oder der Einrichtung verbunden sind und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, oder in tragbaren Kraftstoffbehältern wie Kanistern befördert werden.
Der gesamte Fassungsraum der befestigten Behälter darf 1500 Liter je Beförderungseinheit und der Fassungsraum eines auf einem Anhänger befestigten Behälters darf 500 Liter nicht überschreiten. Je Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 Liter in tragbaren Kraftstoffbehältern befördert werden. Diese Einschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge von Einsatzkräften."

Quelle: ADR , Anlage A nach Änderungsverordnung vom 14. Dezember 2002

Beim Transportieren von Treibstoff in transportablen Behältern sieht das allerdings anders aus . Siehe ChristianNO

Grüße

Oliver
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Re: Zusatztank mal anders...kann man das so machen?

#12 Beitrag von lunschi » 2013-06-22 14:53:35

Der Bootsbauer hat geschrieben: Zollfrei ist im Zweifel nur der Originaltank, mit dem dieses Fahrzeug das Werk verlassen hat...
Mehr braucht man dazu nicht zu sagen, wurde hier auch alles schon diskutiert. Man darf zwar bis zu 1000+ Liter Sprit spazierenfahren, sobald es aber über eine Grenze geht, können die Probleme anfangen (können, nicht müssen...).
Wer da keinen Bock drauf hat, der lässt es einfach. Wer meint, 30% seiner Nutzlast in flüssiger Form nutzen zu müssen, um damit dann irgendeines fernen Tags 3,80 € sparen zu können, der tue eben dies.

Gruss
Kai
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Re: Zusatztank mal anders...kann man das so machen?

#13 Beitrag von mans » 2013-06-22 15:39:16

Um Euch - nach 20 Jahren - auf die Höhe der Zeit zu bringen:

Schon mal etwas vom Istanbuler Abkommen gehört?

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 1):DE:HTML

Zitat aus dieser :
"e) gewöhnliche Kraftstoffbehälter:
die vom Hersteller vorgesehenen Behälter für alle Beförderungsmittel der gleichen Art wie die in Frage stehenden, deren dauerhafte Anbringung die unmittelbare Verwendung eines bestimmten Kraftstoffs für den Antrieb und gegebenenfalls für den Betrieb von Kühl- und anderen Systemen während der Beförderung ermöglicht. An Beförderungsmitteln angebrachte Behälter, die für die unmittelbare Verwendung von Kraftstoff anderer Art vorgesehen sind, und Behälter, die an den anderen Systemen angebracht sind, mit denen das Beförderungsmittel gegebenenfalls ausgestattet ist, gelten ebenfalls als gewöhnliche Kraftstoffbehälter."

und weiter:
"Artikel 4
(1) Der Kraftstoff, der sich in den gewöhnlichen Kraftstoffbehältern der vorübergehend eingeführten Beförderungsmittel befindet, und die Schmieröle für den normalen Gebrauch dieser Beförderungsmittel werden von Eingangsabgaben und von Einfuhrverboten und Einfuhrbeschränkungen befreit."

interessant, aber nur für Gewerbliche:
"(2) Bei Strassenkraftfahrzeugen zur gewerblichen Verwendung ist jedoch jede Vertragspartei berechtigt, Hoechstgrenzen für die in den gewöhnlichen Kraftstoffbehältern der vorübergehend eingeführten Fahrzeuge enthaltenen Kraftstoffmengen festzusetzen, die von Eingangsabgaben und von Einfuhrverboten und Einfuhrbeschränkungen für ihr Gebiet befreit werden."

Innerhalb der Vertragsparteien dieses "Istanbuler Abkommens" gibt es derzeit keine Obergrenzen für die mitgeführte Kraftstoffmenge! Die Schweiz ist ebenfalls Vertragspartei dieses Abkommens:

http://www.admin.ch/opc/de/classified-c ... 631.24.pdf

mans

(der keine Lust mehr hat nach der Wilmaa zu rufen, aber nicht versteht, was für´n Bockmist einige schreiben, bzw. dass Wilmaa sowas durchgehen lässt!)

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Tomduly
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Re: Zusatztank mal anders...kann man das so machen?

#14 Beitrag von Tomduly » 2013-06-22 16:11:37

Moin Polterer,
mans hat geschrieben:Um Euch - nach 20 Jahren - auf die Höhe der Zeit zu bringen:
Schon mal etwas vom Istanbuler Abkommen gehört?(...)
also Deine Quelle sagt nicht wirklich was anderes als die zuvor zitierten Zoll-, ADR und anderen Vorschriften aus...
mans

(der keine Lust mehr hat nach der Wilmaa zu rufen, aber nicht versteht, was für´n Bockmist einige schreiben, bzw. dass Wilmaa sowas durchgehen lässt!)
...wenn es Dir solche Pein bereitet, hier korrigierend eingreifen zu müssen, warum hältst Du Dich nicht einfach ab und zu zurück? Und Wilmaaa wird Dir auch nicht wirklich böse sein, wenn Du mal nicht nach ihr rufst...

Grüsse

Tom

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Re: Zusatztank mal anders...kann man das so machen?

#15 Beitrag von Kusi » 2013-06-22 20:07:35

Hallo,

@mans
so etwas hab ich die ganze Zeit gesucht. Vielen Dank für diesen Text.

@ All
ich finde das ist schon eine große Neuigkeit gegenüber den vorherigen Texten und auch den Aussagen des Zolls auf meine Nachfrage. Bisher hieß es von Seiten des Zolls: Nur der Originaltank, wie er geliefert wurde. Okay. Bei einem Unimog hat man noch etwas Spielraum, weil vieles möglich gewesen wäre zu liefern.
Da aber lt. diesem Istanbuler Abkommen auch zusätzliche Tanks als gewöhnliche Kraftstoffbehälter anzusehen sind, bin ich der Meinung, daß man auf dieser Grundlage ohne Probleme mit dem Zoll befürchten zu müssen, montieren kann.

Was gewichtsmäßig sinnvoll ist, muß jeder selbst überlegen. Mich hatte die Unsicherheit bzgl. der Landesgrenzen und der zusätzlichen Kapazität solcher Zusatztanks bisher davon abgeschreckt, einen zu instalieren. Jetzt sehe ich aber keine Bedenken mehr und werde dem ganzen mit doch etwas mehr Elan zu Leibe rücken.

Oder seht Ihr das anders?

Gruß

Harald

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Re: Zusatztank mal anders...kann man das so machen?

#16 Beitrag von Wilmaaa » 2013-06-22 20:27:18

Informationen zur Sache lassen sich normalerweise auch ohne Rufe nach der Königin teilen, auch und gerade wenn man eine andere Meinung als die Vorschreiber hat.
Ich hab einen Virus: den H-A-N-O-M-A-G-I-R-U-S
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Re: Zusatztank mal anders...kann man das so machen?

#17 Beitrag von lunschi » 2013-06-22 23:58:13

mans hat geschrieben:Um Euch - nach 20 Jahren - auf die Höhe der Zeit zu bringen:

Schon mal etwas vom Istanbuler Abkommen gehört?...
...schon kurzes googeln bringt gleich mehrere relativ aktuelle Berichte über Fälle, in denen LKW-Betreiber Probleme wegen angebauter Zusatztanks hatten und Zölle nachzahlen mussten. Das Istanbuler Abkommen hat dabei anscheinend niemanden interessiert. Vielleicht solltest Du Deine Weisheit mal den Beklagten und Verurteilten zukommen lassen, damit diese die Urteile dann revidieren lassen können.

Gruss
Kai
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Re: Zusatztank mal anders...kann man das so machen?

#18 Beitrag von jonson » 2013-06-23 8:46:49

Baut nur alle riesige Dieseltanks an Eure Kisten... Haben die Graddler wenigstes was zum Klauen..
Frei im Fahrzeug lebend. Unterwegs seit Oktober 1982 . Jetzt mit Reisefahrzeug / Kombi Nummer 22
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Re: Zusatztank mal anders...kann man das so machen?

#19 Beitrag von Andi » 2013-06-23 8:53:12

Hallo,
.schon kurzes googeln bringt gleich mehrere relativ aktuelle Berichte über Fälle, in denen LKW-Betreiber Probleme wegen angebauter Zusatztanks hatten und Zölle nachzahlen mussten.
Hab den Bericht nur mal leicht überflogen. Bei Punkt 14, 15 und 16 wird immer von gewerblicher Nutzung gesprochen. Evtl. Gibt es Unterschiede zwischen gewerblicher Nutzung oder privater Nutzung des Kraftstoffs.
Nix genaues weiß man nicht...
Gruß Andi

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Re: Zusatztank mal anders...kann man das so machen?

#20 Beitrag von Hatzlibutzli » 2013-06-23 16:33:11

Hallo Martin,

der Tank braucht noch eine Verkleidung aus OSB-Platten und ein Sitzkissen drauf, damit es etwas heimelieger aussieht .... ansonsten würde ich sagen: rein damit, schön, dass es so gut passt.
2 Airlineschienen auf den Boden geklebt/-schraubt, damit den Tank ordentlich befestigt, dann kann man ihn wieder schnell rausnehmen, wenn das Auto zum TÜVer Deines Vertrauens muss. Nachfüllen über Schwerkraft ist doch perfekt ....

So und dass mir jetzt keiner kommt, ich würde den armen Martin zu einer Straftat aufrufen .... ich glaube nicht einmal, dass ich es tue .... Mach ihn randvoll mit Rapsöl, das kann man - glaube ich - in solchen Mengen unbedenklich in der EU durch die Gegend fahren .....

Der Tank fasst doch bestenfalls 150 Liter ... da vergiss einfach das Korintengekacke ...

Grüsse ... Simon

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Re: Zusatztank mal anders...kann man das so machen?

#21 Beitrag von AL28 » 2013-06-23 17:28:32

Hallo
Simon , du kennst anscheinend unsern TÜV Prüfer nicht . :joke:
Er schon sich gerade , das er bei meinen 1017 auch gut mit dem Montiereisen mit ganzer Kraft rütteln kann .
:totlach: :totlach: :totlach:
Gruß
Oli

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Re: Zusatztank mal anders...kann man das so machen?

#22 Beitrag von TobiasXY » 2013-06-24 9:15:55

bis zu 1500l (Diesel) darfst ohne ADR rumkutschen. Bei Benzin schauts anders aus.

Ein Dieseltank im Innenraum ist auf jedenfall schon mal etwas sicherer positioniert als ein 300l MAN-Tank am Fahrzeugrahmen :p

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Tomduly
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Re: Zusatztank mal anders...kann man das so machen?

#23 Beitrag von Tomduly » 2013-06-24 11:21:17

Moin,

ich wage mal ein Fazit:

Die ADR regeln durchaus auch nichtgewerbliche Gefahrguttransporte: in Absatz 1.1.3.3 (a). Demnach dürfen in einem am/auf/im Fahrzeug befestigten Behälter max. 1.500l transportiert werden, auf einem Anhänger 500l und in tragbaren Behältern max. 60l. Damit ergibt sich die "ADAC-Reserverkanister-Menge" von max. 60l.

Quelle: Freistellungen nach ADR für private Transporte (http://www.gefahrgut-heute.de)

Das ist das eine.

Das andere bei einer Reise ist der Zoll. Bei jeder Ein- und Ausreise auf dem Weg von A nach B und retour.

Reservekraftstoff aus zolltechnischer Sicht:

Deutschland Ausreise: egal
Dänemark Einreise/Ausreise: egal
Schweden Einreise: max. 10l zollfrei

Deutschland Einreise aus EU-Land: egal
Deutschland Einreise aus Nicht-EU-Land: max. 10l zollfrei

Dann gibt es noch privatrechtliche Bestimmungen, z.B. die Transportbedingungen der Fährgesellschaften.

Und dann die verschiedenen Sichtweisen, was ein "geeigneter Behälter" ist:

Uniformierte Kontrolleure mögen alles, nur keine Unklarheit. Wenn ein Transportbehälter entdeckt wird, den der Besitzer nicht zweifelsfrei als dafür "geeignet" identifizieren kann, dürfte das für Stress bei Kontrollen (egal ob Zoll oder Polizei) sorgen. Das ist bei Kanistern mit Benzin gefüllt, aber ohne entsprechende Prüfzeichen drauf (z.B. Wasserkanister aus'm Baumarkt) regelmässig der Fall (ein Verwandter von mir ist bei der Bundespolizei in McPomm und da gehört das bei Hinterlandkontrollen v.a. polnischerAutos zu den Standard-Beanstandungen).

Bei nem alten Dieseltank könnte ein wohlgesonnener Uniformträger seinen Ermessensspielraum so auslegen, dass das ok ist. Ein Pedant, der schlecht geschlafen hat, wird irgendwelche Prüfzeichen oder -Bescheinigungen verlangen.

Alles in allem ein Lotteriespiel. Was bei solchen Selbstbaulösungen im Zweifelsfall immer gut kommt, sind eine solide Ausführung der Arbeiten, ordentlicher Zustand des Behälters und ein Besitzer, der so wirkt, als hätte er selbst ein starkes Interesse dran, sich und andere nicht zu gefährden (und nicht gerade mit glimmender Kippe im Mundwinkel dem Beamten demonstrieren will, dass sein wabbeliger Essigkanister aus dem gelben Sack durchaus auch dicht genug für den Transport von Benzin sei...).

Grüsse

Tom

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