Feuwehrtechnik im Wandel
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Feuwehrtechnik im Wandel
Hier mal interessante News zum Thema Feuerwehrlkw und Ausstattung
http://www.youtube.com/watch?v=vAgBAfnZP78
http://www.youtube.com/watch?v=vAgBAfnZP78
Grüßle,
Bärchen
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im trübe angle
Bärchen
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im trübe angle
Re: Feuwehrtechnik im Wandel
Neuigkeiten?
Der SK wurde bis 1998 produziert, also sind die Fahrzeuge im Video minimum 15 Jahre alt. Da hat bestimmt die EG mit ein paar Richtlinien für Abwechslung gesorgt.
Der SK wurde bis 1998 produziert, also sind die Fahrzeuge im Video minimum 15 Jahre alt. Da hat bestimmt die EG mit ein paar Richtlinien für Abwechslung gesorgt.
das Leben ist eher breit wie lang, und wir steh´n alle mittenmang!!
Chevy Tahoe
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- Ulf H
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Re: Feuwehrtechnik im Wandel
... Sinderfingen hatte damals Geld wie Heu ... es gibt keine andere Stadt, die verkehrstechnisch auf den damaligen Stand so aufgerüstet hat ... jede Ampel mit Kontaktschleife etc ... da durfte sich auch die Feuerwehr etwas wünschen ... Normfahrzeuge werden vom Land und teilweise auch vom Bund sehr hoch bezuschusst, deshalb kann es sich kaum eine Gemeinde leisten nicht genormte Fahrzeuge zu beschaffen, denn für die gibts eben keine Zuschüsse, auch wenn die den örtlichen Bedingungen viel besser entsprächen ... also wird Normware gekauft und die Feuerwehren versuchen diese in Eigenregie so gut es geht umzustricken (meist alles was an Geräten vorhanden ist draufzupacken) ...
Gruss Ulf
Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!
Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!
Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.
Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.
Magirus-Deutz 170D11FA ... Bild in Cinemascope extrabreit, Sound in 6-kanal Dolby 8.5 ...
Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!
Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.
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Re: Feuwehrtechnik im Wandel
buckdanny hat geschrieben:Neuigkeiten?
Der SK wurde bis 1998 produziert, also sind die Fahrzeuge im Video minimum 15 Jahre alt. Da hat bestimmt die EG mit ein paar Richtlinien für Abwechslung gesorgt.
hmmmmm, hmmmmmm, hmmmmmmm,
jetzt kommen wieder die Mercedes Werbungen...
http://www.Odessa-wir-helfen.de
Ab dem Moment wo du „ach scheiß was drauf" denkst, wird es entweder grandios,
Oder absolut desaströs.
Ab dem Moment wo du „ach scheiß was drauf" denkst, wird es entweder grandios,
Oder absolut desaströs.
Re: Feuwehrtechnik im Wandel
Habedere,
bedenkt man dazu noch, wie die Aufbauhersteller die Preise frisiert haben.
Da hätten die Sindelfinger sich damals bestimmt locker ne Rückfahrkamera dazu leisten können.
bedenkt man dazu noch, wie die Aufbauhersteller die Preise frisiert haben.
Da hätten die Sindelfinger sich damals bestimmt locker ne Rückfahrkamera dazu leisten können.
Vor mir die Bahn, unter mir was fahrbares, nach mir die Sintflut.
Fragt mich nur, ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.
Inzwischen Meister im Verschieben, von der "to do" in die "ach, was soll`s" Liste.
Fragt mich nur, ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.
Inzwischen Meister im Verschieben, von der "to do" in die "ach, was soll`s" Liste.
Re: Feuwehrtechnik im Wandel
Die an den Rückspiegelhalterungen angebrachten Rückfahrlichter verstossen gegen die damaligen sowie jetzigen Vorschriften. Klar, dass eine beschränkte Seitenbeleuchtung beim Rückwärtsfahren sehr sinnvoll wäre, 100%-ig legal ist m.W. jedoch nichts machbar.
Abgesehen davon, was sollte an diesen FW LKW ganz besonders sein? Hatte etwas revolutionäreres erwartet.
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- Uwe
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Re: Feuwehrtechnik im Wandel
Das Zauberwort heißt Arbeitsscheinwerfer
Sa construction rustique permet de le confier aux mains les plus inexpertes.
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Shit. - What? - Rollers... - No. - Yeah. - Shit.
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Re: Feuwehrtechnik im Wandel
Hallo,
Gruß,
Michael
"News" ist gut bei mindestens 15 Jahre alten Fahrzeugen...Hier mal interessante News zum Thema Feuerwehrlkw und Ausstattung
Der Bund bezuschußt gar nix, außer ein paar komplett im Rahmen des Katastrophenschutzes bereitgestellten Komplettfahrzeugen (LF-KatS, Dekon-P, ABC-ErkKw), die fertig komplett geliefert und meist bei kommunalen Feuerwehren stationiert werden. Hier ist vor allem das LF-KatS im Prinzip leicht in die kommunalen Aufgaben einzubinden, ersetzt aber meist kein Fahrzeug, was die Kommune dafür nicht selbst beschaffen müsste. Die Landeszuschüsse bewegen sich in der Regel meist so um 30% des Auftragswertes, wobei in eingen Bundesländern feste Zuschüsse gewährt werden, die Bemessungssumme dabei an der unteren Grenze der Fahrzeugpreise entsprechender Fahrzeuge liegt (d.h. reell sind es dann zwischen ca. 20 und 30% Zuschuß vom Land).Normfahrzeuge werden vom Land und teilweise auch vom Bund sehr hoch bezuschusst, deshalb kann es sich kaum eine Gemeinde leisten nicht genormte Fahrzeuge zu beschaffen, denn für die gibts eben keine Zuschüsse, auch wenn die den örtlichen Bedingungen viel besser entsprächen
Leider wird hier oftmals ziemlicher Blödsinn gelabert. Die Norm gibt nicht ein bestimmtes Fahrzeug vor sondern umschreibt einen Fahrzeugtyp, hier werden vor allem meist max. zul. Gesamtgewicht, max. Abmessungen, die Mindestbeladung und einige weitere Dinge festgelegt. Üblicherweise ist bei solchen Fahrzeugen ein erheblicher Spielraum für örtliche Sonderwünsche, mehr Beladung im Rahmen des zul. Gesamtgewichts ist z.B. nie verboten, da kann bei manchen Fahrzeugen so einiges noch drauf und das Fahrzeug ist immer noch normgemäß und damit bezuschußungsfähig.also wird Normware gekauft und die Feuerwehren versuchen diese in Eigenregie so gut es geht umzustricken
Doch, die sind legal. Das sind Arbeitsscheinwerfer, dürfen eben wie bei Arbeitsscheinwerfern üblich nur im Stand verwendet werden.Die an den Rückspiegelhalterungen angebrachten Rückfahrlichter verstossen gegen die damaligen sowie jetzigen Vorschriften. Klar, dass eine beschränkte Seitenbeleuchtung beim Rückwärtsfahren sehr sinnvoll wäre, 100%-ig legal ist m.W. jedoch nichts machbar.
Gruß,
Michael
Hauptsache Allrad und 6-Zylinder Diesel-Direkteinspritzer...
Feuerwehr: MB LAF 911 B, Ziegler TLF8/24, Bj. 82
Privat: MB Unimog 406.121, Bj. 70, MB Unimog 403.123, Bj. 83, MB Unimog 435.115 (1300L, BW-SanKoffer), Bj. 88, Audi SQ5, Bj. 20
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Re: Feuwehrtechnik im Wandel
Wörtlich genommen darf man dann nicht einmal rückwärts fahren.MichaelW hat geschrieben:Doch, die sind legal. Das sind Arbeitsscheinwerfer, dürfen eben wie bei Arbeitsscheinwerfern üblich nur im Stand verwendet werden.
Arbeitsscheinwerfer sind so ein spezielles Thema. Zwar gibt es gewisse Vorschriften dazu, in der Praxis kommt es jedoch stark auf den Sach(un)verständigen an (bezogen auf die CH MFK, vielleicht ist man beim TÜV etwas grosszügiger).
Allgemein gesehen sind die CH MFK recht heikel bzgl. Fahrzeugbeleuchtung, habe erlebt wie wesentlich heiklere Punkte total übersehen wurden wobei man hingegen bei kleinen Beleuchtungsdetails umso mehr "pingelig" war.
- Pirx
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Re: Feuwehrtechnik im Wandel
Feron,Feron hat geschrieben:Die an den Rückspiegelhalterungen angebrachten Rückfahrlichter verstossen gegen die damaligen sowie jetzigen Vorschriften. Klar, dass eine beschränkte Seitenbeleuchtung beim Rückwärtsfahren sehr sinnvoll wäre, 100%-ig legal ist m.W. jedoch nichts machbar.
eine solche Falschinformation die Gesetzeslage betreffend ausgerechnet von Dir? Das hätte ich nicht erwartet!
§52a StVZO sagt zum Thema Rückfahrscheinwerfer:
Den kompletten Text gibt's z.B. hier:(3) An mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t darf auf jeder Längsseite ein Rückfahrscheinwerfer angebaut sein. Der höchste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen. Diese Rückfahrscheinwerfer dürfen seitlich nicht mehr als 50 mm über den Fahrzeugumriss hinausragen.
http://www.juraforum.de/gesetze/stvzo/5 ... heinwerfer
Pirx
Der mit der Zweigangachse: 15 Vorwärtsgänge, 3 Rückwärtsgänge, Split, Schnellgang, Differentialsperre
---
"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
Ein Unimog-Fahrer.
---
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- Ulf H
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Re: Feuwehrtechnik im Wandel
... o.k. meine Feuerwehrerfahrungen sind zugegebenermassen schon einige Jährchen alt ... aber auch in Gesprächen mit noch länger aktiv gebliebenen konnte ich keinen grossen Wandel erkennen ... heute ist das natürlich gaaaanz anders ...
... ich kenne da persönlich ein Feuerwehrfahrzeug, welches soweit ich mich erinnere zu weit über 50% bezuschusst wurde ... damals wurden in Bayern mittlere Feuerwehren flächendeckend mit MZF (Kleinbus mit Funkplatz) versorgt ... für Öleinsätze und die dreckigen Schläuche hätten wir damals gerne aus der Vereinskasse einen Anhänger angeschafft ... aber das MZF durfte keine Anhängerkupplung bekommen, da dann nicht mehr normgerecht und somit auch nicht mehr zuschussfähig ...
... genau Land bezuschusst(e) die normalen Fahrzeuge, Bund (beschaffte) die LF 16-TS und RW 1 ... von den 2 nächstgelegenen RW 1 weiss ich sicher, dass diese eben doch anstattt eines gemeindeeigenen RW oder GW eingesetzt wurden ... da gabs weit herum kein vergleichbares Fahrzeug ...
... ich kenne da eine freiwillige Feuerwehr einer deutschen Grosstadt, die flächendeckend ausschliesslich mit Kat-Schutz-Fahrzeugen ausggestattet war ... ohne diese Fahrzeuge hätten die armen Wichte zur Einsatzstelle laufen müssen ... was aber eh nur alle Jubeljahre mal nötig gewesen wäre ... echte Feierwehr halt ...
Gruss Ulf
... ich kenne da persönlich ein Feuerwehrfahrzeug, welches soweit ich mich erinnere zu weit über 50% bezuschusst wurde ... damals wurden in Bayern mittlere Feuerwehren flächendeckend mit MZF (Kleinbus mit Funkplatz) versorgt ... für Öleinsätze und die dreckigen Schläuche hätten wir damals gerne aus der Vereinskasse einen Anhänger angeschafft ... aber das MZF durfte keine Anhängerkupplung bekommen, da dann nicht mehr normgerecht und somit auch nicht mehr zuschussfähig ...
... genau Land bezuschusst(e) die normalen Fahrzeuge, Bund (beschaffte) die LF 16-TS und RW 1 ... von den 2 nächstgelegenen RW 1 weiss ich sicher, dass diese eben doch anstattt eines gemeindeeigenen RW oder GW eingesetzt wurden ... da gabs weit herum kein vergleichbares Fahrzeug ...
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Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!
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Re: Feuwehrtechnik im Wandel
Mea culpa. Weiss nicht weshalb ich in Erinnerung hatte, dass seitliches Beleuchten durch Rückfahrlichter grundsätzlich nicht erlaubt sei. Der Winkel ist dennoch eingeschränkt.
Hier ist der Auszug von der CH-Verordnung (741.41 Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), Stand am 1. Januar 2013), Erhebung in Fett von mir:
Art. 77 Rückfahrlichter und Rückstrahler
1 Rückfahrlichter dürfen nicht blenden und nur die nähere Umgebung hinter dem Fahrzeug beleuchten. Haben sie gerichtetes Licht, so muss die Mitte des Strahlenbündels in höchstens 15 m Entfernung auf die Fahrbahn auftreffen. Zusätzliche Rückfahrlichter nach Artikel 110 Absatz 2 Buchstabe f und Artikel 193 Absatz 1 Buchstabe q dürfen auch die nähere Umgebung neben dem Fahrzeug beleuchten. Die Rückfahrlichter müssen bei Vorwärtsfahrt und beim Ausschalten der Zündung erlöschen oder, wenn das Fahrzeug keine elektrische Zündung hat, beim Ausschalten des Hauptkontaktes oder der Fern- und Abblendlichter.1
2 Rückstrahler müssen der Richtlinie Nr. 76/757 des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Rückstrahler für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger oder dem ECE-Reglement Nr. 3 entsprechen.
3 Sie sind so anzubringen, dass sie das Licht am stärksten waagrecht und in der Fahrzeuglängsachse, bei seitlichen Rückstrahlern senkrecht zu dieser Achse zurückwerfen und sie im Scheine eines Motorfahrzeug-Fernlichtes auf eine Entfernung von mindestens 150 m auffallen.
Die zusätzlich angesprochenen Artikel:
Artikel 110 Absatz 2 Buchstabe f
.
an Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N1, N2 und N3 mit einer Länge von mehr als 6 m: zusätzlich zu den vorhandenen Rückfahrlichtern ein oder zwei nach hinten oder um maximal 15° nach der Seite gerichtete Rückfahrlichter; diese dürfen nur zugeschaltet werden können, wenn mindestens das Standlicht eingeschaltet ist;
Artikel 193 Absatz 1 Buchstabe q
an Fahrzeugen der Klassen O mit einer Länge von mehr als 6 m: zu den vorhandenen Rückfahrlichtern ein oder zwei zusätzliche nach hinten oder um maximal 15° nach der Seite gerichtete Rückfahrlichter; diese dürfen nur bei eingeschaltetem Standlicht des Zugfahrzeugs zugeschaltet werden können;
Hier ist der Auszug von der CH-Verordnung (741.41 Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), Stand am 1. Januar 2013), Erhebung in Fett von mir:
Art. 77 Rückfahrlichter und Rückstrahler
1 Rückfahrlichter dürfen nicht blenden und nur die nähere Umgebung hinter dem Fahrzeug beleuchten. Haben sie gerichtetes Licht, so muss die Mitte des Strahlenbündels in höchstens 15 m Entfernung auf die Fahrbahn auftreffen. Zusätzliche Rückfahrlichter nach Artikel 110 Absatz 2 Buchstabe f und Artikel 193 Absatz 1 Buchstabe q dürfen auch die nähere Umgebung neben dem Fahrzeug beleuchten. Die Rückfahrlichter müssen bei Vorwärtsfahrt und beim Ausschalten der Zündung erlöschen oder, wenn das Fahrzeug keine elektrische Zündung hat, beim Ausschalten des Hauptkontaktes oder der Fern- und Abblendlichter.1
2 Rückstrahler müssen der Richtlinie Nr. 76/757 des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Rückstrahler für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger oder dem ECE-Reglement Nr. 3 entsprechen.
3 Sie sind so anzubringen, dass sie das Licht am stärksten waagrecht und in der Fahrzeuglängsachse, bei seitlichen Rückstrahlern senkrecht zu dieser Achse zurückwerfen und sie im Scheine eines Motorfahrzeug-Fernlichtes auf eine Entfernung von mindestens 150 m auffallen.
Die zusätzlich angesprochenen Artikel:
Artikel 110 Absatz 2 Buchstabe f
.
an Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N1, N2 und N3 mit einer Länge von mehr als 6 m: zusätzlich zu den vorhandenen Rückfahrlichtern ein oder zwei nach hinten oder um maximal 15° nach der Seite gerichtete Rückfahrlichter; diese dürfen nur zugeschaltet werden können, wenn mindestens das Standlicht eingeschaltet ist;
Artikel 193 Absatz 1 Buchstabe q
an Fahrzeugen der Klassen O mit einer Länge von mehr als 6 m: zu den vorhandenen Rückfahrlichtern ein oder zwei zusätzliche nach hinten oder um maximal 15° nach der Seite gerichtete Rückfahrlichter; diese dürfen nur bei eingeschaltetem Standlicht des Zugfahrzeugs zugeschaltet werden können;
- Ulf H
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Re: Feuwehrtechnik im Wandel
... ja, so ein Fahrzeug von Rosenbauer war damals der "Traum des kleinen Feuerwehrmannes" ... aber für Dorffeuerwehren ziemlich unerreichbar ... Rosenbauer kam damals von oben her in den Markt, sprich mit grossen, teuren und gut ausgestatteten Fahrzeugen, wie sie bei Stadt- Berufs- und vor allem Werkfeuerwehren vertreten waren, die sich weniger um die Normen als um ihre wirklichen Bedürfnisse scherten ...
... Rückfahrkamera gabs damals wohl noch nicht so recht ...
Gruss Ulf
... Rückfahrkamera gabs damals wohl noch nicht so recht ...
Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!
Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!
Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.
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Re: Feuwehrtechnik im Wandel
Hallo,
Gruß,
Michael
Nö, nicht ganz anders. Aber so einiges wurde auch der Praxis angepasst oder flexibler gestaltet. Früher war sogar ziemlich genau genormt, welche Beladungsgegenstände auf dem Fahrzeug wo zu liegen haben, das ist fast ganz verschwunden aus den Normen. Ebenso so praxisferne Regelungen, die dazu führten, dass einige Fahrgestellhersteller extra für Feuerwehren gedrosselte Motoren im Programm hatten (MAN mit der um ca. 10PS gedrosselten Version 8.143 bei den 7,5-Tonnern Mitte bis Ende der 90er Jahre, da gab's ne Norm, die die maximale Motorleistung pro Tonne vorschrieb, jedoch von der Realität schon seit Jahren überholt war).... heute ist das natürlich gaaaanz anders ...
Ja, teilweise gab und gibt es auch mehr Zuschuß, von Land zu Land unterschiedlich. In Hessen z.B. wird oftmals eine Sammelbeschaffung Fahrgestelle vom Land gemacht und diese komplett bezahlt, den Aufbau beschafft und bezahlt die Kommune. Auch Vorschriften, ob ein best. Fahrzeugtyp eine AHK haben darf, gab es. Das bayerische MZF ist aber eine reine Ländersache, das entspricht keiner bundesweiten Norm. Manche Länder erlassen da auch noch ergänzende Vorschriften und weiten Normen auf bzw. engen diese ein.... ich kenne da persönlich ein Feuerwehrfahrzeug, welches soweit ich mich erinnere zu weit über 50% bezuschusst wurde ... damals wurden in Bayern mittlere Feuerwehren flächendeckend mit MZF (Kleinbus mit Funkplatz) versorgt ... für Öleinsätze und die dreckigen Schläuche hätten wir damals gerne aus der Vereinskasse einen Anhänger angeschafft ... aber das MZF durfte keine Anhängerkupplung bekommen, da dann nicht mehr normgerecht und somit auch nicht mehr zuschussfähig ...
Ist richtig. Früher waren das RW1 (die gern genommen wurden und auch kommunal eingesetzt wurden), LF16-TS und SW2000-Tr. Aktuell sind das LF-KatS, die nicht mehr rein auf die Wasserförderung ausgelegt sind sondern so, dass sie auch für "normale" Aufgaben besser eingesetzt werden können.... genau Land bezuschusst(e) die normalen Fahrzeuge, Bund (beschaffte) die LF 16-TS und RW 1 ... von den 2 nächstgelegenen RW 1 weiss ich sicher, dass diese eben doch anstattt eines gemeindeeigenen RW oder GW eingesetzt wurden ... da gabs weit herum kein vergleichbares Fahrzeug ...
Ja, aber das gab's eigentlich nur in großen Städten mit Berufsfeuerwehr. Da hat man dann die freiwilligen mit den KatS-Fahrzeugen ausgestattet, die der Stadt aufgrund der Einwohnerzahlen großzügig zugeteilt wurden. In ländlichen Gebieten gab's da viel weniger. In unserem Landkreis z.B. nur ein einziger SW2000 (bei Ausdehnung von 50km Nordost bis Südwest), drei oder vier RW1 und kein einziges LF16-TS. Auch die Dekon-Fahrzeuge wurden toll verteilt. Da liest man Berichte, dass die in Berlin die Räder eckig standen bzw. mehrere ohne Verwendung in einer Halle jahrelang nebeneinander standen während andernorts nur jeder zweite Landkreis eines bekam.... ich kenne da eine freiwillige Feuerwehr einer deutschen Grosstadt, die flächendeckend ausschliesslich mit Kat-Schutz-Fahrzeugen ausggestattet war ... ohne diese Fahrzeuge hätten die armen Wichte zur Einsatzstelle laufen müssen ... was aber eh nur alle Jubeljahre mal nötig gewesen wäre ... echte Feierwehr halt ...
Gruß,
Michael
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Feuerwehr: MB LAF 911 B, Ziegler TLF8/24, Bj. 82
Privat: MB Unimog 406.121, Bj. 70, MB Unimog 403.123, Bj. 83, MB Unimog 435.115 (1300L, BW-SanKoffer), Bj. 88, Audi SQ5, Bj. 20
Feuerwehr: MB LAF 911 B, Ziegler TLF8/24, Bj. 82
Privat: MB Unimog 406.121, Bj. 70, MB Unimog 403.123, Bj. 83, MB Unimog 435.115 (1300L, BW-SanKoffer), Bj. 88, Audi SQ5, Bj. 20
- Ulf H
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Re: Feuwehrtechnik im Wandel
.. na also, liegen die Feuerwehrerfahrungen doch nicht soooo weit auseinander ...
... ja, die katschutzbefahrzeugte FFW war in einer deutschen Grossstadt mit Berufsfeuerwehr ...
Gruss Ulf
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Gruss Ulf
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- Knuddelbaerchen
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Re: Feuwehrtechnik im Wandel
Die FFW der Zukunft werden wohl eher das Problem haben Leute zu finden
die die Fahrzeuge fahren und bedienen wollen.
die die Fahrzeuge fahren und bedienen wollen.
Grüßle,
Bärchen
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- Ulf H
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Re: Feuwehrtechnik im Wandel
... das ist kein Zukunftsproblem, sondern bereits sehr real ... vor 25 Jahren konnte man es sich vielerorts noch leisten, Frauen vom Feuerwehrdienst fernzuhalten und Jugendliche erst ab 14 zur Feuerwehr zuzulassen ... heute werden Männlein und Weiblen gleichermassen bereits im Grundschulalter umworben, in der vagen Hoffnung dass wenigstens der ein oder andere länger dabeibleibt ... spätestens nach dem Umzug in eine andere Gegend ist es erfahrungsgemäss recht schwer von einer gewachsenen Feuerwehrtruppe als "vollwertiges" Mitglied anerkannt zu werden ... wer dann noch auswärts arbeitet ist eh zu den Zeiten wo der grösste Personalmangel herrscht nicht einsatzfähig ...
Gruss Ulf
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Re: Feuwehrtechnik im Wandel
Also wird die bereits erwähnte Idee in einem anderen Thread bald Realität, die private Feuerwehr kommt.
Dann wird erst gelöscht bei Vorkasse, wer nicht zahlen kann heizt weiter die Umgebung bis der Brennstoff
alle alle ist.
Ich habe gelesen das einige Gemeinden Zwangsverpflichtungen bei Brandeinsätzen durchführen wollen.
Aber ob das rechtlich gesehen eine Chance hat wage ich zu bezweifeln.
Dann wird erst gelöscht bei Vorkasse, wer nicht zahlen kann heizt weiter die Umgebung bis der Brennstoff
alle alle ist.
Ich habe gelesen das einige Gemeinden Zwangsverpflichtungen bei Brandeinsätzen durchführen wollen.
Aber ob das rechtlich gesehen eine Chance hat wage ich zu bezweifeln.
Grüßle,
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Re: Feuwehrtechnik im Wandel
Hallo
Solange sich kleinere Ort die Familien und Freundeswehr leisten können, und andere Interessierte konsequent hinaus geekelt werden, andere Ortsgruppen werfen aktive Mitglieder raus weil sie im Jahr 2 mal nicht zur Übung erschienen sind (Schichtarbeiter), bei 18 angesetzten Terminen.
Übungen darin bestehen im Feuerwehrhaus zu löschen. Es nach einem Umzug, innerhalb der Gemeinde, nicht möglich ist die Ortsgruppe zu wechseln. Da sehe ich das zum Großteil als hausgemachten Personalmangel.
Solange sich kleinere Ort die Familien und Freundeswehr leisten können, und andere Interessierte konsequent hinaus geekelt werden, andere Ortsgruppen werfen aktive Mitglieder raus weil sie im Jahr 2 mal nicht zur Übung erschienen sind (Schichtarbeiter), bei 18 angesetzten Terminen.
Übungen darin bestehen im Feuerwehrhaus zu löschen. Es nach einem Umzug, innerhalb der Gemeinde, nicht möglich ist die Ortsgruppe zu wechseln. Da sehe ich das zum Großteil als hausgemachten Personalmangel.
"Der Anfang einer jeden Katastrophe ist eine beschissene Vermutung"
Kalte Lötstellen, bei mir nicht. Ich habe mir bis jetzt bei jeder die Finger verbrannt.
Gasprüfungen für Wohnfahrzeuge nach G607 auch Gas-TÜV genannt
Kalte Lötstellen, bei mir nicht. Ich habe mir bis jetzt bei jeder die Finger verbrannt.
Gasprüfungen für Wohnfahrzeuge nach G607 auch Gas-TÜV genannt
- Pirx
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Re: Feuwehrtechnik im Wandel
Das nennt sich "Pflichtfeuerwehr" (im Gegensatz zur freiwilligen Feuerwehr), gibt es in Deutschland seit 1885 und wird auch heute noch in einigen Gemeinden Deutschlands so gehandhabt. Die Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr im Bedarfsfall ist rechtlich völlig abgesichert.Knuddelbaerchen hat geschrieben:Ich habe gelesen das einige Gemeinden Zwangsverpflichtungen bei Brandeinsätzen durchführen wollen.
Aber ob das rechtlich gesehen eine Chance hat wage ich zu bezweifeln.
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Re: Feuwehrtechnik im Wandel
Hallo Buclarisa,
was ist eine Freundesfeuerwehr, was willst Du in Deinem ersten Satz zum Ausdruck bringen?
Gruß
Alex
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Gruß
Alex
- Buclarisa
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Re: Feuwehrtechnik im Wandel
Hallo
Das sind die Familienmitglieder und deren Freunde der Feuerwehr die allabendlich große Übungen veranstalten und den großen Löschangriff im Feuerwehrhaus üben.
Das man das als ausenstehendes nicht Mitglied nicht versteht warum das so ist, ist erklärbar, aber es verschliest einem damit auch den Weg dahin.
Das sind die Familienmitglieder und deren Freunde der Feuerwehr die allabendlich große Übungen veranstalten und den großen Löschangriff im Feuerwehrhaus üben.
Das man das als ausenstehendes nicht Mitglied nicht versteht warum das so ist, ist erklärbar, aber es verschliest einem damit auch den Weg dahin.
"Der Anfang einer jeden Katastrophe ist eine beschissene Vermutung"
Kalte Lötstellen, bei mir nicht. Ich habe mir bis jetzt bei jeder die Finger verbrannt.
Gasprüfungen für Wohnfahrzeuge nach G607 auch Gas-TÜV genannt
Kalte Lötstellen, bei mir nicht. Ich habe mir bis jetzt bei jeder die Finger verbrannt.
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Re: Feuwehrtechnik im Wandel
Hallo.
Das es so etwas noch gibt..
Bei uns ist jede und jeder gerne willkommen!
Eine Frage an Dich:
Bist Du Mitglied der besagten Feuerwehr?
Gruß
Alex
Das es so etwas noch gibt..
Bei uns ist jede und jeder gerne willkommen!
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Bist Du Mitglied der besagten Feuerwehr?
Gruß
Alex
- Knuddelbaerchen
- Schrauber
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- Registriert: 2013-04-07 11:35:47
Re: Feuwehrtechnik im Wandel
Pirx hat geschrieben:Das nennt sich "Pflichtfeuerwehr" (im Gegensatz zur freiwilligen Feuerwehr), gibt es in Deutschland seit 1885 und wird auch heute noch in einigen Gemeinden Deutschlands so gehandhabt. Die Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr im Bedarfsfall ist rechtlich völlig abgesichert.Knuddelbaerchen hat geschrieben:Ich habe gelesen das einige Gemeinden Zwangsverpflichtungen bei Brandeinsätzen durchführen wollen.
Aber ob das rechtlich gesehen eine Chance hat wage ich zu bezweifeln.
Pirx
Pirx,
ich meinte eine andere Form der Verpflichtung. Nicht die Pflichtfeuerwehr war gemeint sondern die Verstärkung der freiwilligen Feuerwehr
bei Einsätzen durch ganz normale Bürger die mit der Feuerwehr sonst nichts im Sinne haben, außer dem Hilferuf wenn es brennt. Also
wäre das ein Mischmasch aus Freiwilligen und Zwangsverpflichteten.
Grüßle,
Bärchen
----------------------
im trübe angle
Bärchen
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im trübe angle
- Buclarisa
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Re: Feuwehrtechnik im Wandel
Hallo
Nein ich bin kein Mitglied mehr und werde auch keine Bemühungen mehr unternehmen dies zu ändern.
Das was die Mitglieder da tun sollen sie von mir aus auch weiterhin machen. Nur sollten sie es tunlichst lassen von aktiver Tätigkeit zu reden.
Nein ich bin kein Mitglied mehr und werde auch keine Bemühungen mehr unternehmen dies zu ändern.
Das was die Mitglieder da tun sollen sie von mir aus auch weiterhin machen. Nur sollten sie es tunlichst lassen von aktiver Tätigkeit zu reden.
Zuletzt geändert von Buclarisa am 2013-05-27 23:49:08, insgesamt 1-mal geändert.
"Der Anfang einer jeden Katastrophe ist eine beschissene Vermutung"
Kalte Lötstellen, bei mir nicht. Ich habe mir bis jetzt bei jeder die Finger verbrannt.
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Re: Feuwehrtechnik im Wandel
Hallo.
Das ist schade und für mich ehrlichgesagt nicht erklärbar.
Aber das muss jede, bzw. jeder für sich selbst entscheiden.
Gruß
Alesx
Das ist schade und für mich ehrlichgesagt nicht erklärbar.
Aber das muss jede, bzw. jeder für sich selbst entscheiden.
Gruß
Alesx