TÜV will H-Zulassung streichen...

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4x4-Novize
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TÜV will H-Zulassung streichen...

#1 Beitrag von 4x4-Novize » 2012-12-07 22:05:03

Hallo,

habe glaube mal einen ähnlichen thread gesehen, aber nicht wieder gefunden.

Also, ich war heute beim Tüv wegen der alljährlichen HU.

Bevors noch in der Halle reinging, kam der Herr Oberprüfer raus, geht um den LKW und mosert unendlich
wegen der Rostschutzfarbenflecken..... hab ja angefangen die Roststellen auszubessern.....
Langes Palaver kurzer Sinn:
Der Prüfer will mir deswegen keine Plakete erteilen und zwar solange bis "... die Ausbesserungen soweit nicht mehr vom alten Lack mehr zu erkennen sind..." sprich, ich soll eine komplette Neulackierung
machen. Obendrein drohte er damit die H-Zulassung zu entziehen.
Mein Einwand, dass die Arbeit längst noch nicht fertig ist und der Lack neu aufgebaut wird und eben die HU dazwischen liegt, ließ er nicht gelten.

Fast schon witzig dagegen, dass er sich über die fehlenden Blaulichter monkiert hat, die der Gutachter unbedingt rumter haben wollte.
:sick:
Egal wie man sich dreht, es ist immer falsch.
:sick: :cold:

Und überhaupt. H-Zulassung ist ausschließlich Privileg einer Verpflichtung den Wagen (erstklassig und parcourfähig) zu unterhalten.

Gut, H-Zulassung soll Zustand 3 sein, nur ein LKW nach 30 Jahren sieht schon mal anders aus, als ein PKW. Und die Intervalle um 1 Jahr gekürzt. Wie soll das gehen, wenn man einen Wagen aufbauen will und der zeitliche Rahmen wird überschritten???

Irgendwie blieb der Eindruck, entweder ist man Robert Geiss mit gutgefüllten Bankkonto, oder man hat zuhause ein Oldtimermuseum mit angeschlossener Werkstatt, als Voraussetzung für das Besitzen der H-Zulassung.

Das es auch andere Leute gibt, die auch mit Engagment und Einsatz, die fehlende Knete wettmachen, kommt in diesem Universum nicht vor.
:wack: :mad: :motz:

Völlig unverständlich für mich, hier gibts noch ein fast gleichen Maggi mit neuer Plakete rumfahren, der als Banner-Werbeträger und der Lack wirklich total verunzt ist, min. noch mal eine Stufe unter meinen. Irgendwie paßt das nicht zusammen.

Was soll ich machen????
:ring:

Schönes Wochenende

Schorsch

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TobiasXY
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Re: TÜV will H-Zulassung streichen...

#2 Beitrag von TobiasXY » 2012-12-07 22:09:12

Anderen Tüver suchen fertig...

Filly

Re: TÜV will H-Zulassung streichen...

#3 Beitrag von Filly » 2012-12-07 23:06:42

4x4-Novize hat geschrieben:Obendrein drohte er damit die H-Zulassung zu entziehen.
Mein Einwand, dass die Arbeit längst noch nicht fertig ist und der Lack neu aufgebaut wird und eben die HU dazwischen liegt, ließ er nicht gelten.
Das ist konsequent.
Die HU stellt nur eine Momentaufnahme dar. Wenn das Fahrzeug in dem Moment nicht mehr die Kriterien für eine H-Zulassung erfüllt, dann sind die Prüfer dazu angehalten, die H-Zulassung zu entziehen. Das kommt aber weniger vom TÜV selbst als vom Finanzamt, das an höheren Kfz-Steuereinahmen interessiert ist. Überhaupt kontrollieren die Prüforganisationen nur geltende Gesetze und erfinden keine neue.

Vielleicht hat der Prüfer mal eins aufn Deckel bekommen weil er zu großzügig war? Oder isser doch ein Miesepeter?
Eine schnelle zielführende Lösung wird sein es bei nem anderen Prüfer zu probieren.

Bei den Prüforganisationen is grad ziemlich Feuer unterm Dach nachdem für rund 10.000 Fahrzeuge eine Wiederholung der HU angeordnet wurde. Eine Prüforgansiation prüft jetzt schon nicht mehr, es wurden sogar Prüfer in Handschellen aus der Werkstatt abgeführt.

Letzte Woche hab ich ein Auto gekauft, das eine gültige HU bis Mitte 2014 hat. Die Reifen auf dem Ding sind ca. 30 Jahre alt und völlig marode. Bei der Bremse stellt sich so nach dem dritten Mal durchtreten eine Bremswirkung ein. Die gültige HU war für mich mit Kaufargument, aber ich hätte mir gewünscht wenn die D... hier mal so ordentliche Arbeit geleistet hätte wie es der TÜV immer bei meinen Fahrzeugen macht. Dann hätte das Fahrzeug einige Baustellen weniger zu einem vermutlich kaum höheren Verkaufspreis.

Christoph

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Re: TÜV will H-Zulassung streichen...

#4 Beitrag von Christian La322 » 2012-12-08 9:03:27

Hallo!
Wichtig ist das der Prüfer sich keine Notizen gemacht hat oder anders ausgedrückt das er einen Prüfbericht geschrieben hat und Du schon bezahlt hast!
Dann ist die Geschichte im Zentralrechner gespeichert und egal wo Du auftauchst und die Daten eingegeben werden kommt der Erstbericht zu Tage.
Ich habe in einem anderen thread einen auf den Deckel bekommen weil ich mal erwähnt habe das der Tüv den H Status wieder aberkennen kann.
Leider hatte ich keine Quelle gefunden wo dieses vermerkt ist.
Wo kann man das denn nachlesen ??
Aber wenn es doch nur die Vorbereitungen für eine spätere Lackierung sind kann ich den Prüfer nicht verstehen, vor 30 Jahren hat man bestimmt nicht die Familienkutsche abgemeldet um den Steinschlag zu entfernen der auf der Motorhaube ist.
Ein Bandkollege fährt einen Opel Record C und hat diesen schwarz matt gelackt ,der Tüv sagte das es auch schon vor 30 Jahren solche Rallye Autos gab. Er hat zwar nicht den Zustand 1 damit erreicht aber was solls :lol:
Gruss der Christian aus Moers

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Re: TÜV will H-Zulassung streichen...

#5 Beitrag von MartinK » 2012-12-08 9:31:55

Hei.

Meine TÜV Station hat zwar den Blick für das Wesentliche, hat aber auch schon Plaketten NICHT erteilt wenn das Fahrzeug den Status des "Kraftfahrtechnischen Kulturgutes" nicht mehr erfüllt.

Wisst ihr was? Ich habe sogar Verständnis dafür. Die H-Zulassung ist kein Automatismus, der mit dem 30. Geburtstag des Fahrzeuges eintritt und ich gebe zu daß ich mich schon auch etwas veräppelt fühle wenn ich verlauste und in 5 verschiedenen Farben vor sich hin rostenden Fahrzeuge sehe, die das H im Kennzeichen tragen.

Die Regularien für roten Oldiekennzeichen wurden auch aus dem Grunde streng verschärft weil einige (wenige) die Regeln ausgehöhlt haben. Stichwort Mißbrauch. Das schafft unwohlsein und hat den Schein von Ungerechtigkeit.

Egal wie Dein Laster aussieht - ich habe ihn nicht gesehen - solltest du zusehen ihn in Ordnug zu bringen, denn wegen solcher Diskussionen werden die Regeln immer schärfer werden und darunter leiden nicht nur die, die es übertreiben und mißbrauchen, sondern noch viel mehr Leute, die es gut meinen mit der Oldtimerei.

Gruss

MartinK
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Re: TÜV will H-Zulassung streichen...

#6 Beitrag von TobiasXY » 2012-12-08 10:05:34

Oder eben den besseren Weg gehen und den Zustand aufpeppen fertig..dann hast auch eine Kerbe im Brett und so ;)

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Re: TÜV will H-Zulassung streichen...

#7 Beitrag von husky869 » 2012-12-08 10:06:23

@4x4novize: Klingt so, als wenn Du bei der DEKRA gewesen wärst?

Grüße
Michael
Armut ist ohne Geld gar nicht denkbar.
Mit aber auch nicht.

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Re: TÜV will H-Zulassung streichen...

#8 Beitrag von lura » 2012-12-08 10:16:58

Hängt glaube ich nicht von der Prüforganisation ab. ist Menschenabhängig. Zur Dekra in HH-B... fahre ich nicht mehr, seitdem dort ein neuer Prüfer ist. Aberkennung der Plakette wegen schiefem Nummerschild war da so ein thema. :wack:

Bernd
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Re: TÜV will H-Zulassung streichen...

#9 Beitrag von TobiasXY » 2012-12-08 10:41:32

lura hat geschrieben: Aberkennung der Plakette wegen schiefem Nummerschild war da so ein thema. :wack:

Bernd
Jetzt nimmst uns aber auf die Schulter, so hoffe ich jedenfalls :lol:

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Re: TÜV will H-Zulassung streichen...

#10 Beitrag von MartinK » 2012-12-08 11:10:10

TobiasXY hat geschrieben:Oder eben den besseren Weg gehen und den Zustand aufpeppen fertig..dann hast auch eine Kerbe im Brett und so ;)
So sehe ich das auch. Je mehr der Prüfer den Eindruck hat man kümmert sich ordentlich um seine karre, desto einfacher verläuft die HU. Wenn dann eben neben dutzend anderen Mängeln noch ein schiefes Kennzeichen dazukommt, dann bringt das evtl den nötigen Minuspunkt.

Es ist nie eine Kleinigkeit alleine, die die HU verwehrt.

MartinK
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Re: TÜV will H-Zulassung streichen...

#11 Beitrag von itsche » 2012-12-08 12:52:10

MartinK hat geschrieben:Hei.

Meine TÜV Station hat zwar den Blick für das Wesentliche, hat aber auch schon Plaketten NICHT erteilt wenn das Fahrzeug den Status des "Kraftfahrtechnischen Kulturgutes" nicht mehr erfüllt.

Wisst ihr was? Ich habe sogar Verständnis dafür. Die H-Zulassung ist kein Automatismus, der mit dem 30. Geburtstag des Fahrzeuges eintritt und ich gebe zu daß ich mich schon auch etwas veräppelt fühle wenn ich verlauste und in 5 verschiedenen Farben vor sich hin rostenden Fahrzeuge sehe, die das H im Kennzeichen tragen.

Die Regularien für roten Oldiekennzeichen wurden auch aus dem Grunde streng verschärft weil einige (wenige) die Regeln ausgehöhlt haben. Stichwort Mißbrauch. Das schafft unwohlsein und hat den Schein von Ungerechtigkeit.

Egal wie Dein Laster aussieht - ich habe ihn nicht gesehen - solltest du zusehen ihn in Ordnug zu bringen, denn wegen solcher Diskussionen werden die Regeln immer schärfer werden und darunter leiden nicht nur die, die es übertreiben und mißbrauchen, sondern noch viel mehr Leute, die es gut meinen mit der Oldtimerei.

Gruss

MartinK

ich würde aber doch unterscheiden um was für ein fahrzeug es sich handelt. ich finde, dass ein 30 jahre alter lkw auch benutzt (nicht heruntergekommen oder völlig verrostet) aussehen darf. denn das entspricht eben seiner funktion.
ein ebenso alter porsche etwa sollte dagegen möglichst gepflegt aussehen und keine lackschäden oder dellen haben, denn das entspricht dann eben wieder seiner funktion.

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Re: TÜV will H-Zulassung streichen...

#12 Beitrag von MUSKOLUS » 2012-12-08 14:44:19

Hm, ich sehe da ein generelles Problem bei der Bewertung von Kulturgut.
Mein H-Oldtimer hat vor über 20 Jahren aufwändig den damals modernen Rat-Look bekommen. Das völlig intakte Blech wurde z.B. teilweise mit Säure behandelt. Außerlich ist der Wagen also voller Roststellen, technisch natürlich topfit. Viele Details sind bewusst so gestaltet, dass sie zwar legal sind aber Anstoß erregen.
Dahinter stand damals eine Bewegung, die sich bewusst gegen übermäßigen Konsum und die "Wegwerfgesellschaft" abgrenzen wollte. Beides, "Konsum" und "Wegwerfgesellschaft" wird an kaum einem Gegenstand so verdeutlicht wie am Auto. Den Wagen also bewusst gegen die vorherrschenden Werte in der Gesellschaft zu gestalten ist also die hier gepflegte Kultur gewesen. Inzwischen erhalte ich den Wagen und damit die Erinnerung an das damalige Weltbild wach. Meiner Meinung nach leiste ich damit einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung dieses Kulturgutes.
Vor dem Hintergund schwindender Ressourcen scheint mir die Erinnerung an dieses Weltbild wichtiger denn je. Bei einer subjektiven Bewertung des äußeren Erscheinungsbildes während der Hauptuntersuchung schneidet der Wagen schlecht ab. Note 3 wäre unerreichbar.

Was ist also erhaltenswertes Kulturgut? Geht es hier um ADAC-Konsumenten-Autofahrerkultur oder um unabhängige, wegweisende Gedanken mit einer für diesen Planeten lebenswichtigen Aussage?
Jedes Fahrzeug, das älter als 30 ist und in einem technischen guten und sicherem Zustand erhalten bleibt ist meiner Meinung nach Kulturgut. Seine möglichst lange Erhaltung schont Ressourcen und steht somit für eine Kultur der Nachhaltigkeit.

Nachdenkliche Grüße,
Andreas

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Re: TÜV will H-Zulassung streichen...

#13 Beitrag von KATzenbaendigerin » 2012-12-08 15:02:51

Hallo Leute,

in unserem Gesetz für H-Zulassung ist alles so geregelt wie der TÜV ´ ler es verlangt. Wir waren am 6.12 mit unserem KAT Bj 78 beim TÜV (H - Zulassung für LKW mit Pritsche ) und haben diesem auf Sonderkfz - Wohnmobil umschreiben lassen was kein Problem war. In
unserem Schein steht jetzt So.KFZ Wohnmobil über 2,8 Tonnen / Oltimer. Das Gesetz sagt zwar LKW mit H zu Womo umschreiben geht nicht, jedoch kommt danach im Gesetz der nette Satz alle Technischen Umbauten die in den ersten 10 Jahren des Fahrzeugs möglich gewesen sind dürfen geändert werden. Somit ist auch Womo möglich - jedoch muss die Bestimmung für Womo´s eingehalten werden.
Also Küche mit Kochstelle und Waschbecken - ein festes Bett mit - ein Tisch mit Sitzmöglichkeit und am Herd eine Stehhöhe von mindestens 1,7 m.

mfg KATzenbaendiger
Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben.“
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Re: TÜV will H-Zulassung streichen...

#14 Beitrag von Firetrucker » 2012-12-08 15:14:23

TobiasXY hat geschrieben:Anderen Tüver suchen fertig...
wird in Kombination mit einer weitergehenden Instandsetzung des Fahrzeug (muss ja nicht der Endzustand sein) sicher die beste Möglichkeit sein...hier in der Region gibts auch so einen Prüfer, der an guten Tagen ein wirklich netter Mensch ist, aber an schlechten Tagen (was gehst du auch Freitags zur HU? Da will jeder nur schnell Wochenende haben...) scheinbar reihenweise die Autos durchrasseln läßt...Zudem muss man unterscheiden, was der Prüfer hauptsächlich macht....der von mir erwähnte Prüfer macht quasi nur Motorräder und PKW, ab und an nur mal LKW...entsprechend sah es für einen mir bekannten Kastenwagen düster aus...ein Jahr vorher umfassend instandgesetzt und ohne Mängel durch den TÜV gekommen, sollte er am folgenden TÜV-Termin wegen plötzlich vier defekter Stoßdämpfer die begehrte Plakette nicht erhalten haben (Prüfmethode: am Aufbau, der voll beladen war, gewackelt, kein sichtbarer Ölaustritt an den Dämpfern)...Fahrzeug wurde ausgemustert und verkauft...der neue Besitzer fährt beim TÜV vor, ohne was dran gemacht zu haben: ohne Mängel.... :wack:

im Oktober wieder: anderer Kastenwagen, ich fahre wohlweislich mit dem NICHT bei diesem Prüfer vor...der dortige andere Prüfer hat einen Allrad-Bremer und interessiert sich auch so sehr für LKW...Plakette kein Problem....

Wenn mein Fahrzeug in Ordnung ist, brauche ich mir eigentlich keine Gedanken zu machen, aber gerade wenn es in den sensiblen H-Bereich reingeht und irgendwas grenzwertiges direkt ins Auge sticht, kann es eng werden...

@MUSKOLUS: ich glaub, kein anderes Thema hat die Oldi-Szene in den letzten Jahren so gespalten wie der Rat-Look :D
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Re: TÜV will H-Zulassung streichen...

#15 Beitrag von Firetrucker » 2012-12-08 15:15:41

KATzenbaendigerin hat geschrieben: Das Gesetz sagt zwar LKW mit H zu Womo umschreiben geht nicht, jedoch kommt danach im Gesetz der nette Satz alle Technischen Umbauten die in den ersten 10 Jahren des Fahrzeugs möglich gewesen sind dürfen geändert werden. Somit ist auch Womo möglich - jedoch muss die Bestimmung für Womo´s eingehalten werden.
Hey, habt ihr für diesen Passus zufällig auch nen Link griffbereit?
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Re: TÜV will H-Zulassung streichen...

#16 Beitrag von captain T » 2012-12-08 18:01:16

Ich glaub nicht, dass alle privaten Prüforganisationen ihre Berichte in einem "Zentralrechner" speichern. Anyway - Mein Tipp ist - das Fahrzeug herrichten und dann zu einem anderen Prüfer gehen. Ich dachte immer Zustand 2 -also gut- sei gefordert. Klar darf ein LKW auch Gebrauchsspuren haben, aber eine halbfertige Restauration ist halt weder 3 noch 2.. Ich habe meine bisherigen Fahrzeuge immer erst dann zum H-Gutachten vorgestellt, wenn ich der Meinung war sie sind soweit... Geht halt bei einer "rollen Restaurierung" nicht - ist mir schon klar.

Viele Grüße aus dem Schwarzen Wald

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Re: TÜV will H-Zulassung streichen...

#17 Beitrag von KATzenbaendiger » 2012-12-08 20:01:26

1. Allgemeine Voraussetzungen
für eine positive Begutachtung
gem. § 23 StVZO

Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls
Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der
Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens
30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig.

3.4. Spezifische Besonderheiten bei Nutzfahrzeugen
Bezüglich der allgemeinen Baugruppen gelten sinngemäß die vorstehenden Festlegungen
für Fahrzeuge.
3.4.1. Aufbau
Nur Original-Aufbau oder originalgetreuer Nachbau oder zeitgenössische Variante zulässig.
3.4.2. Lack
Nur zeitgenössische Reklamemotive und Firmenaufschriften zulässig

Link zum TÜV Süd mit allen Daten: http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... dtimer.pdf


mfg die KATzenbande
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Re: TÜV will H-Zulassung streichen...

#18 Beitrag von captain T » 2012-12-08 21:21:58

"Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens
30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig."
Wenn sie so alt sind, sind sie doch zeitgenössisch - oder :-)
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Re: TÜV will H-Zulassung streichen...

#19 Beitrag von Ulf H » 2012-12-08 21:43:06

...nicht unbedingt ... hat ein 50 Jahre altes Fahrzeug vor 35 Jahren eine andere Bereifung bekommen, so ist die nach den Baujahr +10-Jahresregelung eben nicht mehr zeitgenössisch ...

Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!

Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!

Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.

Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.

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Re: TÜV will H-Zulassung streichen...

#20 Beitrag von captain T » 2012-12-09 13:27:46

Oh ja - die ganz alten (Fahrzeuge) unter uns betrifft´s natürlich ....Das habe ich schon verstanden, dürfte aber nich die Mehrheit der user hier sein- oder?

Viele Grüße

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Re: TÜV will H-Zulassung streichen...

#21 Beitrag von Firetrucker » 2012-12-09 14:31:30

KATzenbaendiger hat geschrieben:1. Allgemeine Voraussetzungen
für eine positive Begutachtung
gem. § 23 StVZO

Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls
Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der
Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens
30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig.

3.4. Spezifische Besonderheiten bei Nutzfahrzeugen
Bezüglich der allgemeinen Baugruppen gelten sinngemäß die vorstehenden Festlegungen
für Fahrzeuge.
3.4.1. Aufbau
Nur Original-Aufbau oder originalgetreuer Nachbau oder zeitgenössische Variante zulässig.
3.4.2. Lack
Nur zeitgenössische Reklamemotive und Firmenaufschriften zulässig

Link zum TÜV Süd mit allen Daten: http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... dtimer.pdf


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Re: TÜV will H-Zulassung streichen...

#22 Beitrag von 4x4-Novize » 2012-12-09 15:01:24

Oooohhh,

das Thema scheint auch an anderen Stellen zu brennen.... nicht nur bei der Farbe.

Nochmal zurück zu meinen Problem.
Eine HU hat nicht stattgefunden! Ist also auch nicht registriert im System.
Mmmh, dass man freitags besser nicht hinfährt.... man lernt eben nie aus. :(

Und um Missverdständisse zu vermeiden.
Es geht ja nicht darum eine Schrottbeule (wenn ich mir somanche Karre aus dem Osten oder Südosten, die auf unseren Grünen-Zonen-Straßen ungeniert fährt.... :motz: :wack: ....) durchzuwinken, sondern eine lebenspraktische Entscheidung zu treffen.
Wenn ich mir im anderen fred die Diskussionen über Lackaufbau so durchlese, brauchen die Wochen/Monate bevor der Lack wieder glänzt. Das sollte eben bei der HU auch berücksichtigt werden.
Wahrung des "fahrzeugtechnischen Kulturgutes" sollte eben auch offentsichtliche längerandauernde Repararturen dazu gehören....... Wenn ich Kanzler bin, werd ich das sofort ändern. :cool:


Naja, werd mein Glück eben beim anderen TÜVler versuchen.
:positiv:

biglärry

Re: TÜV will H-Zulassung streichen...

#23 Beitrag von biglärry » 2012-12-09 20:48:59

Filly hat geschrieben:
Bei den Prüforganisationen is grad ziemlich Feuer unterm Dach nachdem für rund 10.000 Fahrzeuge eine Wiederholung der HU angeordnet wurde. Eine Prüforgansiation prüft jetzt schon nicht mehr, es wurden sogar Prüfer in Handschellen aus der Werkstatt abgeführt.

Letzte Woche hab ich ein Auto gekauft, das eine gültige HU bis Mitte 2014 hat. Die Reifen auf dem Ding sind ca. 30 Jahre alt und völlig marode. Bei der Bremse stellt sich so nach dem dritten Mal durchtreten eine Bremswirkung ein. Die gültige HU war für mich mit Kaufargument, aber ich hätte mir gewünscht wenn die D... hier mal so ordentliche Arbeit geleistet hätte wie es der TÜV immer bei meinen Fahrzeugen macht. Dann hätte das Fahrzeug einige Baustellen weniger zu einem vermutlich kaum höheren Verkaufspreis.

Christoph

Dazu hab ich heute ein paar interessante Insiderinfo bekommen. Scheinbar kam es desöfteren vor dass in europäischen Gefilden LKW und PKW aber besonders LKW von ausländischen Kontrollbehörden geprüft wurden die erst kurz zuvor in Deutschland bei dort ansässigen Prüfbehörden untersucht wurden und eine Zulassung bekamen. Bei auswärtigen Kontrollen die kurz nach den deutschen Prüfungen unternommen wurden, wurden dann aber so schlimme Mängel festgestellt dass die LKW teils sogar stillgelegt werden mussten und das wurde dann wiederum den deutschen Behörden mitgeteilt. Daraufhin kam es wohl zu bestimmten Reaktionen.

rhenser
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Re: TÜV will H-Zulassung streichen...

#24 Beitrag von rhenser » 2012-12-09 20:58:59

KATzenbaendigerin hat geschrieben:Hallo Leute,

in unserem Gesetz für H-Zulassung ist alles so geregelt wie der TÜV ´ ler es verlangt. Wir waren am 6.12 mit unserem KAT Bj 78 beim TÜV (H - Zulassung für LKW mit Pritsche ) und haben diesem auf Sonderkfz - Wohnmobil umschreiben lassen was kein Problem war. In
unserem Schein steht jetzt So.KFZ Wohnmobil über 2,8 Tonnen / Oltimer. Das Gesetz sagt zwar LKW mit H zu Womo umschreiben geht nicht, [/b]jedoch kommt danach im Gesetz der nette Satz alle Technischen Umbauten die in den ersten 10 Jahren des Fahrzeugs möglich gewesen sind dürfen geändert werden. Somit ist auch Womo möglich - jedoch muss die Bestimmung für Womo´s eingehalten werden.
Also Küche mit Kochstelle und Waschbecken - ein festes Bett mit - ein Tisch mit Sitzmöglichkeit und am Herd eine Stehhöhe von mindestens 1,7 m.

mfg KATzenbaendiger
Hallo Katzenbändiger,
den Beleg für diesen Passus habe ich leider nicht finden können.
Kannst Du da noch mal nachlegen?
Grüße
Harry

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Re: TÜV will H-Zulassung streichen...

#25 Beitrag von rhenser » 2012-12-10 19:35:42

Danke Woodbridge!

Die hier in Rede stehende Arbeitsanweisung ist mir bekannt.
Im Gesetz hat dieses Verbot nie gestanden. Die Auslegung durch diese (alte) Arbeitsanweisung ist schlicht falsch.
Das ist wohl auch der Grund, weshalb davon nichts mehr in der neuen Arbeitsanweisung zu finden ist.

Ich hatte hier vor längerem mal eine amtliche Auskunft gepostet, die genau in diese Richtung geht. In der heisst es einfach nur:
"Die Frage der Schlüsselung stellt sich dabei nicht"
Das Zauberwort heisst "zeitgenössisch". Wenn Dein Auto von außen original ist und von innen aus der Zeit, dann ist das H-Kennzeichen zuzuteilen. (Also kein 44 Zoll Flatscreen und Laserschau, sondern Gasherd und Prielblumen)
Dann sollte es klappen.
(Ach ja, ich vergaß, wir sind hier in Deutschland. Da ist Recht bekommen manchmal schwierig, wenn jemand "amtliches" sich was in den Kopf gesetzt hat.)

Grüße
Rhenser

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uta+micha
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Re: TÜV will H-Zulassung streichen...

#26 Beitrag von uta+micha » 2012-12-10 21:23:01

captain T hat geschrieben:Ich glaub nicht, dass alle privaten Prüforganisationen ihre Berichte in einem "Zentralrechner" speichern.
Captain T
Da muß ich Dich leider enttäuschen.
Vor ein paar Wochen haben mir irgendwer das vordere Kennzeichen von meinem Mondeo geklaut.
Als ich ein Neues Kennzeichen beantragt haben , hat die nette Sachbearbeiterin mal eben per Internet bei GTÜ und Tüv nachgeschaut und hatte die letzten Prüfberichte griffbereit.
Micha
Leben sollte nicht eine Reise zum Grab mit der Absicht sein, sicher in einem attraktiven und gut bewahrten Körper zu sterben, sondern eher heineinzugleiten mit Schokolade in der einen und einem Glas Wein in der anderen Hand, den Körper gründlich verbraucht, völlig abgenutzt und 'WOOO HOOOOO was eine Fahrt" zu schreien!

frizzz
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Re: TÜV will H-Zulassung streichen...

#27 Beitrag von frizzz » 2012-12-10 22:52:12

uta+micha hat geschrieben:
captain T hat geschrieben:Ich glaub nicht, dass alle privaten Prüforganisationen ihre Berichte in einem "Zentralrechner" speichern.
Captain T
Da muß ich Dich leider enttäuschen.
Vor ein paar Wochen haben mir irgendwer das vordere Kennzeichen von meinem Mondeo geklaut.
Als ich ein Neues Kennzeichen beantragt haben , hat die nette Sachbearbeiterin mal eben per Internet bei GTÜ und Tüv nachgeschaut und hatte die letzten Prüfberichte griffbereit.
Micha
letzte hu steht doch im fhrzgschein.....
b

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KATzenbaendiger
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Re: TÜV will H-Zulassung streichen...

#28 Beitrag von KATzenbaendiger » 2012-12-11 13:29:41

Hallo Leute,

im folgenden Gesetz ist alles genau beschrieben um WOMO H für LKW zu bekommen . Es muss halt zeitgenössisch sein - zb. KAT mit Shelter und kein neuer GFK Koffer !

Zitat TÜV Süd:

Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern gem. § 23 StVZO

Vorwort
Im Rahmen von Begutachtungen gem. § 23 StVZO können Unterschiede bei der Beurteilung der
Fahrzeuge auftreten. Gerade der Begriff „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“, der in der Richtlinie
für die Begutachtung von Oldtimern genannt ist und als Grundvoraussetzung für die Zuteilung eines
Oldtimerkennzeichens gilt, ermöglicht unterschiedliche Interpretationen bei der Begutachtung von
Fahrzeugen gemäß § 23 StVZO.
Deshalb wurde ein Anforderungskatalog erstellt, der einer Begutachtung zugrunde gelegt werden
muss.
Der Anforderungskatalog dient der Entscheidungsfindung im Rahmen einer Begutachtung von Fahrzeugen
aller Klassen gemäß § 23 StVZO. Er hat das Ziel, einheitliche Anforderungen und Beurteilungskriterien
zu definieren, damit es zu vergleichbaren Beurteilungsergebnissen kommt.
Der Anforderungskatalog stellt selbst nur einen allgemeinen Rahmen dar. Über Detailabstimmungen
verständigen sich die zuständigen Stellen mit einer Arbeitsanweisung für Oldtimer im Arbeitskreis
Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung (AKE).
Inhalt
1. Allgemeine Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gem. § 23 StVZO
2. Mindestzustand des Fahrzeugs
3. Duchführung der Begutachtung
• Fahrzeugidentität
• Aufbau / Karosserie
• Rahmen und Fahrwerk
• Motor und Antrieb
• Bremsanlage
• Lenkung
• Reifen / Räder
• Elektrische Anlage
• Innenraum
• Spezifische Besonderheiten bei Krafträdern
• Spezifische Besonderheiten bei Nutzfahrzeugen
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1. Allgemeine Voraussetzungen
für eine positive Begutachtung
gem. § 23 StVZO:
Nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend
dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des
kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, können als Oldtimer eingestuft werden und die
Schlüsselnummer „0098“ erhalten (§ 2 Nr. 22 FZV). Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals
in Verkehr gekommen sind, aber die bezüglich der Erstzulassung diese Bedingung nicht
erfüllen, unterliegen der Nachweispflicht des Verfügungsberechtigten. Gegebenenfalls ist eine
Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Die Orginalität muss in allen Hauptbaugruppen gegeben sein. Im Zweifelsfall sind erforderliche
Nachweise vom Verfügungsberechtigten beizubringen. Die sachverständige Beurteilung einer
Abweichung im Einzelfall ist vom aaSoP oder Pl jeweils mit der „Technischen Leitung“ der
Überwachungsinstitution abzustimmen.
Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls
Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der
Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens
30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig.
Das vorgestellte Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. Voraussetzung dafür ist
die nachgewiesene Vorschriftsmäßigkeit und ein Zustand gemäß Ziffer 2.
2. Mindestzustand des Fahrzeugs:
Eine positive Begutachtung setzt grundsätzlich die Einhaltung folgender Bedingungen voraus:
ohne erkennbare technische Mängel im Sinne der StVZO unter Berücksichtigung des damaligen
Standes der Technik und Vorschriftenlage,
nur leichte für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessene Gebrauchsspuren
(Patina ja, aber Fahrzeug nicht „verbraucht“),
kein Fehlen wesentlicher Teile,
keine erkennbaren Unfallrestschäden oder Anzeichen unsachgemäßer Instandsetzung und
die wesentlichen Baugruppen befinden sich weitgegend in Originalkonfiguration, im Originalzustand
oder im nachweislich zeitgenössischen Zustand.
Entspricht das Fahrzeug nicht diesen Bedingungen, ist eine positive Einstufung als Oldtimer zur Pflege
des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes im Regelfall nicht möglich.
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3. Durchführung der Begutachtung:
Die nachfolgend aufgeführten Prüfpositionen sind Pflicht-Prüfpunkte für den aaSoP oder Pl bezüglich
des Originalzustands.
3.1. Fahrzeugidentität
Das Gesamt-Fahrzeug muss eindeutig zu identifizieren sein.
Original-FIN oder TP-Nr. vohanden.
Bis EZ 01.10.1969 kann FIN elektrisch eingraviert oder auf einem separaten aufgenieteten
Blechschild angebracht sein.
Ist keine Identifikation möglich, ist nach § 59 Abs. 3 StVZO zu verfahren.
Fabrikschild nach § 59 StVZO oder EG-Ausführung vorhanden, ein originales Fabrikschild
kann beibehalten werden.
Motor-Nummer bzw. Motortyp/Kennzeichnung muss original und sichtbar (z.B. durch eingeschlagene
Nummer/Typ, durch Gussnummern) oder durch Übereinstimmung der optischen
Erscheinung, ggf. inkl. der Nebenaggregate nachvollziehbar sein.
3.2. Anforderungen an die Hauptbaugruppen des Fahrzeugs
Das äußere Gesamterscheinungsbild des Fahrzeugs entspricht dem damaligen
Originalzustand.
Weitere Anforderungen sind:
3.2.1. Aufbau / Karosserie
3.2.1.1. Außenhaut
Nur originales und zeitgenössisches Erscheinungsbild zulässig.
Nur Originalwerkstoff bzw. bei Anbauteilen anderer freigegebener Werkstoff zulässig.
Änderung der Fahrzeug- und Aufbauart unzulässig, es sei denn die Änderung ist
zeitgenössisch.
Ausnahme: Sofern im Rahmen der Fahrzeugbaureihe genehmigt,
z. B.: Umbau Coupé in Cabrio oder Pkw in Lkw, zulässig.
3.2.1.2. Lack
Nur zeitgenössische Farbgebung zulässig, d. h. gemusterte Lacke und/oder Motive (Airbrush)
nur zulässig als zeitgenössische Designvariante, Reklamemotiv oder damalige Firmenaufschrift.
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3.2.1.3. Karosserie
Instandsetzungen dürfen das Gesamterscheinungsbild nicht beeinträchtigen und müssen
fachgerecht ausgeführt sein.
3.2.2. Rahmen und Fahrwerk
3.2.2.1. Rahmen
Nur Originalausführung, Originalersatzteil oder vom Hersteller freigegebene Nachfertigung
zulässig.
3.2.2.2. Fahrwerk
Nur Originalausführung oder Originalersatzteil und zeitgenössische Umrüstung(en) mit Werksfreigabe
und/oder Prüfzeugnis zulässig.
3.2.3. Motor und Antrieb
3.2.3.1. Motor
Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
Motor-Peripherie: Nur Originalbaugruppen (z. B. Gemischaufbereitung) oder zeitgenössische
Änderung mit Werksfreigabe und/oder Prüfzeugnis zulässig.
Bei Nachrüstung mit Abgasreinigungssystemen gelten die Anforderungen
der 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO.
Nachbau der Abgasanlage in Edelstahl nur ohne Verschlechterung des Abgas- und
Geräuschverhaltens zulässig.
Nachrüstung einer Gasanlage nur zulässig, wenn innerhalb der ersten 10 Betriebsjahre
erfolgt oder zeitgenössisch nachgerüstet.
3.2.3.2. Getriebe
Nur Originalausführung oder Getriebe aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
3.2.4. Bremsanlage
Nur Originalausführung oder Anlage aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
Zeitgenössischer Umbau von mechanischer auf hydraulische Betätigung.
Umbau Einkreis- auf Zweikreisanlage zulässig.
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3.2.5. Lenkung
Nur Originalausführung oder Anlage aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
Zeitgenössisches Sonderlenkrad, wenn Original oder mit Prüfzeugnis zulässig.
3.2.6. Reifen / Räder
Nur Originalausführung oder Rad-/Reifenkombination aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
Zeitgenössische Umrüstung mit Prüfzeugnis oder Werksfreigabe zulässig.
Umrüstung Diagonal- auf Radial-Reifen bei vergleichbaren Abmessungen zulässig.
3.2.7. Elektrische Anlage
3.2.7.1. Lichttechnische Einrichtungen (LTE)
Nur Originalausführung oder Anlage aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
Bei Umbauten oder Nachrüstungen muss zeitgenössisches Erscheinungsbild erhalten
bleiben.
3.2.7.2. Radio und Unterhaltungs-/Kommunikations-Elektronik
Nur fachgerechter Einbau ohne wesentliche optische Veränderungen von Armaturenbrett und
Innenraum zulässig.
3.2.7.3. Übrige Ausstattung
Umrüstung von 6 V-Betriebsspannung auf 12 V-Betriebsspannung grundsätzlich zulässig,
wenn fachgerecht ausgeführt.
3.2.8. Innenraum
Das Erscheinungsbild der Innenausstattung entspricht weitestgehend dem Originalzustand
oder ist zeitgenössisch modifiziert.
3.2.8.1. Sitze und Gurte
Nur Originalausführung oder zeitgenössische Umrüstung mit damaligem Prüfzeugnis zulässig;
wahlweise Ausführung aus Fahrzeugbaureihe zulässig.
Sitzbezüge nur original, ähnlich oder zeitgenössisch zulässig.
Nachrüstung von Gurten zulässig, wenn fachgerecht eingebaut.
3.2.8.2. Armaturenbrett
Nur aus der Fahrzeugbaureihe oder mit zeitgenössischem Erscheinungsbild zulässig.
3.2.8.3. Behindertengerechte Bedienung
Nur fachgerechte Umbauten mit gültigem Prüfzeugnis in Verbindung mit Auflagen im Führerschein
zulässig.
3.3. Spezifische Besonderheiten bei Krafträdern
Bezüglich der allgemeinen Baugruppen gelten sinngemäß die vorstehenden Festlegungen
für Fahrzeuge.
3.3.1. Kraftstofftank
Nur Originaltank oder originalgetreuer Nachbau oder zeitgenössische Zubehörtanks zulässig.
3.3.2. Abgasanlage
Nur Originalanlage oder originalgetreuer Nachbau oder zeitgenössische Zubehöranlage
zulässig.
3.3.3. Sitz / Sitzbank
Nur Originalbank, Sitz / Bank aus Baureihe, originalgetreuer Nachbau oder zeitgenössisches
Zubehör zulässig.
3.4. Spezifische Besonderheiten bei Nutzfahrzeugen
Bezüglich der allgemeinen Baugruppen gelten sinngemäß die vorstehenden Festlegungen
für Fahrzeuge.
3.4.1. Aufbau
Nur Original-Aufbau oder originalgetreuer Nachbau oder zeitgenössische Variante zulässig.
3.4.2. Lack
Nur zeitgenössische Reklamemotive und Firmenaufschriften zulässig.
„Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben.“
George Bernard Shaw

Wer nicht reist,
wird nicht den Wert der Menschen schätzen lernen.
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Re: TÜV will H-Zulassung streichen...

#29 Beitrag von uta+micha » 2012-12-11 20:37:40

frizzz hat geschrieben:
uta+micha hat geschrieben:
captain T hat geschrieben:Ich glaub nicht, dass alle privaten Prüforganisationen ihre Berichte in einem "Zentralrechner" speichern.
Captain T
Da muß ich Dich leider enttäuschen.
Vor ein paar Wochen haben mir irgendwer das vordere Kennzeichen von meinem Mondeo geklaut.
Als ich ein Neues Kennzeichen beantragt haben , hat die nette Sachbearbeiterin mal eben per Internet bei GTÜ und Tüv nachgeschaut und hatte die letzten Prüfberichte griffbereit.
Micha
letzte hu steht doch im fhrzgschein.....
b
Stimmt, aber die haben trotzdem kontrolliert :eek:
Micha
Leben sollte nicht eine Reise zum Grab mit der Absicht sein, sicher in einem attraktiven und gut bewahrten Körper zu sterben, sondern eher heineinzugleiten mit Schokolade in der einen und einem Glas Wein in der anderen Hand, den Körper gründlich verbraucht, völlig abgenutzt und 'WOOO HOOOOO was eine Fahrt" zu schreien!

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Re: TÜV will H-Zulassung streichen...

#30 Beitrag von Christian La322 » 2012-12-11 22:52:31

Zentralrechner!
Wie geschrieben, in meinem Bekanntenkreis ist jemand mit seinem Vespa Roller zum Tüv und hat wegen mehreren extremen Mängeln keine Plakette bekommen. Da er aber zu faul war die Mängel zu beheben (zurücktunen) dachte er sich fährste mal zu einem anderen Prüfer der die Tuningteile aus Unwissenheit übersieht.
Hätte auch fast geklappt bis er mit dem Schein ins Büro ging um den Tüvbericht zu schreiben, bei Eingabe der Fahrzeugnummer oder Kennzeichen konnte er sich den Bericht von dem Kollegen durchlesen und kontrollierte daraufhin nocheinmal die Vespa und hätte sie nach der Nummer fast stillgelegt. Der war stinksauer.
Dann gibt es noch Prüfer die einem alles eintragen, in der Rollerscene sind sie bekannt,für 400 Euro tragen die einem alles ein ohne jemals ein Fahrzeug gesehen zu haben.
Ganz offiziell mit Stempel und Plakette zum selber aufkleben!!
Die Geschichte ging solange gut bis die Polizei mal nachgeforscht hat wer solch ein Extreme Tuning eingetragen hat.
Es wurde ein Tüvbericht angefordert von der Tüvstation wo die Eintragungen durchgeführt wurden. Siehe da es lag kein Bericht vor!!!
Die Geschichte endete nicht so gut, der Vespabesitzer bekam ein Gerichtsverfahren wegen Urkundenfälschung und Betrug und musste eine irre Geldstrafe bezahlen.
Der Tüvmann ist nun Arbeitslos .
Es geht aber auch offiziell wenn man sein Vorhaben mit dem Tüvmann vorher bespricht.
Gruss Christian

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