h kennzeichen

alles, was nicht in die übrigen Technik-Kategorien passt

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oldi fan
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h kennzeichen

#1 Beitrag von oldi fan » 2011-10-06 20:53:20

hallo liebe lkw kumpels,
wer weis von euch, ob man mit einem lkw, 16 ton gesamt gewicht,neben der hu
auch zu der sp untersuchung muß?
wenn man ein h kennzeichen mit §23 untersuchung hat
an dem detail entscheidet sich im moment des lkw kaufen ja/nein
für mich
mfg oldifan

Filly

Re: h kennzeichen

#2 Beitrag von Filly » 2011-10-06 20:59:11

Ja, ein LKW über 7,5t muß auch mit H-Kennzeichen zur SP. Davon ausgenommen sind nur Wohnmobile.
Aber mal ehrlich, wenn das Hobby an der SP scheitert, dann stimmt was nicht. Wenn der LKW gut in Schuß ist, dann ist die SP reine Formsache. Die zusätzlichen Kosten durch die SP sind im Vergleich zum übrigen Unterhalt eher vernachlässigbar.

Christoph

oldi fan
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Re: h kennzeichen

#3 Beitrag von oldi fan » 2011-10-06 21:13:42

hallo du
ja schon, aber ich sehe den lkw nur reinschauen kannich auch nicht und einmal im jahr reicht mir eigentlich der affenzirkus beim tüv allemal!!
ich gehe ja immer direkt zur tüv stelle und sehe immer mehr ratlose gesichter da die jungen buben kein plan haben von nem oldi lkw!
alles was älter ist wie 20 sind viele überfordert....
leider
geht es euch nicht auch so?
mfg oldifan

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Re: h kennzeichen

#4 Beitrag von Prickel » 2011-10-06 21:21:25

nö,
kann über den TÜV nix Schlechtes sagen.
Wenn "Affenzirkus", ist man selbst schuld!
Tom

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Lobo
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Re: h kennzeichen

#5 Beitrag von Lobo » 2011-10-06 21:54:20

dann stelle den mal einen KAT vors Tor und geb den Schlüssel ab, dann brauchst nen Fensterplatz um den Zirkus zu sehen wie sie den in die Halle bekommen :rock:

Maik



der Spaß ist es wert
die Turbos pfeifen die Symphonie der Vernichtung

Filly

Re: h kennzeichen

#6 Beitrag von Filly » 2011-10-06 22:00:16

Prickel hat geschrieben:Wenn "Affenzirkus", ist man selbst schuld!
Ich selbst habe bisher nur gute Erfahrungen mit dem TÜV gemacht, bei verschiedenen Prüfstellen, nicht nur bei einer speziellen :angel:

Ich habe aber auch schon richtig dämliche TÜVer erlebt, z.B. hat mal einer behauptet, daß es für eine Diesel-Luft Standheizung ein Prüfbuch geben muß, wo alle 2 Jahre eine Prüfung dokumentiert wird. Nur um ein Beispiel zu nennen.

Ein bißchen Glück gehört beim TÜV also auf jeden Fall dazu.
Bei der SP werden aber nur die grundsätzlichen Sachen wie Bremsen und Lenkung untersucht. Da sollte es auch im eigenen Interesse keine Defizite geben.

...

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Re: h kennzeichen

#7 Beitrag von Lobo » 2011-10-06 22:03:47

mir wollten sie einreden ich hätte keinen luftgekühlten Motor :lol: und das war auch noch ein Freund der Prüfer :ninja:

Maik
die Turbos pfeifen die Symphonie der Vernichtung

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tauchteddy
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Re: h kennzeichen

#8 Beitrag von tauchteddy » 2011-10-07 6:24:07

oldi fan hat geschrieben:ich gehe ja immer direkt zur tüv stelle und sehe immer mehr ratlose gesichter da die jungen buben kein plan haben von nem oldi lkw!
Das hat auch Vorteile, so kann man denen vieles erzählen und die sind oft dankbar, dass man sie ernst nimmt und nicht bloßstellt ...
Zuckerbrot ist aus.

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Ulf H
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Re: h kennzeichen

#9 Beitrag von Ulf H » 2011-10-07 9:59:40

... wenn Du dort alle Halbjahr aufschlägst, kennen die dich spätestens nach dem 3. Mal ... und (spätestens) dann gibts auch keinen Zirkus mehr ...

Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!

Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!

Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.

Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.

Magirus-Deutz 170D11FA ... Bild in Cinemascope extrabreit, Sound in 6-kanal Dolby 8.5 ...

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Re: h kennzeichen

#10 Beitrag von oldi fan » 2011-10-07 19:47:54

ja denkste die wechseln auch ihre gebiete,hier sind dauernd neue und nur junge
egal
was nun mit der sp geschichte? seid ihr euch da sicher mit der h nummer und sp pflicht?
hab nen bekannten der geht nicht zur sp und ist ein 12 tonner??

mfg oldifan :ohmy:

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Lasterlos
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Re: h kennzeichen

#11 Beitrag von Lasterlos » 2011-10-07 19:54:32

Hallo oldi fan,

erst mal herzlich willkommen
hab nen bekannten der geht nicht zur sp und ist ein 12 tonner??
Hab auch nen Bekannten, der fährt in bestimmten dt. Landstrichen ohne Nummernschilder

Gruß Markus

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Re: h kennzeichen

#12 Beitrag von Wilmaaa » 2011-10-07 21:27:39

oldi fan hat geschrieben:was nun mit der sp geschichte? seid ihr euch da sicher mit der h nummer und sp pflicht?
Das H hat keinerlei Einfluss auf die SP-Pflicht.

Es kommt auf das zGG und die Zulassungsart an.
Ich hab einen Virus: den H-A-N-O-M-A-G-I-R-U-S
-----
"Frauen haben in der Küche nichts zu suchen. Sie müssen sich um die Schweine kümmern und den Traktor schmieren." (Charlotte MacLeod)
-----
"Das ist also ein Kleinbus und ein LKW in einem." (Mitarbeiterin über den 170er)

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Re: h kennzeichen

#13 Beitrag von oldi fan » 2011-10-07 21:56:22

haha, also zugelasen mit nummer ist der sicherlich
und mehr wie 7,5 ton schwer
werd ich mal nachhaken und testen des interesiert mich sehr!
sind ja so 80 euro haben oder zahlen! :motz:
dafür das ich vermutlich zwischen tüv und sp ca 100km gefahren bin!!!!!!!!!
mfg oldi fan :rock:

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Re: h kennzeichen

#14 Beitrag von Sharleena » 2011-10-07 22:13:16

oldi fan hat geschrieben: dafür das ich vermutlich zwischen tüv und sp ca 100km gefahren bin!!!!!!!!!
...schon mal über 07-er Zulassung nachgedacht?
„Wir ham heuer mal a Weltreise g’macht, aber i sag’s glei wie’s is: Da fahr ma nimmer hin.“ (Gerhard Polt)

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Re: h kennzeichen

#15 Beitrag von oldi fan » 2011-10-07 22:19:46

hm janein.... lach
:joke:
es ist so der gewünschte lkw hat ein ladekran und kipper
und mit 07 er kennzeichen darfst ja eig nur zu treffen werkstattfahrten ect machen
kein holz holen kein schotter nix?
oder??
bin da nicht ganz sicher was da darfst und was nicht...
mfg
oldi fan :spiel:

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Re: h kennzeichen

#16 Beitrag von spongebob » 2011-10-07 23:06:48

hallo erst mal und willkommen hier, oldi fan!

meiner ist ein 11,990 tonner und der geht (naja so ziemlich) regelmässig zur SP.
lexikon gibt auskunft

PS: markus.... wo gibbet denn sowat? :huh:

PPS: naja 80 euronen..... einen tank weniger und der preis ist wieder drin. da sehe ich kein problem. ist doch gut, wenn man weiss, dass die bremsen und fahrwerk in ordnung sind. schadet doch nicht, wenn ein fachmann nach der technik schaut. eher von vorteil.

PPPS: etliche mopped fahrer bewegen ihre feuerhocker auch nur zum TÜV und dann zurück in die garage.

in diesem sinne

spongebob

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Lasterlos
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Re: h kennzeichen

#17 Beitrag von Lasterlos » 2011-10-07 23:25:23

Hallo,
spongebob hat geschrieben:PPPS: etliche mopped fahrer bewegen ihre feuerhocker auch nur zum TÜV und dann zurück in die garage.
oder nicht zum Tüv und machen Einstellungsfahrten....

Gruß Markus

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Re: h kennzeichen

#18 Beitrag von spongebob » 2011-10-07 23:36:37

Lasterlos hat geschrieben:Hallo,
spongebob hat geschrieben:PPPS: etliche mopped fahrer bewegen ihre feuerhocker auch nur zum TÜV und dann zurück in die garage.
oder nicht zum Tüv und machen Einstellungsfahrten....

Gruß Markus
so unterscheidet man die mopped fahrer von den mopped besitzern
;)

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Re: h kennzeichen

#19 Beitrag von lunschi » 2011-10-07 23:37:46

oldi fan hat geschrieben: es ist so der gewünschte lkw hat ein ladekran und kipper
und mit 07 er kennzeichen darfst ja eig nur zu treffen werkstattfahrten ect machen
kein holz holen kein schotter nix?
oder??
bin da nicht ganz sicher was da darfst und was nicht...
mfg
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Na ja, genau genommen ist das mit einer "normalen" H-Zulassung auch nicht so viel anders - zumindestens gewerbliche Nutzung ist damit tabu (auch wenn das anscheinend nicht überall so beachtet wird); wenn Du damit einmal im Jahr in den Wald fährst, Holz holen, dann könnte man das ja vielleicht auch als "Probefahrt mit realistischer Beladung im leichten Gelände" werten. Hab jedenfalls noch nie davon gehört, das jemand wegen sowas Ärger bekommen hätte.

Gruss
Kai

p.s. Hab nochmal nachgegoogelt - das ergab dies:
"Für Oldtimer H-Kennzeichen gibt es grundsätzlich keine Verwendungs-Einschränkungen – auch nicht für Fahrten ins Ausland. Eine gewerbliche Nutzung wie z.B. die Vermietung des Fahrzeuges ist jedoch in keinem Fall gestattet." Quelle: http://www.automobile-oldtimer.de
Kaputt ist wenn man aufhört zu reparieren.

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Re: h kennzeichen

#20 Beitrag von felix » 2011-10-08 0:39:02

Hallo,

die SP macht auch eine einfache Werkstatt. Dort kann man sich aussuchen, wer die SP macht und wenn die nichts können, gibt es auch immer einen Konkurrenten. Kostet halt etwas Geld, aber wenn man dann mal wieder einen Kugelkopfabzieher schnorren will, Samstag Mittag eine M16x200 in 10.9 braucht oder ein M20x1,5 Gewindeschneider als Leihgabe, dann ist es auch nicht so verkehrt ein bekanntes Gesicht zu tragen...

MlG,
Felix (Der schon mit 8,4t zur SP muss.)

P.S: Die schicken einem auch einen Brief um einen an den Termin zu erinnern.

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Re: h kennzeichen

#21 Beitrag von tauchteddy » 2011-10-08 15:12:53

lunschi hat geschrieben:Na ja, genau genommen ist das mit einer "normalen" H-Zulassung auch nicht so viel anders - zumindestens gewerbliche Nutzung ist damit tabu
Das wird auch durch häufige Wiederholung nicht wahr.
Zuckerbrot ist aus.

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Re: h kennzeichen

#22 Beitrag von spongebob » 2011-10-08 16:39:50

dem war mir auch so
;)

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Re: h kennzeichen

#23 Beitrag von tauchteddy » 2011-10-08 19:15:19

Es fällt auch auf, dass nie amtliche Stellen oder Dokumente als Beleg genannt werden ...
Zuckerbrot ist aus.

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SP Richtlinie

#24 Beitrag von joe`s mercur » 2011-10-08 19:27:47

Hallo,
wer was offizielles sucht, wird bei Wabco fündig:

http://inform.wabco-auto.com/intl/pdf/8 ... 5282t9.pdf

oder hier

http://www.biat.uni-flensburg.de/msc/Dr ... tlinie.pdf


ps.: Wer einen Elefanten hat, muss ihn auch füttern! :D

mfg Joe´s Mercur
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Re: h kennzeichen

#25 Beitrag von tauchteddy » 2011-10-08 23:28:36

Seit wann ist Wabco was offizielles? Offiziell ist Verkehrsministerium, Finanzministerium, StVZO.

Edit sagt - da steht nichts über gewerblkiche Nutzung mit H ...
Zuckerbrot ist aus.

Filly

Re: h kennzeichen

#26 Beitrag von Filly » 2011-10-09 0:01:30

Wie wärs damit?
25. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22.07.1997
"2.c)
Das Oldtimerkennzeichen wird nur für Fahrzeuge zugeteilt, die aufgrund eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen eine Betriebserlaubnis für Oldtimerfahrzeuge erlangt haben. Hierfür kommen nur Kraftfahrzeuge in Betracht, die mindestens vor 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden.
Diese Einschränkungen dienen der Abgrenzung zu "nur alten" Kraftfahrzeugen, die im Alltagsverkehr oder sogar zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden. Ein Oldtimerfahrzeug zeichnet sich dadurch aus, daß dieses als historisches Sammlerstück in der Regel nur noch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und nicht als übliches Beförderungsmittel eingesetzt wird. Am häufigsten kommen diese Kraftfahrzeuge bei sogenannten Oldtimerrallyes und ähnlichen Veranstaltungen zum Einsatz.
Mein eigener Kenntnisstand (ohne Beleg) war immer, daß die "überwiegend" gewerbliche Nutzung mit H-Kennzeichen verboten ist. Kann aber auch gut sein, daß die Formulierung von einer Versicherung kommt. Die sind natürlich besonders daran interessiert, daß der günstige Oldtimertarif nicht für Fahrzeuge mit hoher Kilometerleistung oder so genutzt wird.

...

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Re: h kennzeichen

#27 Beitrag von spongebob » 2011-10-09 2:04:17

die hiesigen verkehrsbetriebe benutzen für gelegentliche personenbeförderung einen BÜSSING mit h-kennzeichen.
das ist dann auch gewerblich und gelegentlich wie ich das sehe.
passt alsoins bild
;)

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Re: h kennzeichen

#28 Beitrag von Wilmaaa » 2011-10-09 9:14:32

oldi fan hat geschrieben:sind ja so 80 euro haben oder zahlen! :motz:
Ich mach jetzt mal die :spassbremse:

Wenn's an den 80 Euro für die SP scheitert, dann überleg Dir das mit dem LKW nochmal gut.

Wann und mit welchem Fahrzeug man zur SP muss, kann man hier nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo ... i_132.html

Und aus der Praxis:
LKW offener Kasten, H-Kennzeichen, zGG 5,7to: keine SP
LKW offener Kasten, kein H-Kennzeichen, zGG 9,0to: SP
So.KfZ. Bautruppwagen, H-Kennzeichen, zGG 9,0to: SP

Ist doch eigentlich ganz einfach ;)
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Re: h kennzeichen

#29 Beitrag von buckdanny » 2011-10-09 12:10:31

Filly hat geschrieben:Wie wärs damit?
25. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22.07.1997
"2.c)
Das Oldtimerkennzeichen wird nur für Fahrzeuge zugeteilt, die aufgrund eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen eine Betriebserlaubnis für Oldtimerfahrzeuge erlangt haben. Hierfür kommen nur Kraftfahrzeuge in Betracht, die mindestens vor 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden.
Diese Einschränkungen dienen der Abgrenzung zu "nur alten" Kraftfahrzeugen, die im Alltagsverkehr oder sogar zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden. Ein Oldtimerfahrzeug zeichnet sich dadurch aus, daß dieses als historisches Sammlerstück in der Regel nur noch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und nicht als übliches Beförderungsmittel eingesetzt wird. Am häufigsten kommen diese Kraftfahrzeuge bei sogenannten Oldtimerrallyes und ähnlichen Veranstaltungen zum Einsatz.
Mein eigener Kenntnisstand (ohne Beleg) war immer, daß die "überwiegend" gewerbliche Nutzung mit H-Kennzeichen verboten ist. Kann aber auch gut sein, daß die Formulierung von einer Versicherung kommt. Die sind natürlich besonders daran interessiert, daß der günstige Oldtimertarif nicht für Fahrzeuge mit hoher Kilometerleistung oder so genutzt wird.

...


Ah 2006 wurden sämtliche Zulassungsrechtlichen Vorschriften geändert.

Aus StVZO ist der Passus mit "Pflege von Kraftfahrezugtechnischen Kulturgut" verschwunden. In der FZV findet man den noch im §2Nr 22


Fahrzeuge mit H-Kennzeichen können im Hinblick auf die mit Inkrafttreten der FZV geänderten Begriffsbestimmungen des Oldtimers auch der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, wenn sie als Transportmittel im Alltagsverkehr eingesetzt werden; BLFA-Fz, 1./2.2.2007, TOP 2a. Die Nutzungsart ist weder durch die o.a. Rechtsvorschriften noch durch die Bestimmungen des § 9 Abs. 4 KraftStG eingeschränkt, sodass Oldtimerfahrzeuge mit H-Kennzeichen auch zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden dürfen.
BLFA-Fz übersetzte ich mal mit BundesLänderFachAusschuss-Fahrzeug/Fahrzeugzulassung


Quelle

http://www.multi-board.com/board/index. ... adID=40366
das Leben ist eher breit wie lang, und wir steh´n alle mittenmang!!

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Re: h kennzeichen

#30 Beitrag von joe`s mercur » 2011-10-09 12:25:57

Hallo,

@Tauchteddy: Wabco ist in soweit offiziell, daß Wabco als Hersteller auch die Kurse anbietet , die man als Werkstatt benötigt , die SP durchführen zu dürfen. Ohne die Kurse und regelmäßige Nachschulung keine Zulassung als SP-Werkstatt. Ansonsten werden dort in den Richtlinien alle § der Stvzo aufgeführt die den §29 betreffen. Sollte auch nur ein Querverweis sein, wo man was findet, mit den § und Tante Google kann dann jeder seine Zeit verbringen (so wie er es mag und Zeit hat :) , das alles würde hier aber den Rahmen sprengen, da wird in den Lehrgängen auch nicht tiefer drauf eingegangen.

mfg Joe´s Mercur
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