Montagevorschriften Gastank bzw. starre Verbindungen

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wayko
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Montagevorschriften Gastank bzw. starre Verbindungen

#1 Beitrag von wayko » 2011-03-24 11:07:21

Hallo,

ich habe bezüglich der Montage von Gasanlagen irgendwas im Kopf, daß (spätestens) nach dem Verteiler keine Schläuche mehr zugelassen sind, sondern nur noch starre Verbindungen.

Stimmt das, bzw. wo kann ich das nachlesen?

Wenn es stimmt, wie könnte ich dann das Problem losen, daß ich den Tank im/am Koffer habe, aber einen Gasverbraucher vorne in der DoKa. Da käme ja dann ein Spiralschlauch als Verbindung nicht in Frage. Aber eine starre Verbindung geht ja schon zweimal nicht. Was also tun?

Oder wäre der Spiralschlauch wieder Erwarten doch legal? Dann gäbe es natürlich kein Problem.

Viele Grüße
Clemens
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#2 Beitrag von osterlitz » 2011-03-24 12:12:48

Hi,
kannst du hier nachlesen:
http://reisemobilist.de/dow/Wissenswert ... obilen.pdf

Grüße,
Stefan
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wayko
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#3 Beitrag von wayko » 2011-03-24 13:11:36

Danke, das ist ja mal ausführlich. Da werde ich mich dann mal einlesen... :)
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Re: Montagevorschriften Gastank bzw. starre Verbindungen

#4 Beitrag von Pirx » 2011-03-24 14:06:36

wayko hat geschrieben:Hallo,

ich habe bezüglich der Montage von Gasanlagen irgendwas im Kopf, daß (spätestens) nach dem Verteiler keine Schläuche mehr zugelassen sind, sondern nur noch starre Verbindungen.

Stimmt das, bzw. wo kann ich das nachlesen?
Hallo Clemens,

im Normalfall stimmt das. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. für klappbare Gaskocher. Da darf dann eben doch ein kurzer (max. Länge ist vorgeschrieben) Gasschlauch dran sein. Das war in meinem Westfalia-Helsinki-Ausbau im VW-Bus serienmäßig so drin.

Die genaue Vorschrift dazu findest Du sicher in dem genannten Link (hab es mir jetzt nicht durchgelesen).

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#5 Beitrag von wayko » 2011-03-24 16:02:02

Hallo Pirx,

richtig, klappbarer Kocher bis 75cm Schlauchlänge :D Ich muß aber Koffer und Kabine miteinander verbinden, das ist dann doch was anderes, da der Schlauch der Witterung ausgesetzt ist...

Dem gesunden Menschenverstand nach würde ich sagen, ich mache zwei Kupplungen und stecke bei Bedarf einfach den Schlauch an. Dazu den Schlauch noch regelmäßig tauschen, dann sollte es passen und vor allem sicher sein. ABER ich hätte halt gerne eine offiziell legale Lösung.

Ich denke, da werde ich wohl einfach mal bei einem Prüfer vorbeischauen und mit dem mal die Sache besprechen.

Viele Grüße
Clemens
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#6 Beitrag von Vario 815 DA » 2011-03-24 16:28:18

Hallo Clemens,
sowas gibts/gabs fürs Kippfahrerhaus mit Abreißsicherung falls
das Haus gekippt wird ohne die Leitung abzustöpseln.
LKW-Werkstatt fragen!

Grüße von mir
Stell dir vor es ist Krieg und keiner geht hin.

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MB2031
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#7 Beitrag von MB2031 » 2011-03-24 17:20:16

Hallo Clemens,

Bei uns in Frankreich gibt es seit ein paar Jahren jetzt "InoxGasschläuche" die vom Gesetzgeber bei uns auf Lebenszeit anerkannt werden.

Gibt es sowas nicht auch in Deutschland , ich könnte ja gerne einen aus Frankreich mitbringen Problem, sind halt die verschiedenen anschlüsse, wenn man die Adapter dazu kaufen muss wird es eine teure Sache.

Beispiel Inoxschlauch

LG

Werner :cool:
Das Leben in ORANGE sehen .................

Wer bis zum Hals in Scheisse steckt, sollte den Kopf nicht hängen lassen.

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#8 Beitrag von Pirx » 2011-03-24 17:47:21

wayko hat geschrieben: ich mache zwei Kupplungen und stecke bei Bedarf einfach den Schlauch an. Dazu den Schlauch noch regelmäßig tauschen, dann sollte es passen und vor allem sicher sein. ABER ich hätte halt gerne eine offiziell legale Lösung.
Ich meine gelesen zu haben, daß Gas-Außenanschlüsse legal sind. Werden bei der Weißware gern zum Betrieb eines Gasgrills vor dem Auto benutzt.

Da könntest Du dann Deinen Kocher anstöpseln - ganz legal.

Pirx
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#9 Beitrag von Mobert » 2011-03-24 18:44:08

Moin!
Die Gas Steckdosen sind legal. Und obendrein noch sehr praktisch. Da kann man nämlich nicht nur Gas raus holen sondern auch von außen einspeisen!

Am Iglu hab ich das mit dem Gasanschluß so gelöst das die Flasche draußen steht, der Regler wie immer auf der Flasche sitzt und von da aus ein Schlauch zu einem festen Anschlußpunkt am Absperrblock im Anschlußkasten außen an der Wand geht. Von da aus ist dann verrohrt.

Beim neuen Koffer für die Zicke wird der Gastank am Rahmen hängen. Da ist dann wegen der Verschränkung zum Koffer auch nur ein Schlauch möglich. Mal sehn wie ich das löse. Es gibt ja auch Gasschläuche für höhere Druckstufen. Müssen ja nicht die orangen Campingdinger verwendet werden.

Grüße!
!Mo
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Re: Montagevorschriften Gastank bzw. starre Verbindungen

#10 Beitrag von Carsten-917 » 2013-06-03 17:55:39

Hallo Mo,

ich hab diesen alten Tröt wieder vorgeholt da wir gerade vor dem gleichen Problem stehen - Montage des Gastanks am Rahmen mit dann notwendiger flexibler Verbindung zum Aufbau. Konntest du das so umsetzen? Und falls ja, war hierzu mehr notwendig wie für die Standard-Installation (Abreissicherung etc.)?
Mit der Suche und auch im Netz hab ich nicht wirklich was eindeutiges gefunden. Bei Montage im Fahrzeug ausschließlich feste Verrohrung, würden wir dann ab der Übergabe (z.B. mit Schottverschraubung) auch machen. Für Flaschen ist eine flexible Verbindung wohl kein Problem, aber bei einem Tank?
Falls noch jemand hierzu was weiss - bin für jeden Tip dankbar.

Viele Grüße

Carsten

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Re: Montagevorschriften Gastank bzw. starre Verbindungen

#11 Beitrag von Mobert » 2013-06-04 22:47:14

... ich muss zugeben, ... ich hab da leichte Verzögerungen im neuen Projekt. :angel:
In Sachen Gas hab ich noch nichts weiter unternommen.

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Re: Montagevorschriften Gastank bzw. starre Verbindungen

#12 Beitrag von wayko » 2013-06-05 7:19:45

Ich übrigens auch, in der DoKa habe ich bisher auch noch kein Gas. Soll aber diesen Sommer noch kommen :D

Viele Grüße
Clemens
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Re: Montagevorschriften Gastank bzw. starre Verbindungen

#13 Beitrag von osterlitz » 2013-06-05 21:10:21

Hi,
bei mir hat der TÜV den flexiblen Schlauch noch nie bemängelt, ich habe den bei der Fahrt aber auch immer abgeschraubt auf einem Blindstopfen. In jedem Wohnwagen ist zwischen Stahlrohr und Gasflasche ein Schlauch, warum sollte das ein Problem sein, die Flasche am Rahmen zu haben? Ich habe schon Vorschriften für Leitungen innen gesehen und Vorschriften für Gaskästen mit Entlüftung - aber noch nie welche zur Dauerschwingfestigkeit von Gasschläuchen am LKW.

Dafür gibt es übrigens die Schlauchbruchsicherungen, die bei zu starker Durchströmung mal eben zumachen.
http://www.fluessiggas-center.de/gasreg ... hsicherung

Da kann mir gerne ein Prüfer erklären, was bei einem Schlauch im Aussenbereich da noch passieren soll.

Eine sinnvolle Befestigung des Schlauches an den Enden mit Zugentlastung setze ich jetzt mal voraus.

Grüße,
Stefan
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Re: Montagevorschriften Gastank bzw. starre Verbindungen

#14 Beitrag von Carsten-917 » 2013-06-09 21:28:56

Hi,

bei Flaschen geht das, nur wie es bei einem Tank ist konnt mir noch keiner sagen. Aus Platzgründen soll das Gas innerhalb des Hauptrahmens, somit scheidet eine Flasche aus da ich nicht für jeden Wechsel unterm LKW rumkriechen möchte. Vorgesehen wäre ein Tank mit Fernbefüllung, dadurch wäre aber die Verbindung Tank - Innenraum auch während der Fahrt geöffnet.
Ich hab jetzt mal bei einem Betrieb der Gasinstallationen für Wohnmobile macht und auch die Prüfungen abnimmt angefragt, sobald ich eine Antwort hab geb ich die natürlich hier bekannt.

VG
Carsten

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Re: Montagevorschriften Gastank bzw. starre Verbindungen

#15 Beitrag von wayko » 2013-06-10 7:33:26

osterlitz hat geschrieben:Hi,
bei mir hat der TÜV den flexiblen Schlauch noch nie bemängelt, ich habe den bei der Fahrt aber auch immer abgeschraubt auf einem Blindstopfen. In jedem Wohnwagen ist zwischen Stahlrohr und Gasflasche ein Schlauch, warum sollte das ein Problem sein, die Flasche am Rahmen zu haben? Ich habe schon Vorschriften für Leitungen innen gesehen und Vorschriften für Gaskästen mit Entlüftung - aber noch nie welche zur Dauerschwingfestigkeit von Gasschläuchen am LKW.
Beim Wohnwagen ist zwischen Flasche und "Beginn des Rohrleitungsstystems" ein Schlauch erlaubt, anders ginge es ja nicht. Wahrscheinlich (!) ist sogar zwischen Tank und Beginn des Rohrleitungsstystems ein Schlauch erlaubt.

Hier geht es aber um Flasche/Tank - Rohrsystem mit Verteilern - Schlauchverbindung (in die andere Kabine) - Verbraucher. Und das ist angeblich nicht zulässig. Es kann auch keinem einer wirklich Auskunft geben, diejenigen, die ich gefragt hatte, haben alle nur ein riesiges "?" dazu im Gesicht gehabt.

Ich werde es aber einfach machen, in Verbindung mit einer Schlauchbruchsicherung. Dazu einen Schlauch mit Kupplung, den ich abstecken kann, wenn es denn für den Prüfer erforderlich ist. Nachdem der Schlauch etwas mehr Bewegung abbekommen wird als ein Wohnwagenschlauch, wird dieser auch spätestens alle 2 Jahre gewechselt. Das sollte dann auf jeden Fall passen.

Viele Grüße
Clemens
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