TÜV und leuchtweitenregulierung

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paul
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TÜV und leuchtweitenregulierung

#1 Beitrag von paul » 2007-04-03 22:09:37

der tüver hat mich heut durchfallen lasssen weil meine manuelle LWR nicht geht, die ist für FZG ab bj 1990 für plattgefederte fzg vorgeschrieben. es gibt allerdings ausnahmen für fzg, deren beladungszudtände sich nur geringfügig oder gar nicht ändern (WOMO!!!)

wo steht das schwarz auf weiss geschrieben, ich will morgen mit diesem wisch nochmal hin und meine plakette haben! ich weiss dass in irgendeinem gesetzestext steht nur wo!
kann doch nicht angehen dass man deswegen keinen tüv kriegt!

danke für eure hilfe.p

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sutter115
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#2 Beitrag von sutter115 » 2007-04-03 22:17:50

Ich denke damit wirst Du nicht durchkommen.
Der TÜV sagt, was vorhanden ist muß auch funktionieren... :(
mfg Manuel

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lion-burger
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#3 Beitrag von lion-burger » 2007-04-03 22:28:22

sutter115 hat geschrieben: Der TÜV sagt, was vorhanden ist muß auch funktionieren... :(
Mal von Blaulichtern abgesehen...

:angel:
Es ist nicht leicht gegen den Strom zu schwimmen, aber manchmal ist es der einzige Weg.

paul
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#4 Beitrag von paul » 2007-04-03 22:39:49

genaugenommen hat sie mein vorbesitzer ausgebaut, wahrscheinlich weil sie nicht funktioniert hat,. damit ist sie ja also nicht mehr vorhanden!

es gibt diese ausnahmeregelung, dass weiss ich, ich brauchs halt nur s auf w.

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Uwe
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#5 Beitrag von Uwe » 2007-04-04 7:59:36

Hallo Paul,

die LWR ist in ECE R-48 Nr. 6.2. definiert. Hieraus ist auch zu entnehmen, dass bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auf eine LWR verzichtet werden kann - der MG R ist z.B. so ein Fall, da hier mangels heckseitigem Kofferraum das Heck gar nicht so weit einsinken kann, dass es zu einer Blendung des Gegenverkehrs kommen könnte.

Diese Regelung bezieht sich aber auf die Erteilung der Betriebserlaubnis. Enthält die BE des Fahrzeugs eine LWR, muss diese auch vorhanden sein und funktionieren - ausbauen ist m.W. nicht, auch wenn die momentane Nutzung keine wechselnden Lastzustände vorsieht.

Grüße
Uwe
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HildeEVO
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#6 Beitrag von HildeEVO » 2007-04-04 10:27:47

Hi,

ich habe in meinem Fahrzeugschein stehen dass ich eine Sonderausnahmegenehmigung habe. Bj. ~1992 EZ: 01.01.1995 Mein Lkw war bei der Auslieferung bei den englischen Streitkräften in Berlin. Nach dem Ausserdienststellen wurde die Ausnahmegenehmigung in den Brief eingetragen.

Wenn das Auto jedoch mal eine LWR hatte dann muss die auch funzen! Beim einem MAN sind bei der MIl-Ausführung Wasserdichtescheinwerfer verbaut. Ich denke mal dass es für diese keine LWR gibt oder gab!

Greetz Chris
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Joerg
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Re: TÜV und leuchtweitenregulierung

#7 Beitrag von Joerg » 2007-04-04 16:20:44

paul hat geschrieben:der tüver hat mich heut durchfallen lasssen weil meine manuelle LWR nicht geht
Ja, die Story kenne ich. Da wird's einem richtig warm um's Herz.
Bis zur letzten Prüfung war das immer ein minderer Mangel. Aber seit gut einem Jahr ist es geändert und nun ein erheblicher Mangel, der zur Nichterteilung der begehrten Plakette führt. Mein TÜV Onkel erzählte, dass es seit der Änderung schon einige bittere Fälle gegeben hat.
Ich stehe jetzt auch auf dem Schlauch denn die LWR hat beim Mahindra schon ab Werk nicht funktioniert.

Kennt also jemand ein System das man nachrüsten könnte?

Gruß Jörg
Et es wie et es. Et kütt wie et kütt. Et hät noch immer joot jejange.

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