Fahrzeug mit defektem Luftpresser überführen?

alles, was nicht in die übrigen Technik-Kategorien passt

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Lassie
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#61 Beitrag von Lassie » 2010-11-03 4:27:02

Mitten im Bremsvorgang geht die Druckluft aus. ....und der Bremsweg wird doppelt so lang….
Hi,

alle Theorie ist grau. Ich hab es einmal als Beifahrer mit meinem Vater in einem MB-813er-Käse-Joghurt-Bomber bei ca 65 km/h erlebt. Plötzlicher Druckluftverlust auf einer schwäbischen Landstrasse im Morgengrauen :eek:

Der Federspeicher macht zu, der Bock legt eine abrupte Vollbremsung hin. Die Hinterräder blockieren, 4 schwarze Striche zieren den Asphalt. In 3 schnellen Einschlägen rumsen Joghurt, Quark und Kräuterbutter in eine siffige Melange an die vordere Ladewand - auch wenn die Rollcontainer und Paletten an sich gut gesichert waren. Und ohne Gurte hätten wir uns die Nase an der Windschutzscheibe gebrochen...

Bis der Notfalldienst kam, haben wir wenigsten den Siff im Kühlkoffer wieder halbwegs bereinigt. 3 Stunden später kam dann der Ersatz-LKW - schnell über die Ladebordwand umgeladen und weiter ging die Auslieferung.

Der erste Kunde: 'wo bleibed ihr denn heit au, meine Leit warted scho auf d' Friasticks-Joggurd....' :dry:

Viele Grüsse, Jürgen
....down-sizing vom U1300L zum U100L Turbo:

Die höchste Form des Glücks ist ein Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
Erasmus von Rotterdam

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tauchteddy
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#62 Beitrag von tauchteddy » 2010-11-03 8:05:17

@Ingenieur
Ich vermute, dass sich Zahlen nicht so einfach beschaffen lassen, aber wenn man die Zahl der verbrannten Fahrzeuge, die wegen verschmorter Tecalan-Leitungen nicht wegkamen, mit der Zahl der Defekte durch Rost in Leitungen und Ventilen vergleicht, dann bin ich sicher, dass alles für Tecalan spricht.
Es ist doch wohl ein Unterschied, ob ich ein Fahrzeug habe, das bestimmungsgemäß in der Nähe von Feuern eingesetzt wird oder einen Reisebus.
Wenn bei meinem Bus die Löseleitung feuerbedingt verschmort ist, dann habe ich ganz andere Probleme als das Tecalan. Die Leitung läuft bei mir nämlich komplett im Kofferraum. Die Speiseleitung übrigens zu 80% ...
Zuckerbrot ist aus.

AL28
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#63 Beitrag von AL28 » 2010-11-03 9:06:27

Hallo
Wer nicht in der Lage ist während der Fahrt mal einen Blick auf sein Cockpit zu werfen hat im Straßenverkehr nichts zu suchen .
:wack:
Egal aus welchen Grund .
Zum einen .
@Radläufer , besorge dir einen Kompressor und baue ihn ein .
Nicht wegen den Armageddon Phantasien einiger hier , die besser bei den Zeugen Jehovas aufgehoben wären . Sondern weil der Einbau schneller und leichter gehen wird als eine Bau--kompressor oder Gasflaschen Lösung . Bei den Gasflaschen hätte ich auch die Angst ich komme nicht heim . Nichts ist blöder unterwegs liegen zu bleiben .
@uuu , besorge dir erst ein paar Fahrstunden , das du deine Aufregung verlierst , mir ist ein Aufmerksamer LKW Fahrer mit 40to. und nur einen Bremsenden Rad lieber , der sich seiner defekte am Fahrzeug bewusst ist , als einer der vor lauter Aufregung sein Fahrzeug nicht beherrscht . :wack:
Gruß
Oli

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Seebser
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#64 Beitrag von Seebser » 2010-11-03 10:08:37

mabdt hat geschrieben:Hallo,
ich will nicht klugscheissen,aber ich glaube es fehlen hier Kenntnisse ueber die Funktion/Aufbau einer Druckluftbremse.Ich denke ich liege nicht falsch,wenn ich sage noch nie ein Fahrzeug mit elektrischem Kompressor fuer die BETRIEBSBREMSANLAGE,nicht fuer die Festtellbremsanlage(Mercedes Vario)gesehen zu haben.Ist meines Wissens nicht zulaessig,sonst haetten das viele NFZ Hersteller aus Kostengruenden schon lange.
Weiterhin kann man am Mehrkreisschutzventil nur Druckluft auffuellen(eventuell vorhandene Preuefanschluesse am Anschluss 21,22,23,24),nicht einen Bremsvorgang einsteuern.
Einen Bremsvorgang kann man nur nach dem Betriebsbremsventil ausloesen,wuerde man direkt an die Radbremszylinder gehen,ginge der fremdeingesteuerte Druck wieder ueber den Anschluss 3 der Relaisventile wieder raus(Bei Fahrzeugen mit Druckluft betaetigter Hydraulikbremse wuerde der Druck dann ueber die Entlueftung des Betriebsbremsventil entweichen).Ich will nicht zu sehr ins Detail gehen,sonst wird es ein Roman,aber so Problemlos ist das meist nicht.
Auch ist es wohl ein weitverbreiteter Irrtum ,das bei Luftverlust die Feststellbremse automatisch zumacht.Ich kann das Fahrzeug durchaus mit 0 Bar fahren(dafuer ist ein Rueckschlagventil verantwortlich),wenn ich die Festtellbremse nicht betaetige.Erst beim Betaetigen des Feststellbremsventil entlueften dann die Federspeicher,und das Fahrzeug bremst(voll und nur 1mal)und bleibt dann an Ort und Stelle stehen.
Ich finde es aeusserst bedenklich solche zweifelhaften absolut gesetzwiederigen Vorschlaege hier einzustellen,da das nicht nur fuer den Fahrer ,sondern auch fuer andere Verkehrsteilnehme sehr gefaehrlich werden kann(Provisorien machen Sinn,wenn es vertretbar ist,und hier gehts wohl nur um's Geld sparen).
Eine Anmerkung noch,wenn die Leitung vom Kompressor unterbrochen ist,hat das nichts mit dem Mehrkreisschutzventil zu tun,der Druck in den Luftbehaeltern bleibt voll erhalten.Das Mehrkreisschutzventil sichert die einzelnen Bremskreise untereinander ab,soll heissen,faellt ein Bremskreis aus,geht der Druck in den anderen Bremskreisen auf den Sicherungsdruck (~5,5bar)zurueck,damit kann man das Fahrzeug immernoch "sicher"zum stehen bringen.
Diese Angaben sind fuer unsere "alten"Fahrzeuge gueltig,es gibt bei neueren Fahrzeugen andere Druecke,und auch ein paar andere Ventile.
Gruss Manfred
Also als ich letztens mit nem TGA unterwegswar und der Federbalg geplatzt ist haben relativ schnell viele Lampen im Cockpit geleuchte und einige Meter später reichten die 480 PS im 4. Gang nichtmehr um noch vcorwärts zu kommen.
Der hat sich also definitiv eingebremst ohne das ich etwas am Handbremshebel geändert habe!
Luft aus => Bremse zu
Zuletzt geändert von Seebser am 2010-11-03 10:09:03, insgesamt 1-mal geändert.
Scheiß da nix, daun feut da nix!

(auf Deutsch, frei übersetzt: "Mach dir keine Sorgen, dann hast du keine!")

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pete
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#65 Beitrag von pete » 2010-11-03 11:03:16

Was auch gegen die Gasflaschen spricht ist die GGVS/ ADR !!!

Während des Transportes von Gefahrgut müssen die Abdeckkappen auf den Flaschen sein!
Mit angeschlossenen Flaschen unterwegs, das ist schon grob fahrlässig. Schau mal in einen Bußgeldkatalog für GGVS-ADR .
Da wird selbst der Transport per Tieflader zum Schnäppchen!
Wenn sie dich so damit erwischen ist erst mal Pause angesagt.
An entsprechender Stelle liegen bleiben und die Rennleitung besorgt schon einen Abschlepper! Zahlen mußt du den!

Wo steht denn dein "Schätzchen" ? Vielleicht wohnt ja jemand in der Nähe und würde dir helfen.

Alles andere ist schon gesagt.
Einen Kompressor einbauen mußt du ja so oder so.

Gruß Peter

mabdt

#66 Beitrag von mabdt » 2010-11-03 11:21:51

Hallo Seebser,
wenn dem tatsaechlich so war,ist etwas nicht okay gewesen an dem TGA,oder der Anhaenger/Auflieger hat Dich runtergebremst,weil ein Druckabfall am roten Kupplungskopf vorhanden war,bedingt durch den geplatzten Balg.

Ich habe auch keine Lust das hier nochmals bis ins Detail zu beschreiben,weil es ja doch viele nicht wahr haben wollen,aber Fakt ist ganz einfach:bei ploetzlichem Druckabfall geht der Federspeicher NICHT automatisch rein,Ich habe so etwas bei jeder SP(frueher BSU)geprueft(muss auch geprueft werden),und wenn dann so etwas doch passiert,was durchaus oefter der Fall war,lag ein Defekt vor.Waere ja wohl ein Witz wenn ich mit 90km/h auf der Autobahn einen Luftverlust(z.B.geplatzter Luftfederbalg) habe und der Truck legt ne Vollbremsung hin.Sollte man ja alles mal in der Fahrschule ,bzw.bei der Berufskraftfahreausbildung gelernt haben.
Ist technisch schon garnicht moeglich,da ein sogenanntes Relaisventil erst mal vom Handbremsventil angesteuert werden muss,das Relaisventil oeffnet dann erst mal und entlueftet damit die Federspeicher.Kann sich aber jeder bei Wabco selber anschauen,sofern er Pneumatikplaene lesen kann.

Ich bin sehr gluecklich mit Tecalanleitungen.Wenn ich nur an die alten Autos mit Stahl,Tombac oder Edelstahlleitungen denke,krieg ich das kotzen,damit war alles schlecht,die brechen, oder rosten,oder setzten sich zu,und sind schlecht zu verarbeiten.Die haben nur einen Vorteil,die verschmoren nicht.
Ich habe aber nur selten verschmorte Tecalanleitungen gesehen,und zwar nur dann,wenn Die nicht richtig verlegt waren.
Auch scheuern Die nicht durch bei richtiger Verlegung.Aber wie ueberall,ein ordentlicher regelmaessiger Service bewahrt vor boesen Ueberrashungen.Bitte vergleicht das nicht unbedingt mit unserem Alteisen,was ja in der Regel sein komplettes Leben,wohlbehuetet und fast nie benutzt in einer Halle stand,und sich erschreckt hat,wenn es mal benutzt wurde.Ich spreche aus der Praxis,wo LKW's arbeiten muessen ,100000de km fahren muessen.
Gruss Manfred

uuu
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#67 Beitrag von uuu » 2010-11-03 11:28:14

@AL28
Lese doch mal bitte genau was ich geschrieben habe! Insbesondere unter welche Bedingungen ich als „Unerfahrener“ nicht die Warnleuchten im Auge habe bzw. meine Aufmerksamkeit abgelenkt ist.
.....mir ist ein Aufmerksamer LKW Fahrer mit 40to. und nur einen Bremsenden Rad lieber , der sich seiner defekte am Fahrzeug bewusst ist , als einer der vor lauter Aufregung sein Fahrzeug nicht beherrscht .
Da kann man geteilter Meinung sein. Aufregung schadet nicht. Ein Fahrzeug beherrschen? Und ein verantwortungsvollen, erfahrenen und aufmerksamen LKW Fahrer mit 40to und einem Bremsenden Rad wird seine Kiste stehen lassen!

Warum so bissig? Habe nur darlegen wollen, dass die Aufmerksamkeit sicherlich nicht die ist, welche nach „etlichen-km-auf-den-puckel-mit-was-weis-ich-nicht-für-erfahrung“ vorhanden ist. Sich dann bewusst noch potentielle Störquellen bzw. Gefahrenmomente ins Fahrerhaus zu hohlen muß nicht sein.

Und ja…. Ich werde noch einige Fahrstunden im Rahmen eines Sicherheitstrainings mit der Kiste machen. Also beruhig dich wenn wir uns auf der Straße begegnen sollten.

Keep Cool!

Ulrich

mabdt

#68 Beitrag von mabdt » 2010-11-03 11:40:26

Hallo UUU,


Zitat: Und ein verantwortungsvollen, erfahrenen und aufmerksamen LKW Fahrer mit 40to und einem Bremsenden Rad wird seine Kiste stehen lassen!

100% richtig!!!!!


Zitat:

Und ja…. Ich werde noch einige Fahrstunden im Rahmen eines Sicherheitstrainings mit der Kiste machen.

Warum, learning by doing :D
Ich denke das wahre Leben sieht anders aus wie das in der Fahrschule.

Gruss Manfred
Zuletzt geändert von mabdt am 2010-11-03 11:46:04, insgesamt 1-mal geändert.

ChristianNO
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#69 Beitrag von ChristianNO » 2010-11-03 12:36:01

Moin Moin

Wenn man etwas Ahnung von der Druckluftbremse hat und das zu schleppende Fahrzeug die nötigen Anschlüsse hat,
kann man die Bremse „fernsteuern“ . Ein Fahrer und Lenker braucht man natürlich trotz alle dem.

Das Schleppen über eine solche Entfernung ist in jedem Fall verboten.
Auf die BAB darf man eh nicht auffahren, man darf nur von der BAB runter Schleppen.


Wichtig : Beim Abschleppen bzw. Bergen braucht der Fahrer im geschleppten Fahrzeug keine Klasse 2.

Wenn der Luftpresser bereits ausgebaut ist. Auf jeden Fall wieder
einen einbauen, da sonst wie schon gesagt. ----> Ölverlust

Wenn das Ganze irgendwo zwischen zwei Döfern stattfinden soll,
dann könnte man sich so etwas überlegen. Über 250km definitiv
nicht.

Ganz ehrlich. Guck mal bei Ebay. Da werden öfters Transportdienstleistungen
auf Tiefladern z.B. für Trecker oder Unimog angeboten.


Gruß

Christian
Zuletzt geändert von ChristianNO am 2010-11-03 12:47:44, insgesamt 1-mal geändert.

AL28
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#70 Beitrag von AL28 » 2010-11-03 14:03:16

Hallo
Sorry ich ich wollte nicht " so bissig " sein , sondern nur ein ganz klein wenig .
Hatte noch nicht gefrühstückt . :angel:
Habe halt eine sehr direkt Art . Bin nicht nur hier schon deswegen Negativ aufgefallen .
Gruß
Oli

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#71 Beitrag von Landei » 2010-11-03 19:16:58

Wichtig : Beim Abschleppen bzw. Bergen braucht der Fahrer im geschleppten Fahrzeug keine Klasse 2.

Och nöööö, nicht schon wieder so eine richtige Halbauskunft :bored:


Die Unterschiede Abschleppen / Schleppen sind tatsächlich verwirrend und einige brauchen es auch nie zu verstehen.
Der Satz ist zwar nicht falsch aber völlig sinnlos. Warum sollte eine Omma, die sich mit ihrem Goggo vom gelben Engel abschleppen lässt plötzlich Klasse 2 brauchen?

Wolltest du darauf hinweisen, dass beim Abschleppen der Abschleppende kein Klasse 2 braucht, beim Schleppen aber sehr wohl?

Jochen

(der vor vielen, vielen Lichtjahren so Magirus-Merkur-Feuerwrhr-fahrgeil war, dass er ein lediglich rollfähiges Hanowrack ohne geringste andere Funktion 100km über Bundesstraße geschleppt hat :blush: :blush: und der sich deshalb viele, viele Jahre später beschämt zurückhält mit (notwendigen) kritischen Einlassungen...)


P.S. Nachdem ich den Beitrag vorhin geschrieben hatte und noch einmal durchs Dorf musste (Kindergartenlaternenfestglühweintradition), hämmerte vor der Haustür ein furchterregenes Gespann entlang. Irgend so eine hochtourig heulende Iveco Warze hatte an einem dünnen Abschleppgurt (!!!) einen ähnlichen 3-5t Trümmer angestöpselt, dahinter hing ein schöner Tandemachser Minibaggeranhänger, Batteriepower reichte gerade für ein minimalistisches Warnblinken, von Standlicht war nichts zu sehen.
Geschäztes Tempo innerorts ca. 65-70, geschätzte Leistung der Servounterstützung der Hydraulikbremse 0.
Macht doch alle wat ihr wollt..., machen doch scheinbar alle hier, jeder darf mal, wer viel frächt, kricht fiel antworten :blush: --ich war's nicht
Zuletzt geändert von Landei am 2010-11-03 23:09:09, insgesamt 1-mal geändert.

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#72 Beitrag von Lobo » 2010-11-03 23:53:30

wäre schön zu Wissen wann und wo er da unterwegs wäre, dann braucht man da ja nicht in der Zeit lang zu fahren oder laufen :lol:

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#73 Beitrag von Jofri » 2010-11-04 8:49:26

Hallo Jochen,
Landei hat geschrieben:Doppelposting
und, war der Glühwein lecker???

Schönen Tag, Jochen

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#74 Beitrag von ChristianNO » 2010-11-04 9:36:27

Landei hat geschrieben:
Wichtig : Beim Abschleppen bzw. Bergen braucht der Fahrer im geschleppten Fahrzeug keine Klasse 2.
Wolltest du darauf hinweisen, dass beim Abschleppen der Abschleppende kein Klasse 2 braucht, beim Schleppen aber sehr wohl?
Fangen wir mal mit einem kleinen Exkurs in die Interpretation der
deutschen Sprache an.

Also der Fahrer im geschleppten Fahrzeug ist der derjenige,
der an der Abschleppstange hinten dran hängt.

Obwohl dieser in einem Fahzeug sitzt, für das er als eigentständiger
Fahrer eine Führerschein der Klasse 2 bzw. dem aktuellen Äquivalent
benötigen würde, braucht er diesen Führerschein als passiver
Fahrer nicht.

Der Abschleppende ist derjenige der vorne an der Abschleppstange
dran ist und den anderen hinter sich her zieht. Dieser braucht
sehr wohl einen Führerschein der Klasse 2 bzw. dessen Äquivalent.

Kleiner Tip. Wenn du einen Text liest, lass deinem Gehirn 5 Minuten Zeit ihn auch zu verstehen.

Gruß

Christian
Zuletzt geändert von ChristianNO am 2010-11-04 9:37:27, insgesamt 1-mal geändert.

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wayko
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#75 Beitrag von wayko » 2010-11-04 10:22:22

ChristianAC hat geschrieben:
Also der Fahrer im geschleppten Fahrzeug ist der derjenige,
der an der Abschleppstange hinten dran hängt.

(...)

Der Abschleppende ist derjenige der vorne an der Abschleppstange
dran ist und den anderen hinter sich her zieht. Dieser braucht
sehr wohl einen Führerschein der Klasse 2 bzw. dessen Äquivalent.
Kann es sein, daß Du hier zwei Dinge vermischt?

Wenn es sich bei dem hinteren Fahrzeug um ein geschlepptes Fahrzeug handelt, kann der im vorderen Fahrzeug nicht der Abschleppende sein.

Hinteres Fahrzeug geschleppt, vorderes Fahrzeug Schleppender.
Hinteres Fahrzeug abgeschleppt, vorderes Fahrzeug Abschleppender.

Für Schleppen wir eine Schleppgenehmigung benötigt.

Der Schleppende benötigt die FS Klasse für das komplette Gespann. Dem Abschleppenden genügt dagegen der Führerschein für sein eigenes Fahrzeug.
Zuletzt geändert von wayko am 2010-11-04 10:24:25, insgesamt 1-mal geändert.
"Andreas Kiosk" gehört Andrea.
"Andreas' Kiosk" gehört Andreas.
"Andrea's Kiosk" gehört einem Deppen.

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#76 Beitrag von ChristianNO » 2010-11-04 11:29:50

@wayko

Ich liebe ja den deutschen absolut politisch korrekten Definitionswahn.

Aber bevor das hier eine Diskussion über die quadratur des Kreises oder die Zukunft der deutschen Zigarre wird.

Worum gings denn im Ursprungsposting des Threadstarters ?

Gruß

Christian

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#77 Beitrag von Mobert » 2010-11-04 11:35:36

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Worum gings denn im Ursprungsposting des Threadstarters ?
Mitnahmestapler?? :eek:
Zuletzt geändert von Mobert am 2010-11-04 11:36:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Bernhard G.
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#78 Beitrag von Bernhard G. » 2010-11-04 12:32:40

Ich sehe schon, die Sauwetterzeit beginnt .... wie sonst könnte man sich über die von ChristianAC bemerkte Kuriosität des deutschen Verkehrsrechts so in die Haare geraten :wack:
Zuletzt geändert von Bernhard G. am 2010-11-04 12:32:58, insgesamt 1-mal geändert.

DäddyHärry
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#79 Beitrag von DäddyHärry » 2010-11-04 12:42:18

Um noch mal auf die Hilfs-Luftversorgung zurückzukommen:

Gestern oder vorgestern abend ältere Hefte (Lokrundschau oder Museumseisenbahn) durchgeblättert.
Eine Kleinlok sollte mehrere Personenwagen überführen, so wurde ein R-Wagen dazwischengehängt, auf dem Kompressor und Aggi standen für die Luft- und Stromversorgung...
Wenn die DB Fremdfirmen mit so einer "abenteuerlichen Konstruktion" auf ihr Netz läßt...

Ich würds zwar nicht machen, aber...

Gruß Härry

P.S. Sorry, mein kranker Stöpsel raubt mir z.Z. Zeitgefühl und Nachtschlaf :ninja:
If you want to leave footprints in the sand of times, wear Work shoes.
(Tom Zupancic)

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#80 Beitrag von colli1979 » 2010-11-04 14:15:32

um nochmal die Sache mit dem Reparieren dürfen oder nicht.
steht es wo geschrieben, das man an Bremse oder Lenkung nur als ausgebildeter arbeiten darf?
Von der Arbeit her an pyrotechnischen Rückhaltesystemen weiß ich, das es so ist, das man daran nur nach Lehrgang arbeiten darf.

Ok, wenn was passieren sollte/würde, käme evtl. die Frage auf, woher denn das wissen über die sach und fachgerechte aRbeit am System herkommt - ab da könte es dann zur Erklärungsnot kommen.
Grüße Jan

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#81 Beitrag von 1850 » 2010-11-04 15:54:21

Die "Vorschrift" Reperatur und Instandsetzung nur durch geschultes Fachpersonal wird ganz einfach von jedem Fahrzeughersteller und jeden Ersatzteillieferanten genannt und steht in jeder Betriebsanleitung/Beiblatt, selbst die Verkaufshäuser wie Trost, Stahlgruber oder Winkler haben diesen Satz zur Absicherung im Verkaufshaus aushängen und in den AGB stehen.
Alex

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#82 Beitrag von Landei » 2010-11-04 16:53:41

Der Schleppende benötigt die FS Klasse für das komplette Gespann. Dem Abschleppenden genügt dagegen der Führerschein für sein eigenes Fahrzeug.
Danke Wayko!



Da ich noch nie in diesem Forum solch eine Diktion verwendet habe (obwohl ich inhaltlich mit dem nachfolgenden Zitat d'accord bin) jetzt ein Bumerang Zitat
Kleiner Tip. Wenn du einen Text liest, lass deinem Gehirn 5 Minuten Zeit ihn auch zu verstehen.
Ich sehe, du hast es gemacht :D :D und möchtest das Thema begraben,
Aber bevor das hier eine Diskussion über die quadratur des Kreises...
aber der Definitionswahn reduziert tatsächlich den Tatbestand, ob Fahren mit oder ohne Führerschein auf die 2 Buchstaben A&B !!!!! (ABschleppen mit oder ohne A&B)
:hug:

@Jofri naja, nach 3 oder 4 Zuckerwasser habe ich die Bratwürste dann doch lieber gepflegt mit Pils nachgespült. Der Tag war auch prima. Brauchte noch nicht einmal Stützbier.

Jochen

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tauchteddy
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#83 Beitrag von tauchteddy » 2010-11-04 18:08:41

1850 hat geschrieben:Die "Vorschrift" Reperatur und Instandsetzung nur durch geschultes Fachpersonal wird ganz einfach von jedem Fahrzeughersteller und jeden Ersatzteillieferanten genannt und steht in jeder Betriebsanleitung/Beiblatt, selbst die Verkaufshäuser wie Trost, Stahlgruber oder Winkler haben diesen Satz zur Absicherung im Verkaufshaus aushängen und in den AGB stehen.
Alex
Genau, in deren Bedingungen. Die können aber nichts verbieten oder erlauben, das kann nur der Gesetzgeber.
Zuckerbrot ist aus.

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#84 Beitrag von unihell » 2010-11-04 22:23:02

Hallo
Ja, und vom Umrüsten der Luftleitung von Stahl auf Tecalan wird das auch behauptet. Was für ein Glück, dass mein aaSmT (was heißt das eigentlich?) das nicht weiß. Auch den Umbau des originalen Zweikreisschutzventils auf ein modernes Vierkreisschutzventil - mit Prüfanschlüssen an jedem Kreis versehen - war seiner Meinung nach nicht eintragungspflichtig.
vielleicht weiß dein aaSmT nicht, wie er an seine Teilbefugnis gekommen ist, von Sachverstand kann wohl keine Rede sein.
Jedes Fahrzeug hat eine ABE, die der Hersteller beim KBA beantragt hat.
In diesem Antrag steht so ziemlich alles drinn, was in der Kiste verbaut ist. Angefangen vom Scheibenwischer über Blinklicht ... bis zur Bremsanlage. Jedes Bauteil ist mit Prüfnummer und genauer Bezeichnung gelistet. Wird nun etwas geändert, ist dies zu überprüfen. Ändert der Hersteller Teile oder Baugruppen, so trägt er dafür die Verantwortung und regelt die Verfahrensweise, wie oder was zu dokumentieren ist. Ändert ein Reparaturbetrieb (i.d.R. eine Fachwerkstatt oder die Firmeneigene Werkstatt ) Teile, so weiß diese oder hat es theoretisch bzw rechtlicherseits zu wissen, was Eintragungspflichtig oder nur zu Prüfen ist, schließlich ist dort Sachkunde oder sollte diese vorhanden sein. nicht umsonst sind bei der letzen Reform der Handwerksordnung außer drei bis vier anderen Gewerkenauch für das Kfz-Gewerbe die Meisterpfilcht beibehalten worden, für den Rest braucht man den "Großen Befähigungdsnachweis" nicht mehr.
Für jedes Gesetz gibt es die Kommetierungen, wie die Gesetze auszulegen sind, ergänzt werden die durch Verordnungen, Bestimmungen und Erlasse. Die hat ein Sachkundiger zu beachten und ggf zu wissen, wo er was findet.
Wie Manfrad richtig schreibt, ist eine Druckluftkupplung für die Luftpistole ohne Prüfzeichen eine unerlaubte Veränderung der Druckluftanlage. ABE ist damit futsch.
Die meisten wissen wohl überhaupt nicht, über was sie hier diskutieren, ist vllt olympischer Geist.

Zum Thema
! Da es sich hier um Verordnungen und Erlasse handelt, liegt die höchstrichterliche Entscheidung bei den OLG !.
hier ein paar Zitate aus dem Verkehrsportal
Abschleppen (§ 15a StVO) ist das Ziehen eines liegengebliebenen Fahrzeuges im Rahmen der Nothilfe mit dem Ziel der Ortsveränderung zur

- Behebung der Betriebsunfähigkeit,
- Verwertung des Fahrzeuges,
- Vernichtung des Fahrzeuges.

Betriebsunfähigkeit infolge nicht behebbarer technischer Mängel liegt vor, wenn die verkehrssichere oder bestimmungsgemäße Verwendung nicht mehr möglich ist und diese auch nicht vor Ort ohne größeren Aufwand wieder hergestellt werden kann. Der Nothilfegedanke impliziert, dass ein Abschleppen vom Pannenort nur zu bestimmten Zielorten auf kürzestem Weg zulässig ist. Zu diesen Zielorten gehören die nächste geeignete Werkstatt, ein nahegelegener Standort oder Verschrottungsbetrieb oder der nächste Verladebahnhof.
Entfernungen bis 45 km werden teilweise als zu weit gesehen, weil es dann an dem Notgesichtspunkt fehlt (OLG Celle NZV 1994, S. 242).Ist die Entfernung zu gross, muss das Kfz verladen werden.
Folglich handelt es sich bei dem TS um genehmigtes oder ungenehmigtes Schleppen, u.a. auch deshalb weil die Betriebsfähigkeit vor Ort wiederherstellbar ist. :eek:
Schleppen ist das Mitführen eines betriebsfähigen oder betriebsunfähigen Kraftfahrzeuges auf dessen eigenen Rädern hinter einem anderen Kfz, sofern es sich nicht um ein Abschleppen handelt. Grundsätzlich dürfen zwar Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kfz bestimmt sind, nicht als Anhänger betrieben werden, die Verwaltungsbehörde kann jedoch Ausnahmen genehmigen. Näheres regelt § 33 StVZO. Unterschieden wird in vom Straßenverkehrsamt genehmigtes und in ungenehmigtes Schleppen. Beim genehmigten Schleppen ist eine Ausnahmegenehmigung gem. § 33 StVZO des zuständigen Straßenverkehrsamtes mitzuführen und auf Verlangen.
auszuhändigen.
Geänderte Rechtslage zum Thema Abschleppen und Schleppen seit Einführung FZV

Die Vergünstigungen des Abschleppens können seit dem 01.03.2007 nur noch in Anspruch genommen werden, wenn es sich um ein zugelassenes Fahrzeug handelt, wobei auch die "vereinfachte Zulassung" mittels Kurzzeit- oder Händlerkennzeichen darunter zählt. Nicht mehr zum Abschleppen zählt mit Einführung der FZV das Verbringen des Fahrzeugs vom Standort, also nicht vom eigentlichen Pannenort, zu einem Verwerter, da dies nicht vom Nothilfegedanken getragen wird.
Zuletzt geändert von unihell am 2010-11-04 22:23:40, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Helmut

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Wat soll dä Quatsch

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#85 Beitrag von makabrios » 2010-11-04 22:27:27

Hallo,

ich weiß auch noch was! Falls es in diesem inzwischen langen und wieder mal sehr deutschen Fred bereits geschrieben worden ist bitte ich um Nachsicht.

Schleppen auf öffentlichen Straßen benötigt auch immer eine Schleppgenehmigung. Die gibs beim freundlichen Ansprechpartner im Amt.
Abschleppwagen haben üblicherweise eine permanente Schleppgenehmigung, weil sie das ganze Trallala gewerblich tun.
Denn Abschleppen bedeutet eigentlich nur bir zur nächsten geeigneten Werkstatt und wenn der Auftraggeber will, daß das Auto nach Yokohama abgeschleppt werden soll, dann gibs auf dem Weg dort hin geschätzte 23000 geeignete Werkstätten.
Deshalb müssten Abschleppwagen mit Hintendran sofort bei der nächsten Ausfahrt von der Autobahn runter und sich über Landstraßen ans Ziel kämpfen (weil Schleppen auf der Bahn verboten ist) Ein ehrgeiziger POM schreibt da gern schon mal ne Anzeige :mad:

Gruß
MAK

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#86 Beitrag von scynet » 2010-11-05 19:25:45

Was regt Ihr euch so auf?

Bremsen und Lenkung gehören bei LKW zu den unwichtigsten Teilen, viel wichtiger ists nicht zuviel zu bezahlen für das Alteisen.

Soll er doch rumfahren wie er will, aber nur im Westen. Wenn er den Osten durchfährt dann bitte vorher bescheid sagen, ich bleib an dem Tag zu hause.

Mal im ernst: ich kann Dir mal per PN ne Nummer einer guten und zuverlässigen Spedition geben wenn Du willst, damit löst sich das ganze in Luft auf und Dein Auto kommt unbeschadet bei Dir an, alle andern bleiben auch unbeschadet.

Gruss ALF
Wer zwei Röcke hat gebe dem einen,
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#87 Beitrag von Radläufer » 2010-11-05 20:26:14

Hallo allerseits...

...ist ja hier eine richtig aufschlußreiche Diskussion entstanden.
scynet hat geschrieben:Was regt Ihr euch so auf?

Bremsen und Lenkung gehören bei LKW zu den unwichtigsten Teilen, viel wichtiger ists nicht zuviel zu bezahlen für das Alteisen.
Also wenn du schon beleidigen willst dann nimm doch mich und nicht meinen armen Laster. Als "Alteisen" beschimpft zu werden hat er nun wirklich nicht verdient. Gerade mal 12.000 km runter und stets gut gepflegt worden.
An deinem Laster war bestimmt auch schon mal was kaputt.
scynet hat geschrieben: Soll er doch rumfahren wie er will, aber nur im Westen. Wenn er den Osten durchfährt dann bitte vorher bescheid sagen, ich bleib an dem Tag zu hause.
Ich denke mal die wirklichen Gefahren kommen ganz woanders her. Stichwort Sicherung von Ladung oder übermüdete Fahrer usw.
Und die sind bestimmt auch im Osten unterwegs. Würde dir raten immer zuhause zu bleiben, da kann am wenigsten passieren.
scynet hat geschrieben: Mal im ernst: ich kann Dir mal per PN ne Nummer einer guten und zuverlässigen Spedition geben wenn Du willst, damit löst sich das ganze in Luft auf und Dein Auto kommt unbeschadet bei Dir an, alle andern bleiben auch unbeschadet.

Gruss ALF

Ja... um Luft ging es hier tatsächlich, aber daß der Laster nach dem Transport mit ner Spedition bei mir dann unbeschadet ist glaub ich nicht. Den Kompressorschaden wird er dann immer noch haben.

Mal im ernst: Ich hab mir nun einen zweiten 90-16er gekauft. Den kann ich zunächst als Teileträger verwenden. Also Kompressor zuhause ausbauen (dann weiß ich auch schon wie das geht), dann vor Ort in meinen Laster einbauen und überführen. Einer der großen Vorteile dieser Autos ist ja das unschlagbare Preis-Leistungs- Verhältnis.
Transport mit Spedition hätte vermutlich schon ein Drittel dieses zweiten Lasters gekostet. Und Ersatzteile und Reparatur wäre trotzdem noch nötig gewesen.

Gruß

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#88 Beitrag von scynet » 2010-11-05 20:38:52

Ja ok sorry, ich wollte Dich nicht beleidigen.

Das gefahrenpotential von so nem Laster ist einfach hoch, Bremsen sind bekakkt wichtig und gerade wenns nur um Spass an der Sache geht find ich kann man der Fairnesshalber mit ordentlichem Material rumfahren.

Das mit der Spedition meinte ich ernst, hab ich selbst schon zweimal gemacht und ist einfach sehr entspannt gelaufen für mich.

Irgendwann steht der eben mit meinem Laster vor der Tür und ich hatte keinen Stress und soviel Teurer als das selbs zu überführen ist es eben nicht, wenn man die Zeit berechnet die man selbst spart.

Also: Entschuldigung O.K?

Gruss ALF

Gruss ALF
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#89 Beitrag von scynet » 2010-11-05 20:54:27

Aber einen hab ich noch:
Gerade mal 12.000 km runter und stets gut gepflegt worden
Wie kann dann der Luftpresser kaputt sein?

Da würd ich nochmal nachhaken!

Aber das ist jetzt nicht böse gemeint.

Was mir sehr hilft ist die Reparaturanleitung und der Ersatzteilkatalog mit Explosionszeichnungen, versuch mal das über das Forum hier zu bekommen, hat bei mir auch geklappt und ist sehr hilfreich.

Gruss ALF
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#90 Beitrag von Radläufer » 2010-11-05 21:54:52

Hallo ALF
scynet hat geschrieben:
Also: Entschuldigung O.K?
Jo klar, schon vergessen.
scynet hat geschrieben: Was mir sehr hilft ist die Reparaturanleitung und der Ersatzteilkatalog mit Explosionszeichnungen, versuch mal das über das Forum hier zu bekommen, hat bei mir auch geklappt und ist sehr hilfreich.
Das wär natürlich genial wenn ich das bekommen könnte. Ich kann mir gut vorstellen, daß das eine große Hilfe ist. Danke für den Tipp.
Der Luftpresser ist wohl wirklich kaputt. Laut deren Aussagen war der Laster in einer Iveco- Werkstatt zur Reparatur. Weil es das Originalersatzteil aber nicht mehr gab konnte nicht repariert werden und er wurde aus dem Grund ausgemustert.

Gruß

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