Überführung eines Anhängers mit Einleiterbremse

alles, was nicht in die übrigen Technik-Kategorien passt

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wasserhasser
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#1 Beitrag von wasserhasser » 2007-03-13 12:24:47

Moin,

schon wieder ich mit meinem Platzproblem.

Angenommen man hat einen alten Anhänger mit Einleiterbremse
und möchte den mit einem modernen LKW mit Zweileiterbremse abholen -
Gibt es da ohne Umbauten am Laster eine Möglichkeit?

Der Hänger ist leer und wiegt 2 Tonnen - könnte man den, ungebremste Anhängelast am LKW vorausgesetzt, evtl. auch ohne angeschlossene Bremse ziehen?

Gruß
Christopher
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#2 Beitrag von Uwe » 2007-03-13 12:35:10

Hmm, Umbauten am Laster braucht's keine, nur muss der Anhänger ein Zweileiter-Bremsventil bekommen ;)

Bei entsprechender Anhängelast kann der Anhänger natürlich auch ungebremst gezogen werden...

Grüße
Uwe
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#3 Beitrag von wasserhasser » 2007-03-13 12:55:14

nur muss der Anhänger ein Zweileiter-Bremsventil bekommen
Wie - das reicht dann schon?
Das ist dann aber noch nicht so ganz TÜV-Fähig, oder etwa doch?

Ich muß mich dringend mal vernünftig mit dieser Materie beschäftigen!

Gruß
Christopher
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#4 Beitrag von Uwe » 2007-03-13 13:51:30

Hi Christopher,

korrekterweise müsstest Du natürlich den TÜVer fragen, ob ihm eine Umrüstung auf ein entsprechendes Bremsventil und einen manuellen Bremsdruckregler ausreicht oder ob er wegen des höheren Vorratsdrucks noch einen Druckminderer sehen will.

ABS und ALB dürften aber nicht zur Diskussion stehen ;)

Grüße
Uwe
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#5 Beitrag von felix » 2007-03-13 13:57:47

Hallo,

leih dir irgendwo nen alten Trecker oder nen IFA-W50, das ist dann kompatibel.

Wenn du den öfter brauchst, musst du den Hänger umbauen. Da mal den TÜV anfragen, der wird sich schon nicht grunssätzlich querstellen.

Du kannst auch hinters Trittplattenbremsventil ein T-Stück in die Leitung setzen und dort den Hänger enschließen, bremsen tut es dann auch. Ist aber denke ich nicht legaler, als ohne Bremse zu fahren, nur sicherer.

MlG,
Felix

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#6 Beitrag von WEYN » 2007-03-13 14:36:03

1. von wo nach wo soll der Anhänger? Hier sind sehr viele Fahrzeuge im Forum vertreten, die noch einen Einleiterbremsanschluß montiert haben...

2. einfach ein anderes Anhängerbremsventil an den Anhänger. (und dann halt noch die Schläuche zum Zugfahrzeug...ich sag nur gelb und rot) klar will der Tüv das dann auch noch sehen. Aber entweder will man den Anhänger eh öfter nutzen. Dann muß man eh zum Tüv. Oder man fährt mir Kurzzeitkennzeichen (oder ähnlichen) und dann ist es ja *egal*.

und:

nur weil man mit der Einleiterbremse nicht schneller wie 25 fahren darf, heist es noch lange nicht das kein Nummernschild an den Anhänger muß.

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#7 Beitrag von wasserhasser » 2007-03-13 16:14:08

@Felix
Änderungen am LKW sind gegen die Spielregeln :p
Leon fährt mit einem Miet-LKW nach Leipzig und könnte den Hänger evtl. mitbringen.

@Weyn
Der Hänger müßte von Leipzig nach Buxtehude bei Hamburg.
Ist aber noch nicht sicher.
Der Hänger soll dann natürlich irgendwann zum TÜV, mir geht es erstmal nur um die Überführung.
Wie (und ob überhaubt) ich den Hanomag auf eine Zweileiterbremse kriege, weiß ich auch noch nicht :(

obwohl

ich lese gerade in einer Doku von Graubremse, daß die Einleiter-Hänger nur 5,5 Bar brauchen... die Zweileiter sind hier mit 6Bar angegeben - Hanomag könnte also klappen.

Nach den Zeichnungen sieht es auch so aus, als ob es wirklich nur das Anhängerbremsventil ist.
Leitungsverbindung und Schläuche... der Umbau dürft nicht das Problem darstellen...
Sollte das wirklich so einfach sein??
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#8 Beitrag von WEYN » 2007-03-13 16:36:19

also noch mal etwas deutlicher:

mit Einleiterbremse darf nicht schneller wie 25kmh gefahren werden.

das heist also es ist mit einer blanken Fahrzeit von über 14 Stunden zu rechnen.

um auf Dauer damit glücklich zu werden, wirst Du den Anhänger sowie auch Dein Zugfahrzug auf 2-Leiter-Bremse umrüsten müssen.
(es sei denn Du willst damit nur aus dem Wald 3km weiter Holz holen. Die 3 km kann man schon mal so langsam fahren...

Vorsicht mit den alten Dokus von Grau. Dort geht gerne mal die Steuerluft für den Anhänger (der Gelbe Anschluß) direkt aus dem Hydrair ohne Anhängersteuerventil dazwischen. Das ist nicht so ganz echt heutzutage...

und ob der LKW-Vermieter das mag, einen TÜV-losen Anhänger an seinen LKW???

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#9 Beitrag von wasserhasser » 2007-03-13 17:26:40

@Weyn
Ja ja - mit Einleiter und 25 hab ich schon verstanden.
Wenn es wirklich nur das Ventil und zwei Schläuche sind, kann man den Hänger ja auch vor Ort umbauen.

Hänger und Zugfahrzeug sollen auch vernünftig zugelassen sein - soweit ist das klar!
Ich hab vielleicht einen an der Schüssel, lebensmüde bin ich aber noch lange nicht.

Der Hänger ist wie für den Hanomag gemacht
- 3 Tonnen zgG als Zweiachser und 6 Meter geschlossener Aufbau.
Ich weiß - Führerscheinbegrenzung beim alten 3er - der Zusatz greift aber erst ab 11 Tonnen!
Hano mit 3 Tonnen Zweiachser geht also noch.
Vorsicht mit den alten Dokus von Grau
Prima - und was hab ich hier in der Hand... na Klasse :(
War ich so Stolz drauf!
Hast du eine Literaturempfehlung für mich?

Ach ja - der "grüne" Auto-Vermieter hatte damals nichts dagegen;
bei wem Leon bucht, weiß ich nicht.

Gruß
Christopher
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#10 Beitrag von Wilmaaa » 2007-03-13 17:39:24

wasserhasser hat geschrieben:Der Hänger ist wie für den Hanomag gemacht
- 3 Tonnen zgG als Zweiachser und 6 Meter geschlossener Aufbau.
Du hast ja ganz schön was vor...
:eek:

Wilmaaa :cool:
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#11 Beitrag von reo-fahrer » 2007-03-13 17:42:25

Wilmaaa hat geschrieben:
wasserhasser hat geschrieben:Der Hänger ist wie für den Hanomag gemacht
- 3 Tonnen zgG als Zweiachser und 6 Meter geschlossener Aufbau.
Du hast ja ganz schön was vor...
:eek:

Wilmaaa :cool:
Denk dran, Christopher wohnt an der Küste, da gibts nur Deiche und plattes Land. Ist nicht so bergig wie in der Wetterau :happy:

MfG
Stefan
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#12 Beitrag von Uwe » 2007-03-13 17:46:11

wasserhasser hat geschrieben:Der Hänger ist wie für den Hanomag gemacht
- 3 Tonnen zgG als Zweiachser und 6 Meter geschlossener Aufbau.
Hmm, so ein oller drei Tonnen schwerer Zweiachser bremst einen 170er schon gewaltig ein, wie das hinter einem A-L ist will ich mir jetzt gar nicht vorstellen ;)

Grüße
Uwe
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#13 Beitrag von Wilmaaa » 2007-03-13 18:00:07

reo-fahrer hat geschrieben:Denk dran, Christopher wohnt an der Küste, da gibts nur Deiche und plattes Land. Ist nicht so bergig wie in der Wetterau :happy:
Aber so'n büschn Wind kann auch ganz schön bremsen. :lol:
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#14 Beitrag von hano-mac » 2007-03-13 18:22:39

wasserhasser hat geschrieben:Der Hänger ist wie für den Hanomag gemacht
- 3 Tonnen zgG als Zweiachser und 6 Meter geschlossener Aufbau.
Ich weiß - Führerscheinbegrenzung beim alten 3er - der Zusatz greift aber erst ab 11 Tonnen!
nicht vergessen, der alte lappen muß gegen ein neues plastik-teil getauscht werden, erst dann darfste 'nen zweiachser hinten dran hängen...

grüße
sven
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#15 Beitrag von WEYN » 2007-03-13 23:42:01

hano-mac hat geschrieben:nicht vergessen, der alte lappen muß gegen ein neues plastik-teil getauscht werden, erst dann darfste 'nen zweiachser hinten dran hängen...
da wäre ich mir nicht so sicher.....erst mal die §§§ lesen....

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#16 Beitrag von Wilmaaa » 2007-03-13 23:46:46

Mit der alten Klasse 3 durfte man nur drei-achsige Züge fahren, sprich Einachsanänger oder Anhänger mit Tandemachse... Vier Achsen erst seit der Umstellung.
Darf ich mit dem alten Führerschein der Klasse 3 ein KFZ (7,49t) mit 2-achsigen Anhänger fahren, ohne den Führerschein umschreiben zu müssen ?

Ohne Umschreibung - Nein! Mit der alten Klasse 3 (BRD) dürfen mehrspurige Kraftwagen bis 7,5 t und Gespanne mit zulassungspflichtigen Anhängern mit bis zu drei Achsen geführt werden. Das Gewicht des Anhängers darf das 1,5-fache der Leermasse des Zugfahrzeugs (Geländewagen, Lkw mit durchgehender Bremsanlage) oder ggf. das zulässige Gesamtgewicht eines Pkw nicht übersteigen (vgl. § 42 Abs. 1 StVZO). Das maximale Gewicht des Anhängers darf hierbei 11 t nicht überschreiten (vgl. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe a StVZO). Mit der alten Klasse 3 dürfen Kombinationen bis 18,5 t geführt werden. Die Begrenzung auf drei Achsen wurde zwar am 01.01.1999 durch das neue Fahrerlaubnisrecht aufgehoben, jedoch kommen Sie mit Ihrem alten "3er" - auch nach Umschreibung - nicht komplett in den Genuß dieser neuen Regelung. Nach Umschreibung Ihres alten Führerscheins besteht nun aber immerhin die Möglichkeit, mehrachsige, d.h. in der Achsanzahl unbeschränkte Fahrzeugkombinationen bis 12 t führen zu dürfen, jedoch ist der Bereich über 12 bis 18,5 t (neue Klasse CE mit Beschränkung Nr. 79 = "CE79", Erteilung auf Antrag) davon ausgenommen.
Quelle: http://www.fahrschule-knittel.de/cgi-bi ... faq_02.htm
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#17 Beitrag von makabrios » 2007-03-14 0:00:19

Hallo,
mich freut´s, dass in diesem von Regeln und Verordnungen zugemüllten Land noch Leute da sind , die sich was trauen.

Ich wünsche viel Glück und keine Trachtenfeste unterwegs - auch nicht solche, wo nur zwei oder drei im Namen des Gesetzes beisammen sind - und rege an sowas ähnliches wie den legendären "cannonball race" in USA zukünftig in Mitteleuropa zu veranstalten.

Etwa so: Wer schafft es mit dem alten 3er Lappen einen nicht zugelassenen , unzureichend gebremsten zweiachsigen Anhänger hinter einem alten Laster am schnellsten vom Königsee nach Sylt zu ziehen?

Spass beiseite, Ernst komm raus: Bitte das Ding vor Ort vernünftig richten und zulassen, bzw. rote Nummer oder auf nem kleinen Tieflader damit. Und wenn der Führerschein nicht reicht: Sooo selten sind die 2er bzw. CE nun auch wieder nicht!

Nur ein Murphy´scher Blödsinn während der Überführung kostet mehr als ne offizielle Spedition berechnen würde. So ne Kombination, wie Du sie da beschreibst zieht schon einige Aufmerksamkeit auf sich. :cool: :wub:
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#18 Beitrag von WEYN » 2007-03-14 1:43:55

makabrios: bei lesen Deines Beitrages hab ich zweifel, ob Du wirklich alle Beträge gelesen hast....

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#19 Beitrag von wasserhasser » 2007-03-14 10:37:34

Moin,

:angry: die Leute sind zu doof!
Ich hab mir vorab erstmal ne Breifkopie schicken lassen...
Das Ding wiegt leer schon 4 Tonnen!
Wär ja auch zu schön gewesen :(

Na ja - dank meiner "neuen" Anhängerkupplung aus der Heide ;)
geht es dann auch mit einem normalen Hänger.

Falls da jemand ein günstiges Angebot kennt, oder einen verleihen möchte...
Darf auch Werbung drauf sein :cool: ...

@Wilmaaa / Uwe / hano-mac / reo-fahrer
Hört ihr wohl auf zu lästern - das ist ja nicht auszuhalten :angel:

Führerschein:
Beschränkung Nr. 79 = "CE79"
Genau das ist der Knackpunkt :) ob das nun 11 oder 12 Tonnen sind...
Da komme ich mit dem Hanomag höchstens als Sattelzug hin :wub:
Aber so'n büschn Wind kann auch ganz schön bremsen.
Absolut richtig - versuche nie bei Windstärke 10 am Strand in den Wind zu wenden :lol:

@ makabrios
... cannonball race... - ... am schnellsten ...
Kollege - ich bin ein Hanomag - ich bin nicht der schnellste -
- ich fahre kein Rennen - ich bin das Fahrerlager!

Gruß
Christopher

P.S. ich hätte demnächst einen Reserveradträger mit Kurbelwinde abzugeben.
Suche noch einen Tank , der mit dem Träger vernünftig unter den Hanomag geht...
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#20 Beitrag von lion-burger » 2007-03-14 13:15:59

makabrios hat geschrieben:Spass beiseite, Ernst komm raus: Bitte das Ding vor Ort vernünftig richten und zulassen, bzw. rote Nummer oder auf nem kleinen Tieflader damit. Und wenn der Führerschein nicht reicht: Sooo selten sind die 2er bzw. CE nun auch wieder nicht!
Moin,
nun ich habe den CE-Schein, und ich bin auch nicht lebensmüde ... ich weiß was ich mir anhängen kann, und ab wann das ganze kriminell wird!

Und was die endlosen Führerschein-Diskussionen angeht:
Zum Ziehen mehrachsiger Züge bis 12t C1E (KEIN 3er Schein)
Zum Ziehen dreiachsiger Züge bis 12t C1E oder 3er Schein
Zum Ziehen dreiachsiger Züge bis 18,5t C1E mit Zusatz 79 oder 3er Schein

Gruß Leon :cool:
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#21 Beitrag von Monny » 2007-03-14 13:26:04

P.S. ich hätte demnächst einen Reserveradträger mit Kurbelwinde abzugeben.
Ist das so ein Teil, wo das RR am Rahmen hängt? Wenn ja, schick mir mal bitte ne PM mit Preisvorstellung.
Gruss,
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#22 Beitrag von wasserhasser » 2007-03-14 13:49:00

@Monny
ja - ist so ein Teil - in rot
Geld ist doof - da hab ich nicht so viel von, daß ich es loswerden will!
Wie wär's mit:
... einen Tank , der mit dem Träger vernünftig unter den Hanomag geht...
:cool: cool - ich kann mich selbst zitieren :lol: :lol:
Wir kommen übrigens Ende März nach Frankfurt, da könnte ich das Teil Mathias mitgeben (falls er zum Grillen kommt).

Gruß
Christopher
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#23 Beitrag von makabrios » 2007-03-14 16:04:06

@lion burger
der Faden in diesem thread mäandert deutlich.

Zunächst ging es um die Frage, ob ein Zugfahrzeug einen Anhänger ziehen kann(darf), obwohl die Bremsanschlüsse der beiden nicht so ganz kompatibel sind.

Dann kam die Schreibe auf die Überführung dieses Anhängers. Das wurde auch von anderen kritisch angesehen und mit Glupschaugen-Smilies. :eek: unterlegt

Irgendwann standen hier Abhandlungen über Führerscheinklassen und was für das Lenken diverser Fahrzeugkombinationen hier zu Lande so angesagt ist.

Ich gebe ja zu, dass ich froh bin den alten 2er Führerschein (inzwischen auf CE umgeschrieben ) schon zu einer Zeit gemacht zu haben, als viele von denen die hier schreiben noch in Abrahams Wurstkessel waren (1974).
Darf wenigstens noch nen Bus fahren, wenn ich alleine drin sitze! :p

Bitte um Entschuldigung , wenn ich mich da in eine nur für ein paar sich sehr gut kennende Forumsteilnehmer gedachte Diskussion eingemischt habe. :(

Vielleicht noch ein Hinweis betreff §§§: www.verkehrsknoten.de und dann auf Forum klicken. (@moderator: bin zu blöd das gleich anklickbar zu machen)

@ wayn
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#24 Beitrag von wasserhasser » 2007-03-14 16:39:13

@makabrios
nicht sauer sein!
Das was dieses Forum (und seinen Vorgänger auch) manchmal absolut wertvoll macht,
sind die verschiedenen Blickwinkel der verschiedenen Leute.
Wenn du diesen Thread nochmal liest, wirst du feststellen, daß es bei jeder Äußerung um die Überführung dieses Anhängers geht.

Du darfst gerne konstruktiv mitdiskutieren... ich hab nämlich den nächsten Hänger im Visier :cool:

Wieder 6 Meter Aufbau, wieder 3 Tonnen - diesmal Auflaufgebremst !!!
Es scheint also doch auflaufgebremste Zweiachser für 80km/h zu geben :D
Mehr weiß ich auch noch nicht - Infos kommen hoffentlich morgen.
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#25 Beitrag von Wilmaaa » 2007-03-14 19:11:15

Dann brauchste aber trotzdem die entsprechende Führerscheinänderung... ;)
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#26 Beitrag von Monny » 2007-03-14 21:14:30

@wasserhasser: ich kann höchstens mit dem originalen Kurhaubertank dienen, sobald ich was geeignetes um die 200l gefunden habe ;)
An dem RR-Halter hätte ich trotzdem verstärktes Interesse :)
Gruss,
Monny

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#27 Beitrag von lion-burger » 2007-03-14 21:33:11

makabrios hat geschrieben:@lion burger
der Faden in diesem thread mäandert deutlich.
Hey - bitte nicht böse sein! :)
Aber dein Vergleich mit dem Mäander passt wirklich gut ... Sowohl die Verwindungen der eigentlichen Frage, als auch das wellenförmige Auf-und-Ab der Stimmung ... :p
(ich mag als Mäander ja lieber den laufenden Hund ... ist aber wohl Geschmackssache)

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#28 Beitrag von makabrios » 2007-03-14 22:44:05

Hallo,
@ wasserhasser, @Lion-burger: Bin weder böse noch sauer, hab´nur rausgegeben!
Ich komme mit Abschweifungen (Mäandern) gut zurecht und praktiziere diese gerne auch selbst.

An dem Namen, den ich hier benutze ist schön zu sehen, dass meine Kommentare durchaus ätzend, aber nicht beleidigend sind und sein sollen. Wenn´s arrogant wird bin ich schon empfindlich.

Wer hier mitmacht ist hoffentlich nicht normal und hat auch keine Ambitionen normal zu werden. Mir wurde erst vor ein paar Tagen vorgeworfen, dass mein Ute (LKW zur privaten Nutzung) "gegen die Logik" ist und deshalb keine Parklizenz erhalten sollte.

Ausserdem ist die Führerscheingeschichte für mich durchaus interessant, da ich mit 50+ irgendwann mal kalkulieren muss, dass Onkel oder Tante Doktor mir die Scheckkarte reduzieren könnte. Noch ist´s CE mit ADR/GGVS ausser Klasse 7.

Ihr beiden seid Nordlichter (für mich "Südschweden") und ich bin aus der früheren heimlichen Hauptstadt. Deshalb ist meine Feinsinnigkeit mehr an Karl Valentin (ausserhalb Münchens wenig bekannt) orientiert. Aber München und Hamburg haben sich schon immer angezogen.
Wenn der Biwak auf dem Ute drauf ist will ich auch mal durch Eure Gegend pflügen.
Noch suche ich nach einem Spielplatz um meiner Schöpfung Gestalt zu geben und der ist hier rar.
Also, nix für ungut! Wilma³ meinte eh schon per mail, dass hier nicht gebissen wird , doch die Fahrzeuge um die es hier geht sind auch keine Smarties.

Hab´ich jetzt nicht eine schöne, dicke Mäanderschleife gefädelt?
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#29 Beitrag von lion-burger » 2007-03-15 0:47:19

makabrios hat geschrieben:Hab´ich jetzt nicht eine schöne, dicke Mäanderschleife gefädelt?
Bild

:D
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#30 Beitrag von wasserhasser » 2007-03-15 10:56:56

Heuuuul - das kann doch nicht sein - ich fasse es nicht :mad: :mad:
...der Wagen wurde leider von Vandalen verwüstet,sodaß er so nicht verkauft werden kann.
Blödes SauVolk :wack: Man sollte öffentliche Folterungen wieder einführen!! :mad:

@makabrios
Was ist Ute denn für eine? Und was hast du mit ihr vor?

@Monny
Abfahrt ist Juni - vorher kommen noch ein paar Testfahrten - ich kann nicht so lange auf eine Tank warten :(
Träger kannst du aber bekommen - ich hab ihn schon fast ab - mach mir ein Angebot.
Wie wär's mit einem Anhänger :lol:
Ne vernünftige Druckwasserpumpe mit Ausgleichsbehälter bräuchte ich noch...
Ne schöne große Dachluke hätte ich gerne...
Ne - Stop - die Liste viel zu lang um sie hier herzuschreiben!

Gruß
Christopher
Das Leben ist hart an der Küste.

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