Magirus Deutz 130D7 als "Schulbus"

alles, was nicht in die übrigen Technik-Kategorien passt

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wolfreich
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Magirus Deutz 130D7 als "Schulbus"

#1 Beitrag von wolfreich » 2010-06-22 14:20:31

Liebe Leute,
Ich hab wenig Ahnung von Lastwägen, auch wenn ich schrauben kann und bin Besitzer einer Kajakschule! Morgen kuck ich mir bei Philipp im Hanfbachtal den og Magirus - isn Feuerwehrauto- an, um ihn eventuell als mobile Basis für meine Kajakschule zu verwenden.
Also hinten ohne grossen Umbau die Kajaks und das Equipment rein , die Schüler in die DOKA und los!!!
Das Auto wird höchstens 2000 km im Jahr fahren und ab 2011 erst mit H Kennzeichen rollen.
Was soll ich mit Phillip ausmachen, worauf soll ich achten...
Kurz - wastun, um ohne profunde Ahnung dort nicht nackt im Wind auf dem Hof zu stehen. ???
Ich würd mich freuen, wenn ihr einem Greenhorn wie mir unter die Arme greifen könntet


Danke
Wolfgang Kajakschule Oberland

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Kami
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#2 Beitrag von Kami » 2010-06-22 14:23:39

also ich denk mal wenn du mitm Philipp kannst bekommst du keinen schrott und wirst beraten, Preislich ist er halt nicht der günstigste - sind er, da sie davon leben wollen, aber meist net.

Gruss

Kami
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Alter Schwede
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#3 Beitrag von Alter Schwede » 2010-06-22 14:59:15

Hallo Wolfgang,

der Preis (5300,-€ ohne MWSt, da §25a differenzbesteuert?) geht für nen Händler soweit "in Ordnung". 7,49 Tonnen sind da kein Problem, 9 Sitze zulässig.

Wie alt bist Du und welche Fahrerlaubisklasse hast Du?
Der alte 3er ist für das Fahren von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse nur bis zum Stcihtag des 50sten Geburtstag gültig, wenn man nicht rechtzeitig mit ärztlichem Attest beim Straßenverkehrsamt eine 5jährige Verlängerung beantragt. (Man bekommt dann C1E mit dem Zusatzkürzel 171, glaube ich...) Ab 50 ohne FE-Verlängerung im 7,49-Tonner am Steuer auf öffentlichen Straßen wäre direkt nen Verkehrsvergehen, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§21 StVG). Nur mal so nebenbei.

Die Zulassung hat mich einiges an Nerven gekostet, da man mir sagte, ich benötige eine Ausnahmegenehmigung (§70 StVZO) da ein SoKfz Löschfz nicht auf "Privat" bzw. außerhalb einer Feuerwehr zulassungsfähig sei (§ 19 Absatz 2a StVZO; ich habe alles, was nach Feuerwehr aussehen könnte entfernen müssen: "alle" Beschriftungen, Blauhorn und Martinslicht etc.).... Nach der Ausnahmegenehmigung hat mich im Übrigen beim Straßenverkehrsamt niemand mehr gefragt, obwohl ich sie in der Tasche gehabt hätte.

Also evtl. eine neue Fahrzeugart, am besten irgendein SoKfz (Sonstiges Kraftfahrzeug NICHT Sonder Kfz :D), um die Lkw-Fahrverbote an Wochenenden und Feiertagen ausnahmegenehmigungsfrei umgehen zu können. Da könnte der Herr Fackin ggf. behilflich sein, da der seine TÜVer mit Sicherheit gut kennt, die entsprechende Gutachten für Farzeugartsänderungen erstellen dürfen. Dabei sollte man darauf achten, dass das gewählte SoKfz auch 9 Sitze behalten darf. Mein 9-Sitzer ist nämlich nach der Umschlüsselung zum SoKfz Werkstattfz ein 5-Sitzer geworden... Für mich im Falle des Unfalles kein Problem, da ich keine 4 Freunde habe, die mit mir mitfahren würden, aber im gewerblichen Bereich ggf. eine Stolperfalle.

Die Vorbaupumpe kann man aus gewichtstechnischen Gründen ggf. entfernen (evtl. muss man da was am Nebenantrieb des Verteilergetriebes machen lassen), auch die Feuerwehreinbauten im Gerätekofferaufbau, neues Leergewicht eintragen lassen und damit die Zuladung erhöhen.

Ggf. noch nen Service mit Ölen, Filtern und Abschmieren einplanen, Reifenalter und -profil beachten und ggf. mit in die Gesamtbeschaffungskosten einplanen... Ansonsten eben ansehen fahren, die üblichen Dinge wie Rost, Ölverluste etc. beachten, Probefahrten sollen nicht ganz so problemlos sein....

Und das ist alles, was ich dazu sagen kann.

Gruß

Uwe
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GEO E
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#4 Beitrag von GEO E » 2010-06-22 17:54:37

Hallo ! Mein Versicherungs "Heini" :D sagte mir, H- Kennzeichen und gewerbliche Nutzung schliesst sich aus. Also lieber noch mal nachfragen.... ( Steuerberater IHK usw ) :dry:
Carpe diem

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scynet
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#5 Beitrag von scynet » 2010-06-22 17:57:08

Reichen denn die knapp 3 meter im Aufbau für kayaks zu verstauen?

So ein alter LKW braucht Wartung und Pflege das ist nicht zu verachten.

Viel Spass
Wer zwei Röcke hat gebe dem einen,
der einen hat, auf dass der auch zwei
habe.

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#6 Beitrag von Firetrucker » 2010-06-22 18:29:50

GEO E hat geschrieben:Hallo ! Mein Versicherungs "Heini" :D sagte mir, H- Kennzeichen und gewerbliche Nutzung schliesst sich aus. Also lieber noch mal nachfragen.... ( Steuerberater IHK usw ) :dry:
das thema ist hier im forum schonmal sehr ausführlich diskutiert worden...habs auf die schnelle aber nich gefunden..... :search:
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#7 Beitrag von Heos » 2010-06-22 19:06:45

also man sollte dann schon einen vom thw nehmen allein wegen der sicherheitsgurte. die sind in den feuerwehren ja nicht drin und da es um eine kajakschule geht wird auch der ein oder andere stöpsel dabei sein.
das mit der H zulassung wird wahrscheinlich schon nen problem wenn der lkw auf den verein angemeldet wird (wovon ich ausgehe). man sollte im vorraus alles abklären für den fall wenn... was niemand will aber oft passiert. was ist wenn die karre mit 11 leutz voll ist. erstmal braucht man nen beförderungssschein, wenn was passiert zahlt die versicherung wegen den stöpseln.
dä wäre vermutlich eine andere zulassungsart einfacher aus versicherungsgründen.
Nett lächeln und winken, lächeln und winken...

Bis denn dann, CHEERS !

wolfreich
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Vielen herzlichen Dank

#8 Beitrag von wolfreich » 2010-06-22 21:22:53

erstmal für die prompte und äusserst profunde Informationspackung..

ich fahr jetzt mal los und schau in aller Ruhe, gottseidank ohne Zeitdruck.

Übrigens,, klar gehn meine Boote hinten rein, jedenfalls bis aufs Seekajak (5,4m) und den Schulcanadier . Wildwasserboote sind grad noch mal 2,50m lang. Das ist aber schon das Einzige was wirklich keine Probleme machen wird...
On verra on verra on verra

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#9 Beitrag von magmog » 2010-06-23 12:45:54

[quote="Alter Schwede"]Hallo Wolfgang,

Wie alt bist Du und welche Fahrerlaubisklasse hast Du?
Der alte 3er ist für das Fahren von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse nur bis zum Stcihtag des 50sten Geburtstag gültig, wenn man nicht rechtzeitig mit ärztlichem Attest beim Straßenverkehrsamt eine 5jährige Verlängerung beantragt. (Man bekommt dann C1E mit dem Zusatzkürzel 171, glaube ich...) Ab 50 ohne FE-Verlängerung im 7,49-Tonner am Steuer auf öffentlichen Straßen wäre direkt nen Verkehrsvergehen, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§21 StVG). Nur mal so nebenbei.

Gruß

Uwe[/quote]



guude,

mit dem umgeschriebenen 3-er kannst Du bis Du in die kiste kommst bis 7,5 T fahren.

nur wenn Du die volle anhängerregelung über 12 t gesammt nutzen willst, brauchst Du ein medical.

Die bereits für die Klasse 2 angeführten Einschränkungen gelten auch für Inhaber einer "alten" Fahrerlaubnis der Klasse 3, die Kombinationen mit Zugfahrzeug bis 7,5 Tonnen fahren wollen, welche nicht in die neue Klasse C1E fallen. Dies betrifft Kombinationen, deren zulässige Gesamtmasse mehr als 12 Tonnen beträgt oder bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges übersteigt.

http://www.innenministerium.bayern.de/s ... ail/05396/

gute fahrt! justus.

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#10 Beitrag von Alter Schwede » 2010-06-23 15:03:43

Erstaunlich, jetzt habe ich es auch so gefunden.... Hatten wir aber nicht bislang festgestellt, dass der alte 3er für Fahrten mit Fz über 3,5 Tonnen ab dem 50sten erlischt, wenn kein ärztliches Attest vorläge? Nun denn, das Bundesverkehrsministerium schreibt das Gleiche....

FE vor dem 1.1.99 = unbefristet C1 und C1E, nur die paar Ausnahme-Kombinationen die nach neuem recht den abegspeckten CE (mit Zusatznummern) umfasst hätten, sind mit dem 50. hinfällig.

Gruß

Uwe
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#11 Beitrag von makabrios » 2010-06-23 20:30:20

Hallo,

mein auf der alten Klasse 3 basierender C1E hat bislang kein Verfallsdatum auf der Karte. Der C bzw. CE muß alle 5 Jahre verlängert werden.

Interessant am Rande ist, daß die Klasse T/S , welche auch aus dem alten 2er herausgelöst ist, weiter unbefristet bleibt. Leider steht da kein Symbol dabei. Deshalb weiß ich auch nicht den Gültigkeitsbereich von T/S.

Gruß
MAK (hat seit zwei Wochen neue 5jahreskarte)

PS: Noch was! Der internationale Führerschein gilt nur zusammen mit dem nationalen, aber nur 3 Jahre. Deshalb hat er nen Anteil mit der gleichen Nummer.
Falls der CE nur noch ein Jahr gelten sollte, dann wird der internationale CE auch nur für ein Jahr ausgestellt, bei voller Gebühr (15 Doppelmark) Also mit dem Timing aufpassen!

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#12 Beitrag von tauchteddy » 2010-06-23 20:36:02

Nein, alter Schwede, dein Link sagt, dass nur wer Kombis fahren will, die unter den heutigen CE fallen, ab dem 50. eine ärztliche Untersuchung braucht. Ein normaler 7,5t, auch mit Anhänger bis 4,5t, kann ohne Untersuchung ewig gefahren werden.
Zuckerbrot ist aus.

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#13 Beitrag von Alter Schwede » 2010-06-23 20:40:26

Wollte ich eigentlich auch gesagt haben, nur schlecht verformuliert....

Gruß

Uwe
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