Tüv relevanz Hängerkupplung

alles, was nicht in die übrigen Technik-Kategorien passt

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Garfield
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Tüv relevanz Hängerkupplung

#1 Beitrag von Garfield » 2010-02-27 10:31:58

Muß eine hinten montierte Kupplung komplett sein mit Luftanschlüssen und Steckdose? Ich überlege hinten am LKW irgend was zum abschleppen/bergen zu montieren.Ich weiss das bei vielen Sachen z.B Nebelscheinwerfer wenn die montiert sind müssen die auch funktionieren ,wie ist das bei der Kupplung ?

:search: Garfield

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Ulli
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#2 Beitrag von Ulli » 2010-02-27 10:44:08

so aus dem Bauch heraus:

Anhängerbremsanlage hat zunächst nichts mit der Eintragungsfähigkeit einer AHK zu tun - schliesslich gibt es auch auflaufgebremste Anhänger.

Bei der fehlenden Beleuchtung könnte ich mir vorstellen, dass der eine oder andere aaS etwas zickt und die AHK nur zu Rangier-/Abschleppzwecken einträgt - muss aber nicht.

Gruß Ulli

CU478
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#3 Beitrag von CU478 » 2010-02-27 10:46:34

rangierkupplung

ist m.w. nicht eintragungspflichtig....
Zuletzt geändert von CU478 am 2010-02-27 10:47:08, insgesamt 1-mal geändert.

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roman-911
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#4 Beitrag von roman-911 » 2010-02-27 11:02:01

hi Micha,

die von cu 478 gemeinte rangierkupplung ist bei mir serienmässig montiert und nicht gesondert im brief aufgeführt.

hat beim tüv noch nie einer was gesagt...


grüsse roman
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Garfield
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#5 Beitrag von Garfield » 2010-02-27 11:17:27

Jau an eine Rangierkupplung hatte ich gedacht ,vorne ist auch so was dran nur war ich mir nicht sicher wie das die Herrn vom Dampfkesselverein sehen , danke .
Gilt das auch für Natokupplung?Erweitert das Suchgebiet .


Garfield

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felix
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#6 Beitrag von felix » 2010-02-27 11:22:02

Hallo,

ihr seit unpräzise:

Wenn in den Papieren eine Hängerkupplung eingetragen ist, dann muss sie auch vollständig sein sammt Bremse und funktionieren.

Du kannst dir die Kupplung jedoch austragen und als "Rangierkupplung" (Oder schlicht garnicht) im Brief bezeichnen lassen. Dann darfst du sie im Straßenverkehr nicht benutzen und sie muss auch nicht vollständig sein.

Ein Apschleppseil oder ne Schleppstange darf man in allen Fällen an der Kupplung festmachen.

Gruß,
Felix

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Garfield
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#7 Beitrag von Garfield » 2010-02-27 11:25:24

Danke Felix ,
das ist wie genau so wie ich es erwartet hab :lol: Eingetragen muß funktionieren mit allem drum und dran nicht eingetragen darfs auch unvollständig sein :eek:


Garfield

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Ulli
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#8 Beitrag von Ulli » 2010-02-27 11:53:11

felix hat geschrieben:Wenn in den Papieren eine Hängerkupplung eingetragen ist, dann muss sie auch vollständig sein sammt Bremse und funktionieren.
eindeutig falsch!

Ob und ggf. welche Anhängerbremsanlage verbaut ist, hat absolut nichts mit der AHK zu tun, sie hat lediglich Auswirkungen auf die zul. Anhängelast.
Die zul. Anhängelast ist z.B. bei LKWs auf die zGM des LKWs begrenzt, Ausnahme: bei durchgehender Bremsanlage (damit ist z.B. die Zweileitungsbremse gemeint) darf die Anhängelast das 1,5fache der zGM des LKWs betragen.

Wenn das Vorhandensein einer Anhängerbremsanlage Voraussetzung für die Eintragungsfähigkeit einer AHK wäre, dürfte kein PKW, kein Pickup oder Geländewagen eine legale AHK haben.

Gruß Ulli

crutchy the clown

#9 Beitrag von crutchy the clown » 2010-02-27 12:05:01

Die zul. Anhängelast ist z.B. bei LKWs auf die zGM des LKWs begrenzt, Ausnahme: bei durchgehender Bremsanlage (damit ist z.B. die Zweileitungsbremse gemeint) darf die Anhängelast das 1,5fache der zGM des LKWs betragen.
Mein Fahrzeug hatte nur einen Einleitungsbremsanschluß und so hat der TÜV darauf bestanden, daß die Anhängelast auf den Wert des Fahrzeuggewichts reduziert wird. Die Begründung war, daß der Einleitungsanschluß nicht benutzt werden dürfe und auflaufgebremste Anhänger auf diesen Wert begrenzt werden müßten.

Meine Fahrzeugpapiere enthalten also zwei Angaben für Anhängelasten:

a) ungebremste Anhänger
b) Anhänger mit nicht durchgehender Bremsanlage

Nachtrag:
Die erneute Begutachtung meiner Anhängekupplung wurde notwenidg, da ich die Anhängelast für ungebremste Anhänger auf 2 Tonnen erhöhen lies. Das war mit Bestätigung von Iveco möglich wenn das Fahrzeug über eine doppelte Quertraverse für die Anhängekupplung verfügte. Dies war der Fall und wurde vom TÜV-Prüfer kontrolliert.
Zuletzt geändert von crutchy the clown am 2010-02-27 12:09:44, insgesamt 1-mal geändert.

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#10 Beitrag von Ulli » 2010-02-27 12:59:12

@Garfield

wenn du eine AHK bestehend aus einem Zugmaul und einem einsteckbaren Bolzen (sog. Rangierkupplung) montierst, interessiert das den TÜV nicht, allerdings darfst du im Geltungsbereich der STVO keine Anhänger mitführen.

Montierst du eine zugelassene, mit Prüfzeichen versehene Automatikkupplung, dann wird diese eingetragen, soweit eine (funktionierende) Anhängersteckdose vorhanden ist. Fehlt die Steckdose, erfolgt der Eintrag mit dem Zusatz "nur zu Rangierzwecken".

Und zu deiner Frage bezügl. der NATO-Kupplung:
sie ist als AHK eintragungsfähig, wenn sie über ein Prüfzeichen (~F....) verfügt.
Zusatz in den Fahrzeugpapieren: nur für Zugösen gem. VG74059.

Legst du auf das Ziehen von Anhängern keinen Wert, wird sie mit dem Vermerk "nur zu Rangierzwecken" eingetragen.

Gruß Ulli

AL28
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#11 Beitrag von AL28 » 2010-02-27 14:22:18

Hallo
Behalte doch die Steckdose und auch die Drucklufteinspeisung .
Wen du mal einen LKW abschleppen musst bei den Der Motor ausgefallen ist kannst du so die Druckluftanlage versorgen und einen Lichterbalgen hinten dran hängen .
Gruß
Oli

P.S. früher oder Später kommt der auflaufgebremste ein - Achser :D

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Garfield
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#12 Beitrag von Garfield » 2010-02-27 14:42:29

Vielen Dank Euch allen ,
jetzt ist klar worauf ich achten muß .

Nu die Erklärung warum nur Rangierkupplung oder Nato , bei meinem Magirus fehlt hinten alles was man zum Anhänger ziehen benötigt ,Kupplung,Strom u. Luftanschlüsse.Vorhanden ist nur die Quertraversse im Rahmen mit entsprechendem Lochbild für eine Kupplung. Ich hab keine Ahnung was es mich kostet eine vollwertige Maulkupplung nach zu rüsten .Anhänger will ich im Momment keine ziehen , günstigste Variante um entweder selbst irgend wo raus gezogen zu werden oder jemanden zu helfen ist für mich die Nato oder Rangierkupplung . Wenn irgend wer eine komplette Maulkupplung mit allem was ich brauche sehr günstig übrig hat , her damit . Waagerechter Lochabstand ~130mm , senkrecht ~55mm , Bohrungsdurchmesser 15mm :search:

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Transporter
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#13 Beitrag von Transporter » 2010-02-27 15:14:18

Hallo Ulli.

Da möchte ich mich doch mit ner Frage noch ranhängen.
Ulli hat geschrieben:Die zul. Anhängelast ist z.B. bei LKWs auf die zGM des LKWs begrenzt, Ausnahme: bei durchgehender Bremsanlage (damit ist z.B. die Zweileitungsbremse gemeint) darf die Anhängelast das 1,5fache der zGM des LKWs betragen.
Ich habe ja die sog. 3-Leiter Bremse; faktisch falsch, das wissen wir ja. Es ist die alte 1-Leiter + einen nachgerüstete 2-Leiter Anlage. Im Schein ist als zGG-Anhänger 6,3t, eben das Gewicht meines MAG eingetragen.

Kann ich nun dieses theoretisch auf 9t gebremst "aufbohren" lassen?

Welcher Typ die Kupplung ist weiß ich jetzt nicht genau (Rockinger) aber beim TÜV wurde mir schon mehrfach gesagt: "Oha, ganz die große, wäre doch gar nicht nötig."

Daraus extrapoliere ich jetzt einfach mal eine Grundsätzlich Machbarkeit von der Kupplungsseite aus. Traverse wäre dann die nächste Frage...

Was meinst Du?

Grüße,

Transporter
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Kami
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#14 Beitrag von Kami » 2010-02-27 15:42:10

Anhängelast ist begerenzt durch 5KW/Tonne Gesamtzuggewicht (also zgm auto zzgl Anhängelast).

Ansonsten begrenzt noch der D-WErt der Kupplung.

D=T*R/(T+R)*9,81 in KN, bei ner alten mit Tonnenangabe isses fast das gleiche

T=zgm Auto, R=Anhängelast.


Zum Schluss muss es die Traverse aushalten, entweder glaubts der TÜV (solls geben) oder du bracuchst nen NAchweis von IVECO (eher schwierig), theoretisch könnt man es berechnen...

Gruss

Kami
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#15 Beitrag von Ulli » 2010-02-27 16:37:29

Moin Transporter,

Kami hat die wesentlichen Bedingungen schon genannt.
Neben der zGM des Zugfahrzeugs sind Motorleistung, D-Wert der AHK und nicht zuletzt Freigabe des Herstellers zu berücksichtigen.

Nach StVZO wären 9to Anhängelast bei 6,3to zGM möglich, wenn das Auto mindestens 105 PS und die AHK einen D-Wert von 36kn hat.
Allerdings müsste IVECO hierfür eine Freigabe erteilen, was ich (wenn ich das Auto in deinem Avatar betrachte) wegen des großen Rahmenüberhangs für nicht sehr wahrscheinlich halte.

Gruß Ulli

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tauchteddy
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#16 Beitrag von tauchteddy » 2010-02-27 18:05:38

Muss die Kupplung wirklich eingetragen werden? bei PKW nicht mehr, wenn sie ein E-irgendwas-Prüfzeichen hat, ist das beim LKW anders?
Zuckerbrot ist aus.

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#17 Beitrag von Kami » 2010-02-27 18:27:34

wenn du eine mit E-Zeichen hast nicht - die Anhängelast muss aber trotzdem eignetragen sein.

Gruss

Kami
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Pirx
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#18 Beitrag von Pirx » 2010-02-27 19:52:51

Garfield hat geschrieben:Vorhanden ist nur die Quertraversse im Rahmen mit entsprechendem Lochbild für eine Kupplung. ... Waagerechter Lochabstand ~130mm , senkrecht ~55mm , Bohrungsdurchmesser 15mm
Sorry Garfield,

aber dieses Lochbild gibt es nicht. Entweder ist es 120x55 mm oder 140x80 mm.

Bitte nochmal nachmessen, ich vermute 120x55!

Pirx
Der mit der Zweigangachse: 15 Vorwärtsgänge, 3 Rückwärtsgänge, Split, Schnellgang, Differentialsperre
---
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#19 Beitrag von Garfield » 2010-02-27 21:48:33

Pirx hat geschrieben:
Garfield hat geschrieben:Vorhanden ist nur die Quertraversse im Rahmen mit entsprechendem Lochbild für eine Kupplung. ... Waagerechter Lochabstand ~130mm , senkrecht ~55mm , Bohrungsdurchmesser 15mm
Sorry Garfield,

aber dieses Lochbild gibt es nicht. Entweder ist es 120x55 mm oder 140x80 mm.

Bitte nochmal nachmessen, ich vermute 120x55!

Pirx
Gut das Du das schreibst.
Deswegen hab ich vor dem Maß ~ gesetzt ,hatte noch keine Gelegenheit neu zu messen.Vermute auch es ist 120mm .Weil ich keine Ahnung habe was da gängig ist hab ich das Maß nicht hinterfragt .

Gruß Garfield

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#20 Beitrag von tauchteddy » 2010-02-28 1:32:42

Danke Kami, dann passt es ja :D Prüfzeichen hat sie und 7t Anhängelast sind eingetragen ...
Zuckerbrot ist aus.

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Transporter
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#21 Beitrag von Transporter » 2010-02-28 1:40:09

Danke für die Infos.

Grüße,

Transporter.
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#22 Beitrag von sico » 2010-02-28 14:46:27

hallo Garfield,
habe noch eine Rockinger 250G135 mit Lochbild 120x55mm im Teilefundus.
D-Wert 7000kg Stützlast 700kg.
Ohne duchgehende (Druckluft)-Bremsanlage kannst du damit auf jeden Fall auflaufgebremste Anhänger bis 3,5 to ziehen.
An meinem 170er Magirus darf ich sogar 1500kg Anhänger ungebremst ziehen.
Schau dazu mal in deinen Kfz-Brief.
grüße
Sico

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#23 Beitrag von Ulli » 2010-02-28 14:52:44

sico hat geschrieben:...kannst du damit auf jeden Fall auflaufgebremste Anhänger bis 3,5 to ziehen.
warum nicht über 3,5to?

Auflaufbremsen sind für Anhänger bis 8to zGM zulässig.

Gruß Ulli

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Prickel
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Re: Tüv relevanz Hängerkupplung

#24 Beitrag von Prickel » 2012-04-05 15:15:17

weil es grad zur Überschrift passt,
Stichwort fehlendes Prüfzeichen.

meine IFA W50 AHK (Automatische Bolzenkupplung) ist ohne Prüfzeichen.

Auf Typenschild steht:
KTA TS: 1397
Typ: BK63
D-Wert: 5500
Größe TGL: A208 5048
Stützlast: 500kg
Bj: 6/88

Dazu noch dieses Suchergebnis:
http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/p ... hilit=bk63

Nun sagt der TÜV:
"kein Prüfzeichen", der Mann hat Recht, ich finde auch keins.
Ich soll mich also kümmern.
Bloß wie, das hat er nicht gesagt.
Bin sicher, im Osten fahren etliche mit genau dieser AHK...
und ich soll die verschrotten???

Wär schade, das Ding ist in Gummi recht flexibel gelagert, für Gelände also geeignet.
Was nun? Was tun?

Beste Grüße
Thomas

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danimilkasahne
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Re: Tüv relevanz Hängerkupplung

#25 Beitrag von danimilkasahne » 2012-04-05 16:54:22

die hat doch eine Zulassung - und er könnte die bestimmt bekommen
KTA TS: 1397
Aussenstelle Dresden des KBA nach Typenblatt anfragen?

http://www.kba.de/cln_031/nn_125666/DE/ ... __nnn=true

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