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Borgomagirus
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#1
Beitrag
von Borgomagirus » 2016-11-13 18:34:26
Hallo Gemeinde
Der TÜV meint ,ich darf die AHK an meinem Deutz nur für Zweiachser (Drehgestell) benutzen,keine Einachser!
Hat jemand einen Ahnung,welche Kupplung man stattdessen anschrauben kann?
Die Kupplung auf den Bildern ist die die vom THW aus drann ist
Grüsse Tom

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Kami
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#2
Beitrag
von Kami » 2016-11-13 20:18:27
- erstmal Interessant zu deiner alten: Bei dem Prüfzeichen ist ein Strich drin, also keine Bauartgenehmigung, also nur Abschlepp und Rangierkupplung (bei dieser Kupplung noch nie gesehen)
-Zu deiner Kupplung: Mess bitte das Lochbild - also den Abstand von den Löchern mit welchen die Kupplung angeschraubt wird. Anschliessend berechnest du mit dem REchner unter Ringfeder.de den erforderlichen D-WErt. Nun kannst du bei Ringfeder, Rockinger und den italienischen/chinesischen Anhängerkupplungen auf suche gehen. Ein Prüfzeichen mit WElle und anzahlen Buchstabe und Zahl oder ein EG bzw. ECE Prüfzeichen ist jedoch obligatorisch.
Gruss
Kami
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denni
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#3
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von denni » 2016-11-22 23:18:00
Die gleiche Hängerkupplung habe ich auch.
Bei mir ist beim Prüfzeichen auch ein Strich drin. Die Art und Weise der Eintragung in den KfZ Schein ist auch interessant. Muss ich am Wochenende mal Posten vielleicht kann Kami dann dazu noch was sagen. (Habe ich leider gerade nicht bei mir)
Lochbild der Hängerkupplung ist 120x55
Ich habe mir ne 260G135 von Rockinger organisiert, die sollte vom Bohrbild und vom D-Wert passen.
--
Grüße
Daniel
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Saimn
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#4
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von Saimn » 2016-11-24 9:33:18
Hallo,
Das ist heute noch so, bei vielen aktuellen THW Fahrzeugen sind Kupplungen verbaut, die vertikal knicken können (im Gelände mit Anhänger von Vorteil ). Jedoch habe diese oft eine sehr geringe Stützlast. Sind oft nur 50 oder 100kg. Das bekommt man oft nur mit Drehschemel Anhängern oder kleinen Einachs-Anhängern hin.
Das Problem ist, dass bei Druck der Deichsel nach vorne (Bremsen) und unten (Stützlast) die Kupplung instabil werden kann; mit samt Deichsel nach unten knicken kann.
Gruß Simon
Ohne LKW, dafür T3 und Schreitbagger.
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Borgomagirus
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#5
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von Borgomagirus » 2016-11-30 4:43:14
Werd bei Gelegenheit mal die alte Kupplung ausbauen,bin gespannt ob das auf Anhieb funktioniert,da ja auch das Gaze Gedöns von dem Flaschenzug hinten eingebaut ist.......
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denni
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#6
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von denni » 2016-12-08 0:23:55
So da ist der Fahrzeugschein.
Was ich merkwürdig finde, dass die Kupplung unten im Zusatzfeld eingetragen ist.
--
Grüße
Daniel
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Mark86
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#7
Beitrag
von Mark86 » 2016-12-08 16:29:21
Das ist normal.
Das Fahrgestell ist ja wie oben ausgeliefert und eintragungspflichtige Zusatzausstattungen sind dann unten extra aufgeführt, vom Aufbauhersteller... Manchmal auch direkt vom Fahrzeughersteller, wie z.B. Standheizungen, etc.
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.
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#8
Beitrag
von Jimmy » 2016-12-08 21:15:09
Ja, gut.
Und wo erkenne ich jetzt die zulässige Stützlast, steht doch in 13 oder ein Hinweis dazu oder so?
Das hab ich noch vor mir, scheiß Klappkupplungen.
Gruß, Jimmy
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#9
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von Kami » 2016-12-08 21:34:38
Stützlast steht bei neuen Fahrzeugen unter Feld 13, bei den alten Fahrzeugpapieren steht da nix....Wenns nicht in Feld 22 steht dann begrenzt die aktuell eingetragene Kupplung dies. Evtl kann man den möglichen WErt aus der ABE rauslesen, oft jedoch auch nixht....
Gruss
Kami
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#10
Beitrag
von denni » 2016-12-12 9:22:09
Also andere Kupplung besorgen, Eintragen lassen und über neue Stützlast freuen?
--
Grüße
Daniel
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