Umrissleuchten am Koffer oben

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FrankyT
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Umrissleuchten am Koffer oben

#1 Beitrag von FrankyT » 2021-03-24 15:58:40

Sers Zusammen,

bin in der weiteren Planung für meinen Selbstbau-Koffer..

In den Angeboten der Fach-Firmen stand des öfteren die eingebaute Umrissleuchte in den oberen Kofferecken drin..

Muss man die einbauen oder nicht? Habe versucht im Gesetzestext zu lesen, aber sonderlich viel hab ich dazu nicht gefunden. Sehe die Teile auch selten auf den Koffern auf der Straße, mag aber auch am Auflieger/Wechselbrücke liegen..

Hat jemand einen Tipp/Text?

Grüße
Franky
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Weickenm
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Re: Umrissleuchten am Koffer oben

#2 Beitrag von Weickenm » 2021-03-24 16:01:31

Moin Franky,

ob Du musst, oder nicht, hängt von der EZ Deiner Schüssel ab.

Beste Grüße
Florian
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FrankyT
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Re: Umrissleuchten am Koffer oben

#3 Beitrag von FrankyT » 2021-03-24 16:05:48

Weickenm hat geschrieben:
2021-03-24 16:01:31

ob Du musst, oder nicht, hängt von der EZ Deiner Schüssel ab.
Na EZ ist '85 .. Schätzungsweise ja nicht, aber wo kann mans nachlesen..

Die 4 Lämpchen bringen mich ja auch nicht um, bin daher gespannt ob das jemand für sinnvoll erachtet bzw. wie die Meinungen dazu sind.. :lol:

Grüße
Franky
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Re: Umrissleuchten am Koffer oben

#4 Beitrag von Konstrukteur » 2021-03-24 16:08:23

Hallo Franky,

mein Prüfer wollte die damals gerne sehen, obwohl er nicht zwingend darauf bestanden hat.
Ich habe zwei kleine LED-Lampen drin. (natürlich mit Zulassung)
Er meinte, es ist auch für die eigene Sicherheit. (wo er ja auch Recht hat)
Hast Du oben noch zwei Lampen, sieht jeder heranfliegende PKW von hinten, okay ein langsamer LKW
und er krabbelt nicht unbedingt unter Dein Auto um Deinen Überhang zu bewundern. ;)
In den Vorschriften steht wohl in der Art, bei festen Kabinen müssen die rein (wenn technisch möglich), bei Planen zum Beispiel nicht.

Gruß Uwe
Ich will reisen und nicht rasen, wozu brauche ich also Höchstgeschwindigkeit?

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Re: Umrissleuchten am Koffer oben

#5 Beitrag von Konstrukteur » 2021-03-24 16:10:54

FrankyT hat geschrieben:
2021-03-24 16:05:48

Die 4 Lämpchen bringen mich ja auch nicht um, bin daher gespannt ob das jemand für sinnvoll erachtet bzw. wie die Meinungen dazu sind.. :lol:

Grüße
Franky
Hallo Franky,

wieso 4 Lämpchen? Oben sollen es nur zwei sein, unten sind doch eh die Rücklichter.

Gruß Uwe
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Pirx
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Re: Umrissleuchten am Koffer oben

#6 Beitrag von Pirx » 2021-03-24 16:14:16

Das hier ist, was Hella zu dem Thema behauptet:
(Ich schreibe das so, weil ich in dieser Hella-Broschüre auch schon auf Falschinformationen hereingefallen bin)

Hella_Umrissleuchten_vo.JPG

Hella_Umrissleuchten_hi.JPG

Zu welcher Fahrzeugklasse Deine Kiste gehört und ob deren Baujahr davon betroffen ist, mußt Du selbst rausfinden. Das gibt meine Glaskugel nicht her.
Aber selbst, wenn für das Baujahr Deines LKW nicht vorgeschrieben, schadet eine zulässige, zusätzliche Beleuchtung meiner Meinung nach nicht. Im Gegenteil ...

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Re: Umrissleuchten am Koffer oben

#7 Beitrag von FrankyT » 2021-03-24 16:27:30

Konstrukteur hat geschrieben:
2021-03-24 16:10:54

wieso 4 Lämpchen? Oben sollen es nur zwei sein, unten sind doch eh die Rücklichter.
Sers Uwe..

Na nach hinten 2x Rot und (an der vorderen Kante) 2x Weiss nach vorn..

Oder ist vorn schon mit dem Fahrerhaus abgedeckt?

Danke auch für die anderen Tips, Hella les ich mal durch.. Wobei die sicher gern Lämpchen verkaufen möchten :lol:

Grüße
Franky
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CA aus OEWE
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Re: Umrissleuchten am Koffer oben

#8 Beitrag von CA aus OEWE » 2021-03-24 16:29:44

Hallo,
ich stehe auch kurz vor der Abnahme mit meinem Fahrzeug und habe keine zusätzlichen Leuchten angebracht. In der StVZO sind sie wie folgt geregelt.


§51b Umrissleuchten

(1) Umrissleuchten sind Leuchten, die die Breite über alles eines Fahrzeugs deutlich anzeigen. Sie sollen bei bestimmten Fahrzeugen die Begrenzungs- und Schlussleuchten ergänzen und die Aufmerksamkeit auf besondere Fahrzeugumrisse lenken.

(2) Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 2,10 m müssen und Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 1,80 m aber nicht mehr als 2,10 m dürfen auf jeder Seite mit einer nach vorn wirkenden weißen und einer nach hinten wirkenden roten Umrissleuchte ausgerüstet sein. Die Leuchten einer Fahrzeugseite dürfen zu einer Leuchte zusammengefasst sein. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen dieser Leuchten und der Begrenzungsleuchte oder Schlussleuchte auf der gleichen Fahrzeugseite mehr als 200 mm betragen.

(3) Umrissleuchten müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen an den Fahrzeugen angebracht sein. Für Arbeitsmaschinen und Stapler gelten die Anbauvorschriften für Anhänger und Sattelanhänger.

(4) Umrissleuchten sind nicht erforderlich an

land- oder forstwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen und ihren Anhängern und

allen Anbaugeräten und Anhängegeräten hinter land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen.

(5) Werden Umrissleuchten an Fahrzeugen angebracht, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen sie den Vorschriften der Absätze 1 bis 3 entsprechen.

(6) Umrissleuchten dürfen nicht an Fahrzeugen und Anbaugeräten angebracht werden, deren Breite über alles nicht mehr als 1,80 m beträgt.


Hat also mit der Erstzulassung nicht viel zu tun- aber wenn jemand dazu nähere Infos hat nur her damit.

VG
Christian
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Re: Umrissleuchten am Koffer oben

#9 Beitrag von Konstrukteur » 2021-03-24 16:29:50

FrankyT hat geschrieben:
2021-03-24 16:27:30
Konstrukteur hat geschrieben:
2021-03-24 16:10:54

wieso 4 Lämpchen? Oben sollen es nur zwei sein, unten sind doch eh die Rücklichter.
Sers Uwe..

Na nach hinten 2x Rot und (an der vorderen Kante) 2x Weiss nach vorn..

Oder ist vorn schon mit dem Fahrerhaus abgedeckt?

Danke auch für die anderen Tips, Hella les ich mal durch.. Wobei die sicher gern Lämpchen verkaufen möchten :lol:

Grüße
Franky
Hallo Franky,
vorne war mein Prüfer mit den vorhandenen vom Fahrerhaus zufrieden.

Gruß Uwe
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Re: Umrissleuchten am Koffer oben

#10 Beitrag von Wurlewurm » 2021-03-24 17:55:16

@Pirx
Aber selbst, wenn für das Baujahr Deines LKW nicht vorgeschrieben, schadet eine zulässige, zusätzliche Beleuchtung meiner Meinung nach nicht. Im Gegenteil ...
Hallo Klaus, das dachte ich auch :angel:
War letzte Woche beim TÜV, hab ihn gefragt was man an Leuchten da hinten noch so dran bauen darf. War sehr ernüchternd!
Dürfen nur rot oben und unten nach hinten.
Seitliche Begrenzungen, wollte meinem Mädel so Begrenzungsleuchten dranbauen (evtl auch für mich :bored: ) , darf nicht. Kein weißes Lämpchen nach vorne, nur am Auflieger oder Anhänger. Rote Rückstrahler als Dreieck nicht, nur am Anhänger und Auflieger. Katzenaugen rund ja.
Seitlich nur gelb, beleuchtet oder unbeleuchtet.

Na ja, die Begrenzungsleuchten werden trotzdem drankommen. Immer eine Rolle Isolierband dabei für das weiß nach vorne!
LG
Jürgen

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Re: Umrissleuchten am Koffer oben

#11 Beitrag von Wilmaaa » 2021-03-24 18:16:37

Wurlewurm hat geschrieben:
2021-03-24 17:55:16
Rote Rückstrahler als Dreieck nicht, nur am Anhänger und Auflieger. Katzenaugen rund ja.
Das ist ja jetzt wahrlich nix Neues. Und wenn man dahinter fährt und überlegt, ob man überholen kann, dann kann es schon hilfreich sein, anhand der Rückstrahler zu sehen, ob da ein Solofahrzeug fährt oder ob es ein Zug (nicht im Sinne von Eisenbahn) ist.

Ansonsten gibt es ein pdf mit Infos zu lichttechnischen Einrichtungen; nicht herausgegeben von einem Lampenhersteller, sondern von den Prüforganisationen. Das ist teilweise auch erhellend. :happy:
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Re: Umrissleuchten am Koffer oben

#12 Beitrag von FrankyT » 2021-03-24 18:17:52

Wurlewurm hat geschrieben:
2021-03-24 17:55:16
Kein weißes Lämpchen nach vorne, nur am Auflieger oder Anhänger. Rote Rückstrahler als Dreieck nicht, nur am Anhänger und Auflieger. Katzenaugen rund ja.
Hmm.. Auch das steht wieder im Gegenspruch zu dem Text aus der eCE-Norm (Danke nochmal an Pirx)
6.13. Umrissleuchte (Regelung Nr. 7)
6.13.1. Anbringung
Einrichtungen der Kategorie A oder AM (von vorn sichtbar) und Einrichtungen der Kategorie R, R1, R2,
RM1 oder RM2 (von hinten sichtbar):
vorgeschrieben bei Fahrzeugen, die breiter als 2,10 m sind. Zulässig bei Fahrzeugen mit einer Breite von
1,80 m bis 2,10 m. Bei Fahrgestellen mit Fahrerhaus sind hintere Umrissleuchten zulässig.
6.13.2. Anzahl
Zwei von vorn und zwei von hinten sichtbar.
Zusätzliche Leuchten sind zulässig:
a) zwei von vorn sichtbar,
b) zwei von hinten sichtbar.

6.13.3. Anbauschema
Keine besondere Vorschrift.
6.13.4. Anordnung
6.13.4.1. In der Breite:
vorn und hinten: möglichst nahe am äußersten Punkt der Gesamtbreite des Fahrzeugs. Diese Bedingung
gilt als erfüllt, wenn der am weitesten von der Fahrzeuglängsmittelebene entfernte Punkt der sichtbaren
leuchtenden Fläche in Richtung der Bezugsachse nicht mehr als 400 mm von dem äußersten Punkt der
Gesamtbreite des Fahrzeugs entfernt ist.
6.13.4.2. In der Höhe:
vorn: Kraftfahrzeuge — die horizontale Ebene, die den oberen Rand der sichtbaren leuchtenden Fläche in
Richtung der Bezugsachse der Einrichtung berührt, darf nicht unter der horizontalen Ebene liegen, die den
oberen Rand des durchsichtigen Bereichs der Windschutzscheibe berührt.
Anhänger und Sattelanhänger — in der größten Höhe, die mit den Vorschriften über die Breite, mit der
Bauart und den Betriebsbedingungen des Fahrzeugs und der Symmetrie der Leuchten vereinbar ist.
hinten: in der größten Höhe, die mit den Vorschriften über die Breite, mit der Bauart und den Betriebsbedingungen des Fahrzeugs und der Symmetrie der Leuchten vereinbar ist.
Die zusätzlichen Leuchten nach Absatz 6.13.2 Buchstabe b sind in größtmöglichem Höhenabstand von
den vorgeschriebenen Leuchten anzubringen, sofern ihre Lage mit der Gestaltung des Fahrzeugs, den
betrieblichen Anforderungen und dem Erfordernis einer symmetrischen Anordnung der Leuchten
vereinbar ist.
30.9.2016 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 265/177
6.13.4.3. In der Länge: keine besondere Vorschrift.
Die zusätzlichen Leuchten nach Absatz 6.13.2 Buchstabe a sind so weit hinten wie möglich anzubringen.
Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn der Abstand zwischen diesen Leuchten und der Rückseite des
Fahrzeugs 400 mm nicht überschreitet.
6.13.5. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel: 80° nach außen.
Vertikalwinkel: 5° über und 20° unter der Horizontalen.
6.13.6. Ausrichtung
Derart, dass die Leuchten die Sichtbarkeitsbedingungen nach vorn und nach hinten erfüllen.
6.13.7. Elektrische Schaltung
Nach Absatz 5.11.
6.13.8. Kontrollleuchte
Kontrollleuchte zulässig. Ist eine Kontrollleuchte vorhanden, so muss ihre Funktion von der für die
Begrenzungs- und Schlussleuchten vorgeschriebenen Kontrollleuchte erfüllt werden.
6.13.9. Sonstige Vorschriften
Sind alle anderen Vorschriften eingehalten, so können die von vorn und die von hinten sichtbare
vorgeschriebene oder zulässige Leuchte an derselben Fahrzeugseite in einer Einrichtung kombiniert sein.
Zwei der von hinten sichtbaren Leuchten können nach Absatz 5.7 zusammengebaut, kombiniert oder
ineinander gebaut sein.
Die Lage einer Umrissleuchte in Bezug auf die entsprechende Begrenzungs- oder Schlussleuchte muss so
sein, dass der Abstand zwischen den Projektionen der einander am nächsten liegenden Punkte der
sichtbaren leuchtenden Flächen in Richtung der jeweiligen Bezugsachsen der beiden betreffenden Leuchten
auf eine vertikale Querebene nicht weniger als 200 mm beträgt.
Die zusätzlichen Leuchten nach Absatz 6.13.2 Buchstabe a (hintere Umrissleuchte des Fahrzeugs, des
Anhängers oder des Sattelanhängers) sind so anzubringen, dass das Fahrzeug im Sichtfeld der zulässigen
Haupteinrichtungen für indirekte Sicht nach rückwärts zu sehen ist.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 125.01.DEU (Ab Seite 53)

Vom Text her wäre es ja egal ob Womo oder LKW, solange breiter 2,1m..

Grüße
Franky
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Re: Umrissleuchten am Koffer oben

#13 Beitrag von 1ten » 2021-03-24 18:18:41

Hallo,

wir mussten am Shelter die Umrissleuchten (hinten oben) 2019 bei der Umschlüsselung H + Womo (BJ 87) nachrüsten, subjektiv sinnvoll, die Nachrüstung war aber eher ärgerlich, besser die Verkabelung rechtzeitig einplanen. Seitlich reichten (gelbe) Reflektoren, beleuchtet müssen die erst ab BJ 96 sein …

Gruss, 1ten
[ˈwʌntɛn] : MB 914 AK

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Re: Umrissleuchten am Koffer oben

#14 Beitrag von FrankyT » 2021-03-24 18:20:08

Wilmaaa hat geschrieben:
2021-03-24 18:16:37
Ansonsten gibt es ein pdf mit Infos zu lichttechnischen Einrichtungen; nicht herausgegeben von einem Lampenhersteller, sondern von den Prüforganisationen. Das ist teilweise auch erhellend. :happy:
Pics or.. Äh.. PDF /Link or it didn't happen :lol:

Grüße
Franky
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Re: Umrissleuchten am Koffer oben

#15 Beitrag von Landei » 2021-03-24 18:25:56

Also ich habe hinten in Höhe der unteren Rückleuchten und 200mm nach außen entfernt

Umrissleuchten montiert.
Nach vorne weiß, nach hinten rot. So wie die hier.


Oben am Koffer habe ich Begrenzungsleuchten. 2 rote hinten, 2 weiße vorne.
Geschaltet übrigens über eine von den Rücklichtern separate Sicherung. Als ich mich damals in die Thematik eingelesen hatte, war das eine der Erkenntnisse. Also einfach eine kurze Strippe von den Rückleuchten werfen war damals nicht zulässig.
Es war ganz nützlich, dafür die Kabelage des Tarnkreises zu verwenden. Da musste ich nur vom Hauptschalter ein Kabel umklemmen.
Ob der 2. Sicherungskreis heute auch noch eine geltende Bedingung ist, würde ich im Zweifelsfall abklären.

Die Umrissleuchte weiß am hinteren unteren Kofferende kann ich gut in den Seitenspiegeln sehen. Falls ich also den Saugzug eines großen Durchgangs mal nicht bemerken sollte, --- spätestens wenn ich die beiden Umrissleuchten nachts nicht mehr funzeln sehe, weiß ich, dass der Koffer abgefallen ist...

Jochen
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Zuletzt geändert von Landei am 2021-03-24 18:29:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Umrissleuchten am Koffer oben

#16 Beitrag von Wilmaaa » 2021-03-24 18:26:09

Keine Lust, eine Suchmaschine zu bedienen? :p
https://www.meyhoff-rueder.de/uploads/b ... re_lte.pdf

Oder gleich das erst kürzlich von Oliver erwähnte Buchbesorgen.
viewtopic.php?f=16&t=96579&p=929588#p929588
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Re: Umrissleuchten am Koffer oben

#17 Beitrag von Pirx » 2021-03-24 19:16:50

CA aus OEWE hat geschrieben:
2021-03-24 16:29:44
Hallo,
ich stehe auch kurz vor der Abnahme mit meinem Fahrzeug und habe keine zusätzlichen Leuchten angebracht. In der StVZO sind sie wie folgt geregelt.


§51b Umrissleuchten
...
Hat also mit der Erstzulassung nicht viel zu tun- aber wenn jemand dazu nähere Infos hat nur her damit.
Ich halte mal mit §72 StVZO Satz 1 dagegen ...

Unsere Feuerwehr Baujahr 1974 hatte weder vorne noch hinten Umrißleuchten. War also Deiner Theorie nach 30 Jahre illegal in Betrieb bei der Feuerwehr.

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Re: Umrissleuchten am Koffer oben

#18 Beitrag von moje 57 » 2021-03-24 20:16:52

Wir haben oben einen Satz Dreikammer Rückleuchte (ohne Kennzeichenleuchte). So hab ich nicht nur die Kontur des Nachts, auch tags sieht jeder von Weitem Blink- und Stopplicht. Bei angebautem Heckträger kommt noch ein Satz Rückleuchten + Begrenzungsleuchten über die Anhängersteckdose hinzu. Da leuchtet bei Dunkelheit ein kleiner Tannenbaum und sollte nicht zu übersehen sein.
20200904_142612.jpg
Mit den Leuchten oben habe ich seinerzeit mit meinem Gutachter vor der Abnahme besprochen und Zustimmung erhalten.

Gruß, Carsten
Moje57

„Jeder soll nach seiner Façon selig werden.“ FR / F II

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Re: Umrissleuchten am Koffer oben

#19 Beitrag von Uwe » 2021-03-24 20:57:32

FrankyT hat geschrieben:
2021-03-24 18:17:52
Wurlewurm hat geschrieben:
2021-03-24 17:55:16
Kein weißes Lämpchen nach vorne, nur am Auflieger oder Anhänger. Rote Rückstrahler als Dreieck nicht, nur am Anhänger und Auflieger. Katzenaugen rund ja.
Hmm.. Auch das steht wieder im Gegenspruch zu dem Text aus der eCE-Norm (Danke nochmal an Pirx)
Gemeint sind damit kombinierte Leuchten, also rot-weiß leuchtend, nicht nur weiß. Mit dem weißen Licht am Ende des Zuges soll im Dunkeln das Heck besser vom Fahrerplatz erkennbar sein - für den Motorwagen so nicht zwingend notwendig. (Ich gurke so 25 Jahre durch die Gegend, hat nie jemanden gestört, korrekt ist es trotzdem nicht ;) )

Uwe
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Re: Umrissleuchten am Koffer oben

#20 Beitrag von Transalp » 2021-03-24 21:08:06

Guten Abend,

wie im nachstehenden AL28 - Unfall - Thread beschrieben habe ich es einfach gemacht.

Der angenehme Nebeneffekt, man hat eine quasi Umfeldbeleuchtung, wenn es draussen finster wie im Bären... ist, gar nicht mal schlecht.
Auch die Einstiege sind jetzt beleuchtet, zum Wohlwollen des Beifahrerins.


viewtopic.php?f=17&t=95365&hilit=unfall#p910648

Gruß Transalp
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Re: Umrissleuchten am Koffer oben

#21 Beitrag von CA aus OEWE » 2021-03-25 8:43:00

Pirx hat geschrieben:
2021-03-24 19:16:50
CA aus OEWE hat geschrieben:
2021-03-24 16:29:44
Hallo,
ich stehe auch kurz vor der Abnahme mit meinem Fahrzeug und habe keine zusätzlichen Leuchten angebracht. In der StVZO sind sie wie folgt geregelt.


§51b Umrissleuchten
...
Hat also mit der Erstzulassung nicht viel zu tun- aber wenn jemand dazu nähere Infos hat nur her damit.
Ich halte mal mit §72 StVZO Satz 1 dagegen ...

Unsere Feuerwehr Baujahr 1974 hatte weder vorne noch hinten Umrißleuchten. War also Deiner Theorie nach 30 Jahre illegal in Betrieb bei der Feuerwehr.

Pirx
Hallo Prix und Danke für den Hinweis. Ich habe ein Baujahr 2011 wäre als auch als "altes" Fahrzeug dabei.
In einem Vorgespräch mit dem Prüfer meinte dieser wegen der Änderung der Fahrzeugart wäre die Betriebserlaubnis erloschen, daher würde er den aktuellen Stand überprüfen.
Es könnte sein, dass ers ich auch nur keine "unnötige" Arbeit machen möchte. Ich werde sehen was er sagt.

:p Die Feuerwehr hat Ausnahmen wegen der Ausrüstungsvorschriften :p - ne Spass - Hast natürlich Recht

VG
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Re: Umrissleuchten am Koffer oben

#22 Beitrag von WMFStefan » 2021-03-25 16:03:43

Hallöchen,

habe mich (wie immer), an Exploryx orientiert und Jokon LED Umrissleuchten rot/weiß hinten
am Koffer montiert. Ich möchte im Dunkeln gerne "gesehen" werden.


LG Stefan
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Re: Umrissleuchten am Koffer oben

#23 Beitrag von FrankyT » 2021-03-26 12:54:13

Ha! Das war toll.. :wub: Wilmaaa

Seite 19:

Umrißleuchten vorgeschrieben nach StVZO wenn Fz-Breite > 2100mm (außer lof-Fz). ab EZ 01.01.87
[sinngemäß]


Für mich persönlich heisst das:
Hinten wäre es leicht zu realisieren und ist sinnig, da werde ich das mal dranbasteln..

Wobei ich mir noch nicht sicher bin wir das defekte Leuchtmittel dann erkannt wird und ob jemand (TÜVer) dann traurig ist wenn dann vorne keins ist..

Grüße
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Re: Umrissleuchten am Koffer oben

#24 Beitrag von burkhard » 2021-03-31 19:38:02

Zusätzliche, hochgesetzte Schluss- und Bremsleuchten gehen auch. Da würde sich z.B.sowas von Proplast anbieten:

https://www.proplast-online.de/Produkte ... -RING.html

Bild


Oder
https://www.proplast-online.de/Produkte ... AN-XL.html

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Aufbaurichtlinien Lastkraftwagen, Actros_Antos BM 963x, Arocs B S132.jpg
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