Gasanlage bei Zulassungsart LKW

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BlueBen07
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Gasanlage bei Zulassungsart LKW

#1 Beitrag von BlueBen07 » 2020-04-13 19:55:04

Guten Tag,
wir sind momentan mit dem Ausbau unseres 90-16 beschäftigt. Dieser ist als LKW zugelassen, was auch aufgrund des H-Kennzeichens beibehalten werden soll.
Nun stellte sich beim Planen des Ausbaus die Frage, ob ein Problem entsteht, wenn wir im Aufbau unseres LKWs eine Gasanlage (Verbraucher: Kochfeld und Backofen) installieren und dieser weiterhin als LKW und nicht als Wohnmobil zugelassen sein soll. Vielleicht hat da ja jemand schon Erfahrungen mit gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Ben

Oschi
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Re: Gasanlage bei Zulassungsart LKW

#2 Beitrag von Oschi » 2020-04-13 21:32:45

Auskunft meines DEKRA-Sachverständigen bei der HU 08/2018: Es gibt Zulassungsarten und Aufbauten, bei denen eine bestandene Gasprüfung nicht zwingend für die HU vorausgesetzt wird... War das die Frage oder ob die Gasanlage H-kompatibel ist?

BlueBen07
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Re: Gasanlage bei Zulassungsart LKW

#3 Beitrag von BlueBen07 » 2020-04-13 21:57:03

Die Gasprüfung ist nicht das Problem. Die würden wir auch so machen, der Sicherheit wegen. Die Frage ist die Kompatibilität mit der H-Zulassung bzw. der Zulassungsart. Eventuell ein wenig missverständlich formuliert.

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Lampenhalter
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Re: Gasanlage bei Zulassungsart LKW

#4 Beitrag von Lampenhalter » 2020-04-13 22:32:30

Meiner Kenntnis nach beißen sich alle festen Wohnmobileinbauten mit der Oldtimerzulassung als Lkw, sobald sich dadurch die Fahrzeugart (Zweckbestimmung) ändert. Das wird ja nicht nur die Gasanlage betreffen, oder habt ihr den Rest so gestaltet, dass es sich ohne Werkzeug restlos entfernen lässt (=Ladung)?
Dann gibt es da noch Schliche (Lkw offener Kasten und kompletter Wohncontainer als Ladung), aber dazu müsste man die Situation genauer kennen.
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Re: Gasanlage bei Zulassungsart LKW

#5 Beitrag von BlueBen07 » 2020-04-13 22:42:56

Die Geschichte mit den restlichen Einbauten ist so eine Sache, wobei es dabei ratsam ist einen passenden Prüfer zur Seite zu haben. Durch die momentane Krisensituation kann ich mit meinem Prüfer jedoch nichts besprechen. Dennoch soll natürlich das Projekt an der Stelle nicht stillstehen, weshalb ich es mal auf diesem Weg probieren wollte.

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Wesermann
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Re: Gasanlage bei Zulassungsart LKW

#6 Beitrag von Wesermann » 2020-04-13 23:45:26

Moin
wenn der LKW nicht als Womo zugelassen wird , gilt der Aufbau als Ladung und da ist die Gasprüfung nicht unbedingt ( aber sinnvoll ,wegen der Sicherheit) erforderlich.Wenn der Aufbau
ab nehmbar ist mit Bordwerkzeug.Dazu gibt es schon viele Beiträge hier. Wenn Ihr eine Gasanlage geplant habt ,denkt daran das die in 30mbar Ausführung an zu fertigen ist ,nach den Vorschriften.
Gruß Armin

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Re: Gasanlage bei Zulassungsart LKW

#7 Beitrag von Lampenhalter » 2020-04-14 0:01:05

Ohne eure genaue Fahrzeugkonfiguration zu kennen, ist euch da nur schwer zu raten. Meine Antwort geht von einem festen Aufbau aus, der nicht komplett als Ladung durchgeht und auch nicht mal schnell mit vier Schrauben abzunehmen ist.
Wenn ihr bereits einen Prüfer habt, der das Projekt begleitet und kennt, dann ist es gewiss besser das mit ihm abstimmen und entsprechend warten. Es mag noch einige Wochen dauern und nervig sein, aber am Ende rentiert es sich. Ihn "über den Haufen fahren" und schonmal was einbauen ist meist unklug.
Wenn das nicht der Fall ist und ihr mit der fertigen Chose zu einem euch unbekannten Prüfer wollt, ist die Problemstellung die selbe wie mit allen nachfolgenden Einbauten. Entweder "mobil" gestalten. Mit Gas tun sich natürlich zusätzliche sicherheitsrelevante Themen auf, die man unbedingt beachten sollte - eine Gasanlage, die bei einer Vollbremsung durch die Gegend kugelt braucht genau niemand. ;) Oder eben das Oldtimer-Lkw-H riskieren.
Die Frage, ob der feste Einbau einer Gasanlage alleine den Verwendungszweck ändert und euch damit das H aberkannt wird, wenn alle anderen Teile des Einbaus Mobil sind, kann euch nur der Prüfer beantworten. Mein Bauchgefühl sagt mir nein, aber ich darf auch nichts fahrzeugtechnisches abnehmen. Das ist also nicht maßgebend.
Bestimmt finden sich doch auch noch andere Arbeiten an eurem Projekt, die nicht TÜV-relevant sind und die man dazwischen schieben könnte? Frei gemäß dem Werbeslogan eines bekannten Baumarkts...

Grüße...
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Re: Gasanlage bei Zulassungsart LKW

#8 Beitrag von BlueBen07 » 2020-04-14 0:12:03

Klar, wir haben noch viel bis zum Einbau der Gasanlage zu tun, jedoch bin ich ein Mensch, der gerne vorab das meiste schon fertig geplant hat und dazu gehört eben auch die Entscheidung, ob eine Gasanlage verbaut werden kann oder ob man sich dann doch was anderes überlegen muss. Weil wenn diese nicht eingebaut werden kann, würde es zu einem Induktionskochfeld tendieren, was aber eine andere Dimensionierung der Batterien, Solaranlage etc. erfordert.
Trotzdem vielen Dank für die Hilfe.

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Re: Gasanlage bei Zulassungsart LKW

#9 Beitrag von buckdanny » 2020-04-14 10:50:09

BlueBen07 hat geschrieben:
2020-04-14 0:12:03
Klar, wir haben noch viel bis zum Einbau der Gasanlage zu tun, jedoch bin ich ein Mensch, der gerne vorab das meiste schon fertig geplant hat und dazu gehört eben auch die Entscheidung, ob eine Gasanlage verbaut werden kann oder ob man sich dann doch was anderes überlegen muss. Weil wenn diese nicht eingebaut werden kann, würde es zu einem Induktionskochfeld tendieren, was aber eine andere Dimensionierung der Batterien, Solaranlage etc. erfordert.
Trotzdem vielen Dank für die Hilfe.
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Re: Gasanlage bei Zulassungsart LKW

#10 Beitrag von Uwe » 2020-04-14 11:16:02

Hmm, die Frittenbude und die Hähnchenbraterei haben auch eine Gasanlage und sind deswegen noch lange kein Wohnmobil. Und nur weil der Teerkocher eine Gasanlage hat, wird ja nicht jedes Womo automatisch zur SfAM. Ich sehe da keinen zwingenden Zusammenhang mit der Zulassungsart...

Gruß
Uwe
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Re: Gasanlage bei Zulassungsart LKW

#11 Beitrag von OliverM » 2020-04-14 11:21:09

Uwe hat geschrieben:
2020-04-14 11:16:02
Hmm, die Frittenbude und die Hähnchenbraterei haben auch eine Gasanlage und sind deswegen noch lange kein Wohnmobil. Und nur weil der Teerkocher eine Gasanlage hat, wird ja nicht jedes Womo automatisch zur SfAM. Ich sehe da keinen zwingenden Zusammenhang mit der Zulassungsart...

Gruß
Uwe
Moin Uwe,
das ist wohl so, aber ich habe bisher weder in einer Frittenbude, Hähnchenbraterei noch bei einem Teerkocher eine fest eingebaute Wohneinrichtung gesehen , und das ist m.E.n. problembehafteter als die potentielle Gasinstallation im Fahrzeug . Von daher kann ich Buckdannys Einwand nachvollziehen .
Das war aber nicht die eigentliche Frage und von daher eh nur ein Nebenschauplatz.

Gruß

Oliver
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Re: Gasanlage bei Zulassungsart LKW

#12 Beitrag von Itchywheels » 2020-04-14 17:23:10

Ich sehe das so:
Als „Sachkundiger“ für Gasanlagen nach DVGW / G607 EN1949 würde ich eine korrekt eingebaute Gasanlage in einem Wohnkoffer abnehmen, ein Prüfbuch erstellen und die Plakette vergeben - die Zulassungsart des Fahrzeuges spielt dabei keine Rolle - es macht für mich nur einen unterschied ob privat oder gewerblich (Frittenbude).
Lt. DVGW - Arbeitsblatt G607 EN1949 ist eine Prüfbescheinigung für „Flüssigkeitsgasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h zu Wohnzwecken in Straßenfahrzeugen und in Wohneinheiten zur vorübergehenden Nutzung“ auszustellen.
Da steht nichts von „Wohnmobilen“.
Der Tüvprüfer, der eine HU abnimmt darf (seit 01/20) eine nicht erfolgte, wiederkehrende Gaspüfung NICHT als erheblichen Mangel ansehen. Die Vorlage der bestandenen Gaspüfung für die HU ist ausgesetzt.
(hängt mit der Kalibrierung der Prüfpumpe zusammen)
Wenn es sich also um „Ladung“ handelt, dann ist meiner Ansicht nach alles ok!
Aber definitiv immer eine Gasprüfung durchführen - der Sicherheit wegen.

Gruß
Rico
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Seit 06/2022 in N-Amerika bis ?
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Re: Gasanlage bei Zulassungsart LKW

#13 Beitrag von HolzwurmPeter » 2020-04-14 19:04:37

Gasprüfungspflicht G 607 bei Wohnmobilen vorübergehend bis zum 01.01.2023 außer Kraft gesetzt.

Hab's übersehen, hat Rico schon geschrieben
Gruß Peter

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Re: Gasanlage bei Zulassungsart LKW

#14 Beitrag von DanielD » 2020-04-14 20:27:03

Hi mein Wohnmodul ist hydraulisch ablastbar. Das Fahrzeug somit zwingend ein LKW. Im Wohnmodul (alter Deseo) habe ich dennoch die Gasprüfung machen lassen, auch damit man für die Diskussion mit dem Stellplatz/Campingplatz Betreiber gerüstet ist. Die Gasprüfung abzulegen dürfte das kleinste Problem sein.....

Gruß Daniel

jan58
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Re: Gasanlage bei Zulassungsart LKW

#15 Beitrag von jan58 » 2020-04-20 10:26:11

moin ben.
ich habe eine lkw-pritsche, mit h-kennzeichen und einem bauwagen ohne räder als ladung auf der ladefläche. alles was ich in diesem aufbau eingebaut habe hat mit dem tüv nix zu tun. weder meine gasanlage, noch mein kaminofen oder was auch immer. es ist alles ladung. der tüv schaut bei der jährlichen prüfung nicht mal hinein. es sei denn er fragt höflich, weil es ihn privat interessiert;-)
so wie ich das verstanden habe ist dein aufbau fest mit dem fahrgestell verbunden, und als lkw zugelassen. es ist tatsächlich so, daß du das fahrzeug nicht einfach anders nutzen darfst, als das was es geschlüsselt ist. einen festen wohnmobileinbau kannst du machen, aber danach solltest du das fahrzeug als wohnmobil umschlüsseln. das hat eh viele vorteile ua. wegen sonntagsfahrverbote in europa usw. beim umschlüsseln verlierst du allerdings auf jeden fall dein h-kennzeichen!
wenn du dein H behalten möchtest, darfst/kannst du das fahrzeug nicht zu einem wohnmobil umbauen.
auch nicht zu einem bautruppwagen oder ähnliches. es gibt nicht nur ärger beim jährlichen tüv, sondern, wenn du pech hast auch mit dem zoll, wegen steuerhinterziehung. du zahlst ja weniger versicherung und steuern mit dem h-kennzeichen. außerdem erschleichst du dir die zufahrt zu den umweltzonen.
das ganze geht nur, wie schon geschrieben mit einem komplett herausnehmbaren ausbau.
das machen allerdings meist nur leute, die mit einem klappbett, klamottenkiste und einem campingkocher klar kommen.
ein dreizimmer-küche-bad-ausbau mit der entsprechenden technik ist ein wohnmobil und kein lkw mehr.
ich halte das h-kennzeichen im übrigen im verhältnis zu den gesamtkosten des umbaus und des betriebes eines solchen fahrzeugs für überbewertet. das h-kennzeichen ist nur in deutschland von vorteil, und gilt im rest der welt schon nicht mehr für umweltzonen.
über diese problematik gibt es allerdings viele fakenews in den verschiedensten foren.
erkundige dich bei deinem prüfer, zur not telefonisch.
netten gruß,
jan

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Re: Gasanlage bei Zulassungsart LKW

#16 Beitrag von MAN Fahrer » 2020-04-20 11:58:23

Um Vorteile nutzen zu können hier in D. ist es doch einfach, wie einige schon geschrieben haben.
Ersparnis bei H Kennzeichen wie: Steuer, Dumweltzonen oder auch Versicherung, da geht nur das eine.
Und wie schon geschrieben wurde, geht LKW Zulassung nicht, wenn der Verwendungszweck geändert wird.
Ob da jetzt eine Gasanlage eingebaut wird oder nicht, denn die festen Einbauten reichen schon. Und ob das der Tüv oder bei einer Kontrolle die blaue Fraktion macht.
Wenn du das H unbedingt, und auch die LKW Steuer haben möchtest, dann bleibt Dir nur der Weg, den Aufbau absetzbar zu machen und damit als Ladung zu haben.
Gruß Detlef

Leben, das ist das aller seltenste in der Welt - die meisten Menschen existieren nur.
>Oskar Wilde<

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