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Unterfahrschutz mal wieder: Welche Möglichkeiten bleiben?

Verfasst: 2019-11-11 19:30:36
von hugepanic
Hallo,

ich dachte eigentlich die WoMo zulassung für den 90-16 ist im Sack. Bei der letzten Besprechung hat dem Prüfer nur noch der Wiegeschein gefehlt.

Jetzt kam am Freitag noch eine Email, das der Unterfahrschutz hinten notwendig ist.

Ich habe auf den Ausgetragenen UFS im aktuellen Schein verwiesen, sowie die "übliche" Argumentation §32 wegen Allrad-Fahrzeug usw. angebracht.

Der Prüfer hat mir nun heute geschrieben das auf einen UFS nicht verzichten kann. :(
Argumentiert wurde seitens des Prüfers hier auf einen Kieslaster (die haben ja immer UFS) und das es ja klappbare UFS gibt.

Welche Optionen hab ich nun?
Ich sehe...

1. Neuen TÜV Prüfer suchen. (am besten einen der der Argumentation aus dem §32 anderst umsetzt.
2. Einen festen UFS kaufen und installieren. Nach der Prüfung das ding abschrauben und zu jeden TÜV termin Montieren ---> damit wieder illegal!!
3. Einen klappbaren UFS besorgen, einbauen und dran lassen!


Gibts hier noch andere Richtungen in die ich denken kann?

Re: Unterfahrschutz mal wieder: Welche Möglichkeiten bleiben?

Verfasst: 2019-11-11 20:05:29
von Flammkuchenklaus
1. Neuer Prüfer....mit seehr viel Glück so du einen findest.
2. Kann Jahrelang gut gehen , bis es hinten kracht und du kannst dir deinen selbstgedrehten Strick umlegen :cold:
3.Gängige Begründung der Prüfer gegen die du wenig entgegen zu setzen hast und funktioniert auch gut in Sinne der Verkehrssicherheit

Re: Unterfahrschutz mal wieder: Welche Möglichkeiten bleiben?

Verfasst: 2019-11-11 20:39:25
von Mark86
3. Könnte man machen.
1. Ist schwierig
2. Würde für mich aus vorbenannten Gründen rausfallen.
4. Festen UFS, der darf bei alter karre nach stvzo 72cm in unbeladenem zustand haben, wobei man da ja bei nem reiselaster bisschen schummeln kann, hauptsache unterkante sind 72cm und nach richtlinien auch bisschen reingehen darf und dann stört das vieleicht gar nicht? Meiner stört nicht...

Re: Unterfahrschutz mal wieder: Welche Möglichkeiten bleiben?

Verfasst: 2019-11-11 20:45:16
von Mark86
Wenn 2 dann vorsätzliche veränderung, verlust der betriebserlaubnis und bei nem idioten der handytippernd hinten reinrauscht, bist du wegen fahrlässiger tötung mit 1 3/4el beinen im knast... wo willst n du jedes jahr hin, dass das ding stört, du aber immer wieder nach deutschland zurück kommst um zum tüv zu müssen?

Re: Unterfahrschutz mal wieder: Welche Möglichkeiten bleiben?

Verfasst: 2019-11-11 21:33:19
von hugepanic
wo ich hin will?? ---> keine Ahnung!

Ich hab das ding gebaut um flexibel zu sein, also auch mit Option auf steile Rampen und Böschungen. Also bau ich da nix freiwillig hin das stört.

Falls es untergegangen ist, ich will eine Legale Lösung! Die scheint es ja auch zu geben.

@Marc: Als wohnmobil muß die karre alle 12Monate zum TÜV, ist doch richtig, oder?
Die 70cm Regel gilt doch führ Autos aus den 70ern, oder?

Danke

Re: Unterfahrschutz mal wieder: Welche Möglichkeiten bleiben?

Verfasst: 2019-11-11 21:39:44
von CharlieOnTour
Die wirklich legale Option ist der klappbare UFS oder eben die Austragung nicht mit dem Verwendungszweck vereinbar.

Punkt 2 ist Ermessenssache des Prüfers.

Also kannst du entweder den Prüfer wechseln oder einen klappbaren UFS anbauen.

Gruß
Chris

Re: Unterfahrschutz mal wieder: Welche Möglichkeiten bleiben?

Verfasst: 2019-11-11 21:40:02
von Mark86
Ja, 72cm sind bis BJ ka, war für mich ausreichend...
Steile rampen und böschungen, wo willst n die in mitteleuropa ausser im offroadpark fahren?

Re: Unterfahrschutz mal wieder: Welche Möglichkeiten bleiben?

Verfasst: 2019-11-12 0:46:07
von Bikerguido
.... grundsätzlich finde ich im Straßenverkehr die Sicherheit auch wichtig... mein Tüvler hat mich davon überzeugt und wir haben einen Kompromiss geschlossen. Ein gebrauchter von einem 7,5t MAN passte in der Breite,... ich hab einen Halter selbst gebaut, wo ich nur 2 Schrauben raus machen muss und dann auf einem M20er Drehpunkt hochklappen kann .... hat mich vielleicht 50€ gekostet und natürlich die Arbeit. Wiegt vielleicht 30kg.

Re: Unterfahrschutz mal wieder: Welche Möglichkeiten bleiben?

Verfasst: 2019-11-12 7:16:52
von Hauptse
Die Befreiung nach Paragraph 32b Absatz 5 der StVZO wird durch eine Verordnung nur noch in Ausnahmefällen angewandt.
Ist das Fahrzeug zwar voll geländetauglich, aber wird zu erwarten sein das der Einsatzzweck hauptsächlich auf befestigtem Untergrund stattfindet ist eine Befreiung nicht mehr zu gewähren.

Ich weiß das, weil ich mein KAT dieses Szenario im August hinter uns gebracht haben. Weder TÜV Rheinland, noch TÜV Süd waren bereit dies zu machen.

Mach einen klappbaren hin. Das geht und hilft bei einem Unfall.

Gruß Andreas

Re: Unterfahrschutz mal wieder: Welche Möglichkeiten bleiben?

Verfasst: 2019-11-12 7:42:10
von Mark86
Vor allem hilft es dir, denn wenn n auto so drunter knallt, dass erst die hinterachse bremst hat das fahrgestell in der regel n totalschaden und bei unfällen mit schwerverletzten/toten werden in der regel die beteiligten Fahrzeuge beschlagnahmt... da macht aber keiner deinen wassertank oder deinen kühlschrank für leer...

Re: Unterfahrschutz mal wieder: Welche Möglichkeiten bleiben?

Verfasst: 2019-11-12 9:21:11
von hugepanic
Ich finde die Idee von einem zugelassenen&gebrauchtem&klappbarem UFS grade recht gut.

Am Ende muss das Teil sowieso an das Fahrzeug angepasst werden. Da kann ich dann (hoffentlich) auch die Verstellung so anpassen, daß das ohne, oder mit minimal, Werkzeugeinsatz geht.

Ich red mal mit dem Prüfer und versuche seine Grenzen auszuloten.

Re: Unterfahrschutz mal wieder: Welche Möglichkeiten bleiben?

Verfasst: 2019-11-12 10:17:29
von rotertrecker
Mach ´nen klappbaren dran.
Gibt genug Beispielvideos auf YouTube, warum das sinnvoll ist.
An den meistens Kieslastern / Kippern sind die mit Steckbolzen gesichert, also hoch/runterklappen werkzeuglos in ´ner Minute.

Sorry, aber diese "Wie vermeide ich den UFS, will Böschungen fahren können-Diskussionen" finde ich schlimm!

Ist einfach saugefährlich die anderen Verkehrsteilnehmer, und das Klappen (was Du fast nie machen wirst...) ist doch kein Ding!

Gruß Sven

Re: Unterfahrschutz mal wieder: Welche Möglichkeiten bleiben?

Verfasst: 2019-11-12 22:03:06
von Konstrukteur
Hallo hugepanic ,
es muss nicht unbedingt ein klappbarer Unterfahrschutz sein!

An meinem MAN war bereits ein Unterfahrschutz dran, aber den hat der TÜV trotzdem bemängelt.
Er ging ihm nicht weit genug nach hinten (großer Überhang).
Ich habe jetzt einen einschiebbaren Unterfahrschutz dran. Gesichert über zwei Federbolzen, kann ich ihn in einer Minute rausziehen oder reinschieben. Ohne Werkzeug!
Platz ist genug zwischen den Achsen vorhanden gewesen.

Werde ich trotzdem irgendwann nochmal ändern, da jetzt einfach zu massiv. (war auf die schnelle kein passendes kleineres Rohr verfügbar und ich wollte endlich TÜV)
Mein Unterfahrschutz ist jetzt so massiv (100kg), da könnte ich beim Rückwärtsfahren alles platt machen. :D
Wird noch gegen eine leichtere Variante ausgetauscht (wiegt dann wohl nur die Hälfte, erfüllt dann trotzdem seine Aufgabe)

Im Gespräch mit dem TÜV stellte sich aber heraus, dass alle Prüfer jetzt den Unterfahrschutz fordern werden, kein Prüfer geht noch das Risiko ein darauf zu verzichten!!!
Auch die Geländefunktion zieht da nicht mehr, so seine Aussage. Aber er darf klappbar oder einschiebbar sein, da sind sie ganz entspannt.

Gruß Uwe

Re: Unterfahrschutz mal wieder: Welche Möglichkeiten bleiben?

Verfasst: 2019-11-13 16:11:27
von lakto
hi,

https://www.sgs-tuev-saar.com/images/pd ... schutz.pdf

Das dürfte auch intersannt sein.
Gruss
lakto

Re: Unterfahrschutz mal wieder: Welche Möglichkeiten bleiben?

Verfasst: 2019-11-13 20:27:49
von hugepanic
@Laktose
Das Dokument kenne ich, ich hab sogar damit mal einen UFS (nicht) ausgelegt. Ein einfacher kragträger würde damit schon arg schwer werden, wenn man das Teil mit einer linearen Rechnung auslegen will/muss.
Spätestens mit den neuen Regeln gehe ich davon aus kaum ein "alter" UFS die Anforderungen übersteht.

Mein TÜV Prüfer gibt sich mit einem gebrauchten UFS zufrieden aus einem zugelassenen serienfahrzeug. nötige anpassungen an den Rahmen akzeptiert er.

Ich bin Grad am Suchen auf dem Gebrauchtmarkt.... :mad:

Re: Unterfahrschutz mal wieder: Welche Möglichkeiten bleiben?

Verfasst: 2019-11-13 21:06:05
von yheesher
Moin in die Runde,

Zum Thema UFS. Ich hab das gleiche Problem gehabt und meinen Wunsch des klappbaren UFS Eigenbau, der auch gleichzeitig eine Abschleppstange ist, mit meinem Tüvler besprochen.
Tüvler: "Sowas Geht nicht!"
Ich: "Geht nicht, kann ich nicht stehen lassen. Die Aufbauhersteller kochen doch auch nur mit Wasser. Also bitte welchen Werten muss der UFS Standhalten."
Tüvler: "Hmm. Drucks Drucks... So und so muss die Kraft sein..." Entweder muss dass dann mit einer FEM Simulation oder durch einen Test bestätigt werden.
Ich: " Danke. Damit kann ich arbeiten."

(Exakt das Dokument was oben gepostet ist hat er mir dann gegeben.)

Ne Woche später hab ich dem Tüvi dann einen FEM Simulation meines Eigenbau Unterfahrschutzes/Abschlepstange präsentiert und die Sache war durch. Konstruktionszeichungen mit Materialzeugniss 3.1 und FEM Simlation sind zu den Unterlagen gewandert und ich hab nun meinen ganz persönlichen klappbaren und eingetragenen Abschleppstangen-UFS:

Es geht also.[attachment=0]UFS.PNG[/attachment]

Viele Grüße Jo

Re: Unterfahrschutz mal wieder: Welche Möglichkeiten bleiben?

Verfasst: 2019-11-13 21:44:42
von Pirx
yheesher hat geschrieben:
2019-11-13 21:06:05
Ne Woche später hab ich dem Tüvi dann einen FEM Simulation meines Eigenbau Unterfahrschutzes/Abschlepstange präsentiert und die Sache war durch. Konstruktionszeichungen mit Materialzeugniss 3.1 und FEM Simlation sind zu den Unterlagen gewandert und ich hab nun meinen ganz persönlichen klappbaren und eingetragenen Abschleppstangen-UFS:

Es geht also.UFS.PNG
Hallo Jo!

Nach Deinem Bild zu urteilen ist das aber keine Abschleppstange "von der Stange" (tolles Wortspiel! :D ), sondern eine Eigenkonstruktion, um auf die geforderten Werte zu kommen?

Pirx

Re: Unterfahrschutz mal wieder: Welche Möglichkeiten bleiben?

Verfasst: 2019-11-14 7:19:32
von yheesher
Moin Pirx,

ja das stimmt.
Es ist nun eine SEHR stabile abschleppstange und als solche auch sicherlich nicht ideal. Eine "echte" Abschleppstange funktioniert sicherlich besser.
Aber ich will ja nicht primär abschleppen.

Besser formuliert ist es ein klappbarer UFS mit dem man im Notfall auch abschleppen kann.

Grüße Jo

Re: Unterfahrschutz mal wieder: Welche Möglichkeiten bleiben?

Verfasst: 2019-11-14 9:12:27
von the_muck
hugepanic hat geschrieben:
2019-11-11 19:30:36
Ich habe auf den Ausgetragenen UFS im aktuellen Schein verwiesen, sowie die "übliche" Argumentation §32 wegen Allrad-Fahrzeug usw. angebracht.

Der Prüfer hat mir nun heute geschrieben das auf einen UFS nicht verzichten kann. :(
Argumentiert wurde seitens des Prüfers hier auf einen Kieslaster (die haben ja immer UFS) und das es ja klappbare UFS gibt.
Bedeutet das alle Fahrzeuge ohne UFS ja nachgerüstet werden müssten? Oder Betrifft das die Umschreibung zum WoMo?

Re: Unterfahrschutz mal wieder: Welche Möglichkeiten bleiben?

Verfasst: 2019-11-14 9:24:48
von burkhard
Die Umschreibung zum WoMo bedeutet eine Veränderung des Verwendungszweckes. Neuer Verwendungszweck gleich neue Prüfung, ob ein UFS mit dem neuen Verwendungszweck vereinbar ist.

Viele Grüße
Burrkhard

Re: Unterfahrschutz mal wieder: Welche Möglichkeiten bleiben?

Verfasst: 2019-11-14 10:52:15
von Mark86
the_muck hat geschrieben:
2019-11-14 9:12:27
Bedeutet das alle Fahrzeuge ohne UFS ja nachgerüstet werden müssten?
Grundsätzlich müssen alle LKWs mit einem Unterfahrschutz ausgerüstet sein, bzw. dieser nachgerüstet werden.
Die Anforderungen sind abhänig vom Erstzulassungsdatum.

Davon gibt es nur die Möglichkeit einer Ausnahme, (Paragraph 32b Absatz 5 der StVZO) wenn dass Ganze mit dem Verwendungszweck nicht mehr vereinbar ist.
Dies wurde in der Vergangenheit sehr häufig großzügig ausgelegt, so dass viele Prüfer den UFS "Ausgetragen" haben.

Mitlerweile gibt es bei den Prüforganisationen aber Dienstanweisungen (schon seit einigen Jahren, die sich aber erst langsam herum gesprochen haben) wonach das im Prinzip nicht mehr um zu setzen ist, da es in der Regel klappbare UFS gibt und fertig. Da braucht man keine Ausnahme mehr, wer auch mal ins Gelände fährt, kann sich nen Klappbaren UFS dran machen und dafür hochklappen...

Grundsätzlich sollte einem Prüfer schon bei der HU Auffallen, dass kein UFS dran ist. Wenn der UFS dann nicht ausdrücklich ausgetragen ist (steht im Fahrzeugschein), dann ist die Plakette zu verweigern.

Re: Unterfahrschutz mal wieder: Welche Möglichkeiten bleiben?

Verfasst: 2019-11-14 12:47:54
von hugepanic
Noch ein hinweis:
Bei mir ist im Moment der UFS ausgetragen, weil er das schon immer war, also zu Feuerwehr Zeiten.

Eben die Womo Umschreibung ist das Problem.

Re: Unterfahrschutz mal wieder: Welche Möglichkeiten bleiben?

Verfasst: 2019-11-14 13:24:59
von Mark86
hugepanic hat geschrieben:
2019-11-14 12:47:54
Noch ein hinweis:
Bei mir ist im Moment der UFS ausgetragen, weil er das schon immer war, also zu Feuerwehr Zeiten.
Bei meiner Feuerwehr stand davon garnix in den Papieren.

Re: Unterfahrschutz mal wieder: Welche Möglichkeiten bleiben?

Verfasst: 2019-11-14 13:54:16
von Uwe
Hallo,

selbst die neuen HXe für die Bundeswehr haben einen Unterfahrschutz, die neuen THW-Autos sowieso.

Und wenn selbst die Jungs und Mädels Zeit dafür haben, den UFS hochzuklappen, werden die Argumente für eine Austragung knapp...

Grüße
Uwe

Re: Unterfahrschutz mal wieder: Welche Möglichkeiten bleiben?

Verfasst: 2019-11-14 14:23:15
von Mark86
Uwe hat geschrieben:
2019-11-14 13:54:16
Hallo,

selbst die neuen HXe für die Bundeswehr haben einen Unterfahrschutz, die neuen THW-Autos sowieso.

Und wenn selbst die Jungs und Mädels Zeit dafür haben, den UFS hochzuklappen, werden die Argumente für eine Austragung knapp...

Grüße
Uwe
Du möchtest auch nicht derjenige sein, der als "Angestellter" beim THW dafür verantwortlich ist, dass ne 4 Köpfige Familie nun kopflos ist, weil du den Unterfahrschutz abbestellt hast...

Re: Unterfahrschutz mal wieder: Welche Möglichkeiten bleiben?

Verfasst: 2019-11-17 11:17:25
von the_muck
Moin,
ich hab mal bei Winkler geschaut...

Haltersatz, klappbar 571 000 259 00
Unterfahrschutz Profil 571 000 15 00
Montageplatte Stahl 10mm aus St355 würde ich Lasern lassen. Da ich bei mir an die Verschraubung der Hubschrauber Hebeösen gehen kann.

Das ist ja keine Hexerei, und ich hoffe der TÜV ist damit glücklich.

Re: Unterfahrschutz mal wieder: Welche Möglichkeiten bleiben?

Verfasst: 2019-11-17 12:33:22
von Mark86
the_muck hat geschrieben:
2019-11-17 11:17:25
Moin,
ich hab mal bei Winkler geschaut...

Haltersatz, klappbar 571 000 259 00
Unterfahrschutz Profil 571 000 15 00
Montageplatte Stahl 10mm aus St355 würde ich Lasern lassen. Da ich bei mir an die Verschraubung der Hubschrauber Hebeösen gehen kann.

Das ist ja keine Hexerei, und ich hoffe der TÜV ist damit glücklich.
Das solltest du mit dem TÜF vorher abklären, denn der UFS ist ein Typgeprüftes Bauteil und nicht jeder Prüfer findet es toll / trägt es ein, wenn du davon Teile selbst baust oder an den Typgeprüften Teilen irgendwelche Veränderungen vor nimmst....

Re: Unterfahrschutz mal wieder: Welche Möglichkeiten bleiben?

Verfasst: 2019-11-17 12:35:50
von burkhard
Schau auch mal bei http://www.wap-fahrzeugtechnik.de/ und https://www.bpw.de/fileadmin/data/downl ... 701def.pdf nach.

Der BPW hat den Vorteil, das er auch um ca. 20° Grad nach oben geklappt werden kann und sich somit ein besserer Böschungswinkel in hoch geklapptem Zustand realisieren lässt.

Außerdem ist der von Winkler (ist von https://www.baewa-trailer-parts.de/) nur nach alter Norm zugelassen, also veraltet.

Viele Grüße
Burkhard
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Re: Unterfahrschutz mal wieder: Welche Möglichkeiten bleiben?

Verfasst: 2019-11-17 13:30:19
von Transalp

Re: Unterfahrschutz mal wieder: Welche Möglichkeiten bleiben?

Verfasst: 2019-11-17 13:37:42
von Bad Metall
Bei einigen Laster, vor Allem mit kurzen Radstand, hört der Rahmen kurz nach der letzten Federaufhängung auf.
Dafür gibt es keine Standart Zulieferlösung zum befestigen. Rahmenverlängerung ist kein Argument ;)
Lg Bernd