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Twistlocks vom TÜV abnehmen lassen?

Verfasst: 2019-10-28 19:12:52
von thomueller1
Hallo zusammen,

Ich überlege, auf der Pritsche meines Saurer 6DM einen Container (z. B. FM3) mittels Twistlocks als Ladung zu befestigen. Die Twistlocks könnte man wahrscheinlich relativ einfach an den Querträgern unter der Pritsche anschrauben. Müssten diese dann vom TÜV abgenommen werden?

Gruß,
Thomas

Re: Twistlocks vom TÜV abnehmen lassen?

Verfasst: 2019-10-29 21:33:27
von Biersieder
Hallo Thomas,

ich habe meinen 1222 AF gerade auf diese Twistlocks umgebaut.
Damit hat sich auch gleich der Fahrzeugtype geändert.
Zuvor LKW geschlossener Kasten, nun LKW - ATL ( austauschbare Lastenträger ).
Nach meiner Auffassung daher - neue TÜV Abnahme absolutes "MUSS".

Gruß
Stefan

Re: Twistlocks vom TÜV abnehmen lassen?

Verfasst: 2019-10-29 22:11:20
von thomueller1
Hallo Stefan,

der Gedanke an Twistlocks kommt wegen der Oldtimer-Zulassung meines LKW und der Tatsache, dass ich den Aufbau als Ladung aufbauen möchte, damit die Zulassung nicht gefährdet wird. Der TÜV-Prüfer meinte, dass man die Befestigung für den Aufbau (auch à la Twistlocks) so machen kann, dass die Zulassung nicht verändert wird. Ich hatte da leider keine Gelegenheit, über Details zu reden, weil der Prüfer nur ja oder nein zu fertigen Plänen, die ich da noch nicht hatte, oder sogar Umbauten sagen kann (TÜV Rheinland ;) ). Deshalb frage ich hier.

Gruß,
Thomas

Re: Twistlocks vom TÜV abnehmen lassen?

Verfasst: 2019-10-30 6:45:35
von lura
Die Twistlocks haben nicht viel freie Höhe, um den Pritschenboden zu durchdringen. Nur so ca 3 cm. Der Boden darf also nicht zu dick sein.
Und eintragen müsste der Prüfer die im Normalfall, wenn sie nicht Ladungsteil sein sollen.

Re: Twistlocks vom TÜV abnehmen lassen?

Verfasst: 2019-10-30 6:59:32
von OliverM
Wenn sich an der Fahrzeugart nichts ändert (sprich LKW-offener Kasten), und die Pritsche an sich erhalten bleibt, brauchst du nicht zum TÜV-Onkel . In diesem Fall dienen die Twistlock nur als zusätzliche Möglichkeit Ladung zu sichern.

Gruß´

Oliver

Re: Twistlocks vom TÜV abnehmen lassen?

Verfasst: 2019-10-30 11:22:27
von bachmarc
http://www.generallashing.com/h/enProdu ... TLOCK.html

Damit ist der Twistlock nicht fest am LKW... im Zweifel sieht der TÜV nur das Loch dafür. => LKW mit Pritsche und dann bei Gelegenheit Ladung.

Re: Twistlocks vom TÜV abnehmen lassen?

Verfasst: 2019-10-30 14:46:59
von Mark86
Ich glaube nicht dass den TÜV n Twistlock an ner Ladefläche interessiert.
Ich glaube aber auch nicht, dass er sowas eintragen kann...

Re: Twistlocks vom TÜV abnehmen lassen?

Verfasst: 2019-10-30 17:41:28
von thomueller1
Vielen Dank euch allen für eure Antworten! In Summe klingt das ja recht eindeutig.

Re: Twistlocks vom TÜV abnehmen lassen?

Verfasst: 2019-10-30 23:36:22
von HaraldS50
Ich überlege auch die Pritsch zu demontieren und Twistlocks direkt an den Unterbaurahmen zu schweissen (oder einen 2. zu besorgen). DIe Bordwände brauche ich ja eh nicht, wenn der Shelter auf der Pritsch steht. Kähme dann ein paar Cm tiefer und schmäler und leichter und die Spannketten vielen weg. Ich befürchte aber, dass der TüV dann doch mitreden will, von wegen Festigkeit und Schweissnaht. Es gibt da auch Vorschriften von MErzedes, die überprüft werden müssen.

Fahrzeugtyp dürfte bei meinem Mog nicht betroffen sein, da LOF :joke:

Re: Twistlocks vom TÜV abnehmen lassen?

Verfasst: 2019-10-31 8:08:59
von Mark86
Die Vorschriften stehen in den Aufbaurichtlinien und sind übersichtlich... Prüfzeugnisse für das was du darüber hinaus baust, sind nicht erforderlich, n LKW ist ja kein carport...

Re: Twistlocks vom TÜV abnehmen lassen?

Verfasst: 2021-06-13 11:07:08
von HaraldS50
Wollte mal nachfragen, wie es inzwischen gelaufen ist, mit der Eintragung? Hat es geklappt, oder noch nix passiert?

Ich hatte Gestern ein Gespräch mit unserem Trecker-TüV, der alle 2 Jahre kommt. Das ganze Dorf war da mit viel Tuckcker-Tucker, und auch der lokale LAndmaschinen-Mechaniker, der zum Glück noch 10 Jahre bis zur Rente braucht. Die Unterhaltungen aber haben mich wieder mal ziemlich frustriert, obwohl man mit dem Gutahcter sonst gut reden kann. Auch da hat sich wieder mal einiges an 'Interprettation' geändert. Werd wohl nächste Woche mal zu nem LKW-Aubau-Laden fahren, was Die meinen zu Twistlocks an meiner Pritsche.

Ausserdem meinte Er, wenn ich das machen lasse, wäre kein H-Kennzeichen mehr drin. Inzwischen würden keinerlei Veränderungen mehr akzeptiert und das Fahrzeug muss praktisch optisch Neuwertig sein. Von wegen der ganzen Massen-Fahrzeuge, die jetzt 30 werden. Mein Cousin hat ihm 3 seiner Audi-Quadros gezeigt. Da hat wohl nur einer ne Chance ohne ihn komplett zu sanieren. Bei mienem Mog ist inzwischen wohl schon der LKW-Sitz kritisch, egal, ob es das Früher auch schon gab, oder früher akzeptiert wurde. Weil kein Orginalzustand mehr für Armee-Fahrzeug, und im Original war es je kein LKW. Na ja, vielleicht sieht es in 3 Jahren ein anderer Gutachter anders, aber ich bin inzwischen Skeptisch, ob der dann seine Zusage von vor 2 Jahren noch einhalten kann. Werd Ihn im Herbst beim TüV-Termin mal fragen. Aber eine Verlässliche Zusage kann man wohl vergessen. Der TüV beschäftigt sich wohl inzwischen mehr mit internen Umorganisationen und demotiviert die Mitarbeiter mit permanenten Regeländerungen (nicht meine Worte).

Re: Twistlocks vom TÜV abnehmen lassen?

Verfasst: 2021-06-13 11:38:12
von ClausLa
Moin,
wenn man die Dinger in ´ne Pritsche integriert, dann ist das dasselbe, als ob man Zurrösen o.ä. nachrüstet, damit verändert sich definitiv weder die Zulassungsart noch der Oldtimerstatus, sowas gibts ja nicht erst seit gestern.

Wenn man die Pritsche durch einen Zwischenrahmen mit den Twistlocks ersetzt, ändert sich natürlich die Fahrzeugart .

Na ja, keinerlei Änderungen bei Oldtimern zuzulassen ist m.E. Quatsch, zeitgenössisch sollten sie halt sein.

Gruß Claus