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Besprechung mit DEKRA

Verfasst: 2019-05-15 14:42:40
von guatapt
Ich war vor einigen Tagen bei der DEKRA um mein Projekt, Eintragung von Sitz in der Wohnbox zu besprechen.
Der Prüfer war eigentlich ganz umgänglich, meiner Meinung nach hat er jedoch ein paar Sachen gefordert, die so nicht richtig sind:
1. Tisch muss fest montiert sein.
2. Herd muss innen im Fahrzeug verbaut sein, außerdem muss bei Gaskartuschenkochern eine Zulassung für Innenräume vorliegen.
3. Sitz und Gurt müssen geprüft sein. (Fahrzeug Bj. 90)
4. Gurt Verankerungspunkte in der Fahrerkabine müssen geprüft sein.

Punkt 1 kann ich wahrscheinlich relativ einfach mit dem Hinweis auf die u.g. StVO abwiegeln. Ich will für die Umschreibung nämlich nur den Wohnwagen Tisch reinstellen.
Punkt 2: Das geht aus der StVO leider nicht klar hervor. Ich würde gerne eine Außenkochstelle anbauen, da wir wahrscheinlich nie in der Box kochen werden. So wie ich den Gesetzestext verstehe, muss diese Kochstelle nur irgendwo fest am Fahrzeug verbaut sein. Es steht hier nirgends, dass sie im Innenraum sein muss. Sehe ich das richtig und gibt es Schriftstücke, die das untermauern könnten?
Punkt 3: Dazu gibt es viele Behauptungen im Netz, dass erst ab 1992 eine Gurtpflicht für Wohnmobile besteht. Leider finde ich keinen Paragraphen, der das klar regelt. §35a StVZO schreibt für Wohnmobile ab 2,5t Beckengurte vor. Da steht aber nichts von Baujahr. Hat jemand einen Link zu dieser Verordnung? Zum Sitz habe ich auch nichts gefunden. Wenn ich mir die Konstruktionen anschaue, die in Wohnmobilen verbaut werden, gibt es da wohl auch nichts. Bzlg. Verankerung hätte der Prüfer meine Lösung akzeptiert.
Punkt 4: Dürfte sich mit Punk 3 auch regeln lassen. Im Notfall schraube ich die Gurte für die Abnahme ab und hinterher wieder dran :wack:

Die ganze Sache ist für die DEKRA Prüfer hier noch ziemlich Neuland. Da der Prüfer eigentlich umgänglich war und auch meine Argumente in einigen Punkten akzeptiert hat, möchte ich eigentlich nicht zu einem anderen Prüfer rennen. Außerdem befasst er sich mit der Thematik, informiert sich und stellt telefonische Rückfragen. Das finde ich schon mal sehr positiv. Ich müsste ihm halt die strittigen Punkte belegen können.
Wenn jemand weiß, wo diese Dinge in den Gesetzen stehen, bitte her mit dem Link.

Alternativ: Kennt jemand eine Aufbauart, die es erlaubt, einen Sitz im Aufbau einzutragen ohne das Fahrzeug als Womo anzumelden? Für mich ist dieser Sitz der einzige Grund die Womo Zulassung anzustreben.

VG
Ralf
Wohnmobil: Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
a)
Tisch und Sitzgelegenheiten,
b)
Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,
c)
Kochgelegenheit und
d)
Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.

Re: Besprechung mit DEKRA

Verfasst: 2019-05-15 15:45:31
von lura
Hi, mal so meine Meinung

Zu 1: loser Tisch geht garnicht, wer soll den bei Vollbremsung festhalten
Zu 2: wie vor, wirkt im freien Flug im Falle des Falles wie ein Hammer, Zulassung für Innenraum könnte man diskutieren, sollte es aber geben.
Zu 3:Gurt auf jeden Fall geprüfte, Sitz geht nur wenn Bussitz, sollte zumindest für einige kg Last verankert sein, so als Argument für den Prüfer.
Zu 4: die sollte es bei Bj 1990 original geben.

Re: Besprechung mit DEKRA

Verfasst: 2019-05-15 15:48:48
von Pirx
Hallo Ralf!

Ich fürchte, der Prüfer hat in allen 4 Punkten recht. Aber vielleicht ergibt sich hier im Thread ja noch etwas.
guatapt hat geschrieben:
2019-05-15 14:42:40
Alternativ: Kennt jemand eine Aufbauart, die es erlaubt, einen Sitz im Aufbau einzutragen ohne das Fahrzeug als Womo anzumelden? Für mich ist dieser Sitz der einzige Grund die Womo Zulassung anzustreben.
Ich mußte mal einen bereits ausgetragenen Sitzplatz im Fahrerhaus wieder eintragen lassen. Das hat dann nach einigem hin und her geklappt. Als Notnagel, falls es nicht geklappt hätte, hatte ich mir noch ausgedacht, den zusätzlichen Sitzplatz nicht als normalen Sitz, sondern als Notsitz eintragen zu lassen. Dafür sind die Vorschriften weniger streng. Damit ließe sich über Punkt 4 (Sitzverankerungspunkte) mit dem Prüfer diskutieren.

Aus ECE-R 14 (ECE-Regelung für Gurtverankerungspunkte, Volltext ist im Internet zum Download verfügbar):
2.9. „Klappsitz“: ein für gelegentlichen Gebrauch vorgesehener Notsitz, der normalerweise zusammengeklappt ist;
...
5.3.6. Für alle Klappsitze oder ausschließlich zur Benutzung bei stehendem Fahrzeug vorgesehenen Sitzgelegenheiten und alle Sitze eines beliebigen Fahrzeugs, für die die Vorschriften nach 5.3.1 bis 5.3.4 nicht gelten, sind keine Gurtverankerungen vorgeschrieben. Ist das Fahrzeug jedoch mit Verankerungen für diese Sitze ausgerüstet, so müssen sie den Vorschriften dieser Regelung entsprechen. In diesem Fall genügen zwei untere Verankerungen.
Bitte nicht falsch verstehen, Du sollst natürlich nicht auf Gurtverankerungspunkte und Gurte verzichten! Es werden in diesem Fall aber keine geprüften Verankerungspunkte gefordert. Das macht die Abnahme eines stabilen Eigenbaus einfacher.

Pirx

Re: Besprechung mit DEKRA

Verfasst: 2019-05-15 19:14:34
von OliverM
Moin,
zu 1) Nein, das ist nicht zwingend erforderlich.
zu2) Ja, das verlangt er zu Recht. Die Kochgelegenheit muss fest verbaut sein.
zu3) Das ist bei Bj. 90 nicht vorgeschrieben. Erst ab Bj. 2012 sind bei Wohnmobilen Gurte auf den hinteren Sitzen überhaupt vorgeschrieben, ergo ist alles sicherer als das, was vorgeschrieben ist .
zu4) Siehe Punkt 3....

Das aber alles nur am Rande, denn Gurte und vernünftige Sitze machen generell Sinn.

Falls das Fahrzeug aber nun erst zum Wohnmobil umgeschlüsselt werden soll und der Koffer jungfräulich ist gelten die Regeln die 2019 aktuell sind . Somit müssen dann Sitze, Gurte und deren Aufnahmepunkte geprüft sein .

Gruß

Oliver

Re: Besprechung mit DEKRA

Verfasst: 2019-05-15 20:43:19
von Pirx
OliverM hat geschrieben:
2019-05-15 19:14:34
Falls das Fahrzeug aber nun erst zum Wohnmobil umgeschlüsselt werden soll und der Koffer jungfräulich ist gelten die Regeln die 2019 aktuell sind . Somit müssen dann Sitze, Gurte und deren Aufnahmepunkte geprüft sein .
Da ich mit solchen Prüfungen von Gurtverankerungspunkten beruflich zu tun habe:
Die Krux dabei ist, daß es sich bei der Prüfung der Gurtverankerungspunkte um eine "zerstörende Prüfung" handelt - der LKW ist danach Schrott. Du müßtest also zwei identische Wohnmobile bauen, eines für die Prüfung und eines für Dich selbst - das macht natürlich keinen Sinn.

Daher die Hintertür über den Notsitz, wenn alle Stricke reißen. Solche Klappsitze gibt es übrigens auch in zeitgemäß komfortabel, z.B. hier:
https://www.aguti.com/automotive/sitzsy ... ppsitz-20/

Pirx

Re: Besprechung mit DEKRA

Verfasst: 2019-05-15 21:11:15
von jelte
Pirx hat geschrieben:
2019-05-15 20:43:19
OliverM hat geschrieben:
2019-05-15 19:14:34
Falls das Fahrzeug aber nun erst zum Wohnmobil umgeschlüsselt werden soll und der Koffer jungfräulich ist gelten die Regeln die 2019 aktuell sind . Somit müssen dann Sitze, Gurte und deren Aufnahmepunkte geprüft sein .
Da ich mit solchen Prüfungen von Gurtverankerungspunkten beruflich zu tun habe:
Die Krux dabei ist, daß es sich bei der Prüfung der Gurtverankerungspunkte um eine "zerstörende Prüfung" handelt - der LKW ist danach Schrott. Du müßtest also zwei identische Wohnmobile bauen, eines für die Prüfung und eines für Dich selbst - das macht natürlich keinen Sinn.

Daher die Hintertür über den Notsitz, wenn alle Stricke reißen. Solche Klappsitze gibt es übrigens auch in zeitgemäß komfortabel, z.B. hier:
https://www.aguti.com/automotive/sitzsy ... ppsitz-20/

Pirx

ABER: Hinweis: Dieses Produkt ist nur für Aufbauhersteller erhältlich!

:ninja: :ninja:
grüßle
jelte

Re: Besprechung mit DEKRA

Verfasst: 2019-05-15 21:36:59
von guatapt
Pirx hat geschrieben:
2019-05-15 15:48:48
Aus ECE-R 14 (ECE-Regelung für Gurtverankerungspunkte, Volltext ist im Internet zum Download verfügbar):
2.9. „Klappsitz“: ein für gelegentlichen Gebrauch vorgesehener Notsitz, der normalerweise zusammengeklappt ist;
...
5.3.6. Für alle Klappsitze oder ausschließlich zur Benutzung bei stehendem Fahrzeug vorgesehenen Sitzgelegenheiten und alle Sitze eines beliebigen Fahrzeugs, für die die Vorschriften nach 5.3.1 bis 5.3.4 nicht gelten, sind keine Gurtverankerungen vorgeschrieben. Ist das Fahrzeug jedoch mit Verankerungen für diese Sitze ausgerüstet, so müssen sie den Vorschriften dieser Regelung entsprechen. In diesem Fall genügen zwei untere Verankerungen.
Bitte nicht falsch verstehen, Du sollst natürlich nicht auf Gurtverankerungspunkte und Gurte verzichten! Es werden in diesem Fall aber keine geprüften Verankerungspunkte gefordert. Das macht die Abnahme eines stabilen Eigenbaus einfacher.

Pirx
Hallo Prix,
Super Tipp mit dem Klappsitz, vielen Dank! Natürlich werde ich Gurte einbauen. Aber der Prüfer hat es so klingen lassen, dass es für ihn einfacher wäre, wenn (bei der Abnahme) keine Gurte im Fahrzeug wären. Naja, Bürokratie eben.

Bzgl. dem Herd habe ich mich wohl undeutlich ausgedrückt. Ich habe kein Problem damit, den Herd am Fahrzeug fest zu verbauen. Ich möchte nur keinen Herd innen in der Box. Ich würde gerne eine Außenkochstelle mit Schwerlastschienen bauen. Dadurch wäre der Herd natürlich außerhalb am Fahrzeug, aber trotzdem fest verbaut.

VG
Ralf

Re: Besprechung mit DEKRA

Verfasst: 2019-05-15 22:56:24
von Ulf H
... Kartuschenkocher, Winkeleisen, einige Spaxschrauben ... und schon ist dem Gesetz für weniger als 50 € Genüge getan ... wegen so was fange ich keine Diskussionen an, das wird gebaut und fertig ...

Gruss Ulf

Re: Besprechung mit DEKRA

Verfasst: 2019-05-15 23:21:39
von Kansi
Zum Thema zusätzliche Sitz und Gurtpunkte kann ich folgendes beitragen, hab das Thema erst durch

https://www.newtonmeter.de/pdf/womo.pdf

Genau wie im link geschrieben hat’s mein Prüfer in seinen aktuellen Unterlagen auch gefunden 😉

Re: Besprechung mit DEKRA

Verfasst: 2019-05-16 5:56:50
von Bobbele
Tisch geht definitiv ein Klapptisch der einfach rein geschmissen wird.
Hab ich bei meiner Womo Zulassung nicht anders gemacht vor ein paar Wochen.

Zum Thema Kartuschen Kocher. Den Wollte mein Prüfer gar nicht sehen, die sind scheinbar
nicht mehr zulässig. Ich hab das ganze umgangen indem ich einfach eine Einplatten-Induktionskochfeld
auf die Arbeitsplatte gespaxt habe. Das hat ihm genügt.

ABER: Wenn du ein Induktionsfeld verbaust will er eine Aussensteckdose sehen
und eine Absicherung in Form eines FI´s. Da ja aber in die meisten Womos sowieso ein
Landstromanschluss Einzug hält ist das ja das kleinste Problem.

Gurtnachrüstung wurde bei mir (Bj88) auch verlangt, hatte keine Chance das zu umgehen.
Aber hey, es geht um mein Überleben. Also hab ich ihm das nicht krumm genommen ;)

Re: Besprechung mit DEKRA

Verfasst: 2019-05-16 6:15:06
von chevyuser
Unbenannt.JPG
Da drin steht das Leergewicht ist mit Wassertank ohne Inhalt?
Ich dachte die müssen voll?
Falls das so stimmt und die Tanks nur als Leereinbauten gelten, entschärft das die Tankgrössenproblematik massiv.....

Kraftstofftanks müssen natürlich weiterhin voll sein.

Re: Besprechung mit DEKRA

Verfasst: 2019-05-16 7:25:15
von Pirx
chevyuser hat geschrieben:
2019-05-16 6:15:06
Unbenannt.JPG
Da drin steht das Leergewicht ist mit Wassertank ohne Inhalt?
Ich dachte die müssen voll?
Falls das so stimmt und die Tanks nur als Leereinbauten gelten, entschärft das die Tankgrössenproblematik massiv.....

Kraftstofftanks müssen natürlich weiterhin voll sein.
Die oben verlinkte TÜV-Unterlage zu Wohnmobilen, aus der Du diesen Absatz kopiert hast, ist geschätzte 20 Jahre alt. Mittlerweile gelten EU-Vorschriften, die in nationales Recht umgesetzt wurden (z.B. DIN EN 1646-2). Da findet sich dann auch die Info, daß Tanks voll sein müssen und vieles mehr zur Festlegung des Leergewichts bei Wohnmobilen.

Pirx

Re: Besprechung mit DEKRA

Verfasst: 2019-05-16 7:35:07
von grijo
Noch zum Thema Sitz.
In meinem Landrover Defender hatte Ich auf der Ladefläche einen Sitz "zur Sicherung der Ladung während der Fahrt" eingetragen bekommen.
War ohne Sicherheitsgurt und irgendeinem Nachweis.

Vielleicht geht sowas ja auch.....

Joachim

Re: Besprechung mit DEKRA

Verfasst: 2019-05-16 7:59:39
von tuxinator
Moin zusammen,

ich habe nochmal in Sachen Sitz nachrüsten diesen Artikel rausgesucht https://www.promobil.de/tipp/basiswisse ... chruesten/ . Es gibt also zulässige Nachrüstsätze. Geht hierfür vielleicht auch eine Sitzbank aus einem Sprinter mit 3-Punkt-Gurten und den originalen Aufnahmen (so hatte ich es vor)? Mir stellt sich dann aber die Frage, was eine zulässige Verbindung zum Chassis darstellt. Reicht hier die Verschraubung mit dem Zwischenrahmen ?? Vielleicht kann Pirx hierzu nochmal was sagen.

Viele Grüße,

Vadim

Re: Besprechung mit DEKRA

Verfasst: 2019-05-16 8:05:32
von Wesermann
Moin
hier noch eine Anmerkung zu dem Sitz in der Wohnbox.
Ich hatte mal einen Gurtbock nachgerüstet,Firma VS Rückhalte Systeme aus Bamberg (das zur Suche ) war bei der Weißware alles kein Problem mit dem Tüv.Der wurden am Boden verschraubt
mit so U-förmig gebogenen Gewindestangen (so wie bei den Blattfedern)durch den Holzboden und dann um den Träger. Das war keine billige Sache,ca 1700€

Re: Besprechung mit DEKRA

Verfasst: 2019-05-16 8:06:58
von Wesermann
Sehe gerade das Vadim schneller war.

Re: Besprechung mit DEKRA

Verfasst: 2019-05-16 8:31:16
von gunther11
Zu Pkt 2, wenn Du 230V in der Kabine hast, stell einen Induktionsherd (Ikea 50,00) rein. Das hat bei mir gereicht.

Gruß
Gunther

Re: Besprechung mit DEKRA

Verfasst: 2019-05-16 8:53:41
von guatapt
Kansi hat geschrieben:
2019-05-15 23:21:39
Zum Thema zusätzliche Sitz und Gurtpunkte kann ich folgendes beitragen, hab das Thema erst durch

https://www.newtonmeter.de/pdf/womo.pdf

Genau wie im link geschrieben hat’s mein Prüfer in seinen aktuellen Unterlagen auch gefunden 😉
Auch wenns vielleicht nicht mehr gültig ist, kanns nicht schaden. Danke!
Bobbele hat geschrieben:
2019-05-16 5:56:50
Tisch geht definitiv ein Klapptisch der einfach rein geschmissen wird.
Hab ich bei meiner Womo Zulassung nicht anders gemacht vor ein paar Wochen.

Zum Thema Kartuschen Kocher. Den Wollte mein Prüfer gar nicht sehen, die sind scheinbar
nicht mehr zulässig. Ich hab das ganze umgangen indem ich einfach eine Einplatten-Induktionskochfeld
auf die Arbeitsplatte gespaxt habe. Das hat ihm genügt.

ABER: Wenn du ein Induktionsfeld verbaust will er eine Aussensteckdose sehen
und eine Absicherung in Form eines FI´s. Da ja aber in die meisten Womos sowieso ein
Landstromanschluss Einzug hält ist das ja das kleinste Problem.

Gurtnachrüstung wurde bei mir (Bj88) auch verlangt, hatte keine Chance das zu umgehen.
Aber hey, es geht um mein Überleben. Also hab ich ihm das nicht krumm genommen ;)
Der Tisch ist das kleinste Problem. Dazu habe ich ja schon den Gesetzestext gefunden.
Das mit dem Kocher, werde ich wohl ähnlich machen, wie Du. Vermutlich wird sich der Kocher jedoch, durch die Vibrationen im Fahrzeug, relativ schnell wieder lösen :angel:
Gurte sind in meinem TRM schon verbaut. Ich werde auch auf dem Nachrüstsitz einen Gurt einbauen und wenn es erst nach der Abnahme ist. Der Dekra Prüfer hat nur was von zulässigen Befestigungspunkten gemurmelt und die kann man wohl wirklich nur durch einen Crashtest prüfen, wie Prix schon geschrieben hat. Übrigens war es genau Dein Prüfer, der mir den Tipp gegeben hat, dass Fahrzeuge vor 1992 keine Gurte brauchen. Leider finde ich das nirgendwo mehr in aktuellen Gesetzen. Im Notfall fahre ich aber auch zu ihm hin.

VG
Ralf

Re: Besprechung mit DEKRA

Verfasst: 2019-05-16 9:49:56
von Bobbele
Den hau ich echt wenn ich ihn das nächste mal sehe :totlach: Bei mir hat er drauf bestanden.
Weiss allerdings nicht ob es mit der Umschreibung von Feuerwehr zum Womo zusammenhängt...

Falls du ein Induktionskochfeld brauchst, gib bescheid.
Ich mach meins jetzt wieder raus da jetzt ein anständiges Kochfeld rein kommt.
Nach straubenhasdt bin ich gleich gerollt ;)

Re: Besprechung mit DEKRA

Verfasst: 2019-05-16 9:57:05
von Wuiderer
Servus Ralf,
gegen einen Kartuschenkocher mit Zündsicherung und der entsprechenden Zulassung der Innenraumnutzung kann dein TÜVi nichts sagen. z.B. so etwas: https://www.campingwagner.de/product_in ... erung.html
Ich habe bei mir im Unimog auch einen Kartuschenkocher mit Zündsicherung drin, beim letzten Tüv hatte der Prüfer nur die Befestigung bemängelt. Jetzt ist während der Fahrt ein kleiner Spanngurt mittels zweier Befestigungspunkte auf der Küchenplatte drüber und alles ist gut
Dadurch dass der Kocher nicht fest verbaut ist, wird meist damit draußen gekocht ;)
Gruß Clemens

Re: Besprechung mit DEKRA

Verfasst: 2019-05-16 12:11:49
von Tomduly
Moin!

Was man bei der ganzen Geschichte mit der begutachtenden/eintragenden Stelle haben sollte, ist Fingerspitzengefühl. Wenn man anfängt, den aaS zu belehren und ihm nachweist, dass er nicht Recht hat, kann das auch nach hinten losgehen und der Prüfer dann bei allem sehr genau hinschaut ("Na warte, bei dir finde ich auch was!").

Grüsse
Tom

Re: Besprechung mit DEKRA

Verfasst: 2019-05-16 16:31:07
von Pirx
tuxinator hat geschrieben:
2019-05-16 7:59:39
Moin zusammen,

ich habe nochmal in Sachen Sitz nachrüsten diesen Artikel rausgesucht https://www.promobil.de/tipp/basiswisse ... chruesten/ . Es gibt also zulässige Nachrüstsätze. Geht hierfür vielleicht auch eine Sitzbank aus einem Sprinter mit 3-Punkt-Gurten und den originalen Aufnahmen (so hatte ich es vor)? Mir stellt sich dann aber die Frage, was eine zulässige Verbindung zum Chassis darstellt. Reicht hier die Verschraubung mit dem Zwischenrahmen ?? Vielleicht kann Pirx hierzu nochmal was sagen.

Viele Grüße,

Vadim
Es gibt Nachrüstsätze für zulässige Sitzplätze in den üblichen Wohnmobil-Basisfahrzeugen, wie z.B. Sprinter, Ducato usw. Für diese Fahrzeuge wurde vom Sitzhersteller eine Prüfung durchgeführt und bestanden.

Man kann nun aber nicht einfach so einen Nachrüstsatz in sein Allrad-LKW-Wohnmobil schrauben und glauben, dem Gesetz sei nun Genüge getan. Denn die Befestigung des Sitzes am LKW-Womo ist natürlich nie geprüft worden.

Selbstverständlich könnte man sich nun eine Befestigung am LKW-Womo konstruieren und berechnen (lassen), welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Es ist aber im Gesetz nicht vorgesehen, den Nachweis durch Berechnung zu erbringen. Es wird nur der Nachweis durch Prüfung akzeptiert.

Alles in allem ein Dilemma für den Wohnmobil-Selbstbauer auf ungewöhnlichem Basisfahrzeug (wie z.B. ein Allrad-LKW).

Ich habe auf die Schnelle mal ein kurzes Video gefunden, das einen solchen sogenannten Sitzzug-Test zeigt. In dem Video wird nur der Sitz selbst geprüft, nicht die Befestigung am Fahrzeug! Daher wird der Sitz auf ein massives Stahlgestell montiert:



Die Prüfung der Sitzbefestigung im Fahrzeug läuft genauso ab, nur daß der Sitz dann im Fahrzeug oder Wohnaufbau montiert ist. Ich denke, man kann sich anhand des Videos schon ganz gut vorstellen, wie das Fahrzeug anschließend aussieht. Meist ist das Bodenblech verbogen, teilweise aufgerissen. Sicherheitsgurt-Befestigungen an der Karosserie sehen danach meist auch nicht mehr taufrisch aus ...

Pirx

Re: Besprechung mit DEKRA

Verfasst: 2019-05-16 17:29:29
von tuxinator
Hi Pirx,

das hatte ich mir schon fast gedacht - schade. Theoretisch müsste doch eigentlich nicht das ganze Fahrzeug geprüft werden. Wenn nur die Befestigungspunkte geprüft werden müssen, dann könnte man den Teil des Zwischenrahmens nachbauen und prüfen lassen. Auch hier entstehen natürlich entsprechende Kosten, abgesehen vom bürokratischen Aufwand. Manchmal denke ich, dass solch Vorschriften reiner Branchenprotektionismus sind. Wie Du schon richtig gesagt hast, das kann alles berechnet werden.
Mich jetzt bitte nicht vierteilen, aber ich wollte nochmal meinen Senf dazu abgeben.

Viele Grüße,

Vadim