Aufbaurichtlinien/Hilfsrahmen am LA 911 ist dernötig?

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Zem
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#1 Beitrag von Zem » 2006-11-16 13:55:54

Hoi,

Was steht eigentlich in den Aufbaurichtlinien zu Hilfsrahmen?
Und zwar genauer, wenn ich keinen Hilfsrahmen in meiner Kofferlagerung verbaut habe?

In der Atego/Actros richtlinie steht im übertragenen Sinn: Wenn der Koffer stabil ist, reicht es wenn er alle 60 cm auf dem Rahmen aufliegt.

Jetzt hab ich aber ne Federlagerung gebaut, bei der der Koffer nur vorne und hinten auf dem Rahmen aufliegt. Gibt es da irgend eine Aufbaurichtlinie auf die ich mich da berufen kann? Oder muss ich da einen Pseudo Hilfsrahmen zimmern?

gruß

Hans
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Pirx
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#2 Beitrag von Pirx » 2006-11-16 21:58:14

Hallo Hans,

ich habe hier die Aufbaurichtlinien von 1980 liegen, in denen die Kurzhauber noch mit erwähnt sind.

Du kannst Dich auf die Richtlinien für "Tank- und Behälteraufbauten" beziehen. Mit diesen wird häufig die Dreipunktlagerung erklärt. Da heißt es, daß es reicht, ein Lager (Wippe) möglichst dicht hinter dem Fahrerhaus anzuordnen, das andere (Festlager) max. 1000 mm hinter der Hinterachse. Auch in diesem Fall wird das Gewicht des Aufbaus nur an zwei Stellen in den Fahrzeugrahmen eingeleitet. Ein Montagerahmen, der direkt auf dem Fahrzeugrahmen aufliegt (und auf dem dann wieder die Dreipunktlagerung aufgebaut ist) wird ausdrücklich nicht gefordert.

Weiter heißt es:
"Sonstige Aufbauten
Für weitere Sonderaufbauten ... diese Richtlinien sinngemäß anwenden."

An meinem LA911B ist der Koffer übrigens auch ohne Montagerahmen aufgebaut.

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#3 Beitrag von Zem » 2006-11-17 13:19:25

Ja, die dreipunktlagerung war auch der Moment wo ich mir gesagt habe: Das wird schon nicht so schlimm sein wenn ich den Koffer 6 cm in die Luft hebe.
Pirx hat geschrieben:An meinem LA911B ist der Koffer übrigens auch ohne Montagerahmen aufgebaut.
Jau, aber bei den meisten anderen liegt er dann auf, und ich schätze das war es auch was der TüV bemängelt hat. Wie ist das bei dir?

Andererseits dürfte das hintere Schwinglager nocheinmal enorm entlastet werden, wenn ich da noch ein paar Auflagepunkte unterbrate.

gruß

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#4 Beitrag von Pirx » 2006-11-17 13:35:34

Zem hat geschrieben:Ja, die dreipunktlagerung war auch der Moment wo ich mir gesagt habe: Das wird schon nicht so schlimm sein wenn ich den Koffer 6 cm in die Luft hebe.
Pirx hat geschrieben:An meinem LA911B ist der Koffer übrigens auch ohne Montagerahmen aufgebaut.
Jau, aber bei den meisten anderen liegt er dann auf, und ich schätze das war es auch was der TüV bemängelt hat. Wie ist das bei dir?

Andererseits dürfte das hintere Schwinglager nocheinmal enorm entlastet werden, wenn ich da noch ein paar Auflagepunkte unterbrate.

gruß

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Hallo Hans,

bei mir ist zwischen Fahrzeugrahmen und Koffer-Unterbau 10 cm Luft und der TÜV hatte daran noch nie etwas auszusetzen.

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Ulf H
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#5 Beitrag von Ulf H » 2006-11-17 13:46:38

@zem

hast Du mal ein Bild von Deinen hinteren Schwinglagern ??? Nach Deiner Beschreibung hast Du hinten eine Dreipunktlagerung (also die 2 hinteren Punkte davon) möglicherweise mit weniger Spiel als es eine echte Dreipunkte erfordern würde.

Und vorne eine Federlagerung also 2 Punkt, die sich nach oben mehr oder weniger frei bewegen können.

Hört sich also soweit doch ganz o.k. an.

Ich würd dem TÜVer gegenüber mit dem deutlich geringeren Gewicht Deines Womo-Aufbaus ggüb. einer vollbeladenen Pritsche grgumentieren.

Gruß Ulf
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#6 Beitrag von Zem » 2006-11-17 13:53:31

Ich denk da mal drüber nach, wenn ich da was unterbraten kann, was auch hält. mach ichs, ansonsten lass ichs. :)

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