Anforderungskatlog LKW

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möp
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Anforderungskatlog LKW

#1 Beitrag von möp » 2015-04-17 21:46:30

Hallo zusammen

kurz gesagt gehts um einen t4, welcher als lkw zugelassen ist

drei sitzplätze, trennwand mit rausgeflextem fenster in ca. 70cm höhe, ein fenster auf jeder seite und in der heckklappe

ohne werkzeug entfernbares bett, keine sitzplätze und keine gurtaufnahmen hinten


nun wurde die hu verweigert, technisch alles in ordnung, aber die lkw zulassung gefällt ihm nicht
er will: fenster verbelchen, trennwand wieder schließen

gibt es einen offizielen Anforderungskatalog?

klar, am einfachsten wär zu nem ordentlichen prüfer zu gehen, aber hier gehts eher darum wer recht hat, ich oder mein spezl (der behauptet der prüfer hat recht) :D

hat jemand irgend was offizieles?

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Bahnhofs-Emma
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Re: Anforderungskatlog LKW

#2 Beitrag von Bahnhofs-Emma » 2015-04-17 21:56:33

Hallo,

etwas Offizielles habe ich auch gerade nicht zur Hand, zum Vergleich aber meinen LT28. Als der bei der Polizei gelaufen ist war er wohl noch als PKW zugelassen. Der nächste Besitzer hat ihn zivil als LKW zugelassen, nachdem die Gewinde für die nicht mehr vorhandenen hinteren Sitzreihen dauerhaft verschlossen wurden.

Der LT hat vorne drei Sitzplätze, hinten aber rundum Fenster, die Trennwand ist schraubbar und aktuell nicht montiert.

Bisher hat's keine Probleme gegeben, der LT wird allerdings auch nur für kleine Transporte genutzt, das passt dann zur LKW-Zulassung.

Grüße

Marcus, der mit den drei grünen Lastern spielt :spiel:
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amdigo
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Re: Anforderungskatlog LKW

#3 Beitrag von amdigo » 2015-04-17 22:06:57

Wenn für das Finanzamt die Eintragung im KFZ-Brief bindend ist, müsste sich auch ein TÜV -Fuzzi, einer PRIVATEN ORGANISATION daran halten.

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möp
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Re: Anforderungskatlog LKW

#4 Beitrag von möp » 2015-04-17 22:49:51

amdigo hat geschrieben:Wenn für das Finanzamt die Eintragung im KFZ-Brief bindend ist, müsste sich auch ein TÜV -Fuzzi, einer PRIVATEN ORGANISATION daran halten.
naja im rahmen einer HU wird auch geprüft ob die eingetragene Fahrzeugklasse auch noch korrekt ist.
Das ist so vorgesehen und auch ok.

aber ich mag irgendwelche belastbaren infos zu den anforderungen an lkws, leider findet man im netz nicht wirklich was.
das normalerweise ne halbhohe trennwand und ladefläche>personenfläche ausreicht ist mir klar

Oelfuss
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Re: Anforderungskatlog LKW

#5 Beitrag von Oelfuss » 2015-04-18 19:14:24

amdigo hat geschrieben:Wenn für das Finanzamt die Eintragung im KFZ-Brief bindend ist, müsste sich auch ein TÜV -Fuzzi, einer PRIVATEN ORGANISATION daran halten.
Moin !
Das macht ja jetzt der Zoll,und die Eintragung war noch nicht immer bindend,oft helfen Fotos mit Messungen.
Ich wüsste auch nicht was eine Trennwand verschlechtert,eigentlich gilt immer das Verhältnis Ladefläche zu Fahrgastraum.
Das kann dann auch ein mixtoo mit 5-6 Sitzen sein.
Frage doch mal bei den Neuwagenverkäufern nach,die haben doch auch Prospekte davon.
Gruß Christian
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Re: Anforderungskatlog LKW

#6 Beitrag von dumbo » 2015-04-20 22:41:56

Hallo Flo,
soweit ich informiert bin, müssen die Fenster nicht verbleicht sein. auch die Trennwand muss nicht ganz zu sein.
Es gab auch die Halbhohe Trennwand ab Werk als LKW (zumindest beim T3.

Wie weit bist Du mit deiner MA?
Viele Grüße
dumbo

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Re: Anforderungskatlog LKW

#7 Beitrag von schmifan » 2015-04-21 0:14:20

Hallo,

also mein T4 (LKW) hat überhaupt keine Trennwand hinter den vorderen Sitzen und hatte auch nie eine. Er hat hinten zwischen B-und C-Säule ein Fenster und in der Heckklappe auch. Wenn ich jetzt nicht völlig falsch liege hat er sogar Gewinde für Gurte hinten. Beim TÜV gabs deshalb nie Probleme wegen der Fahrzeugart. (War seit Auslieferung '92 allerdings auch noch nie anders als LKW)

Als ein Kumpel von mir letztes Jahr einen ehemaligen 9-Sitzer T4 zum Lkw hat umschlüsseln lassen war dem Prüfer nur wichtig dass die Gurtbefestigungen verschweißt bzw. unbrauchbar gemacht wurden. Er drufte ALLE Fenster behalten und musste auch keine Trennwand einbauen...

Prüfer ist nicht gleich Prüfer.......

Für mich wäre der Weg des geringsten Widerstandes den Bus einfach mal bei ner anderen Prüfstelle vorzufahren.


viel Glück!!!

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Re: Anforderungskatlog LKW

#8 Beitrag von Landei » 2015-04-21 15:34:22

Frag doch mal die Landrover Fahrer!

Von denen wirst du unterschiedliche Aussagen hören, da scheinbar unterschiedliche Finanzämter das unterschiedlich sehen.

Meines Wissens gibt es die ganz regulär mit den 5 Sitzplätzen (+Klappsitze hinten) und rundherum Fenstern und wegen der großen Ladefläche hinten (im Fahrzeug, kein Pickup) sind sie als Lkw zugelassen, weil das schon erwähnte Verhältnis von Ladefläche (mehr als 50% des Innenraums) und restlichem Innenraum dieses zulässt.

Ich kenne mindestens einen Besitzer, dessen Angaben ich auch nicht glauben wollte, aber die Karre ist regulär so zugelassen.

Andererseits gibt es auch solche Erfahrungen

http://k11.de/110/2013/06/13/steuer-versicherung/

http://www.landypedia.de/index.php/Zula ... 11_als_LKW

Eine durchgehende Trennwand ist wohl nicht überall notwendig, jeder einzelne UPS Bomber wäre ein Gegenbeweis.


Jochen

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Re: Anforderungskatlog LKW

#9 Beitrag von ingolf » 2015-04-21 15:58:04

Hallo,
der gerade frisch als LKW zugelassene Kangoo2 hat keine Trennwand.
Klarer Fall von Kompetenzüberschreitung würde ich mal sagen.

Grüße, Ingolf
Flocken statt Feinstaub !

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Re: Anforderungskatlog LKW

#10 Beitrag von möp » 2015-04-21 16:57:59

danke für die tipps

hatte mich wohl etwas falsch ausgerückt
ich weiß, dass es kein problem sein sollte
mittlerweile sind die finanzämter auch an die angabe im schein gebunden

ich hätte mich nur für konkrete anforderungen interessiert
naja, morgen bin ich eh beim tüv, vieleicht kopiert er mir ja was...

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Re: Anforderungskatlog LKW

#11 Beitrag von magmog » 2015-04-22 13:00:12

Guude,

Nix mehr Finanzamt,
seit 2014 ist der Zoll zuständig

Die Zollverwaltung mit ihren Hauptzollämtern ist seit diesen Zeitpunkten für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig und Ansprechpartner zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer".

Bei denen soll eine heftige Überforderung und weitgehende Unwissenheit die Regel sein.
Deshalb sehe ich eine gute Chance, dass eine Einstufung gemäß Zulassung vorgenommen wird.


Aus älteren Erfahrungen mit den Finanzämtern sind viele Prüfer gebrannte Kinder, da sich häufig die FAs gegen die kostengünstigere LKW Einstufung gewehrt haben.
Eindeutige Regeln gibt es kaum was ein LKW ist, mir ist nur bekannt, dass mehr als die Hälfte des nutzbaren Innenraums mit Ladefläche der Güterbeförderung vorbehalten sein muss und die Zuladung min. 20% des zulässigen GesGewichts zu betragen hat.

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Re: Anforderungskatlog LKW

#12 Beitrag von Buclarisa » 2015-04-22 14:30:37

He Möp

Das gleiche habe ich hier gerade durch.

VW LT 35 als LKW zugelassen musste bei der HU nun zum WOMO umgeschrieben werden oder die Einbauten hätten rausgemusst.
"Der Anfang einer jeden Katastrophe ist eine beschissene Vermutung"

Kalte Lötstellen, bei mir nicht. Ich habe mir bis jetzt bei jeder die Finger verbrannt.

Gasprüfungen für Wohnfahrzeuge nach G607 auch Gas-TÜV genannt

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Re: Anforderungskatlog LKW

#13 Beitrag von buckdanny » 2015-04-22 14:44:38

magmog hat geschrieben:Guude,

Nix mehr Finanzamt,
seit 2014 ist der Zoll zuständig

Die Zollverwaltung mit ihren Hauptzollämtern ist seit diesen Zeitpunkten für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig und Ansprechpartner zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer".

Bei denen soll eine heftige Überforderung und weitgehende Unwissenheit die Regel sein.
Deshalb sehe ich eine gute Chance, dass eine Einstufung gemäß Zulassung vorgenommen wird.
Eigentlich nicht, sind recht einfache Checklisten vorhanden, und wenn der Rollifahrer mitbekommt das da nicht einheitlich Verfahren wird muss Er sich ja nicht mehr mit 16 Landesfinanzverwaltungen rumschlagen sondern das geht dann direkt durch.
magmog hat geschrieben: Aus älteren Erfahrungen mit den Finanzämtern sind viele Prüfer gebrannte Kinder, da sich häufig die FAs gegen die kostengünstigere LKW Einstufung gewehrt haben.
Das wurde doch durch die Gerichtsbarkeit bestätigt das der Zulassungsrechtliche Status nicht mit dem Steuerrechtlichen übereinstimmen muss.
das Leben ist eher breit wie lang, und wir steh´n alle mittenmang!!

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Re: Anforderungskatlog LKW

#14 Beitrag von magmog » 2015-04-22 23:05:37

Guude,

Wo sind
"recht einfache Checklisten vorhanden"?
Nach denen fragt ja der Themenstarter!

Wer mal Gebraucht Kfz Sites durchblättert findet massenhaft
VW- und andere Kleintransporter mit Fenstern und ohne Trennwände mit LKW Zulassung.

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buckdanny
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Re: Anforderungskatlog LKW

#15 Beitrag von buckdanny » 2015-04-23 18:08:47

Die Checklisten findet der Zöllner ist seiner elektronischen Formularverwaltung
das Leben ist eher breit wie lang, und wir steh´n alle mittenmang!!

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