Kennzeichen hinten nach oben versetzen erlaubt?

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Dirk1113
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Kennzeichen hinten nach oben versetzen erlaubt?

#1 Beitrag von Dirk1113 » 2007-09-26 21:17:41

Servus,

ist es möglich/erlaubt das hintere Kennzeichen einfach oben anzubringen (habe vor einen Heckträger anzubauen)?
Desöfteren kann man diese Anbringung an Müll- oder Feuerwehrfahrzeugen sehen. Oder bedarf dies einer besonderen Genehmigung bzw. muss es eingetragen werden?

Gruss Dirk

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Kami
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Re: Kennzeichen hinten nach oben versetzen erlaubt?

#2 Beitrag von Kami » 2007-09-26 21:38:36

70/222/EWG hat geschrieben: ....

2.1 . Stellung des Kennzeichens im Verhältnis zur Längsachse

Die Mitte des Kennzeichens darf nicht rechts von der Längssymmetrieebene des Fahrzeugs liegen .

Der linke seitliche Rand des Kennzeichens darf nicht links von der senkrecht und parallel zur Längssymmetrieebene des Fahrzeugs verlaufenden Ebene durch den Punkt liegen , an dem der Fahrzeugquerschnitt , Breite über alles , die grösste Ausdehnung erreicht .

...


2.4 . Abstand des Kennzeichens von der Fahrbahn

Der Abstand zwischen dem unteren Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn beträgt mindestens 0,30 m ; der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn darf nicht mehr als 1,20 m betragen . Kann diese Vorschrift in der Praxis nicht eingehalten werden , so darf der Abstand grösser sein als 1,20 m ; er muß dann aber so nahe an diesem Wert liegen , wie es nach der Bauart des Fahrzeugs möglich ist , und darf keinesfalls 2 m überschreiten .
auf gut deutsch: links bis mittig, regulär auf 30cm bis 120cm - wenn baulich nicht anders möglich max 2m hoch


d.h. eigendlich bräuchtest du eine Ausnahmegenehmigung bzw einen Eintrag der Abweichung von der RILI - tja eigendlcih müsste es auch an allen Autos eingetragen sein - in der Praxis ist das aber oft nciht der Fall...

jetzt musst du selbst entscheiden - glaube kaum das es beanstandet wird, gebe aber auch keine Garantie, das dem nciht so ist.

Gruss

Kami
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Ingenieur
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#3 Beitrag von Ingenieur » 2007-09-26 22:12:11

Hallo Dirk,

so wie Kami es schreibt:

Max. 2,00 m über Fahrbahn.

Bei jedem Müllauto sind die Kennzeichen so bei 3,00 m über
der Fahrbahn.

Da steht dann sinngemäß im Fz-Schein:

"Ausn.Gehn. Kennz. 3,00 m ü.Fahrb."

...
Zuletzt geändert von Ingenieur am 2007-09-26 22:12:51, insgesamt 1-mal geändert.
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HildeEVO
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#4 Beitrag von HildeEVO » 2007-09-26 22:47:35

Hi @ All
Ich habe keine Sondergenehmigung! Der TÜV-er meinte nur es muss beleuchtet sein! Und das ist es!

Bild
Aufbauhöhe 3,50 m Oberkante des Kennzeichens ca. 3,3m

Greetz Chris
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#5 Beitrag von Kami » 2007-09-26 23:16:56

@chris: das meinte ich ja - interessiert normalerweisse kein sch****

Gruss

Kami
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#6 Beitrag von DieGrüneKuh » 2007-09-27 2:21:56

Moin,
bei dem MAN besteht aber keine Notwendigkeit das Kennzeichen so hoch anzubringen. Da muß nur mal ein blaues Männchen die Vorschriften gewälzt haben und es gibt einen Mängelbericht. Immerhin dient das Kennzeichen ja auch als zusätzlicher Reflektor und somit der Sicherheit. Sind an dem MAN überhaupt Reflektoren dran? Bei meinem Unimog sind extra 2 tiefergelegte biegsam befestigte dran.
Gruß Stefan

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#7 Beitrag von Krusty » 2007-09-27 6:36:20

Meines ist auch auf mind. 2,5m und bisher keine beanstandungen :D . Damals auf der Zulassungsstelle etwas gemeckert aber aus den Augen aus dem Sinn

markus
es ruhet hier in diesem Grab, ein ganz erbärmlich feiger Staat

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#8 Beitrag von Dirk1113 » 2007-09-27 8:47:11

Servus,

danke für eure zahlreichen Anworten!
Wie's ausschaut, brauche ich ja keine Skrupel zu haben :D
Dann mach ich's einfach!

Gruss Dirk

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#9 Beitrag von tauchteddy » 2007-09-27 9:04:11

Du stellst ja eine doppelte Frage ... "Es ist möglich, aber nicht erlaubt. Mach was du willst, aber beschwer' dich nicht, wenn's daneben geht" scheint mir die passendste Antwort zu sein.
Zuckerbrot ist aus.

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#10 Beitrag von MUSKOLUS » 2007-09-27 10:10:41

Bei meinem Wagen ist es original rechts (!) auf etwa 2 m Höhe. War weder bei der Vollabnahme noch bei der HU je ein Problem.

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#11 Beitrag von felix » 2007-09-27 10:17:27

Hallo,

fürs Gewissen: Es gibt sehr Preiswert diese Gelben Warnbalken zum aufkleben. In Italien sind die eh vorgeschrieben. Damit lässt sich ruckzuck die Reflektorfläche nach hinten verbessern. Nur aufpassen, dass man welche für den Motorwagen (Gelb-Orange schräg gestreift) erwischt und nicht die für nen Anhänger (Gelb umradetes oranges Rechteck)

MlG,
felix

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#12 Beitrag von Dirk1113 » 2007-09-27 18:14:42

tauchteddy hat geschrieben:Du stellst ja eine doppelte Frage ... "Es ist möglich, aber nicht erlaubt. Mach was du willst, aber beschwer' dich nicht, wenn's daneben geht" scheint mir die passendste Antwort zu sein.
Sorry habe mich anscheinend etwas unklar ausgedrückt, is ja gar nicht meine Absicht mich zu beschweren!
Wollte nur mal die Resonanz dazu hören ! Is vielleicht etwas falsch übergekommen!?

Nix für ungut, Gruss Dirk :huh:

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#13 Beitrag von tauchteddy » 2007-09-27 18:31:09

Ich hab' dir deine Frage doch nicht übel genommen, habe nur versucht, zusammen zu fassen :)
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HildeEVO
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#14 Beitrag von HildeEVO » 2007-09-27 21:40:47

DieGrüneKuh hat geschrieben:Moin,
bei dem MAN besteht aber keine Notwendigkeit das Kennzeichen so hoch anzubringen. Da muß nur mal ein blaues Männchen die Vorschriften gewälzt haben und es gibt einen Mängelbericht. Immerhin dient das Kennzeichen ja auch als zusätzlicher Reflektor und somit der Sicherheit. Sind an dem MAN überhaupt Reflektoren dran? Bei meinem Unimog sind extra 2 tiefergelegte biegsam befestigte dran.
Gruß Stefan
Hi Stefan,

die Reflektoren sidn in den 7-Kammerleuchten integriert. Richtig ist dass derzeit keine Veranlassung besteht das SAchild so hoch zu hängen... Wenn aber der Heckträger für´s Mopped und den Ersatzrädern dran ist schon! Habe ich halt mit meinem TÜV-er gleich besprochen! Mein Argunmelt war damals zusätzlich... Dass die deutschen Kennzeichen in Afrika begehrte Sammelobjekte sind, daher so hoich wie möglich angeracht werden muss!

Greetz Chris
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