Hecklasten selbstgebaut (Radträger...) abnahmepflichtig???

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ph
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Hecklasten selbstgebaut (Radträger...) abnahmepflichtig???

#1 Beitrag von ph » 2013-12-21 10:20:49

Hallo zusammen,

ich möchte an meinem Hanomag-Heck einen eintürigen Stahlspind als Skibox anschrauben. Im Sommer soll an die gleiche Halterung ein selbstgebauter Radträger hin.

An die linke Hecktüre kommen zwei Winkeleisen fest hin, in die ich die wechselnden Lasten einhänge.

Der Stahlspind wäre 180cm hoch, 50cm breit und 30cm tief, würde über die normale Länge also mit Halterung ca. 35cm nach hinten rausstehen.

Natürlich wird das ganze so gebaut, dass ich da nix verliere und auch so befestigt, dass die Beleuchtungsanlage nicht verdeckt ist.


Frage:
Müssen die 90° Blechkanten des Spindes verkleidet werden?
Muss ich das abnehmen lassen? Muss ich das eintragen lassen?


Würde mich über fachkundige Auskunft und sonstige Ratschläge sehr freuen,
ein schönes Wochenende noch,
Ralph.

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HildeEVO
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Re: Hecklasten selbstgebaut (Radträger...) abnahmepflichtig?

#2 Beitrag von HildeEVO » 2013-12-21 12:16:21

Hi Ralph,

wenn das Ganze abnehmbar konstruiert ist, läuft es unter Beladung!

Auch der Heckträger von mir ist in den Papieren nicht eingetragen und zählt nicht zu der Gesamtlänge im Schein!
20120210_11.jpg
Alles was nicht weiter als 1 m über die hintere Beleuchtung hinaus steht muss, auch nicht mit Lichtern versorgt werden. Wichtig sind im Ausland aber die rot/weißen Warntafeln! (Italien, Spanien)

Die Kanten müssen nicht verkleidet werden!

Grüße Chris
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Re: Hecklasten selbstgebaut (Radträger...) abnahmepflichtig?

#3 Beitrag von kochi » 2013-12-21 12:29:09

So kenne ich das auch.
Abnehmbar mit Bordwerkzeug..... :huh:
Bei der Beleuchtung....gilt natürlich nur wenn der Träger die Originalleuchten nicht verdeckt.

Gruß Sven
Der Spass am Reisen rechtfertigt den Schweiss beim Schrauben.

Kummpelchen
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Re: Hecklasten selbstgebaut (Radträger...) abnahmepflichtig?

#4 Beitrag von Kummpelchen » 2013-12-21 14:02:58

Hallo Ralph,
fahr zum TÜV und frag den Ingenieur. Ich habe damit immer die besten Erfahrungen gemacht. Die sind sehr zugänglich wenn sie um Rat gefragt werden und Du vermeidest evtl. nachträgliche Umbauten.
Alles habe ich vorher mit dem TÜV abgesprochen und im Zwischenstadium vorgeführt. Die Treppe hat er sogar eingetragen, obwohl nur krumme Nägel statt Splinte bei der Zwischenvorführung steckten und die Gummiabdeckung für vorstehende Schrauben nur in meiner Hand lagen. Er wollte mir das erneute Vorführen ersparen.
Lag aber wahrscheinlich auch an meinem ehrlichen, vertrauenserweckenden Gesichtsausdruck. :angel:
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Re: Hecklasten selbstgebaut (Radträger...) abnahmepflichtig?

#5 Beitrag von ugkugk » 2013-12-21 15:05:10

Moin, so unterschiedlich kann das sein: Für meinem Heckträger (geschraubt) steht in den Papieren "ww" für wahlweise, wegen der unterschiedlichen Gesamtlänge und demensprechend 2 Fahrzeuglängen. Gruß Andreas

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Re: Hecklasten selbstgebaut (Radträger...) abnahmepflichtig?

#6 Beitrag von Reisender » 2013-12-22 14:15:00

Hallo

Am MAN 630 hatten wir eine Art Balkon angebaut. Der war ww- wahlweise als Hecktragesysthem eingetragen.
Ich machte für die Schrauben und die Schweißnähte eine Berechnung und die Werte wurden dann übevom TÜV übernommen.

Gruß aus der Eifel

Reisender

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