Ja,4x4V10 hat geschrieben: ↑2023-02-28 16:16:15Neben den regulären Zivilkennzeichen mit schwarzer Schrift auf weißem Grund gibt es in Deutschland auch ein grünes Nummernschild. Im Verkehr fallen sie eher selten auf, denn grüne Kennzeichen sind nur einer kleinen Gruppe von Haltern vorbehalten. Wer ein solches Autokennzeichen führt, ist von der Kraftfahrzeugsteuer nach § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) komplett befreit.
https://www.bussgeldkatalog.org/autoken ... nnzeichen/
Hallo Oliver,
kannst Du mir einen Fall nennen, in dem ein Fahrzeug mit grünem Kennzeichen kfz-steuerpflichtig ist?
Viele Grüße
Constantin
z.b.
-LoF die beim Landmaschinenhandel zugelassen sind.
-LoF von Landwirten, die keine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen können,
-Werkstattwagen , die die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nicht erfüllen , das grüne Kennzeichen aber in den Papieren eingetragen haben .
-Auflieger , deren Steuern übers Kennzeichen der Zugmaschine abgeführt werden .......
Gruß
Oliver