Hallo Forum,
ich weiß das Thema wurde so oder so ähnlich hier schon häufiger diskutiert aber die Suche brachte mir kein befriedigendes Ergebnis.
Folgendes Problem: Der Aufbau meines 130D7 soll länger werden, so ca. 50 cm. Der neue Aufbau soll hinten angeschrägt werden, die Grundfläche bleibt unverändert. Die neue Länge ist sogar schon in den Papieren eingetragen (vermutlich Falscheintrag oder damals war noch ein Lichtmast oder eine Haspel etc. montiert..).
Muss ich den Unterfahrschutz dafür nun ändern? Im Moment steht er ca. 30 cm nach innen, dann wären es ca. 80 von der Rückwand aus.
Ich würde den UFS natürlich am liebsten so lassen. Was meint ihr?
Unterfahrschutz, wie weit nach hinten?
Moderator: Moderatoren
- iwilli
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Moin!
http://tinyurl.com/nvra99
VG
Peter
Guckst Du hier:Richtlinie 70/221/EWG hat geschrieben:II.3.3 . Der Unterfahrschutz ist so weit hinten wie möglich am Fahrzeug anzubringen ; keinesfalls darf er mehr als 60 cm von der hinteren Begrenzung des Fahrzeugs entfernt sein
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VG
Peter
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dubito ergo sum - Ich zweilfle, also bin ich!
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Eine Diskussion mit jemandem der seine Wahrheit nicht mehr sucht, sondern sie gefunden hat, ist unmöglich!
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