Gasanlage - Gasprüfung

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keine-eile
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Gasanlage - Gasprüfung

#1 Beitrag von keine-eile » 2009-06-19 10:28:27

Hallo!

Bin schon seit Stunden auf der Suche nach der Antwort auf diese Frage:

Ab wann ist eine Gasanlage eigentlich eine Gasanlage?

Brauche ich eine Gasprüfung, wenn ich im WOMO keine Leitungen verlege, sondern das zu betreibende Gerät (Kocher, Heizung) direkt an die Flasche anschließe?

Über Antworten und weiterhelfende Links würde ich mich freuen
steffi

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hjm
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#2 Beitrag von hjm » 2009-06-19 10:33:41

Hallo Steffi,

die Gasprüfung ist nur für festinstallierte Anlagen notwendig.

Lediglich die richtige Art des Transportes ist wichtig für Dich, d.h. nicht im Personenraum und offen gelagert.

Grüße
Hans-Josef

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steph
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#3 Beitrag von steph » 2009-06-19 10:54:47

im reimo katalog steht alles drin - auch online
Immer dasselbe.....
Es ist ein Fahrzeug und kein Standzeug

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keine-eile
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#4 Beitrag von keine-eile » 2009-06-19 11:06:53

Hallo!

Ich habe, auch Dank euch, bisher dieses gefunden:

TÜV Nord

Reimo

DVGW

Dort steht aber immer nur, dass die Gasanlage geprüft werden muss, wie oft und wie ect. Aber nicht, ab wann man überhaupt von einer "Gasanlage" spricht.

bunteGrüße
steffi

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Maggus
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#5 Beitrag von Maggus » 2009-06-19 11:12:12

Hi,


hast du dein Fahrzeug als WOMO zugelassen?

Wenn ja, dann braucht er eine fest eingebaute Kochstelle!

Wenn gasbetrieben, dann wohl auch fester Gaseinbau mit Gasabnahme!

Gruß


Markus

blechhase
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#6 Beitrag von blechhase » 2009-06-19 11:32:16

für die §21-abnahme reichte bei mir bisher 2x eine fest montierte (winkel+spax) elektro-kochplatte mit baumelndem anschlußkabel.
gasinstallation habe ich danach selbst gemacht, nach allerbesten wissen und gewissen und bestimmt nicht leichtsinnig.
zum tüv im jahr darauf bin ich halt ohne gasflaschen gefahren und auf die frage nach der gasanlage geantwortet, das sei noch baustelle und noch gar nicht funktionsfähig. fertig.
darüberhinaus hat sich niemand für ne gasabnahme interessiert.
bin ich ölich, bin ich fröhlich.
------------------------
Autor der Buchreihe
"Der Fochd - Die Transe - Das Nutzvieh" (2007)
"Schöner Driften mit dem Ford Transit FT100" (2008)
"Rostbekämpfung und Mig/Mag-Schweißgrundkurs, am Beispiel Ford Transit" (2009)
"Nie wieder Ford Transit!" (2010)

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keine-eile
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#7 Beitrag von keine-eile » 2009-06-19 12:10:58

Hallo!

Ja, unser Laster ist als Wohnmobil zugelassen.

Was meinst du denn mit "fester Gaseinbau"?

bunteGrüße
steffi

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Maggus
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#8 Beitrag von Maggus » 2009-06-19 12:17:24

Hi,


also: Für WOMO Zulassung brauchst du eine Kochgelegenheit im Koffer! ( steht so in den Abnahmeregeln Zulassung WOMO )

Wenn du da einen Gaskocher hast, muß der auch fest eingebaut sein, sprich, irgendwie verschraubt, oder anderweitig befestigt.

Wenn dein Gaskocher dann also befestigt ist, sollte er auch irgendwie betrieben werden und hierfür brauchst du halt eine Gasanlage mit Gasprüfung.

Zumindest meiner Auffassung nach.

Gruß

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norbert
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#9 Beitrag von norbert » 2009-06-19 12:47:52

hallo,

bei meiner womo-zulassung hatte ich damals einen 2-flamm-kocher mit lochstreifen auf ein brett gespaxt und so eine kleine blaue campin-gaz-flasche drunter.

der TÜV hat eingetragen "ohne fest installierte gasanlage"

bisher kannte ich nur TÜV-eintragunggen "mit irgendetwas", aber "ohne" ist ja auch was ...

wie wäre es mit "ohne flügel und propeller" ?

gruß norbert

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#10 Beitrag von keine-eile » 2009-06-19 13:04:38

Moin Norbert!

... und genauso einen Kocher haben wir auch. Deshalb frag ich ja wegen der Installation. Man schraubt da ja nur die Kartusche dran. Ist das dann schon eine Installation für die ich eine Gasprüfung brauche?

Die gleiche Frage stellt sich für die Heizung. Diese ist direkt neben der Gasflasche installiert. Also ohne irgendwelche Rohr-Leitungen zu verlegen. Nur ist die Gasflasche etwas größer als so eine kleine Campinggazkartusche (die Flasche steht natürlich wie sie soll, mit extra Raum und Außenklappe usw.)

bunteGrüße
steffi

lkw-allrad
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#11 Beitrag von lkw-allrad » 2009-06-19 16:16:44

Wenn ja, dann braucht er eine fest eingebaute Kochstelle!
Und die muss keine Gaskochstelle sein.
Ein eingebauter Spirituskocher leistet für die Abnahme zum WoMo vollkommen aus.
3,5 To und 180 PS das ist mal was ;-)

crutchy the clown

#12 Beitrag von crutchy the clown » 2009-06-19 17:50:52

zum tüv im jahr darauf bin ich halt ohne gasflaschen gefahren und auf die frage nach der gasanlage geantwortet, das sei noch baustelle und noch gar nicht funktionsfähig.
Genauso mache ich das auch schon seit Jahren. Das hat auch schon bei meiner früheren Dieselstandheizung so funktioniert.

Wenn der TÜV mal zu hartnäckig sein sollte, packe ich einen Mikrowellenherd ein und der Prüfer darf sich aussuchen, mit welchem der drei ständig mitgeführten Stromgeneratoren dieser betrieben wird.

Alternativ könnte ich noch einen Hohlspiegel anbieten, der ganz im Sinne der Umweltschutzhysterie als "Solarkocher" eingesetzt würde. Auf alberne Vorschriften antwortet man mit ebensolchen Lösungen.

Filly

#13 Beitrag von Filly » 2009-06-19 18:06:46

Es ist schon eine Frechheit, daß man alle 2 Jahre etwa 30 Euro für eine unnötige Prüfung bezahlen soll. Eine Schneidringverschraubung rüttelt sich nie im Leben los, so daß ein schleichender Gasverlust eintreten könnte. Propangas ist schwerer als Luft und sammelt sich eh unbemerkt am Boden. Man riecht es nichtmal, wenn auf dem Boden eine 10 cm hohe Schicht aus Gas ist. Ist auch gut so, unten störts keinen.

Wer Ironie findet darf sie behalten

Wie drückt ihr euch eigentlich vor der HU beim TÜV?

...

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#14 Beitrag von keine-eile » 2009-06-19 18:30:15

Hallo!

Hoffe, nicht missverstanden zu werden. Es geht mir nicht darum um irgendwelche Prüfungen herumzukommen. Im Gegenteil.
Ich möchte wissen, wann ich diese Prüfung denn machen muss.
Also ab wann ich eine "festinstallierte Gasanlage" im WOMO habe.

Ist schon das Einstellen einer Gasflasche eine Gasanlage.
Ist das direkte Anschließen eines Gerätes, wie Kocher oder Heizung, eine Gasanlage.
Oder wird das ganze erst dann zur Gasanlage, wenn Gas-Rohr-Leitungen verlegt wurden.

Sicherheit geht vor
eureSteffi

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#15 Beitrag von Matthieu » 2009-06-24 10:18:21

Ich habe einen transportablen Küchenblock mit 5Kg Gasflasche. Dieser ist nicht fest installiert, somit brauchte ich bisher noch nie eine Gasprüfung beim TÜV vorweisen.

Bei mir wird aber aus Sicherheitsgründen vor jedem Kochen die Gasflasche auf und direkt nachher wieder zugedreht. Ich könnte wahrscheinlich sonst keine Nacht ruhig schlafen.

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