Vorschriften Gasflascheninstallation

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ALu
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Vorschriften Gasflascheninstallation

#1 Beitrag von ALu » 2009-01-16 15:20:13

Hallo zusammen.

Bin gerade bei der Planung meines Koffers. Gibt es bzgl. der Installation von Gasflaschen bestimmte Vorschriften, konkret:

Unter dem Bett im Heck des Koffers soll ein von außen zugänglicher Stauraum sein, der über die komplette Kofferbreite geht, d.h. von rechts und links sind Klappen zu öffnen. Dort möchte ich in einem abgetrennten Teil zwei 11kg Gasflaschen unterbringen. Geht das, oder müssen die Gasflaschen in einem eigenen "Raum" mit eigener Klappe installiert werden ?

In dem Bereich, in dem die Gasflaschen sind, wird es eine Entlüftung nach unten geben.

Danke für eure Antworten

Gruß

Andreas

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Thomas W.
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#2 Beitrag von Thomas W. » 2009-01-16 15:38:22

Hallo Andreas,

die Flaschen sollten auf jeden Fall in einem vom Wohnraum getrennten Raum stehen, die Öffnung nach unten muß mindestens 10x10 cm groß sein.
Eine Trennwand zu anderer Ladung ist glaub ich nicht Pflicht, sollte aber schon sein damit dir nicht irgendwelches umherfliegendes Zeug
Gasleitungen oder Flaschenventile beschädigt.

Gruß
Thomas
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ALu
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#3 Beitrag von ALu » 2009-01-16 16:01:55

Danke Thomas, das heisst, ich kann mir eine eigene Klappe zum Gasraum sparen, sondern über die Stauraumklappe gleichzeitig Stauraum und Gasraum öffnen.

Mal weiterplanen ...

Gruß

Andreas

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Thomas W.
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#4 Beitrag von Thomas W. » 2009-01-16 16:08:34

Das sollte gehen, mein Gasmensch hatte auf jeden Fall nix dagegen das hinter der Klappe zu den Gasflaschen noch anderes Gedöns ist.
Das du die Flaschen vernünftig sichern mußt ist eh klar.

Gruß
Thomas
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#5 Beitrag von Kummpelchen » 2009-01-16 19:25:30

Hallo,

Guck mal hier nach:
http://www.mobiler-camping-service.de/DVGW/dvgw.HTM
da steht alles drin.

Uli

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911er
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#6 Beitrag von 911er » 2009-01-21 14:26:37

Hi Andreas,

solange keine andere Zündquelle (Licht, Funkenbildung etc) im
Stauraum sich befindet, können die Gasflaschen installiert werden,
müssen aber "bombensicher" fest stehen. Die Entlüftung sollte am Boden oder an der Unterseite des Stauraumes (minim. 10x10cm) angebracht werden.
Genaueres sagt die Vorschrift "EN 1949" der Gasprüfung aus.
Iris&Hilmar

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steph
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#7 Beitrag von steph » 2009-01-22 10:53:12

schau mal bei Reimo rein, da ist eine sehr konkrete Beschreibung - alle Kriterien die dort beschrieben werden hat mein TÜVler auch kontrolliert.
Gruß Steph
Immer dasselbe.....
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