Frage an die "Gasfachleute"

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Re: Frage an die "Gasfachleute"

#31 Beitrag von Buclarisa » 2023-12-07 18:03:07

seppr hat geschrieben:
2023-12-07 17:37:23
An ein Prüfzeichen komm ich schlecht dran. Aber ein Dokument habe ich dafür:

Bild

Meines Wissens bedeutet die 67R in der Nummer, dass die 10-jährige Prüfpflicht entfällt.

Ob auch dieser gummiartige Lacküberzug in der Nummer hinterlegt ist weiß ich nicht. Meine Gasprüfer haben das jedoch nicht beanstandet.

Sepp

Ja entfällt, wenn der Tank in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

Tanks dürfen nicht nachträglich beschichtet werden, Rost von außen darf nicht sein, Kontrolle muss möglich sein.
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Kalte Lötstellen, bei mir nicht. Ich habe mir bis jetzt bei jeder die Finger verbrannt.

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Re: Frage an die "Gasfachleute"

#32 Beitrag von ellwood25 » 2023-12-07 18:10:19

Hallo,

das finde ich interessant. Mein Prüfer behauptet, dass Gastanks für den Wohnbetrieb (nicht zum Fahren) nicht eingetargen werden!? Eigentlich machte der bisher einen sehr kompetenten Eindruck...
Wie seht ihr das?

Viele Grüße,
Florian
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Re: Frage an die "Gasfachleute"

#33 Beitrag von Buclarisa » 2023-12-07 18:28:55

Technische Regel - Arbeitsblatt DVGW G607 (A) 5.8.2 ist es nachzulesen.



Shop fürs Regelwerk: https://shop.wvgw.de/media/df/25/b4/166 ... 7-2022.pdf
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Re: Frage an die "Gasfachleute"

#34 Beitrag von seppr » 2023-12-07 18:44:13

Ich glaube auch, dass das der Unterschied ist: Gastank als Betriebsstoff für den Motor muss im Fahrzeugschein eingetragen sein, LPG für den Campingbetrieb gehört nicht in die Fahrzeugpapiere sondern ist in der Zulassung als Camper enthalten und steht in der gelben Broschüre für die Gasprüfung. So jedenfalls bei mir.

Sepp

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Re: Frage an die "Gasfachleute"

#35 Beitrag von Buclarisa » 2023-12-07 21:22:20

Ja in dem 2014 Arbeitsblatt war das noch so im 2022 ist das geändert, Brennstofftanks müssen in die Fahrzeugpapiere. Die G607 bezieht sich ausschließlich auf Gas im Wohnbereich.
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Re: Frage an die "Gasfachleute"

#36 Beitrag von ellwood25 » 2023-12-07 21:27:15

Ok, Vielen Dank für die Info.
Meine Gas Erstabnahme ist von 2020. Der Tank nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Gilt da 'Bestandsschutz' oder muss ich aktiv werden?

Viele Grüße,
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Re: Frage an die "Gasfachleute"

#37 Beitrag von Buclarisa » 2023-12-07 21:34:15

Vor 2022 stand da nix drin und in der neuen steht nix von Nachtragen, man könnte da ja nochmal in die EN 1949:2022 schauen die habe ich aber gerade nicht griffbereit.
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Re: Frage an die "Gasfachleute"

#38 Beitrag von Buclarisa » 2023-12-08 7:49:40

seppr hat geschrieben:
2023-12-07 18:44:13
Ich glaube auch, dass das der Unterschied ist: Gastank als Betriebsstoff für den Motor muss im Fahrzeugschein eingetragen sein, LPG für den Campingbetrieb gehört nicht in die Fahrzeugpapiere sondern ist in der Zulassung als Camper enthalten und steht in der gelben Broschüre für die Gasprüfung. So jedenfalls bei mir.

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@ Sepp
Du kannst das auch in der zukünftigen STVZO im §27 + §28 nachlesen.
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Re: Frage an die "Gasfachleute"

#39 Beitrag von seppr » 2023-12-09 18:35:17

Hast du einen Link dazu? Oder auch nur die Textstelle?
Wäre wichtig, um die Bedeutung für Altanlagen einuschätzen.

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Re: Frage an die "Gasfachleute"

#40 Beitrag von Buclarisa » 2023-12-09 18:43:42

Für Altanlagen ändert sich nichts solange die vor der Veröffentlichung erstellt sind, bis dahin etwas Geduld.
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