LiPo4 und ADR

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HaraldS50
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LiPo4 und ADR

#1 Beitrag von HaraldS50 » 2022-04-04 19:41:32

N'abend

Ich plane grade meinen 2. Shelter und aktuell die Elektrik.

Wie is'n das. LiPo's sind ja seit einiger Zeit als Ladung Gefahrgut. Hat sich mal jemand genauer damit befaßt, aus der Nicht-WoMo-Fraktion?

Also ich noch bei der BASF war, hab ich das Gefahrgut-System betreut. Da wäre eine Warntafe HL 9A​ ADR UN 3480 IMDG Code: LITHIUM-ION BATTERIES UN 348​ anzubringen. Den IMDG-Code ins SAP-System zu bringen, und mit LQ zu verheiraten, war eine meiner letzten Amtshandlungen. Für LQ sind die Batterien aber zu groß. Tafel 10x10cm und am Container bei Seefracht (Fähre) zusätzlich Warntafel 25x25cm.

Privat darf man bis 333kg glaube ich transortieren, ohne Gefahrgutschein. Aber wie ist das mit den Warntafeln zB an einem FM2-Shelter auf der Fähre? :huh: Ist da schonmal jemand gefragt worden? Von den notwendigen Dokumenten rede ich mal erst nicht. Die sollte der Herstelle ja geliefert haben.

Vielleicht gibts hier je einen Gefahrgutbeauftragten? :idee:
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Re: LiPo4 und ADR

#2 Beitrag von Der Initiator » 2022-04-04 21:38:22

Willst du Li-Ion oder LiFePO4 verwenden? Und wie machst du das mit Handy und Notebook, die tatsächlich Li-Ion-Akkus intus haben? Warntafel? Weil du die transportierst? Das ist so, als würdest du dich nach Hause fahren lassen statt selbst zu fahren, weil du einen 6er-Träger Bier gekauft hast...
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ich nutze mittlerweile den Begriff Elektrokapitalismus statt “grüner Kapitalismus”, um nicht mehr die 1. Regel des Diskurskampfclubs zu verletzen: never reproduce enemy frames, and there ain't nuthing green about capitalism, ever (Tadzio Müller)

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HaraldS50
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Re: LiPo4 und ADR

#3 Beitrag von HaraldS50 » 2022-04-05 14:28:23

Ich plane momentan LiFeYPO4 im Shelter.

Das Die nicht als Gefahrgut klassifiziert wären, konnte ich noch nicht finden. Aber das wäre ja genau die Antwort auf meine Frage. Da der Verkäufer aber auf dem Angebot exlizit einen Kostenzuschlag für ADR-Transport wegen der Zellen mit drin hat, gehe ich mal davon aus, dass da auch ADR-Vorschiften gelten.

Handys und Notebooks sind Konsumartikel, LQ und keine Ladung. Bei nem Fahrrad-Akku und Fahhrad als Ladung, wirds aber schon wieder ne Frage.
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Re: LiPo4 und ADR

#4 Beitrag von Der Initiator » 2022-04-05 17:29:25

HaraldS50 hat geschrieben:
2022-04-05 14:28:23
IBei nem Fahrrad-Akku und Fahhrad als Ladung, wirds aber schon wieder ne Frage.
Handy ist "Konsumartikel", Fahrrad nicht? So macht sich jeder seine Probleme selber...
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pete
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Re: LiPo4 und ADR

#5 Beitrag von pete » 2022-04-05 19:29:38

Wieviel kg Bruttomasse wäre es denn ?
Die 333 kg haben nichts mit privaten Transport zu tun.
Wie du schon schreibst handelt es sich beim Transport um UN 3480 .
UN 3480, Klasse 9, II ,...
Verpackungsgruppe II - Multiplikator 3. Das heißt die Bruttomasse mal 3 .
Erreicht man jetzt die 1000 ( 1000 Punkte - Regelung) ist man mit allen drum und dran ein ADR- Transport.
Egal ob privat oder gewerblich. Das heißt : ADR - Schein, Fahrzeugausrüstung, orange Tafeln, ...
Unter 1000 Punkte fällt das weg.

Ich bin zwar kein Gefahrgutbeauftragter , fahre aber mit einem Tankwagen auch Gefahrgut.
Gruss Peter

Edit : Verpackungsgruppe I ( gefährlich) Gewicht mal 5
VP- Gruppe II Mittel , Gewicht mal 3
VP - Gruppe III gering , Gewicht mal 1 .
Diesel darf man z B Max 999 l frei transportieren.
Zuletzt geändert von pete am 2022-04-05 19:40:12, insgesamt 1-mal geändert.

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Seebser
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Re: LiPo4 und ADR

#6 Beitrag von Seebser » 2022-04-05 19:36:35

Gilt das mit adr auch für fix verbaute Teile?

Das sind doch transportvorschriften.
Ansonsten benötigt jeder 2. Fernzug den ADR Schein wegen der Dieseltanks.

Oder?
Scheiß da nix, daun feut da nix!

(auf Deutsch, frei übersetzt: "Mach dir keine Sorgen, dann hast du keine!")

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pete
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Re: LiPo4 und ADR

#7 Beitrag von pete » 2022-04-05 19:43:56

Richtig, das gilt nur für den Transport.
HaraldS50 hat ja auch danach gefragt.
Für Li- Batterien sind die Infos im Netz recht dürftig.

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HaraldS50
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Re: LiPo4 und ADR

#8 Beitrag von HaraldS50 » 2022-04-05 20:55:05

Hallo

Endlich mal sinnvolle Antworten :blush:

Bei den 333kg geht es um den Gefahrgutschien des Fahrers. Drunter darf man bei nichtgeweblicherm Transport auch ohne. So lese ich mal die Gesetze, habs vielleicht aber auch nicht verstanden.

Mein Frage bezog sich explizit auf die LKW-fraktion ohne WoMo-Zulassung. Da sind dann die Batterien oder Gasflaschen in der Kabine / Shelter formal eben Ladung, da nicht im Fahrzeug verbaut. Darüber freuen wir uns ja alle, wegen: Keine Gasprüfung. Der Haken ist dann aber, nach meiner Meinung, dass man dann entsprechende Kennzeichnung nach ADR betreiben muss (nicht für die Gasflasche), da bie 1000-Punkte Regel bei der üblichen Menge sicher nicht mehr zieht. Hab leider keinen Zugriff mehr auf die BASF-EDV, sonst würde ich mal testen, was mein altes Simulations-Programm da bei 50kg ausspuckt. In den gefundenen Dokumenten steht aber >100Wh. Das hammer ja locker.

Ganz konkret stellt sich also die Frage, ob man dan auf dem Shelter hinten ne Warntafel anbringen müßte, um bei Kontrollen auf der sicheren Seite zu sein. Oder stellt euch einfach mal vor, die Karre brennt und die Feuerwehr kommt. Ich kenne Leute, denen ist das schon passiert.

Uns so teuer sind ja die Aufkleber nicht:

https://www.hein.eu/adr-gefahrgut-lithi ... ie--l.html

Wäre im Convoy halt nur blöd, wenn's einer dran hat und der Rest nicht, nach dem üblichen Motto: Hat noch nie jemand interessiert. Ich finde halt irgenwie nix verbindliches, weil alle immer nur über WoMo's schreiben.
Zuletzt geändert von HaraldS50 am 2022-04-05 23:41:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: LiPo4 und ADR

#9 Beitrag von HaraldS50 » 2022-04-05 23:28:43

:joke: Ich hab ja sowieso schon mehrere Warn-Aufkleber drauf, auf der Umverpackung (das wäre der Shelter dann). Kommt auf Einen mehr nicht an. :angel: Will nur den Richtigen dazu pappen.


I-see-U.jpg
I-see-U.jpg (7.82 KiB) 4061 mal betrachtet




PS: Noch ein kleiner Link zu relevanz: Polizei :unwuerdig:
Zuletzt geändert von Uwe am 2022-04-06 11:02:40, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Sollt ihr hier Bilder hochladen, an denen ihr kein Nutzungsrecht habt? Nein, sollt ihr nicht!
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Re: LiPo4 und ADR

#10 Beitrag von Nordfranke » 2022-04-06 0:03:18

Hallo,

Würde sagen UN 3091 könnte in Frage kommen.

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HaraldS50
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Re: LiPo4 und ADR

#11 Beitrag von HaraldS50 » 2022-04-06 0:19:13

Danke

Das sieht mal ned schlecht aus :D

Aber die Preise :ohmy: Zum Glück kann mein Drucker auch Folien. :)

PS:
Muss mich korrigieren. Die Umverpackung wäre dann wohl die Kiste, wo die Akkus drin sind. Der Shelter ist dann eher als Container zu betrachten.

Da hab ich noch na Anekdote. Ich hatte mal die Anforderung für See-Container DG-Etiketten zu drucken, deren Beschriftung von Hubschrauber aus zu lesen war, falls das Schiff sinkt und der Container im Meer treibt. Wir haben dann DIN-A1 Drucker beschafft um 2 Hälften zu drucken die dann zu einem A0 Etikett kombiniert wurden. War echt ein interessantes Projekt. Die Kollegen ware irritiert, als ich zum Testen den Flur mit zussammengeklebten DIN A4 Seiten zugepflastert habe. Leider hab ich keine Photos. Da gibts wirklich nix, was es nicht gibt in Bürokratistan. :lol: So unrealistisch ist Asterix gar nicht.
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Re: LiPo4 und ADR

#12 Beitrag von KlausU » 2022-04-06 9:58:06

HaraldS50 hat geschrieben:
2022-04-06 0:19:13

Aber die Preise :ohmy: Zum Glück kann mein Drucker auch Folien. :)
Knapp 4 Cent/ Stk. findest du teuer?
Wenn du das kleingedruckte auch gelesen hättest wäre dir das sicher aufgefallen:

Bestelleinheit (BE): 1.000 Etiketten

Da kannst du die gesamte Sheltertür mit zupappen. :D
Viele Grüße
Klaus

Gogomobil
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Re: LiPo4 und ADR

#13 Beitrag von Gogomobil » 2022-04-06 10:30:11

ADR gilt nur für den Transport von Gütern auf der Straße. Da die Akkus im Wohnaufbau nicht als (Transport)Ware mitgeführt werden braucht es auch keine Kennzeichnung. Wer sie allerdings irgendwo abholt muss es kennzeichnen ebenso wie größere Mengen Verdünnung oder Gasflaschen. Die Flaschen die fest in der Halterung sind für Eigenverbrauch zählen nicht (die angeschlossene Flasche braucht auch keine Schutzkappe, Reserveflaschen allerdings schon sonst gibts nen Ticket bei Kontrolle), ebensowenig wie LPG-Tanks fürn Motor oder 2 x 600l Diesel/Benzintanks.
333kg ist doch klar geregelt unter der 1000 Punkte Regelung. Je nach Gefahrpotential gibts pro Liter oder kg LADUNG Punkte. Von 20 Punkten kg z.B. Treibladungspulver über 3 Punkte je Liter Benzin zu 1 Punkt je Liter Diesel. Daraus folgt, Aufsetztank/Behälter darf 333 l Benzin oder 1000 l Diesel haben oder eben entsprechend 50 kg Pulver dann sind die 1000 Punkte voll und man braucht die "große Ausrüstung" mit Schein und pipapo. Die Punkte werden über alle Ladung summiert also z.B. Verdünnung, Gasflaschen und ätzenden Reiniger...muss insgesamt kleiner 1000 sein.
Treibstoff in verbauten Tanks zählt ebensowenig dazu wie Akkus im Akkuschrank vom Wohnmobil.
Was dann einzelne Fähren, Fluglinien... machen ist ne ganz andere Sache. Da gibts auch Regeln wie Treibstoffbegrenzung auf 100 l, keine Pedelcakkus erlaubt etc. aber das hat nix mit ADR zu tun.
Akkus als technische Einrichtung gehören zum Wagen wie gefüllte Tanks und sind damit rechtlich kein Gefahrtransportgut, sonst gäbe es auch kaum E-Autos und dass Autotransporter ADR-Kennzeichnung tragen wegen E-Auto oben drauf habe ich noch nicht gesehen.

Gruß andi

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Re: LiPo4 und ADR

#14 Beitrag von LutzB » 2022-04-06 10:46:15

Gogomobil hat geschrieben:
2022-04-06 10:30:11
......und dass Autotransporter ADR-Kennzeichnung tragen wegen E-Auto oben drauf habe ich noch nicht gesehen.
Wäre "UN 3171 Batteriebetriebenes Fahrzeug oder Batteriebetriebenes Gerät". Wird, vermute ich, aber nur bei Luftfracht Anwendung finden.

Lutz
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Mit den Menschen ist es wie mit den Autos, Laster sind schwer zu bremsen.(Heinz Erhardt)

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HaraldS50
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Re: LiPo4 und ADR

#15 Beitrag von HaraldS50 » 2022-04-06 13:18:50

Gogomobil hat geschrieben:
2022-04-06 10:30:11
ADR gilt nur für den Transport von Gütern auf der Straße. Da die Akkus im Wohnaufbau nicht als (Transport)Ware mitgeführt werden braucht es auch keine Kennzeichnung. ....

Gruß andi
Danke für die ausführliche Beschriebung. Das ist alles völlig richtig und unbestritten. Meine Akkus werden aber in keinem Wohnaufbau oder dem Fahrerhaus transportiert. Wäre das so, dann würden die Ö-Reicher ja auch meinen Laster als WoMo anerkennen, was Sie leider :( nicht tuen. Das war doch schon in miener Originalfrage exlizit formuliert: Nicht-WoMo-Fraktion. Alle WoMo-Fahrer sind nicht betroffen.

Wie Du richtig geschrieben hast: 1000-Punkte ist eine Summe. Da gelten übrigens dann auch noch Zusammenlade-Restriktionen. Ginge jetzt aber zu weit. Wenn ich jetzt aber schon mit den LiPo's, deren Punktezahl/Einheit ich leider nicht kenne, über 1000-Punkte komme, dann wäre formal auch der Fahrradakku eines als Ladung transportieren e-Bikes zu addieren.

Aber da kommt gleich die nächste (dumme) Frage: Wie ist das mit Pickups Absetzkabine? Im Ernst, da hab ich mich nie informiert, als ich noch an Toyota gedacht habe. Ist die Kabine da auch Ladung, oder zählen Die als Wohnmobil und brauchen zB eine Gasprüfung oder zählen zB im Ausland bezüglich Maut als WoMo, wenn die über 3,5t liegen oder LKW-Zulassung haben?
Zuletzt geändert von HaraldS50 am 2022-04-06 13:32:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: LiPo4 und ADR

#16 Beitrag von HaraldS50 » 2022-04-06 13:31:52

Noch kurz zu Auto-Transportern: https://eu-recycling.com/Archive/26399

Da steht:

Sofern Fahrzeuge im Straßenverkehr als Ladung befördert werden, gelte für diese jedoch lediglich die Anforderung, dass die in Fahrzeugen eingebauten Lithiumbatterien einem nach Teil III Unterabschnitt 38.3 UN Handbuch Prüfungen und Kriterien geprüften Typ entsprechen müssten. Diese Typprüfung sei für alle zu befördernden Lithiumbatterien vorgesehen.


Es gilt also eine Ausnahmeregelung. Die gilt dann auch für e-Bikes auf dem Fahhredträger. Aber Vorsicht bei Unfallfahrzeugen. Die Ausnahme gilt aber nur für Fahrzeuge.
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Re: LiPo4 und ADR

#17 Beitrag von Gogomobil » 2022-04-07 11:35:16

Zu dem "Nicht-WoMo-Fraktion. Alle WoMo-Fahrer sind nicht betroffen." kann ich nur sagen, im PKW verbaut ist auch kein Womo. Entscheidend ist die Funktion, wenn es verbaut ist als Funkakku, für ne Alarmanlage... dann ist es keine Ladung sondern integraler Bestandteil des "Gerätes" sprich Container. Schätze auf Kühlcontainern wird da auch kein Schild bappen Lithiumstarterakku plus 100 l Diesel für Kühlaggregat? Gefahrgut ist eben kein Betriebsstoff und umgekehrt, das kann man schon nutzen.

Gruß andi

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Re: LiPo4 und ADR

#18 Beitrag von RalfPetersen » 2022-04-07 12:33:41

Hallo,

was ich nicht nachvollziehen kann,ist,das Tausende ach was Millionen mit jedlicher Art von Lithium Batterien in Deutschland rumfahren und keinerlei Gefahrgutkennzeichnung haben.
Das muss der Fachverkäufer/in /div . dem Endkunden schriftlich mitteilen,wen es Gefahrgut wäre.

Sond macht er sich Strafbar.Und der Käufer kommt eventuell mit Unwissenheit aus der Nummer raus.

Bei E-PKW ist das meines Wissen anders,da die Akku´s in Feuerfesten Gehäusen eingebaut sind

Gruß Ralf

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Re: LiPo4 und ADR

#19 Beitrag von HaraldS50 » 2022-04-07 17:31:30

Hallo Ralf

Je nach Transportart werden auch zB Notebook-Akkus sehr wohl markiert. Das hängt von der Menge ab. Dafür wurden vor ein paar Jahren in der Industrie alle Druckprogramme angepasst. Wenn mein früherer Brötchengeber 1000 Akkus von DELL bestellt hat, dann waren der Karton natürlich gekennzeichnet, erst recht bei Lufttransport.

Dein privates Notebook unterschreitet die 1000-Punkte-Menge und daher ist natürlich keine Kennzeichnung nötig. Aber lies mal die Anleidung zu deinem Handy, was da über den Akku steht. Von wegen, Du wirst nicht informiert.

Was Unwissenheit betrifft: Kannste knicken. Und selbstversändlich teilt der Verkäufer das mit. Auf dem Angebot für meine LiFePo4-Zellen steht exlizit ADR-Transport drauf. Und natürlich wurde ich darauf hingewiesen, dass ich da auch bei Selbsabholung einhalten muss, wenn ich die 270€ Versandkosten einsparen will. Und wenn ich da <330kg Zellen auf meinen Anhänger packe, dann wird der selbstversändlich gekennzeichnet. Sollten es mehr werden, dann muss ich wohl nen LKW-Fahrer mit Schöi bequatschen.

Hier gings ja aber um die Kabine. Wenn das auch als 'Festeinbau' gilt, dann wärs ja ok. Aber wo steht das?
Grüße aus der Pfalz
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Re: LiPo4 und ADR

#20 Beitrag von RalfPetersen » 2022-04-07 20:36:25

Hallo,

du willst ja kein LIPO etc Transportunternehmen aufmachen.Eigendlich nur einen Akku in dein Mobil einbauen um Strom zu haben.Wie viele andere hier im Forum ja auch.


Gruß Ralf

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Re: LiPo4 und ADR

#21 Beitrag von Der Initiator » 2022-04-08 14:16:06

Neinneinnein Ralf, er will eine ADR-Kennzeichnung. Ihm das ausreden zu wollen ist böse und gemein!
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Re: LiPo4 und ADR

#22 Beitrag von RalfPetersen » 2022-04-08 15:58:16

Hallo,

dann soll er ein Schild ans Auto kleben und fertig.

Denke aber das er eine Antwort will,wonach er nicht gefragt hat.

Gruß Ralf

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Re: LiPo4 und ADR

#23 Beitrag von HaraldS50 » 2022-04-29 15:12:32

So, die Frage ist offiziell beantwortet und alles ist gut, bis auf die Stellungnahme des MWVLW

Zitat:

Sehr geehrter Herr S...,

wie bereits Kollege H... von der BAG kann ich für den Einbau der Lithium-Ionen-Batterien ebenfalls auf den Unterabschnitt 1.1.3.7 b) Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Einrichtungen zur Speicherung und Erzeugung elektrischer Energie verweisen. Die Vorschriften des ADR gelten hierbei nicht für Einrichtungen zur Speicherung und Erzeugung elektrischer Energie, die in einem Gerät für dessen Betrieb enthalten sind, das während der Beförderung verwendet wird oder für die Verwendung während der Beförderung bestimmt ist. Wenn Sie die Lithium-Ionen-Batterien, wie Sie mir telefonisch mitteilten, zur privaten Verwendung nur zum Betrieb eines Kühlschrankes in Ihrer „Wohn-Kabine“ verwenden, ist die Anwendung dieser Freistellungsregelung möglich.

Wie ich dem E-Mailverkehr allerdings entnehmen kann, wollen Sie die Lithium-Ionen-Batterien selbst vom Verkäufer abholen. Für diesen Fall stehen wir noch im Austausch mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) in Mainz um abschließend zu klären, ob bei einer solchen Batterie noch von einem einzelhandelsgerecht abgepackten Gut gesprochen werden kann. Aus unserer Sicht ist dies nicht mehr der Fall. Sollte uns das MWVLW dies bestätigen, ist die Freistellung nach 1.1.3.1 a) ADR nicht anwendbar und ein ADR Transport durchzuführen. Laut Angaben des Herstellers wiegen die genannten Batterien 5,2 kg (+/-150 g), gehen wir im worst case daher von 5,35 kg aus. Die Lithium-Ionen-Batterien werden laut Angaben des Herstellers als UN 3480 versendet und fallen somit in die Beförderungskategorie 2, womit die Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit 333 kg beträgt. Wenn Sie nur Güter der Beförderungskategorie 2 befördern würden, wäre die höchstzulässige Menge je Beförderungseinheit, hier 333 kg, zu beachten. Mit 16 Batterien á 5,35 kg wären Sie mit einer Beförderungseinheit dann bei 85,6 kg und könnten somit die Freistellung in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden nach 1.1.3.6 ADR anwenden. Für den Eigentransport verweise ich dann auf die Nichtanwendung der Vorschriften nach 1.1.3.6.2 ADR und die darin enthaltenen Ausnahmen.

Schlussfolgerung:

Im Shelter als Energieversorgung von Geräten keine Markierung am Shelter nötig, obwohl Ladung.
Bei reinem Transport, zB. Abholung beim Verkäufer mit Anhänger, bis 333kg privat zulässig, aber mit Markierung. Ab 333kg brauchts nen Fahrer mit Schoi.

Genau das wollte ich ja wissen.
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Re: LiPo4 und ADR

#24 Beitrag von Bikerguido » 2022-05-01 22:46:40

Entgegen einiger Kritiker Deiner Frage finde ich sowohl die Frage, als natürlich auch die amtliche Antwort interessant und wissenswert. Danke Dir. Ich hab 150kg LifePo4 im PKW abgeholt und jetzt z.T. Im Aufbau (Ladung) verbaut, ohne mich vorher zu informieren. Gut, dass nichts passiert. Gruß Guido

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Re: LiPo4 und ADR

#25 Beitrag von Der Initiator » 2022-05-02 9:12:21

Auch ich habe heiraus etwas gelernt. Künftig dient mir dieser Tread als Referenz. Wenn sich wieder einmal jemand in meinem Umfeld über deutsche und/oder europäische Regulierungswut beklagt, gebe ich ihm das hier zu lesen.
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