Unterfahrschutz mit AHK für 1017er

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Wurlewurm
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Re: Unterfahrschutz mit AHK für 1017er

#31 Beitrag von Wurlewurm » 2021-07-26 21:00:59

Mark86 hat geschrieben:
2021-07-26 19:15:49
Aber es soll ja nichts geben was es nicht gibt, anscheinend sogar Prüfer die vom Kunden verlangen, ein Bauartgeprüftes Fahrzeugteil per Schweißung zu verändern um die Vorgaben zu schaffen :eek:
Bild

Tja, andere Länder andere Sitten. So sieht er mmt. aus und so gabs den §21.
Und jetzt lassen wir den Fahrzeugbauer mal tüffteln, vllt. bekommt er es ja auf die Reihe. Warum alles im Vorfeld zerreden, bis jetzt hat es nichts gekostet was die AHK betrifft. Ich werde es Euch auch sagen wenn es nichts wird :unwuerdig:

Gruß
Jürgen

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Pirx
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Re: Unterfahrschutz mit AHK für 1017er

#32 Beitrag von Pirx » 2021-07-26 21:16:24

Hallo Jürgen!

So wie das auf dem Bild aussieht, hilft Dir ein klappbarer Unterfahrschutz auch nicht. Dann sollte das mit dem starren UFS von WAP plus daran befestigter Anhängerkupplung doch funktionieren.

Pirx
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Re: Unterfahrschutz mit AHK für 1017er

#33 Beitrag von Wurlewurm » 2021-07-26 21:48:45

Hallo Klaus,
das mit dem "klappbaren" hängt mit den 40 cm zusammen die bis zum Fahzeugende gemessen wurden. Aus diesem Grund mußte ich auch die Reservereifen demontieren damit ich jetzt den §21 bekomme. Da ich die Reservereifen wieder dranhängen bzw. draufstellen möchte müßte der UFS nochmals 40 cm nach hinten. Da ist die Krux dann mit dem aufklappen. Den Staukasten und den Abwassertank auf der anderen Seite könnte man schnell umbauen bzw. umschweißen.
LG
Jürgen

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Re: Unterfahrschutz mit AHK für 1017er

#34 Beitrag von sico » 2021-07-27 10:32:17

Mark86 hat geschrieben:
2021-07-26 19:15:49
Guter Beitrag.
Ich hab mal gelernt, dass zur Abnahme einer selbstgebauten AHK ein Dauerprüfstandsversuch nötig ist.

Wenn der Herr Ingenieur dass rechnerisch kann, ok ^^


Hallo Mark,
ich habe hier vom TÜV eine Technische Anweisung TA31 aus dem Jahr 1998.
In Punkt 2 ist zum Prüfverfahren für Verbindungseinrichtungen für Fahrzeuge folgendes zu lesen:
Zitat Anfang
Bei Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen ist die Festigkeit zu prüfen, wobei diese vornehmlich durch einen Dauerschwingversuch nachzuweisen ist. Nur bei einfach gestalteten und erfahrungsgemäß ohne Dauerschwingversuch sicher erfaßbaren Geräten genügt die statische Prüfung oder ein rechnerischer Nachweis. Über das anzuwendende Prüfverfahren entscheidet die zuständige technische Prüfstelle.
Zitat Ende.

Das bedeutet, daß ein rechnerischer Festigkeitsnachweis möglich und zulässig ist, wenn der Prüfer dem zustimmt.
Allerdings ist es sehr schwierig, einen Prüfer zu finden, der so einen rechnerischen Nachweis akzeptiert und unterschreibt.
Am besten wäre es wohl, wenn man eine Berechnung über Finite Elemente vorlegen kann.
Dann braucht es zur Herstellung von solchen Verbindungseinrichtungen einen zertifizierten Betrieb mit den entsprechenden Schweißnachweisen.

LG
Sico

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Re: Unterfahrschutz mit AHK für 1017er

#35 Beitrag von Mark86 » 2021-07-27 13:37:07

sico hat geschrieben:
2021-07-27 10:32:17
Mark86 hat geschrieben:
2021-07-26 19:15:49
Guter Beitrag.
Ich hab mal gelernt, dass zur Abnahme einer selbstgebauten AHK ein Dauerprüfstandsversuch nötig ist.

Wenn der Herr Ingenieur dass rechnerisch kann, ok ^^


Hallo Mark,
ich habe hier vom TÜV eine Technische Anweisung TA31 aus dem Jahr 1998.
In Punkt 2 ist zum Prüfverfahren für Verbindungseinrichtungen für Fahrzeuge folgendes zu lesen:
Zitat Anfang
Bei Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen ist die Festigkeit zu prüfen, wobei diese vornehmlich durch einen Dauerschwingversuch nachzuweisen ist. Nur bei einfach gestalteten und erfahrungsgemäß ohne Dauerschwingversuch sicher erfaßbaren Geräten genügt die statische Prüfung oder ein rechnerischer Nachweis. Über das anzuwendende Prüfverfahren entscheidet die zuständige technische Prüfstelle.
Zitat Ende.

Das bedeutet, daß ein rechnerischer Festigkeitsnachweis möglich und zulässig ist, wenn der Prüfer dem zustimmt.
Allerdings ist es sehr schwierig, einen Prüfer zu finden, der so einen rechnerischen Nachweis akzeptiert und unterschreibt.
Am besten wäre es wohl, wenn man eine Berechnung über Finite Elemente vorlegen kann.
Dann braucht es zur Herstellung von solchen Verbindungseinrichtungen einen zertifizierten Betrieb mit den entsprechenden Schweißnachweisen.

LG
Sico
Danke für den Beitrag.
Hier gibts niemanden der AHK ohne Gutachten einträgt...
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Re: Unterfahrschutz mit AHK für 1017er

#36 Beitrag von Ingenieur » 2021-07-27 14:20:53

Hallo,
Mark86 hat geschrieben:
2021-07-27 13:37:07
sico hat geschrieben:
2021-07-27 10:32:17
Mark86 hat geschrieben:
2021-07-26 19:15:49
Guter Beitrag.
Ich hab mal gelernt, dass zur Abnahme einer selbstgebauten AHK ein Dauerprüfstandsversuch nötig ist.

Wenn der Herr Ingenieur dass rechnerisch kann, ok ^^


Hallo Mark,
ich habe hier vom TÜV eine Technische Anweisung TA31 aus dem Jahr 1998.
In Punkt 2 ist zum Prüfverfahren für Verbindungseinrichtungen für Fahrzeuge folgendes zu lesen:
Zitat Anfang
Bei Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen ist die Festigkeit zu prüfen, wobei diese vornehmlich durch einen Dauerschwingversuch nachzuweisen ist. Nur bei einfach gestalteten und erfahrungsgemäß ohne Dauerschwingversuch sicher erfaßbaren Geräten genügt die statische Prüfung oder ein rechnerischer Nachweis. Über das anzuwendende Prüfverfahren entscheidet die zuständige technische Prüfstelle.
Zitat Ende.

Das bedeutet, daß ein rechnerischer Festigkeitsnachweis möglich und zulässig ist, wenn der Prüfer dem zustimmt.
Allerdings ist es sehr schwierig, einen Prüfer zu finden, der so einen rechnerischen Nachweis akzeptiert und unterschreibt.
Am besten wäre es wohl, wenn man eine Berechnung über Finite Elemente vorlegen kann.
Dann braucht es zur Herstellung von solchen Verbindungseinrichtungen einen zertifizierten Betrieb mit den entsprechenden Schweißnachweisen.

LG
Sico
Danke für den Beitrag.
Hier gibts niemanden der AHK ohne Gutachten einträgt...
AHK mit Gutachten (e-Nummer) brauchen gar nicht mehr eingetragen werden.

Kann man anschrauben, und mit losfahren.


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Re: Unterfahrschutz mit AHK für 1017er

#37 Beitrag von Walöter » 2021-07-27 15:48:05

Ingenieur hat geschrieben:
2021-07-27 14:20:53
AHK mit Gutachten (e-Nummer) brauchen gar nicht mehr eingetragen werden.

Kann man anschrauben, und mit losfahren.


...
Das stimmt so nicht ganz, denn das gilt nur für Fahrzeuge die in der Bauart bereits für solche Anhängerkupplungen geeignet sind. Das trifft auf das hier behandelte Fahrzeug nicht zu

Walter
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Re: Unterfahrschutz mit AHK für 1017er

#38 Beitrag von Ingenieur » 2021-07-27 16:27:55

Hallo,

dann brauchts kein 'Gutachten', sondern eine Zulassung im Einzelfall.


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Re: Unterfahrschutz mit AHK für 1017er

#39 Beitrag von Mark86 » 2021-07-27 17:22:00

Ingenieur hat geschrieben:
2021-07-27 14:20:53
AHK mit Gutachten (e-Nummer) brauchen gar nicht mehr eingetragen werden.

Kann man anschrauben, und mit losfahren.


...
Bei ner E Nummer ist dass richtig, dass ist quasi wie bei ner ABE, nur kriegst du für nen 1017 keine AHK mit ABE, sondern nur mit BE (Bauartgenehmigung) und die muss wiederum vom Sachverständigen abgenommen werden.
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

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Re: Unterfahrschutz mit AHK für 1017er

#40 Beitrag von Ingenieur » 2021-07-27 17:27:06

Hallo,
Mark86 hat geschrieben:
2021-07-27 17:22:00
Ingenieur hat geschrieben:
2021-07-27 14:20:53
AHK mit Gutachten (e-Nummer) brauchen gar nicht mehr eingetragen werden.

Kann man anschrauben, und mit losfahren.


...
Bei ner E Nummer ist dass richtig, dass ist quasi wie bei ner ABE, nur kriegst du für nen 1017 keine AHK mit ABE, sondern nur mit BE (Bauartgenehmigung) und die muss wiederum vom Sachverständigen abgenommen werden.
Sachverständiger = TÜV-Mokel
(oder Derkra, oder KÜS, oder ...)

Das ist doch immer das gleiche.
So wie beim Bau und bei KFZ.
Man berechnet etwas und der Prüfer segnet es ab,
oder hätte gern noch den einen oder anderen Nachweis.
Ich habe z.B. mal Dübelbefestigungen für Geländer bei einem Bauvorhaben in Potsdam berechnet.
(Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ging es über die allgemeine Bauaufichtliche Zulassung hinaus.)
Der Prüfer fand alles hübsch, wollte aber noch zusätzlich einen Auszugsversuch.
Den haben wird dan an der MPA-Hannover gemacht.
Anschließend gab es eine Zulassung im Einzelfall vom Innenministerium Brandenburg.


...
Zuletzt geändert von Ingenieur am 2021-07-27 17:35:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Mark86
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Re: Unterfahrschutz mit AHK für 1017er

#41 Beitrag von Mark86 » 2021-07-27 17:35:16

Ingenieur hat geschrieben:
2021-07-27 17:27:06
Hallo,
Mark86 hat geschrieben:
2021-07-27 17:22:00
Ingenieur hat geschrieben:
2021-07-27 14:20:53
AHK mit Gutachten (e-Nummer) brauchen gar nicht mehr eingetragen werden.

Kann man anschrauben, und mit losfahren.


...
Bei ner E Nummer ist dass richtig, dass ist quasi wie bei ner ABE, nur kriegst du für nen 1017 keine AHK mit ABE, sondern nur mit BE (Bauartgenehmigung) und die muss wiederum vom Sachverständigen abgenommen werden.
Sachverständiger = TÜV-Mokel
(oder Derkra, oder KÜS, oder ...)

...
Das kann eigentlich jeder, so lange ne BE dabei ist ist dass entspannt.
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Re: Unterfahrschutz mit AHK für 1017er

#42 Beitrag von Ingenieur » 2021-07-27 17:38:27

Hallo,

ich habe oben noch ein Beispiel ergänzt.


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