Iveco 90-16 Höherlegung überhaupt eintragen lassen?

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Iveco 90-16 Höherlegung überhaupt eintragen lassen?

#1 Beitrag von Pforzheimer » 2021-06-21 7:03:28

Hallo,

ich bin immer noch am recherchieren betr. der Höherlegung vom 90-16 (wir haben hinten 10cm, vorne 8cm durch Klötze, Briden von DFF höhergelegt).

Ich habe einen Prüfer, der unbedingt ein Teilegutachten dafür sehen will. DFF hat mir was geschrieben, er hat allerdings schon einige der Sätze verkauft, aber für mich das erste Mal so was schreiben müssen.
Ich habe hier schon öfter gelesen, dass Höherlegung beim LKW überhaupt nicht eingetragen werden muss, bzw. die meisten noch nie "was davon gehört haben"?

Wenn ich nun Federn mit mehr Sprengung hätte eingebaut, klar, da hätte ich nix eintragen lassen, man siehts ja nicht wirklich.

Kurzum, muss die Höherlegung eingetragen werden? Wie sieht sowas dann aus im Fz.Schein? (Höherlegung durch Klötze und Briden mit Nummer so und so"?

Vielen Dank
Grüße
Max

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