Abstand zum Fahrzeugheck - Fahrradträger vs. Unterfahrschutz

Moderator: Moderatoren

Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
felix
Forumsgeist
Beiträge: 5541
Registriert: 2006-10-04 15:01:55
Wohnort: Kalletal

Abstand zum Fahrzeugheck - Fahrradträger vs. Unterfahrschutz

#1 Beitrag von felix » 2020-09-20 13:36:20

Moin,

ist es überhaupt zulässig, sich z.B. Fahrräder hinten an den LKW zu binden, wenn dieser einen Unterfahrschutz benötigt? Müsste dafür der UFS nicht waagerecht nach hinten verschoben werden, um die ab EZ1980 geforderten 40cm Abstand zum Fahrzeugheck einzuhalten? (Auch wenn tausende Pkw mit Fahrrädern auf der Anhängerkupplung durch die Gegend fahren.)

Wie wird das gehandhabt, was genau ist das Fahrzeugheck? Die hintere Kante der festen Aufbauten? Wie sieht es mit abnehmbaren Teilen wie z.B. einem Reserverad, Sandblechen, Kanistern oder halt so einem Fahrradträger aus, verlängern diese das Fahrzeugheck?

Es geht mir um ein Fahrzeug mit EZ 1992, damit müsste nach meiner Recherche die Richtlinie 70/221/EWG in der Anpassung 79/490/EWG gelten. In der Anpassung lassen sich in II.5.4.5 als maximaler Abstand zum Fahrzeugheck 40cm nach aufbringen der Prüflast heraus lesen. Die Verformung müsste auf dem Typenschild des UFS ablesbar sein, sodass sich daraus die maximale Position des UFS ergibt.

Hier der Text zu diesem Abstand aus der Anpassung 79/490/EWG der Richtlinie 70/221/EWG, welche meines Wissens von 1980 bis 1994 gültig gewesen ist:
II.5.4.5 . Die Unterfahrschutzeinrichtung muß eine ausreichende Festigkeit gegenüber in Fahrzeug-
längsrichtung wirkenden Kräften haben und muß in Funktionslage mit den Fahrzeug-
längsträgern oder anderen, an deren Stelle vorhandenen Bauteilen verbunden sein.
Diese Vorschrift gilt als erfüllt, wenn nachgewiesen wird, daß der waagerechte Abstand
zwischen der Hinterseite der Einrichtung und dem Fahrzeugheck an den Punkten PI, P2
und P3 weder während noch nach dem Aufbringen der Kraft 40 cm überschreitet. Dieser
Abstand wird bei unbeladenem Fahrzeug gemessen, wobei die Fahrzeugteile, die mehr als
3 m über der Fahrbahn liegen, unberücksichtigt bleiben.
Gruß,
Felix

Benutzeravatar
hugepanic
abgefahren
Beiträge: 2406
Registriert: 2018-06-24 20:13:55

Re: Abstand zum Fahrzeugheck - Fahrradträger vs. Unterfahrschutz

#2 Beitrag von hugepanic » 2020-09-20 13:44:55

Ist ein Fahraddträger nicht Ladung?

Also meiner so konstruiert (lässt sich mit bordwerkzeug abladen).

Benutzeravatar
advi
abgefahren
Beiträge: 3044
Registriert: 2009-10-29 0:09:01
Wohnort: Stuttgart-Flughafen

Re: Abstand zum Fahrzeugheck - Fahrradträger vs. Unterfahrschutz

#3 Beitrag von advi » 2020-09-20 14:04:28

Hört sich vernünftig an😁

Aber, ich habe einen Unterfahrschutz an der Kofferkante und eine umgebaute Ladebordwand, die als Mopednühne wahrscheinlich 80cm hinten raussteht.

Beides ist vom TÜV so abgenommen und eingetragen.

Genaue Gesetzestexte sind mir nicht bekannt. Hat die Werkstatt gemacht.
Frank

Unserer heißt Alladin und ist ein MAN LE220 mit ausgebautem Kühlkoffer

Ausbau siehe http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/p ... 35&t=55758

Wie viel Expeditionsmobil ist nötig - unsere kommende 3,5 to Lösung viewtopic.php?p=824020#p824020

Benutzeravatar
burkhard
Allrad-Philosoph
Beiträge: 4105
Registriert: 2006-10-03 12:08:45
Wohnort: ME

Re: Abstand zum Fahrzeugheck - Fahrradträger vs. Unterfahrschutz

#4 Beitrag von burkhard » 2020-09-20 20:40:43

Hallo Felix,

vorstehende (Klein-) Teile bis 50 mm gehen. Auf Seite 2 ist beschrieben, wie der Heckabschluss bestimmt wird.

https://www.sgs-tuev-saar.com/images/pd ... schutz.pdf

Viele Grüße
Burkhard

Benutzeravatar
felix
Forumsgeist
Beiträge: 5541
Registriert: 2006-10-04 15:01:55
Wohnort: Kalletal

Re: Abstand zum Fahrzeugheck - Fahrradträger vs. Unterfahrschutz

#5 Beitrag von felix » 2020-09-20 20:55:43

Moin,

das heißt aber doch im Umkehrschluss: Reserverad, Kanister oder Fahrrad-Träger sind raus. Dann z.B. auch die hinten den Flix-Bussen: der Bus bräuchte einen Typgeprüften UFS über das ganze Fahrzeugheck, welcher den Fahrradträger abdeckt. Oder eine Ausnahmegenehmigung...

MlG,
Felix

Benutzeravatar
CharlieOnTour
abgefahren
Beiträge: 3120
Registriert: 2013-09-02 10:49:24
Wohnort: 65307 Bad Schwalbach
Kontaktdaten:

Re: Abstand zum Fahrzeugheck - Fahrradträger vs. Unterfahrschutz

#6 Beitrag von CharlieOnTour » 2020-09-20 20:56:24

Du darfst deine Ladung 1,5m über die Fahrzeugdimensionen nach hinten überhängen haben.
Der Fahrradträger ist Ladung.

Der Unterfahrschutz hat damit nichts zu tun.
Der gilt nur für das Fahrzeugende.

Gruß
Chris
DER Tipp für die 7,5t Fahrer: Beine rasieren 😜

Benutzeravatar
pete
abgefahren
Beiträge: 1342
Registriert: 2008-03-10 13:05:05

Re: Abstand zum Fahrzeugheck - Fahrradträger vs. Unterfahrschutz

#7 Beitrag von pete » 2020-09-20 21:00:52

CharlieOnTour hat geschrieben:
2020-09-20 20:56:24
Du darfst deine Ladung 1,5m über die Fahrzeugdimensionen nach hinten überhängen haben.
Der Fahrradträger ist Ladung.
Gemessen ab Rückstrahler! Nicht ab Fahrzeugheck.

Edit: StVO Paragraph 22 , Absatz 4
Zuletzt geändert von pete am 2020-09-20 21:04:55, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
burkhard
Allrad-Philosoph
Beiträge: 4105
Registriert: 2006-10-03 12:08:45
Wohnort: ME

Re: Abstand zum Fahrzeugheck - Fahrradträger vs. Unterfahrschutz

#8 Beitrag von burkhard » 2020-09-20 21:01:11

Weiß nicht ob Reserverad, Kanister oder Fahrrad-Träger raus sind. Ich interpretiere das eher so, das dann z.B. der Reserveradhalter der Heckabschluss ist und an dem Reserveradhalter darf dann noch ein Kleinteil bis max. 50 mm raus stehen. So ganz klar steht das in dem PDF aber nicht.

Das Fahrrad ist ganz klar Ladung, aber ob der Fahrradträger mit Beleuchtung und Kennzeichen auch zur Ladung gehört, da wäre ich mir nicht mehr so sicher.
Zuletzt geändert von burkhard am 2020-09-20 21:10:06, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
CharlieOnTour
abgefahren
Beiträge: 3120
Registriert: 2013-09-02 10:49:24
Wohnort: 65307 Bad Schwalbach
Kontaktdaten:

Re: Abstand zum Fahrzeugheck - Fahrradträger vs. Unterfahrschutz

#9 Beitrag von CharlieOnTour » 2020-09-20 21:09:13

pete hat geschrieben:
2020-09-20 21:00:52
CharlieOnTour hat geschrieben:
2020-09-20 20:56:24
Du darfst deine Ladung 1,5m über die Fahrzeugdimensionen nach hinten überhängen haben.
Der Fahrradträger ist Ladung.
Gemessen ab Rückstrahler! Nicht ab Fahrzeugheck.
Nö,
Paragraph 22 STVO sieht das nicht so.
Dort ist von den Rückstrahlern lediglich im Zusammenhang mit der Kenntlichmachung nach 1m nach den Rücklichtern die Rede.
Die Ladung darf trotzdem 1,5m über das Fahrzeug Ende hinausragen.
Wäre es anders, wären die Rückleuchten schon vorher bei der Benennung der 1,5m überstand genannt.

Gruß
Chris
DER Tipp für die 7,5t Fahrer: Beine rasieren 😜

Benutzeravatar
pete
abgefahren
Beiträge: 1342
Registriert: 2008-03-10 13:05:05

Re: Abstand zum Fahrzeugheck - Fahrradträger vs. Unterfahrschutz

#10 Beitrag von pete » 2020-09-20 21:22:04

Hast Recht, geht um die Kenntlichmachung. :hug:
Peter

Antworten