Definition " AHK zu rangiert zwecken " - Unterfahrschutz

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Turbofrei
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Definition " AHK zu rangiert zwecken " - Unterfahrschutz

#1 Beitrag von Turbofrei » 2020-07-26 21:52:08

Moin Gemeinde ,

Ich habe Mal ne kleine Anfrage :spiel:
Im Zuge des Zulassungsmarathon wurde bei meinem Mercur, im 21er Gutachten der Kugelkopf nur zu "rangier Zwecken " eingetragen .
Geschuldet ist das wohl dem Eigenbau des Vorbesitzers ,
der eigentlich sehr massiv ist ....... aber nicht original.
Nun ja , es war gut gemeint . Alternative wäre ganz demontieren :angel:

In seinen Augen war die Unterfahrschutz Wirkung besonders wichtig.( Verständlich - habe auch keine lust das mich son Sportwagen von hinten aus den Federn hebt )

Rein fiktiv, darf ich sie jetzt noch für nicht Anhängergebrauch nutzen ???
Zum Beispiel Fahrradträger/ Moped Träger ?


Derzeit ist es halt ne Spaßbremse mit nur 20 cm Bodenfreiheit und nur ca 1 m breite.
Wie ist denn die rechtliche Handhabung wenn ich die Aufnahme als Eigenbau höher lege und verbreiter (besserer Unterfahrschutz)- muss das " abgenommen " werden oder doch irgendwas mit Zulassung sein ?
Bei einem eventuellen Unfall könnte ich gut auf Mitschuld verzichten weil da etwas was mit gut gemeinten Absichten montiert wurde , was mir da zum Verhängnis wird , weil es offiziell da nicht dran ist.


Ich freue mich auf eure Meinung / Erfahrung und Antworten .

Viele Grüße aus dem Sauerland
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arocs
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Re: Definition " AHK zu rangiert zwecken " - Unterfahrschutz

#2 Beitrag von arocs » 2020-07-26 23:00:40

...ein Fahrradträger oder Moped-Träger ist aber ein Träger und kein Anhänger..... :idee:
.....das Leben ist viel zu kurz um kleine Autos zu fahren - und Kfz ist doch noch immer ein Lehrberuf, bei dem man nach 3 1/2 Jahren ein Grundwissen erlernt haben sollte.....

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Re: Definition " AHK zu rangiert zwecken " - Unterfahrschutz

#3 Beitrag von ClausLa » 2020-07-27 7:37:51

Moin,
brauchst Du die AHK jetzt eigentlich?
Wenn ja, dann gibts z.B. von Westfalia einen "Universal-Anhängebock mit UFS....

Oder mal hier im Forum suchen, da findet sich z.B.

viewtopic.php?f=33&t=82984&p=781330&hil ... ur#p781330

Gruß Claus

P.S.
Man kann auch mal beim TÜV vorbeifahren und fragen :blume:

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watz
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Re: Definition " AHK zu rangiert zwecken " - Unterfahrschutz

#4 Beitrag von watz » 2020-07-27 9:03:14

Hallo erst einmal,
ClausLa hat geschrieben:
2020-07-27 7:37:51

Man kann auch mal beim TÜV vorbeifahren und fragen :blume:
so habe ich das mit meinem Unimog auch gemacht. Da ist von Vorbesitzer eine Kugelkopf - AHK mit Eigenbau - Bock dran. Freundlich gefragt, nun ist das Ganze eingetragen. Hersteller bin ich selber, mußte nur noch eine Nummer einschlagen.

Bernhard W. aus W.
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

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Re: Definition " AHK zu rangiert zwecken " - Unterfahrschutz

#5 Beitrag von Turbofrei » 2020-07-27 20:50:57

Monisen ,

Nunja , haben ist besser als brauchen ;)

Egal was mein Sachverständiger sagt, hilft es mir nur wenig weiter wenn ein Sternesammler vom Trachtenverein es mir mit Moped Träger als nicht zulässig anhängt :cold:
Die Nutzung ist ja quasi klar definiert, oder ?
Ich dachte vielleicht hat jemand von euch Erfahrungen mit so einem Eintrag :angel:
Neue Kupplung wäre ne Option .....aber ist mein H Gutachten dann nicht hinfällig ?

Viele Grüße
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Re: Definition " AHK zu rangiert zwecken " - Unterfahrschutz

#6 Beitrag von querys » 2020-07-28 6:47:06

Turbofrei hat geschrieben:
2020-07-27 20:50:57
Neue Kupplung wäre ne Option .....aber ist mein H Gutachten dann nicht hinfällig ?
Nicht unbedingt. Auch da hilft fragen.
Problemlos ist eine Kupplung mit einem Gutachten Erstzulassung Fahrzeug + 10 Jahre.

Aber auch eine neuere Kupplung dürfte gehen, denn an den Anhängerkupplungen hat sich nicht viel geändert, insbesondere optisch nicht.
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Re: Definition " AHK zu rangiert zwecken " - Unterfahrschutz

#7 Beitrag von Uwe » 2020-07-28 8:46:56

Turbofrei hat geschrieben:
2020-07-26 21:52:08
Rein fiktiv, darf ich sie jetzt noch für nicht Anhängergebrauch nutzen ???
Zum Beispiel Fahrradträger/ Moped Träger ?
Für unseren PKW hat der Hersteller keine Anhängelast freigegeben, ich könnte jedoch trotzdem legal eine AHK montieren und einen Fahrradträger, Hundebox, ... draufklemmen. Setzt m.E. aber voraus, dass die AHK über eine Typprüfung inklusive Stützlastangabe verfügt. Das wird bei Dir denke ich der Haken sein - solange das Teil keine offiziellen Stabilitätswerte hat, bleibt's bei den Rangierzwecken...

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Re: Definition " AHK zu rangiert zwecken " - Unterfahrschutz

#8 Beitrag von Mark86 » 2020-07-28 9:49:35

Anhängerkupplung hat Typprüfungspflicht. Mit selber bauen ist da nix. Die gilt nicht nur für den Kugelkopf, sondern natürlich auch für den Anhängerbock.
Dir wird nix übrig bleiben, als nen geprüften Anhängebock (nach Möglichkeit incl. Unterfahrschutzfunktion) zu verbauen. Die gibts von Westfalia. Mit dem H Kennzeichen sehe ich da persönlich kein Problem, ist nur ne Anhängerkupplung, die muss halt so sein wie früher, aber die Kugel hat sich ja nie geändert...
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Re: Definition " AHK zu rangiert zwecken " - Unterfahrschutz

#9 Beitrag von Vossba » 2020-07-28 10:18:17

Moin,

das mit der Typprüfungspflicht ist richtig, aber die können trotzdem selber hergestellt werden. Dann bekommen die einen TP Stempel vom prüfenden Ingenieur. Das muss aber im Voraus mit dem Tüv besprochen werden. Früher waren glaube ich die Leute aus Hannover für AHK zuständig.

Gruß Reinhard

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Re: Definition " AHK zu rangiert zwecken " - Unterfahrschutz

#10 Beitrag von Mark86 » 2020-07-28 10:55:04

Vossba hat geschrieben:
2020-07-28 10:18:17
Moin,

das mit der Typprüfungspflicht ist richtig, aber die können trotzdem selber hergestellt werden. Dann bekommen die einen TP Stempel vom prüfenden Ingenieur. Das muss aber im Voraus mit dem Tüv besprochen werden. Früher waren glaube ich die Leute aus Hannover für AHK zuständig.

Gruß Reinhard
Früher. Mitlerweile haben sich m.W. die Prüfvorschriften für Anhängerkupplungen geändert. Es mag sein, dass ein Ingenieur irgendwo dass noch nach Berechnung abnimmt, aber bei uns läuft ohne Gutachten für die Teile garnix mehr.
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Re: Definition " AHK zu rangiert zwecken " - Unterfahrschutz

#11 Beitrag von DaPo » 2020-07-28 11:39:34

Hallo,

das kommt einfach drauf an, wo man ist und an wen man gerät. Es gibt halt noch Leute, die mehr können, als ein paar Zettel zu lesen (und im Idealfall auch zu verstehen). Die muß man allerdings mittlerweile suchen...
Grüße
DaPo (Daniel)

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Re: Definition " AHK zu rangiert zwecken " - Unterfahrschutz

#12 Beitrag von Kami » 2020-07-28 21:12:27

Anhängebock kann noch per Einzelbauartgenehmigung abgenommen werden. Darf beim jeweiligen (technischen Prüfstellen) TÜV nur ein aaS (ohne Einschränkung oder annähernd ohne Einschränkung der Befugnis) - beim technischen Dienst darfs (Halbwissen) wohl derjenige der einen entsprechenden Scope hat.

Gruss
Kami
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Re: Definition " AHK zu rangiert zwecken " - Unterfahrschutz

#13 Beitrag von Turbofrei » 2020-07-29 0:06:25

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Hey hey
Allrad Freunde/innen .

Ich dachte in meinem Jugendlichen Leichtsinn , das es jetzt quasi mit "Anhänger" Kupplung gelaufen wäre .....
Das der ganzen Thematik eine solche Breite an Möglichkeiten zugehörig ist , habe ich ja nicht vermutet.

Im Sinne des besseren Unterfahschutzes würde ich dann der Einfachheit halber auf etwas fertiges zurrück greifen wenn sich das dann doch mit dem H verträgt und mehr Schutz bietet.

Allerdings werde ich mich dann zuvor doch noch Mal schlau machen ob und wo bei uns noch jemand gewillt ist etwas zu prüfen und entsprechend genehmigt.
Und es dann gescheit ausführt, denn die jetzige Ausführung ist Gelände technisch - Schrott....( Siehe Foto)
Heute habe ich endlich die Zulassung bekommen und bin die ersten 50 km gefahren und Mega Happy :wub:
Aber in Kürze werde ich an das Projekt gehen wenn der Rest sich als gut erweist :joke:
Vielen Dank für eure Antworten und Anregungen , ich werde euch berichten was der Prüfer sagt .

Gruß
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Re: Definition " AHK zu rangiert zwecken " - Unterfahrschutz

#14 Beitrag von Mark86 » 2020-07-29 8:58:43

Der Bock auf dem Bild ist doch kein Unterfahrschutz...
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

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Re: Definition " AHK zu rangiert zwecken " - Unterfahrschutz

#15 Beitrag von Turbofrei » 2020-07-29 9:54:09

Moin,

jetzt denk dir das Dingen mal da weg ....
da kann dann ein Cabrio fast bis zur B -Säule darunter parken (Rahmen ist länger als normal ) ....
So wie es jetzt ist hält es vermutlich doch einiges ab .

Viele Grüße
100% Turbofrei ,
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Re: Definition " AHK zu rangiert zwecken " - Unterfahrschutz

#16 Beitrag von Mark86 » 2020-07-29 10:06:09

Das sicherlich, aber die UFS Richtlinien schafft dass in keinem Falle, dafür ist es schlicht und ergreifend zu schmal.

Wenn die Hobbykasse nicht ganz leer ist, dann kauf dir n Westfalia Unterfahrschutz mit Kupplungsaufnahme.
Sowas: https://www.brunner-a.de/AHK-LKW/Anhaen ... :2833.html

Den habe ich dran. Davon gibt es zwei Varianten, einmal den der UNTER den Untergurt vom Rahmen kommt (habe ich) und einen für seitliche Montage am Rahmen.
Musst schauen, dass du mit der Höhe hin kommst, Unterkannte UFS darf 72cm betragen.
Da kommt man bei moderatem Überhang auch im Gelände relativ weit mit... Dann kann man schöne Staukästen zwischen Rad und UFS befestigen und die fährt man sich dann auch nicht kaputt :)

Das Ding ist so stabil, da kannst du auch problemlos mal wo mit anecken oder hinten aufsetzen, ohne dass da was kaputt geht...
Ich würde nur mit dem Prüfer der dass einträgt sprechen, ob du links und rechts im Rohr die Löcher zuschweißen darfst (und er dir dass mit einträgt) statt die Lamellenstopfen von Westfalia zu verwenden. Die gibts zwar für kleines Geld im Zehnerpack, aber nach jedem Winterurlaub ist bei mir mindestens einer weg...
Zuletzt geändert von Mark86 am 2020-07-29 10:07:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Definition " AHK zu rangiert zwecken " - Unterfahrschutz

#17 Beitrag von Wilmaaa » 2020-07-29 10:06:28

Turbofrei hat geschrieben:
2020-07-29 9:54:09
So wie es jetzt ist hält es vermutlich doch einiges ab .
Das ist eine schöne Vorstellung. Aber ob sie realistisch ist? :mellow:
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