Durchgang Fahrerhaus rechtliche Frage

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nalaliaka
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Durchgang Fahrerhaus rechtliche Frage

#1 Beitrag von nalaliaka » 2020-05-16 21:57:30

Hallo,
bei meinem neuen TGM 13250 geht es gerade um die Frage des Durchganges Fahrerhaus. Ich würde gerne eine sehr große Öffnung von der Höhe her wählen da dort die Hunde auch durch sollen.
Frage ist nun, wie sieht die rechtliche Sache aus bzw. TÜV bei der Angelegenheit. MAN selber konnte keine Stellung dazu beziehen, da so etwas nicht geprüft wird bei denen.
Wie habt ihr das gemacht? Einfach reingeschnitten , Rahmen rein und gut ?
Freue mich über Erfahrungen.
Grüße Stefan

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Pirx
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Re: Durchgang Fahrerhaus rechtliche Frage

#2 Beitrag von Pirx » 2020-05-16 22:51:34

Seltsam,

bei Mercedes-Benz steht das in den Aufbaurichtlinien. Komisch, daß MAN dazu nichts sagen kann/will?

Aber egal: Loch schneiden, Rahmen drumrum einschweißen, fertig. Verantwortlich dafür, daß es hält, ist der Loch-Schneider ...

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Re: Durchgang Fahrerhaus rechtliche Frage

#3 Beitrag von Linksfahrer » 2020-05-16 22:57:49

Unser Fahrerhaus hat einen sehr großen Durchgang gehabt. Da fehlen an jeder Seite, oben und unten grade mal 10cm an der vollen Fahrerhausrückfläche. Der Vorbesitzer hat einen großen Rahmen eingeschweißt und das auch so abgenommen bekommen. Solange das Fahrerhaus stabil bleibt sollte der TÜV da nichts dagegen haben.
Ein größeres Problem liegt in der Verschränkung an den Seiten, kann man aber lösen z.B. indem der Zwischenrahmen vorne fest gelagert wird und hinten lose. Für uns ein Grund das wir das nicht übernommen haben. Höhe sollte aber kein Problem sein.
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Re: Durchgang Fahrerhaus rechtliche Frage

#4 Beitrag von Bikerguido » 2020-05-16 23:39:32

Bei mir gab es kein Problem, ggf. erst beim Tüv besprechen, dann flexen .
Wegen der Verschränkung fallen übliche Abdichtungen wie der Faltenbalg für mich raus. Im Oberen Bereich der Türe hab ich bei max. Verschränkung ca. 450mm bis 500mm seitliche Bewegungen. Es wird eine an der Kofferwand gleitende Dichtung geben, ein aus Zellkautschuk geklebtes Hohlprofil etwa 50mm dick, zusätzlicher Gummilappen / - Profil darüber als Regenschutz.
Gruß Guido
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Re: Durchgang Fahrerhaus rechtliche Frage

#5 Beitrag von Jan1234 » 2020-05-17 7:49:27

Moin. Ich habe so gelöst, dass ich eine Schiebetüre am Fahrrerhaus und eine Türe am Koffer habe. Kann dies während der Fahrt öffnen wenn es muss, ist dicht, Lärmschutz ist ok, Isolierung ist ok, und wenn ich mal ins Gelände hoffentlich mal komme, ist mir die verschrankung egal bzw. Habe ich keine Begrenzung. Ist nur ne Idee. Mein Ausschnitt an der Doka ist ca. 1,13mx65cm

Gruss Jan und viel spass

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Re: Durchgang Fahrerhaus rechtliche Frage

#6 Beitrag von FRM » 2020-05-17 8:42:28

Hi Jan,
kannst von Deiner Lösung Mal ein zwei Bilder einstellen.
Ich bin noch in der Durchgangsplanung.
Viele Grüße
Frank
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nalaliaka
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Re: Durchgang Fahrerhaus rechtliche Frage

#7 Beitrag von nalaliaka » 2020-05-18 18:32:52

Danke für die Antworten, hat jemand direkt mal mit dem TÜV Bekanntschaft gemacht wegen Auflagen oder so?

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Re: Durchgang Fahrerhaus rechtliche Frage

#8 Beitrag von Fireman2301 » 2020-05-18 20:35:25

Hallo,

ich habe viel mit dem TÜV abgesprochen und vorher gefragt. Den Durchstieg habe ich einfach gebaut. Gab keinerlei Beanstandungen. Auch wir haben einen Hund (Dobermann) der auch liebend gerne diesen Durchstieg nutzt.

Bilder in meinem Blog www.iveco95e21.blogspot.de

Grüße

Andreas

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Re: Durchgang Fahrerhaus rechtliche Frage

#9 Beitrag von Landechse » 2020-05-24 10:58:21

Ruf doch mal bei Toni Maurer an....
...you don't have to react....

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Re: Durchgang Fahrerhaus rechtliche Frage

#10 Beitrag von Wombi » 2020-05-24 19:18:51

Oder mach einfach einen Durchstieg und investiere Deine Zeit in die Arbeit.

Da gibts keine Probleme.

Gruß, Wombi
Es ist an der Zeit, die Reste der Welt zu entdecken........

15.4.2013, ab da werden wir uns für seeeehr lange Zeit nicht mehr sehen :-))))

Der Urlaub ohne Stress hat begonnen :-))) www.wombi-on-tour.de

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