MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

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Re: MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

#31 Beitrag von lura » 2020-09-08 23:20:38

Die Regelung ohne Scheibe kenne ich auch, die gilt m.W. auch bei Privatfahrten, da hier keine Lenkzeitkontrolle vorgenommen wird.
Gruß
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Re: MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

#32 Beitrag von MichaelW » 2020-09-09 12:55:03

Hallo,
lura hat geschrieben:
2020-09-08 23:20:38
Die Regelung ohne Scheibe kenne ich auch, die gilt m.W. auch bei Privatfahrten, da hier keine Lenkzeitkontrolle vorgenommen wird.
Nochmal: Man muss unterscheiden zwischen Fahrtenschreiber und EG-Kontrollgerät. Der Fahrtenschreiber schreibt die Geschwindigkeit auf, das EG-Kontrollgerät auch die Zeiten. Zwar macht der (alte mit Diagrammscheiben ausgestattete) Fahrtenschreiber das im Prinzip auch, ist aber ein anderes Gerät.
Fahrtenschreiberpflicht ist rein in der StVZO verankert, da gibt es keine Unterschiede zwischen privat oder gewerblich.
Wenn du in den Fahrtenschreiber keine Scheibe einlegst, kann er auch keine Geschwindigkeit aufzeichnen. Unterschied gibt es beim digitalen Kontrollgerät, wenn du da keine Karte steckst, zeichnet das Gerät trotzdem die Geschwindigkeit auf, es wird dann praktisch als Fahrtenschreiber betrieben. Beim anderen musst du, wenn Fahrtenschreiberpflicht besteht, auch eine Scheibe einlegen.

Gern auch nochmal ausführlich (nur die hier wesentlichen Punkte) aus StVZO §57a

" (1) Mit einem nach dem Mess- und Eichgesetz in Verkehr gebrachten Fahrtschreiber sind auszurüsten
1. Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und darüber,
(...)"

Soweit dürfte das klar und unmissverständlich sein. Zu den Ausnahmen komme ich gleich. Aber erstmal zur Benutzungspflicht:

"(2) Der Fahrtschreiber muss vom Beginn bis zum Ende jeder Fahrt ununterbrochen in Betrieb sein und auch die Haltezeiten aufzeichnen. Die Schaublätter – bei mehreren miteinander verbundenen Schaublättern (Schaublattbündel) das erste Blatt – sind vor Antritt der Fahrt mit dem Namen der Führer sowie dem Ausgangspunkt und Datum der ersten Fahrt zu bezeichnen; ferner ist der Stand des Wegstreckenzählers am Beginn und am Ende der Fahrt oder beim Einlegen und bei der Entnahme des Schaublatts vom Kraftfahrzeughalter oder dessen Beauftragten einzutragen; andere, durch Rechtsvorschriften weder geforderte noch erlaubte Vermerke auf der Vorderseite des Schaublatts sind unzulässig. Es dürfen nur Schaublätter mit Prüfzeichen verwendet werden, die für den verwendeten Fahrtschreibertyp zugeteilt sind. Die Schaublätter sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit vorzulegen; der Kraftfahrzeughalter hat sie ein Jahr lang aufzubewahren. Auf jeder Fahrt muss mindestens ein Ersatzschaublatt mitgeführt werden."

Damit dürfte klar sein, dass da auch ein wie beschrieben ausgefülltes Schaublatt rein muss.

Falls anstelle eines Fahrtenschreibers ein EG-Kontrollgerät eingebaut ist, gilt folgendes:
"(3) Die Absätze 1 bis 2 gelten nicht, wenn das Fahrzeug an Stelle eines vorgeschriebenen Fahrtschreibers mit einem Kontrollgerät im Sinne des Anhangs I oder des Anhangs I B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 ausgerüstet ist. In diesem Fall ist das Kontrollgerät nach Maßgabe des Absatzes 2 zu betreiben; bei Verwendung eines Kontrollgerätes nach Anhang I B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 muss die Fahrerkarte nicht gesteckt werden. (...)"

Also auch soweit klar.

Nun zu den Ausnahmen:

Einmal gilt §72 (2), Punkt 6e:
"§57a Absatz 1 (Fahrtschreiber) tritt außer Kraft am 1. Januar 2013 für erstmals in den Verkehr kommende Kraftfahrzeuge."

Dürfte auch klar sein - keine Fahrtenschreiberpflicht mehr bei Fahrzeugen mit EZ nach dem 01.01.2013.

Desweiteren kommen noch in Betracht die Ausnahmen nach §57a (1):
"Dies gilt nicht für:
(...)
4. Fahrzeuge, die in § 18 Absatz 1 der Fahrpersonalverordnung vom 27. Juni 2005 (BGBl. I S. 1882), die zuletzt durch die Artikel 1, 4 und 5 der Verordnung vom 22. Januar 2008 (BGBl. I S. 54) geändert worden ist, genannt sind,
5. Fahrzeuge, die in Artikel 3 Buchstabe d bis g und i der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (ABl. L 102 vom 11.4.2006, S. 1), die durch die Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 88) geändert worden ist, genannt sind."

Also mal da nachschauen. §18 Absatz 1 der FahrPersV gibt schonmal keine Ausnahmen her, die für die hier vorhandenen Fahrzeuge zutreffen könnten. Also mal in die Verordnung 561/2006 schauen, dort finden wir dann:
" i Nutzfahrzeuge, die nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaats, in dem sie verwendet werden, als historisch eingestuft werden und die zur nichtgewerblichen Güter- oder Personenbeförderung verwendet werden."
--> Also Ausnahme bei H-Zulassung in Verbindung mit privater Nutzung.

Auch wenn sowohl die FahrPersV also auch die 561/2006 für den privaten Transport oder auch für Womos nicht gelten, so gilt trotzdem der §57a StVZO. Der bezieht sich ja bei den Ausnahmen nur auf die Auflistungen in der FahrPersV bzw. 561/2006, nicht auf die Gültigkeit der Vorschriften selbst. Man wollte sich wohl nur die zusätzliche Auflistung der Ausnahmen in der StVZO sparen.

--> Also: Wenn Fahrtenschreiberpflicht, dann auch Benutzungspflicht. Alles andere bitte dann mal anhand entsprechender Gesetzes- bzw. Verordnungstexte oder Ausführungbestimmungen belegen. Bitte nicht anhand von "Aussagen" von Polizisten, TÜV-Prüfern, Zulassungsstellen oder Ähnlichem. Es gibt keine Ausnahmen für Privatfahrten und mir ist auch keine spezielle für Wohnmobile über 7,5t bekannt. Dass vielfach Unwissenheit verbreitet ist und das wenig kontrolliert wird, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß,
Michael
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Re: MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

#33 Beitrag von querys » 2020-09-09 14:38:32

Danke Michael, dass du das so schön aufbereitet hast.
Definitiv ein Grund bei über 7,5t für LKW mit H statt So-KFZ Wohnmobil ohne H.
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Re: MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

#34 Beitrag von garem » 2020-09-09 15:46:29

MichaelW hat geschrieben:
2020-09-09 12:55:03

--> Also: Wenn Fahrtenschreiberpflicht, dann auch Benutzungspflicht. Alles andere bitte dann mal anhand entsprechender Gesetzes- bzw. Verordnungstexte oder Ausführungbestimmungen belegen. Bitte nicht anhand von "Aussagen" von Polizisten, TÜV-Prüfern, Zulassungsstellen oder Ähnlichem.
Von mir auch erst einmal vielen Dank für deinen ausführlichen Beitrag. Ich habe aber ein Problem damit, wenn sich jemand (sorry Michael, aber ich kenne dich so nicht weiter) über gut geschultes Personal gleich mehrfach und querbeet setzt. Ich habe vor nicht allzulanger Zeit meinen Führerschein gemacht und dort war genau das Thema Fahrtenschreiber intensiv besprochen worden. Nun kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Fahrschule über dieses Thema nicht Bescheid weiß. Ich selber, gebe ich zu, habe die gültigen Gesetze nicht studiert, da es für mich bis jetzt auch keinen Sinn gemacht hatte. Dies werde ich wohl noch einmal dank dieser Diskussion nachholen, aber das steht auf meiner to-do-Liste ganz hinten. Bis dahin vertraue ich mal der Fahrschule.

Nichts für ungut, viele Grüße.
Jens
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Re: MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

#35 Beitrag von MichaelW » 2020-09-09 16:08:58

Hallo,
garem hat geschrieben:
2020-09-09 15:46:29
Ich habe aber ein Problem damit, wenn sich jemand (sorry Michael, aber ich kenne dich so nicht weiter) über gut geschultes Personal gleich mehrfach und querbeet setzt.
Ich sage ja nicht, dass die alle keine Ahnung haben. Ich kann dir aber aus eigener Erfahrung sagen, dass es da viele Stellen gibt, die diverse Vorschriften nicht kennen. Ganz vorne stehen da übrigens oft auch Polizisten (damit meine ich jetzt nicht die Fachleute für entsprechende Themen, die kennen sich meist sehr gut aus) oder gern auch Fahrlehrer.
garem hat geschrieben:
2020-09-09 15:46:29
Ich habe vor nicht allzulanger Zeit meinen Führerschein gemacht und dort war genau das Thema Fahrtenschreiber intensiv besprochen worden. Nun kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Fahrschule über dieses Thema nicht Bescheid weiß.
Doch, gerade die. Wenn ich so überlege, was ich u.a. von frischen Fahrschülern schon über die Führerscheinklassen (vor allem die Anhängerregeln) schon so alles gehört habe. Auch teilweise mehrere übereinstimmende falsche Aussagen, wo man es deifinitiv auf eine falsche Aussage eines Fahrlehrers zurückführen konnte. Auch beim TÜV habe ich so meine Erfahrungen gemacht, auch und gerade, weil mich als Regionalbeauftragten des Unimog-Club Gaggenau viele mit entsprechenden Fragen ansprechen. Man sollte nicht vergessen, dass sowohl WoMos über 7,5t als auch Privatnutzung eines LKW über 7,5t nicht gerade alltäglich sind sondern eher die Sonderfälle. Dass da ein Fahrlehrer nicht alle Regeln kennt, wundert mich da nicht, im Gegenteil, es wäre schon verwunderlich, wenn der alles im Detail wüsste.

Vielfach werden da auch der Einfachheit pauschalisierte Aussagen vermischt. Oft wird gesagt, bei Privatfahrten braucht man keine Scheibe einzulegen / die Karte nicht zu stecken. Dass das aber nicht in allen Fällen gilt, sollte man eben dazusagen. Beim Fahrtenschreiber (analog) muss immer eine Scheibe rein, wenn die Ausrüstungspflicht und Benutzungspflicht besteht. In ein EG-Kontrollgerät muss ich u.U. keine Scheibe einlegen, weil das Fahrzeug zwar im gewerblichen Betrieb ein Kontrollgerät bräuchte, im Privatbetrieb aber nicht (z.B. LKW zwischen 3,5 und 7,5t).

Gruß,
Michael
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Re: MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

#36 Beitrag von lura » 2020-09-17 16:03:22

Hab mal 200 Scheiben bestellt, dann kann nichts passieren.
Gruß
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Re: MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

#37 Beitrag von garem » 2020-09-26 10:51:09

garem hat geschrieben:
2020-04-25 18:30:19

Die Frage, ob die Änderung des Radsatzes auf 43:10 mit meinem Automatikgetriebe kompatibel ist, ist noch nicht abgeschlossen. Viele Meinungen und Hinweise innerhalb und außerhalb des Forums gehen alle fast in dieselbe Richtung, dass es eigentlich kein Problem sein sollte, aber … Nun, eine Anfrage an den Hersteller ZF blieb bis jetzt unbeantwortet, da das Werk erst Ende Mai wegen Corona wieder verbindliche Auskünfte geben kann. Es bleibt also spannend.
Hallo liebe Forumsmitglieder,

diese Frage hat sich inzwischen auch erledigt. Ich habe einen Mitarbeiter von ZF erreicht, der diese Frage beantworten konnte. Es ist also so, dass das Getriebe die benötigten Signale vom Tachometer, dem Gaspedal und dem gewählten Fahrbereich erhält. Die Anzeige des Tachometers muss nach dem Radsatzwechsel durch Wechsel/Korrektur des Winkelgetriebes entsprechend angepasst werden. Eventuell, je nach Bedarf und wohl nicht zwingend, so meinte der Mitarbeiter, könnte noch ein Softwareupdate für das Steuergerät aufgespielt werden. Hier gibt es aber bereits fertige Lösungen durch ZF.

Ich wünsche allen ein schönes Wochenende.
Gruß Jens
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Re: MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

#38 Beitrag von garem » 2020-10-26 20:42:11

Liebes Forum,

ich möchte gerne die Innentürverkleidung abbauen. Einen Teil konnte ich, wie im Bild zu sehen, entfernen. Der restliche Teil sitzt ziemlich fest und ich bin mir nicht sicher, ob es sich hier nur um Clips handelt. Da der Kunststoff nun auch schon über 20 Jahre alt und dementsprechend auch nicht mehr so flexibel ist, möchte ich unnötige und falsche Handgriffe vermeiden. An diesem Punkt bräuchte ich unbedingt Hilfe von euch. Kann mir einer von euch mit einer Kurzbeschreibung weiterhelfen?

Vielen Dank im Voraus und einen schönen Abend.
Jens
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Re: MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

#39 Beitrag von John_HH » 2020-10-28 10:06:56

Moin Jens,
vielleicht kann ich Dir aus der Erinnerung ein bisschen Helfen.
Nachdem Du in dem bereits geöffneten Feld die Schrauben entfernt hast musst Du noch eine weitere Schraube raus drehen. Die findest Du etwa in der oberen rechten Ecke, schräg oberhalb der Öffnung für die Lüftung. Da ist ein Proppen drauf, den musst Du raus machen. Nach dem entfernen aller Schrauben kannst du theoretisch die Verkleidung 1-2cm nach oben schieben und dann abnehmen. Auf der Rückseite sind viele kleine Haken, die abbrechen würden wenn Du die Verkleidung einfach abziehst ohne die 1-2cm nach oben zu gehen. Nur der Bowdenzug zum öffnen der Tür ist noch zu lösen. Der ist oben am roten Griff zum Öffnen mit einem S-förmigen Ende eingehakt. Auf der Rückseite der Verkleidung ist dann noch eine Klammer, die den Bowdenzug fixiert. Die musst Du auch abziehen. Das geht aber erst wenn die Verkleidung schon lose ist. Du brauchst also definitiv jemanden zum helfen.
Ich hoffe es ist verständlich erklärt.
Einen Gruß aus Hamburg
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Re: MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

#40 Beitrag von garem » 2020-10-28 22:02:52

John_HH hat geschrieben:
2020-10-28 10:06:56
Moin Jens,
vielleicht kann ich Dir aus der Erinnerung ein bisschen Helfen.
Nachdem Du in dem bereits geöffneten Feld die Schrauben entfernt hast musst Du noch eine weitere Schraube raus drehen. Die findest Du etwa in der oberen rechten Ecke, schräg oberhalb der Öffnung für die Lüftung. Da ist ein Proppen drauf, den musst Du raus machen. Nach dem entfernen aller Schrauben kannst du theoretisch die Verkleidung 1-2cm nach oben schieben und dann abnehmen. Auf der Rückseite sind viele kleine Haken, die abbrechen würden wenn Du die Verkleidung einfach abziehst ohne die 1-2cm nach oben zu gehen. Nur der Bowdenzug zum öffnen der Tür ist noch zu lösen. Der ist oben am roten Griff zum Öffnen mit einem S-förmigen Ende eingehakt. Auf der Rückseite der Verkleidung ist dann noch eine Klammer, die den Bowdenzug fixiert. Die musst Du auch abziehen. Das geht aber erst wenn die Verkleidung schon lose ist. Du brauchst also definitiv jemanden zum helfen.
Ich hoffe es ist verständlich erklärt.
Einen Gruß aus Hamburg
Hallo John,

vielen Dank für deine Hilfe. Die Verkleidung hat sich tatsächlich verschieben lassen. Irgendwo am oberen Ende hängt es aber noch, so dass ich das Plastikteil bis jetzt nicht abnehmen konnte. Mal sehen woran es liegt.

Gruß Jens
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Re: MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

#41 Beitrag von John_HH » 2020-10-28 22:16:56

Auf welchem Ende hängt es denn noch oben? Vielleicht fällt es mir noch ein wenn du es detaillierter beschreibst
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Re: MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

#42 Beitrag von garem » 2020-10-28 22:36:51

John_HH hat geschrieben:
2020-10-28 22:16:56
Auf welchem Ende hängt es denn noch oben? Vielleicht fällt es mir noch ein wenn du es detaillierter beschreibst
Links Außenkante, oberhalb des Türöffners scheint es noch irgendwie zu hängen.

Gruß Jens
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Re: MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

#43 Beitrag von John_HH » 2020-10-28 22:44:34

Hmm.... Liegt es vielleicht am Bowdenzug? Wenn du den Türöffner ziehst kannst du evtl. der Zug sehen und vielleicht von vorne mit der Zange aushängen.
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Re: MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

#44 Beitrag von garem » 2020-10-28 23:10:32

John_HH hat geschrieben:
2020-10-28 22:44:34
Hmm.... Liegt es vielleicht am Bowdenzug? Wenn du den Türöffner ziehst kannst du evtl. der Zug sehen und vielleicht von vorne mit der Zange aushängen.
Möglich, genaues kann ich nicht sagen. Das muss ich mir mal in Ruhe ansehen. Dein Tipp hat mich ja schon ein schönes Stück weitergebracht.
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Re: MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

#45 Beitrag von garem » 2020-11-08 19:20:02

Die Türverkleidung ist nun auch ab. Die Schraube an der Lüftung und verdeckt durch einen Pfropfen hat, wie sich herausgestellt hat, nichts mit der Befestigung der Türverkleidung zu tun. Die Schraube hält den Stift vom Dreiecksfenster. Am oberen Ende der Verkleidung sind keine Haken vorhanden, sondern Rundkopfschrauben. Wenn man die Verkleidung mehr als 1 - 1,5 cm hochschiebt, dann verklemmt sich die Rundkopfschraube am oberen Ende der Halterung, und die Verkleidung lässt sich nicht herausheben (siehe Fotos). Der Bowdenzug ist am Ende nicht durch einen kleinen Zylinder eingehängt, sondern durch ein s-förmiges Formstück. Ich konnte diesen Bowdenzug nur durch Ausbau des Handgriffs aushängen.
Viele Grüße Jens und noch einmal Dank an John
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Re: MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

#46 Beitrag von garem » 2020-11-08 19:25:36

Liebes Forum,

ich habe hier ein Steuergerät von Hella und weiß nicht so recht, welche Funktion es hat. Steuert dieses Teil nur die Blitzlichtanlage des Feuerwehrautos oder ist es auch für die sonstige Lichtanlage wichtig? Ich würde es gerne ausbauen.

Grüße aus dem Odenwald
Jens
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Re: MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

#47 Beitrag von Integra » 2020-11-08 19:48:42

Hallo Jens,

das ist das Steuergerät vom Frontblitzer.

Raus damit. Und das Relais im Sicherungsfach gleich mit.

Feuerwehr = 30 kg Kabel :rock:

Martin
Grüße Martin

Am Anfang war das Wort am.
————————————-
Watt mutt, datt mutt.

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Re: MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

#48 Beitrag von garem » 2020-11-08 21:07:21

Hallo Martin,

vielen Dank, das kommt mir sehr entgegen.
VG Jens
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Re: MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

#49 Beitrag von garem » 2020-12-01 19:21:33

Liebes Forum,

ich habe den Nebenantrieb abgebaut und möchte die Stelle nun mit einem Deckel verschließen. Gebrauchte Deckel sind praktisch nicht zu haben und ZF ruft ca. 540 Euro für das Teil auf. Meine Idee ist, dass ich einen Deckel aus Pertinax RI 40000 (30 mm stark) baue. Das Pertinax ist ausreichend wärme- und ölbeständig und mechanisch belastbar. Viel auszuhalten hat ja das Teil nicht an dieser Stelle. Was meint ihr dazu? Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht?
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Ich bin auf eure Meinung gespannt.
Gruß Jens
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Re: MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

#50 Beitrag von DaPo » 2020-12-04 16:15:33

Hallo Jens,

die Frage ist, ob der Deckel Teil der tragenden Struktur des Getriebegehäuses ist, oder nicht. Wenn nicht, reicht ein Kunststoffdeckel. Wenn doch, würde ich zumindest Stahl verwenden. Wird etwas teurer, aber vermutlich günstiger als das ZF Originalteil.
Grüße
DaPo (Daniel)

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Re: MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

#51 Beitrag von garem » 2020-12-04 17:09:16

Hallo Daniel,
der Deckel hat keine tragende Funktion, so dass ich es mit diesem Material mal versuche. Pertinax wurde/wird nach wie vor im Maschinenbau eingesetzt. Das Pertinax hat die Bezeichnung PF CP 201 und scheint gut geeignet zu sein.

Gruß Jens
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Re: MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

#52 Beitrag von Mark86 » 2020-12-04 20:49:47

Ich würde nen passenden Alublock nehmen, Platz für das Zahnrad ausfräsen und die Löcher reinbohren und fertig.
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

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Re: MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

#53 Beitrag von garem » 2020-12-04 21:45:31

Mark86 hat geschrieben:
2020-12-04 20:49:47
Ich würde nen passenden Alublock nehmen, Platz für das Zahnrad ausfräsen und die Löcher reinbohren und fertig.
Dieses Getriebe ZF 5 HP 500 hat zwei Stellen zum Anschluss von Nebenantrieben. Eigentlich wollte ich vom zweiten Deckel eine Kopie in der Gießerei machen lassen, aber die Kosten rechnen sich nicht. Ein Alublock zu verwenden, war auch eine Option, den kann ich aber nicht bearbeiten, Pertinax schon. Für diesen speziellen Zweck steht Pertinax mit seinen Eigenschaften dem Alu in nichts nach und ist äußerst kostengünstig umzusetzen.

Offensichtlich hat es hier im Forum noch niemand versucht, jedenfalls so interpretiere ich die Zurückhaltung. Falls das Teil fotogen ist und auch noch funktioniert, kann ich ja dann mal ein Foto einstellen.

Gruß Jens
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Re: MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

#54 Beitrag von Mark86 » 2020-12-04 22:05:57

Ich bin jetzt nicht so der Pertinaxfan, würde lieber nen Alublock auf die Fräse schmeißen, aber ohne Fräse sollte man auch mit ner Standbohrmaschine in nen Alublock den man im EBay auf zuschnitt bestellen kann, n paar Löcher rein bringen und mit der Flex was rausschneiden können...
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

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Re: MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

#55 Beitrag von brezzi » 2020-12-04 23:35:01

Mark86 hat geschrieben:
2020-12-04 22:05:57
Alublock den man im EBay auf zuschnitt bestellen kann, n paar Löcher rein bringen und mit der Flex was rausschneiden können...
Das wird sicher super :bored:
Manchmal frag ich mich wirklich :huh:

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Re: MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

#56 Beitrag von DaPo » 2020-12-05 18:14:15

Hallo,

genau deshalb wäre Stahl der Werkstoff meiner Wahl. Die Grundplatte läßt sich recht einfach ausschneiden, ein Kasten darüber ist auch unproblematisch. Habe ich in ähnlichen Fällen schon mehrfach gemacht.

Und wer Angst hat, daß sich die Grundplatte beim Schweißen verzieht, kann sie nachher recht einfach und günstig planen (lassen). Kontaktkorrosion gibt es, dank der Papierdichtung, nicht, und die schrauben sind eh aus Stahl, denke ich ;)
Grüße
DaPo (Daniel)

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Re: MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

#57 Beitrag von garem » 2020-12-05 22:48:52

DaPo hat geschrieben:
2020-12-05 18:14:15
Und wer Angst hat, daß sich die Grundplatte beim Schweißen verzieht, kann sie nachher recht einfach und günstig planen (lassen). Kontaktkorrosion gibt es, dank der Papierdichtung, nicht, und die schrauben sind eh aus Stahl, denke ich ;)
Hallo Daniel,
haste alles nicht mit Pertinax und günstig ist es obendrein. Ein Massaker mit Flex und Co gibt es auch nicht. :D

Gruß Jens
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Re: MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

#58 Beitrag von DaPo » 2020-12-06 16:02:03

Hallo Jens,

alles richtig. Aber ich mag Metall.
Mit Presspappe habe ich zuletzt im Kindergarten gebastelt... ;)
Grüße
DaPo (Daniel)

Mark86
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Re: MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

#59 Beitrag von Mark86 » 2020-12-06 16:05:29

brezzi hat geschrieben:
2020-12-04 23:35:01
Mark86 hat geschrieben:
2020-12-04 22:05:57
Alublock den man im EBay auf zuschnitt bestellen kann, n paar Löcher rein bringen und mit der Flex was rausschneiden können...
Das wird sicher super :bored:
Manchmal frag ich mich wirklich :huh:
Ja ich hätte da für mich kein Problem, ich hab ne Deckel Fräse :)
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

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Re: MB 1224 AF zwischen WoMo und ExMo

#60 Beitrag von garem » 2020-12-06 17:26:11

DaPo hat geschrieben:
2020-12-06 16:02:03
Hallo Jens,

alles richtig. Aber ich mag Metall.
Mit Presspappe habe ich zuletzt im Kindergarten gebastelt... ;)
... der war gut. :D
Wer weiß, vielleicht klappt es nicht und ich bin doch beim Metall, aber erst wird probiert.

Viele Grüße, auch an Mark
Jens
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