Kurzhauber Radstandverkürzung

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Dsg
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Kurzhauber Radstandverkürzung

#1 Beitrag von Dsg » 2019-04-18 21:09:03

Hallo allwissendes Forum,

Ich beabsichtige an meinem MB 1113 den Radstand auf 3,60m verkürzen zu lassen. Die Werkstatt hat das schon oft gemacht, aber anders als ich das im Sinn hatte. Statt den Rahmen durchzuschneiden, zu verkürzen und wieder zusammenzuschweißen, wählt der Betrieb einen anderen Weg: Die HA wird samt Blattfedern gelöst, nach vorn verschoben und wieder am Rahmen fixiert. Das hat den Vorteil, dass der Rahmen lediglich nach hinten raus abgeschnitten, aber nicht zusammengeschweißt werden muß.

Nun meine Frage an die Chassis- und Kurzhauberspezialisten: Spricht etwas dagegen, das so zu machen?

Danke für euer Feedback.

Dsg

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Pirx
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Re: Kurzhauber Radstandverkürzung

#2 Beitrag von Pirx » 2019-04-18 22:05:34

Dsg hat geschrieben:
2019-04-18 21:09:03
Nun meine Frage an die Chassis- und Kurzhauberspezialisten: Spricht etwas dagegen, das so zu machen?
Die Aufbaurichtlinie spricht dagegen. Zitat aus der 1977er ARL:
"Radstandsveränderungen durch Versetzen der Hinterachse sind nicht zulässig"

Pirx
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Re: Kurzhauber Radstandverkürzung

#3 Beitrag von dibbelinch » 2019-04-18 22:28:33

Pirx hat geschrieben:
2019-04-18 22:05:34
"Radstandsveränderungen durch Versetzen der Hinterachse sind nicht zulässig"
Pirx
Nur mal so aus, naja, Neugier: Was könnte der Grund dafür sein? Nach meiner laienhaften Meinung scheint es doch einfacher und risikoärmer, den Rahmen eben nicht wieder zusammensetzen zu müssen.
Das würde mich schon wirklich interessieren. Liegt es vielleicht daran, dass für die Federböcke neue Löcher in die Hauptrahmenträger gebohrt werden müssten und man das lieber nicht eine Werkstatt machen lässt?

Gruss, Ulf
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Re: Kurzhauber Radstandverkürzung

#4 Beitrag von Dsg » 2019-04-19 13:10:06

Danke Pirx. Muß mal sehen, was ich jetzt mache. Die Werkstatt meint, dass das kein Problem sei, auch mit dem Tüv nicht. Tatsächlich ist die Radstandlänge nicht im Kfz-Brief aufgeführt (war mir vorher gar nicht aufgefallen). Eine Änderung könnte also „unentdeckt“ bleiben. Bin noch unschlüssig, ob ich den pragmatischen oder den Weg der „Heiligen Schrift“ wähle.

Euch allen schöne Ostertage.

Dsg

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Re: Kurzhauber Radstandverkürzung

#5 Beitrag von Pirx » 2019-04-19 17:24:54

dibbelinch hat geschrieben:
2019-04-18 22:28:33
Nur mal so aus, naja, Neugier: Was könnte der Grund dafür sein?
Bin im Urlaub. Grund wurde hier schon mal diskkutiert. Vermutlich der Fischbauchrahmen.

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Re: Kurzhauber Radstandverkürzung

#6 Beitrag von Walöter » 2019-04-19 20:41:01

Dsg hat geschrieben:
2019-04-19 13:10:06
Die Werkstatt meint, dass das kein Problem sei, auch mit dem Tüv nicht...
Spätestens nach so einer Aussage bin ich sicher dass das ein Riesen-Problem sein wird. Das ist ein Erfahrungswert.

Walter
Auffi, huift ja nix!

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Re: Kurzhauber Radstandverkürzung

#7 Beitrag von Pirx » 2019-04-19 23:09:34

Dsg hat geschrieben:
2019-04-19 13:10:06
Tatsächlich ist die Radstandlänge nicht im Kfz-Brief aufgeführt (war mir vorher gar nicht aufgefallen). Eine Änderung könnte also „unentdeckt“ bleiben.
Der originale Radstand ist in der Fahrgestellnummer verschlüsselt und für Fachleute jederzeit erkennbar.

Pirx
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