Anhang zu StVZO §32C seitliche Schutzvorriochtungen

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Biersieder
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Anhang zu StVZO §32C seitliche Schutzvorriochtungen

#1 Beitrag von Biersieder » 2018-02-03 22:57:15

Hallo zusammen,

ich möchte gerne wissen was die max. zulässige Höhe für die seitlichen Schutzvorrichtungen ( Seitenanfahrschutz ) ist.
Im Internet haben ich dazu StZVO §32c gefunden. Hier wird dann auf den Anhang zu Vorschrift verwiesen.
Leider kann ich diesen nicht finden.

Kennt jemand diesen Anhang und könnte die Details mitteilen.
Also max. zulässige Höhe ( ich habe mal 550mm vom Boden gehört ).
Wir groß dürfen die Abstände zwische 2 Bauteilen max. sein ?

Danke und Gruß aus dem Sauerland
vom Biersieder

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uta+micha
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Re: Anhang zu StVZO §32C seitliche Schutzvorriochtungen

#2 Beitrag von uta+micha » 2018-02-03 23:17:43

Hallo,

meintest du dieses:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... nhang.html ?

Grüße,
Uta
Leben sollte nicht eine Reise zum Grab mit der Absicht sein, sicher in einem attraktiven und gut bewahrten Körper zu sterben, sondern eher heineinzugleiten mit Schokolade in der einen und einem Glas Wein in der anderen Hand, den Körper gründlich verbraucht, völlig abgenutzt und 'WOOO HOOOOO was eine Fahrt" zu schreien!

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uta+micha
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Re: Anhang zu StVZO §32C seitliche Schutzvorriochtungen

#3 Beitrag von uta+micha » 2018-02-03 23:21:41

Und dann:
https://www.jurion.de/gesetze/eu/31989l0297/

Ich hab zwar keine Ahnung von der Materie, aber das sagt mir Tante Google. :blush:

Grüße,
Uta
Leben sollte nicht eine Reise zum Grab mit der Absicht sein, sicher in einem attraktiven und gut bewahrten Körper zu sterben, sondern eher heineinzugleiten mit Schokolade in der einen und einem Glas Wein in der anderen Hand, den Körper gründlich verbraucht, völlig abgenutzt und 'WOOO HOOOOO was eine Fahrt" zu schreien!

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Biersieder
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Re: Anhang zu StVZO §32C seitliche Schutzvorriochtungen

#4 Beitrag von Biersieder » 2018-02-03 23:23:10

Hallo Uta,

ja in dieser Auflistung ist auch diese Angang erwähnt, jedoch der Angang als solches nicht dargestellt.
Also die Details zu den Abmessungen.

Danke und Gruß
Stefan

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Re: Anhang zu StVZO §32C seitliche Schutzvorriochtungen

#5 Beitrag von bullyschmiede » 2018-02-03 23:41:16

Biersieder hat geschrieben:Hallo Uta,

ja in dieser Auflistung ist auch diese Angang erwähnt, jedoch der Angang als solches nicht dargestellt.
Also die Details zu den Abmessungen.

Danke und Gruß
Stefan
hallo,
steht doch alles im anhang 550mm max vom boden bis unterkante sufs
und max. 300mm auseinander
gruß aus thüringen
bullyschmiede

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Lasterlos
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Re: Anhang zu StVZO §32C seitliche Schutzvorriochtungen

#6 Beitrag von Lasterlos » 2018-02-03 23:49:09

Amtsblatt

Markus

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Biersieder
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Re: Anhang zu StVZO §32C seitliche Schutzvorriochtungen

#7 Beitrag von Biersieder » 2018-02-03 23:59:04

Prima - Vielen Dank.

Sorry der zweite Link von Uta - führt zu dem Dokument.
Den hatte ich bei meiner Antwort noch nicht gesehen.

Vielen Dank euch beiden !! :unwuerdig: :unwuerdig:

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Re: Anhang zu StVZO §32C seitliche Schutzvorriochtungen

#8 Beitrag von arocs » 2018-02-04 12:23:18

Beim Durchlesen des Amtsblattes ist besonders der Anhang interessant. Dort heißt es bei den Einschränkungen, dass auf den Verbau der Schutzeinrichtungen bei bestimmten Fahrzeugen verzichtet werden kann, wenn deren eigentliche Verwendung dadurch eingeschränkt wird. Wichtig ist auch zu wissen, dass die Anleitung nur für bestimmte Fahrzeuge gilt. Da mein eigener ein N3G ist, gilt das Papier NICHT!
.....das Leben ist viel zu kurz um kleine Autos zu fahren - und Kfz ist doch noch immer ein Lehrberuf, bei dem man nach 3 1/2 Jahren ein Grundwissen erlernt haben sollte.....

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