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kein tachograph in g90

Verfasst: 2017-12-31 14:19:00
von Toby Freiburg
hallo in meinem g90 ist kein tachograph verbaut gibt es da eine kostengünstige alternative die vom tüv usw akzeptiert wird?
grüße toby

Re: kein tachograph in g90

Verfasst: 2017-12-31 14:23:53
von Uwe
Brauchst Du überhaupt einen?

Re: kein tachograph in g90

Verfasst: 2017-12-31 14:24:17
von arocs
Erzähl doch mal, was aus dem G90 werden soll? Wird´s ein SoKfz Wohnmobil kannste die Sache mit dem Tachographen vergessen, da nicht nötig....!

Guten Rutsch

Re: kein tachograph in g90

Verfasst: 2017-12-31 14:37:14
von Ulf H
... jein ... ist das Womo über 7,5 t brauchts wieder einen ... ob es mit H dann wiederum keinen braucht konnte ich damals nicht abschließend klären ...

Gruss Ulf

Re: kein tachograph in g90

Verfasst: 2017-12-31 14:40:17
von Toby Freiburg
also es ist eine pritsche mit kran und er soll in erster linie zum arbeiten sein und nach und nach wie das geld verfügbar ist werde ich mir einen koffer kaufen und ausbauen den ich dann mit dem kran für den urlaub drauf und wieder runter zur arbeit setze :spiel:

Re: kein tachograph in g90

Verfasst: 2017-12-31 14:52:30
von Uwe
Mein erster Weg wäre zum örtlichen VDO-Service, die haben desöfteren überholte Gebrauchtgeräte liegen. ebay hat den Nachteil, dass da oft Geräte verhökert werden, die nicht mehr durch die Tachoprüfung gekommen sind.

Re: kein tachograph in g90

Verfasst: 2017-12-31 15:27:22
von Toby Freiburg
das mit dem vdo service werde ich mal machen
mich hat nur gewundert das er keinen eingebaut hat dachte immer alle lkw haben einen ab werk eingebaut

Re: kein tachograph in g90

Verfasst: 2017-12-31 15:30:33
von Ulf H
... war da nicht mal was mit Werkverkehr und Handwerkerregelung ...

Gruss Ulf

Re: kein tachograph in g90

Verfasst: 2017-12-31 15:37:20
von Toby Freiburg
doch früher waren es als 50km im umkreis mittlerweile wurde es erhöht meine ich
aber verbaut muss halt einer sein soweit ich weiß
in allen meinen bisherigen lkws war jedenfalls einer drin auch wenn ich ihn nie benutzt habe :angel:

kein tachograph in g90

Verfasst: 2017-12-31 18:04:02
von maxd
Ulf H hat geschrieben:... jein ... ist das Womo über 7,5 t brauchts wieder einen ... ob es mit H dann wiederum keinen braucht konnte ich damals nicht abschließend klären ...
Ich bin mir relativ sicher, dass das schon nicht mehr aktuell ist – inzwischen brauchen auch schwere Wohnmobile kein Tachografen.

—max

Re: kein tachograph in g90

Verfasst: 2017-12-31 18:26:46
von Postkutscher
Hallo,

ich glaube das analoge Fahrtenschreiber nicht mehr nachgerüstet werden dürfen. Bei Nachrüstungen sind digitale Geräte zu verbauen .

Wenn das Fzg. dagegen mit einem montierten analogen, angeschlossenen Fahrtschreiber, der defekt ist, bei einer §57b Werkstatt zur Rep. gebracht wird, darf auch wieder ein analoges Gerät verbaut werden.
Ist also vielleicht zu überlegen einen anaolgen Fahrtschreiber reinzubauen . . . .

Gruß
Arno

Re: kein tachograph in g90

Verfasst: 2017-12-31 19:00:08
von arocs
Ulf H hat geschrieben:... jein ... ist das Womo über 7,5 t brauchts wieder einen ... ob es mit H dann wiederum keinen braucht konnte ich damals nicht abschließend klären ...

Gruss Ulf
seit wann - oder ist das Gesetz, das hier zitiert wird, schon wieder Geschichte !???
http://www.ff-expedition.de/fahrtenschreiber.htm

Re: kein tachograph in g90

Verfasst: 2017-12-31 19:10:49
von Toby Freiburg
@arno das wäre auch mein gedanke
da müsste sich nur jemand finden der noch einen hat

Re: kein tachograph in g90

Verfasst: 2017-12-31 19:17:45
von Uwe
Hi,

google einfach nach VDO TCO 1318, such' Dir einen passenden raus, Geber und Kabel dazu, das Mäuseklavier kannst Du selbst nach der Anleitung hier im Forum einstellen oder auch jede Tachowerkstatt. Sollte mich wundern, wenn die von Dir wissen wollen, ob das Ding jetzt neu ist oder nicht.

Uwe

Re: kein tachograph in g90

Verfasst: 2017-12-31 19:36:40
von Toby Freiburg
wundern würde mich das allerdings auch denn in den letzten 10 jahren hatte ich nicht eine tachoprüfung!
macht das der tüv oder wer kontrolliert die teile?

Re: kein tachograph in g90

Verfasst: 2018-01-01 1:47:34
von Ulf H
... als meiner vor 4 Jahren zum Womo über 7,5 t wurde war ein Fahtenschreiber gefordert ... deswegen musste ich das verbaute, aber in Deutschland nicht zulässige schweizer Modell tauschen ...

... aber maxd schreibt ja, dass sich da was geändert hat ...

... für den aktuellen Fall eh egal, da LKW und kein Womo ...

Gruss Ulf

Re: kein tachograph in g90

Verfasst: 2018-01-01 11:07:35
von pari
Ich habe April 2017 Vollabnahme und Umschreibung zum Wohnmobil gemacht.
Auch Womo über 7,5 braucht kein Fahrtenschreiber :)

Re: kein tachograph in g90

Verfasst: 2018-01-01 11:27:30
von MUSKOLUS
Und wenn am 7,5er (privat) ein Anhänger gezogen werden Soll? Braucht ein So-KfZ dann einen Fahrtenschreiber? Ich meine keinen Sportgeräteanhänger sondern einen richtigen...
Andreas

Re: kein tachograph in g90

Verfasst: 2018-01-01 11:30:15
von pari
Wenn SoKfz-Womo dann nicht.
Wie das mit anderen Zulassungen (Büro, Stauanfang usw) aussieht weiß ich nicht.

Re: kein tachograph in g90

Verfasst: 2018-01-02 0:50:18
von Egli03
Hallo,
ich habe da mal ein Bisschen gesucht welche Fahrzeuge jetzt nach den Vorschriften ein Fahrtschreiber brauchen da mich das Thema auch interessiert, da ich meinen Iveco 120-25 auch auf H Kennzeichen Laufen lassen will.

§ 57a Fahrtschreiber und Kontrollgerät
1) Mit einem eichfähigen Fahrtschreiber sind auszurüsten

1.
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und darüber,
2.
Zugmaschinen mit einer Motorleistung von 40 kW und darüber, die nicht ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden,
3.
zur Beförderung von Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen.

Dies gilt nicht für

1.
Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
2.
Kraftfahrzeuge der Bundeswehr, es sei denn, daß es sich um Kraftfahrzeuge der Bundeswehrverwaltung oder um Kraftomnibusse handelt,
3.
Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes,
4.
Fahrzeuge, die in § 18 Abs. 1 der Fahrpersonalverordnung vom 27. Juni 2005 (BGBl. I S. 1882), die zuletzt durch Artikel 1 der Zweiten Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften vom 22. Januar 2008 (BGBl. I S. 54) geändert worden ist, genannt sind,
5.
Fahrzeuge, die in Artikel 3 Buchstabe d bis g und i der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (ABl. EU Nr. L 102 S. 1) genannt sind.

Die EU Richtlinie
Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006[/i)

Artikel 3

Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:

d) Fahrzeuge — einschließlich Fahrzeuge, die für nichtgewerbliche Transporte für humanitäre Hilfe verwendet werden —, die in Notfällen oder bei Rettungsmaßnahmen verwendet werden;

e) Spezialfahrzeuge für medizinische Zwecke;

f) spezielle Pannenhilfefahrzeuge, die innerhalb eines Umkreises von 100 km um ihren Standort eingesetzt werden;

g) Fahrzeuge, mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind;

i) Nutzfahrzeuge, die nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem sie verwendet werden, als historisch eingestuft werden und die zur nichtgewerblichen Güter- oder Personenbeförderung verwendet werden.

Also, nach Punkt i und dem entsprechendem Bezug in der StVZO muß ein LKW über 7.5t , sofern als "historisch" anerkannt (= H-Kennzeichen) und nicht gewerblich genutzt, kein EG-Kontrollgerät und auch keinen Fahrtenschreiber haben.

so habe ich das hier gefunden unter Verordnung (EG) Nr. 561/2006 :

https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... __57a.html

https://www.essen.ihk24.de/produktmarke ... ex/3304548

zum nach lesen falls ich da was nicht richtig verstanden habe!!!

Gruß
Marc

Re: kein tachograph in g90

Verfasst: 2018-01-03 21:05:00
von Niko1980
Als privat genutztes Fahrzeug bis 7,5 Tonnen braucht es keinen Fahrtenschreiber! Egal welche Zulassung.

Re: kein tachograph in g90

Verfasst: 2018-01-03 21:07:41
von Niko1980
Zusatändig ist hier weder Polizei noch BAG oder TÜV sondern das Gewerbeaufsichtsamt. Meiner hat auch keinen, TÜV,ler kannte die Regel, sein Kollege nicht. Der Polizist hier in der Nachbarschaft auch nicht, BAG war Ratlos :D

Re: kein tachograph in g90

Verfasst: 2018-01-03 22:28:53
von roter brummer
Niko1980 hat geschrieben:Als privat genutztes Fahrzeug bis 7,5 Tonnen braucht es keinen Fahrtenschreiber! Egal welche Zulassung.
Quelle??

Re: kein tachograph in g90

Verfasst: 2018-01-04 21:17:53
von Niko1980
Gewerbeaufsichtsamt. TÜV sollte das auch wissen, zumindest die Ing. die auch Vollabnahmen machen.

Re: kein tachograph in g90

Verfasst: 2018-01-04 22:11:08
von roter brummer
Niko1980 hat geschrieben:Gewerbeaufsichtsamt. TÜV sollte das auch wissen, zumindest die Ing. die auch Vollabnahmen machen.
"Gewerbeaufsichtsamt" ist keine Quelle. Hast du einen Link oder ein entsprechendes Schriftstück zu der Thematik?

Die StVZO nennt verschiedene Ausnahmen von der Pflicht Fahrzeuge AUSZURÜSTEN. Dort ist erstmal nichts von privat oder nicht privat zu lesen.

Kann es sein, dass hier die Pflicht ein Fahrzeug mit Fahrtenschreiber auszurüsten vermischt wird mit der Pflicht ihn zu nutzen?

Gruß
Daniel

Re: kein tachograph in g90

Verfasst: 2018-01-05 9:28:28
von pari
Niko1980 hat geschrieben: TÜV sollte das auch wissen, zumindest die Ing. die auch Vollabnahmen machen.
:totlach:



na gut, vielleicht der eine oder andere!
Aber pauschal sicherlich nicht :ninja:

Re: kein tachograph in g90

Verfasst: 2018-01-05 10:01:18
von Niko1980
Ruf doch da an. Mir wurde dort die entsprechende Auskunft erteilt und so auch vom TÜV-Sachverständigen (der der es wusste) bestätigt.

Re: kein tachograph in g90

Verfasst: 2018-01-05 10:05:05
von pari
ich wollte damit nur sagen , dass nicht jeder TÜVer, auch nicht die die Vollabnahme machen, da sprechfähig ist.
Bei mir wars der dritte....

Re: kein tachograph in g90

Verfasst: 2018-01-05 11:11:00
von softcruiser
roter brummer hat geschrieben:
Niko1980 hat geschrieben:Als privat genutztes Fahrzeug bis 7,5 Tonnen braucht es keinen Fahrtenschreiber! Egal welche Zulassung.
Quelle??
Hat Marc weiter oben bereits genannt:

§57a Abs. 1 StVZO

Abgelastet oder zugelassen haben die meisten von uns doch wohl 7.49t und nicht 7,5t

Gruß Dietrich

Re: kein tachograph in g90

Verfasst: 2018-01-05 13:07:23
von MichaelW
Hallo,

da wird oft so einiges durcheinandergeworfen, weil auch noch der Unterschied Tachograf/Kontrollgerät dazukommt. Machen wir's mal einfach und gehen von einem Kontrollgerät aus, da reine Tachografen m.W. gar nicht mehr gebaut werden.

Erstmal hilft ein Blick in die StVZO, die gilt für alle Fahrzeuge. Da steht in §57a:
(1) Mit einem nach dem Mess- und Eichgesetz in Verkehr gebrachten Fahrtschreiber sind auszurüsten
1. Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und darüber,
2. Zugmaschinen mit einer Motorleistung von 40 kW und darüber, die nicht ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden,
(...)
Dies gilt nicht für
(...)
4. Fahrzeuge, die in § 18 Absatz 1 der Fahrpersonalverordnung vom 27. Juni 2005 (BGBl. I S. 1882), die zuletzt durch die Artikel 1, 4 und 5 der Verordnung vom 22. Januar 2008 (BGBl. I S. 54) geändert worden ist, genannt sind,
5. Fahrzeuge, die in Artikel 3 Buchstabe d bis g und i der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (ABl. L 102 vom 11.4.2006, S. 1), die durch die Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 88) geändert worden ist, genannt sind.

(2) Der Fahrtschreiber muss vom Beginn bis zum Ende jeder Fahrt ununterbrochen in Betrieb sein und auch die Haltezeiten aufzeichnen. (...)

(3) Die Absätze 1 bis 2 gelten nicht, wenn das Fahrzeug an Stelle eines vorgeschriebenen Fahrtschreibers mit einem Kontrollgerät im Sinne des Anhangs I oder des Anhangs I B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 ausgerüstet ist. In diesem Fall ist das Kontrollgerät nach Maßgabe des Absatzes 2 zu betreiben; bei Verwendung eines Kontrollgerätes nach Anhang I B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 muss die Fahrerkarte nicht gesteckt werden. (...)
Dazu gibt es noch die Übergangsvorschriften im §72:
6e. § 57a Absatz 1 (Fahrtschreiber) tritt außer Kraft am 1. Januar 2013 für erstmals in den Verkehr kommende Kraftfahrzeuge.
Bleiben wir mal bei Fahrzeugen, auf die die FahrPersV keine Anwendung findet und damit rein die StVZO gilt. Das heißt dann, dass ab einem zul. Gesamtgewicht von 7,5t ein Fahrtenschreiber einzubauen und zu verwenden ist, bei als Zugmaschinen zugelassenen Fahrzeugen (unter Beachtung der Ausnahmen für LoF) unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht ab einer Motorleistung von 40KW/54PS. Anstelle eines Fahrtenschreibers darf auch ein Kontrollgerät vorhanden sein. Beides ist auch zu verwenden.
Als Ausnahme steht hier direkt, dass dies nicht mehr bei Erstzulassung ab 01.01.2013 gilt. Da das Fahrzeug, um das es hier geht, sicher vor dem 01.01.2013 sein Erstzulassungsdatum hatte, greift diese Ausnahme schonmal nicht. Weitere Ausnahmen sind aus den Verweisen in §57a Abs 1 Nr. 4 und 5 zu ersehen.
Egal ob private oder gewerbliche Nutzung, so finden sich in Nr. 4 schonmal keine zutreffenden Ausnahmen (ich spare mir das zitieren des §18 FahrpersV, googlen kann jeder selbst). Schauen wir weiter zu Nr. 5, die eigentlich nur in Punkt (i) eine mögliche Ausnahme, nämlich historisch eingestufte Fahrzeuge, hergibt.

Nochmal zusammengefasst:
- Fahrtenschreiber (alternativ Kontrollgerät) Pflicht bei Fahrzeugen ab 7,5t zul. Gesamtgewicht (bei Zugmaschinen unabhängig vom Gewicht ab 40KW/54PS), sofern vor dem 01.01.2013 Erstzulassung und sofern nicht historisch zugelassen. (Die weiteren Ausnahmen, z.B. unter 40km/h Höchstgechwindigkeit, Behördenfahrzeuge, LoF usw. lass ich mal außer Acht).

Gruß,
Michael